Hallo Pussi,
siehe BGH NJW 1996,2425, hier heißt es: Ein Schädiger kann nicht verlangen
so gestellt zu werden, als wenn der Geschädigte zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses gesund gewesen wäre.
Es besteht also kein Anspruch des Schädigers darauf, einen Gesunden zu schädigen.
Viele Grüße
Berichter
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