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Zweifel am Gutachten

Slope22

Nutzer
Registriert seit
7 Juni 2008
Beiträge
15
Hallo,

ich habe einen Teil dieses Beitrags hier schon an anderer Stelle gepostet, denke aber, dass das Thema besser in Kategorie PUV passt:

Im August 2006 hatte ich einen Unfall mit dem Mountainbike. Danach wurden zwei Bandscheibenvorfälle im Bereich der HWS und verschiedene weitere Symptome diagnostiziert.

Mein Orthopäde schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schädigungen durch den Unfall hervorgerufen wurden auf 80% und den Invaliditätsgrad auf 20%.

Er hat der PUV schon mehrfach mitgeteilt, dass es vor dem Unfall keinerlei Anzeichen für die Schädigungen gab.

Die PUV hat einen eigenen Gutachter beauftragt, der nun meint, dass der Unfall auf keinen Fall die Ursache für die Schädigungen wäre und den Invaliditätsgrad auf 0% schätzt. In diesem Gutachten sind auch einige wesentliche, von mir gemachte Angaben nicht ausgeführt (z.B. Taubheitsgefühl im Daumen erst nach dem Unfall, Aufprall mit dem Kopf beim Unfall, anhaltende Beschwerden, Koordinationsprobleme der Finger der linken Hand).

Außerdem enthält das Gutachten eine ganze Reihe von Messwerten (z.B. Winkel), die ausnahmslos für die rechte und linke Körperseite identisch sind. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass irgendwelche Winkel gemessen wurden. Wird das einfach grob geschätzt?

Wer kennt sich mit der Erstellung orthopädischer Gutachten aus? Welche Werte werden wie ermittelt? Wie läuft die Begutachtung in der Regel ab?

Lohnt es sich, ein Gegengutachten erstellen zu lassen? Was muss danach geschehen? Anwalt einschalten? Klagen?
 
Hallo Slope22,

gibt es Zeugen des Unfalle, wurdest Du nach dem Unfall sofort ärztlich versorgt ?

Dein Orthopäde hat der PUV schon mehrfach mitgeteilt, dass es vor dem Unfall keinerlei Anzeichen für die Schädigungen gab. Weshalb warst Du vor dem Unfall in orthopädischer Behandlung ?

Gruß
Luise
 
Hallo Slope2

Also ich kann mit Sicherheit sagen das man merkt wenn Winkel gemessen werden. Bei lief das so: Ich habe erst dem GA seine Fragen beantwortet. Einer hat dies gleich auf Band diktiert und der andere hat alles aufgeschrieben. Dann kamen die Untersuchungen von allen Gliedmaßen. Die Begutachtung in beiden dieser Fälle ca.2 - 3 Stunden gedauert, ohne Wartezeit, also die reine Begutachtung. Auch Röntgenbilder sind angefertigt worden. Allerdings muß ich sagen das beide GA meine mitgebrachten Untersuchungen von anderen Fachärzten mit in das GA reingenommen haben und auch dankbar waren.

Aber ich muß dir sagen das es fast aussichtslos ist einen BSV in der Wirbelsäule, als Unfallfolge anerkannt zu bekommen. Ich hatte in der LWS einen BSV und obwohl auch ich vor dem Unfall nie was mit der Wirbelsäule hatte wurde die LWS nicht anerkannt. In der HWS habe ich mehrere Vorwölbungen die schon fast zu einem Vorfall werden und das wurde mir auf Grund der schweren Schädigung in der oberen HWS teils als Unfallfolge anerkannt. Die Mediziner sagen das jeder einen BSV bekommen kann. Es gibt Menschen die haben einen und wissen es gar nicht. Mir wurde sogar mal gesagt das es gut wäre wenn ich Röntgenbilder vor dem Unfall hätte. Da habe ich gelacht und ihn gefragt ob sich jeder aus jux jedes Jahr röntgen lassen soll, mit der maßgabe das er ja vielleicht irgendwann mal einen Unfall haben könnte ?

Aber du siehst es ist verdammt schwer auch wenn du nachweisen kannst das du vor dem Unfall nie Probleme mit dem Rücken hattest .

Ich wünsche Dir viel Kraft und Glück

Viele Grüße
 
hallo, speetwomen

soweit ich weiss, gibt es ein BGH-urteil, aus dem sinngemäss hervorgeht, dass selbst vorschäden nicht abgetan werden dürfen, da ein unfallschädiger nicht damit rechnen kann, auf einen gesunden menschen zu treffen.
bt. es ist nur so ähnlich, aber der inhalt stimmt.

muss mal suchen, wo ich es gelesen habe.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,
siehe BGH NJW 1996,2425, hier heißt es: Ein Schädiger kann nicht verlangen
so gestellt zu werden, als wenn der Geschädigte zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses gesund gewesen wäre.
Es besteht also kein Anspruch des Schädigers darauf, einen Gesunden zu schädigen.
Viele Grüße
Berichter
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Ja, es gab einen Zeugen des Unfalls. Mein Bruder fuhr hinter mir und hat den Unfallhergang beobachtet. Er kann auch bezeugen, dass ich mit der Schädeldecke ungebremst auf den Boden geprallt bin. Zum Zeitpunkt des Sturzes war ich ca. 40 km/h schnell. Der Aufprall war so heftig, dass ich zunächst dachte, die Wirbelsäule wäre gebrochen. Mir wurde vom Notarzt auch sofort ein Stiffneck angelegt. Ich habe im Krankenhaus auch angegeben, dass ich heftige Schmerzen im Nacken habe.

Bei dem Unfall ging auch mein Helm zu Bruch. Leider habe ich diesen aber weggeworfen. Mehrere Leute werden das aber bezeugen können.

Bezeichnenderweise wurde die Tatsache des Aufpralls auf den Kopf nicht im Gutachten erwähnt. Selbstverständlich habe ich das bei der Schilderung des Unfallhergangs dem Gutachter gegenüber erwähnt. Dieser war alleine und hat nicht direkt in ein Diktiergerät gesprochen, sondern hat sich Notizen gemacht.

Ich musste zwar den Kopf in verschiedene Richtungen bewegen, habe aber nicht mitbekommen, dass irgendwelche Winkel exakt GEMESSEN wurden. Es ist auch definitiv so, dass ich den Kopf nicht so weit nach rechts drehen kann wie nach links. Im Gutachten ist das nicht dokumentiert.

Ich hatte sämtliche, die Verletzungen betreffenden Röntgenbilder dabei. Zusätzlich wurden weitere Röntgenbilder gemacht. Nach dem Röntgen hatte ich ziemliche Schmerzen in der Wirbelsäule, da das lange Stehen und die Positionen beim Röntgen für mich sehr anstrengend waren. Auch dies habe ich dem Gutachter mitgeteilt, ohne es später im Gutachten wieder zu finden.

Ich habe auch erwähnt, dass ich nicht mehr wie früher mit der Bahn oder S-Bahn fahren kann, da durch das unkontrollierte und nicht antizipierbare Schwanken des Kopfes Schmerzen und starke Verspannungen auftreten. Auch das wurde nicht im Gutachten dokumentiert.

Die eigentliche Untersuchung dauerte sicherlich keine Stunde. Vielmehr hat man mich nach dem Röntgen eine Stunde alleine im Wartezimmer sitzen lassen, da der Professor wg. eines Bewerbers spontan eine Sitzung einberufen hatte.


Ich war vorher wg. verschiedener Erkrankungen in orthopädischer Behandlung: Fersensporn, Tennisarm, kleine Knochenabsplitterung am Ellenbogen. Dies ist alles inzwischen ausgeheilt. Ich war vorher nie wg. Wirbelsäulen- oder Schulterproblemen oder Taubheitsgefühlen in ärztlicher Behandlung. Alle diese Symptome traten erst nach oder mit dem Unfall auf.


Alles in Allem finde ich es schon sehr unwahrscheinlich, dass durch den heftigen ungebremsten Aufprall keine Schädigungen verursacht wurden. Die ganze Wucht des Aufpralls wurde von der HWS abgefangen. Dass die Bandscheibenvorfälle ausgerechnet dort sind, wo nach dem Unfall die stärksten Schmerzen waren, spricht doch sehr dafür, dass sie durch den Unfall ausgelöst wurden.

Ich finde es schon mehr als eigenartig, dass der Gutachter den tatsächlichen Unfallhergang in keinster Weise vollständig und angemessen wiedergegeben hat.
 
hallo, berichter

dks

was sagt es jetzt genau aus?

müssen die schäden/folgen durch einen unfall gewertet werden, bei einem vorschaden, wie zb. vorfall, vorwölbung, degenerative veränderung?

mfg
pussi
 
Hallo Slope22,

habe für dich ein Interessantes Urteil.

Grüße

Siegfried21


OLG Karlsruhe Urteil vom 17.3.2005, 12 U 329/04
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende Verursachung einer Bandscheibenschädigung durch einen Unfall

Leitsätze

Der Ausschluss von nicht überwiegend durch einen Unfall verursachten Schädigungen an den Bandscheiben gemäß § 2 III. (2) AUB 95 verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Beruht die Invalidität auf der Schädigung einer Bandscheibe muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass dem Unfallereignis hieran ein Verursachungsanteil von über 50 % zukommt.
 

Anhänge

  • Bandscheibe Unfallversicherung.pdf
    23.6 KB · Aufrufe: 15
Hallo pussi, hallo Berichter,

Ihr liegt nehmen dem Tema.
Wovon Ihr schreibt, ist der Fall, wo es neben dem Verunfallten einen am Unfall schuldigen gibt.

Slope22 hatte einen selbstverschuldeten Unfall, ohne dass einer zweiten Person eine Schuld zugewiesen werden könnte.
Die Bedingungen der privaten Unfallversicherung lassen einen Abzug der Vorschäden zu.

Gruß
Luise
 
Hi Slope

Klar ist das GA nicht so gelaufen wie es sein soll. Aber leider bist du jetzt in der Beweispflicht. Ich habe z.B. um zu Beweisen das ich vor dem Unfall ( da gibt es allerdings einen Verursacher) nie was mit der Wirbelsäule hatte, bei meinen Krankenkassen angerufen wo ich die letzten 10 Jahre versichert war und habe mir von denen meine Krankheitsdaten von den letzten 10 Jahren vor meinem Unfall schicken lassen. Damit könntest du beweisen das du vorher wegen der Halswirbelsäule nicht beim Arzt in Behandlung warst.

Bei mir wurde der BSV an der LWS nicht anerkannt weil der Unfallarzt einen total schlechten Bericht geschrieben hat und die LWS obwohl ich da starke Schmerzen angegeben habe nicht im Bericht deklariert hatte. Er hat auch weder Kopf noch Wirbelsäule richtig untersucht, aber trotzdem wurde im letzten und vorletzten GA alles außer LWS als Unfallschaden anerkannt.

Gegen das GA würde ich an Deiner Stelle Widerspruch einlegen und fragen wo die ganzen Sachen die du hier niedergeschrieben hast stehen.

Viel Glück
 
Hallo zusammen,

eure Beiträge sind wirklich sehr informativ und helfen mir weiter! Herzlichen Dank!


Ich sehe die Sache jetzt so:

- Die Beweislast liegt jetzt zu 100% bei mir
- Ich werde Widerspruch gegen das GA einlegen
- Ich werde der Versicherung vorab Beweise und Zeugen nennen
- Falls die Versicherung sich stur stellen sollte, werde ich einen Anwalt konsultieren

Mal sehen, wie es weiter geht. Über weitere Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen.

Nochmals vielen Dank.
 
Hallo Slope22,

der Unfall und Deine Schädigung werden nicht bestritten, die Frage ist, rührt die Schädigung vom Unfall her – zumindest zu 50 % (Siegfried21 weist auf ein entsprechendes OLG-Urteil hin).

Dein – unterstellt - Dir wohlgesonnener Orthopäde schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schädigungen durch den Unfall hervorgerufen wurden auf 80%, ist sich also nicht absolut sicher.

Der PUV-Gutachter verneint einen Zusammenhang mit dem Unfall.
Der Versicherer wird schon wegen dieser medizinischen Feststellung eine Leistungspflicht bestreiten.


Ich sehe die Sache jetzt so:

- Die Beweislast liegt jetzt zu 100% bei mir

Richtig, zumindest, dass 50 % der Schäden vom Unfall kommen.

- Ich werde Widerspruch gegen das GA einlegen

Widerspruch legt man gegen einen behördlichen Bescheid ein, ein privater Versicherer ist keine Behörde. Wie bei Meinungsverschiedenheiten zu verfahren ist, steht in den AUB. Welche AUB ist vereinbart ?


- Ich werde der Versicherung vorab Beweise und Zeugen nennen
Kannst Du Dir ersparen, der Unfall wird nicht bestritten. Bestritten wird, dass Deine Beeinträchtigung Folge des Unfalles ist.

- Falls die Versicherung sich stur stellen sollte, werde ich einen Anwalt konsultieren

Der Versicherer wird eine Leistungspflicht bestreiten und behaupten:

Eine so gefährliche Sportart wie Mountainbike fahren sei nicht versichert, zudem erst recht nicht mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h. (Das wird der Versicherer behaupten, nicht ich)
Beim Mountainbiken komme es zu erhöhtem Verschleiß der Bandscheiben, es handele sich nicht um Unfallschäden.
Wer mir einem Tennisarm in ärztlicher Behandlung war, hat auch Bandscheibenschäden.
Kleine Knochenabsplitterung am Ellenbogen kommen von einem Sturz, der auch die Bandscheibe geschädigt hat.​
Dein – immer noch unterstellt - Dir wohlgesonnener Orthopäde schätzt den Invaliditätsgrad auf 20 %.
Mit diesen, von Deinem Orthopäden – der sich nicht zu 100 % sicher ist, dass die Schäden vom Unfall kommen – geschätzten 20 % Invalidität wirst Du den Streit mit dem Versicherer aufnehmen. Die rechtliche Auseinandersetzung könnte mit einem Vergleich bei 10 % Invalidität liegen. Bei einer – angenommenen – Versicherungssumme von 100.000 € betrüge die Versicherungsleistung 10.000 €. Davon hättest Du Deine Prozesskosten (Gericht, Gutachter, Anwalt) zu tragen, der Rest wäre für Dich.

Besprich die Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt !
Beachte die in den AUB festgelegten Fristen.

Gruß
Luise
 
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