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Zweifel am Gutachten

hallo, luise

hochachtung, du kennst dich aus. dadurch hast du uns allen gegenüber einen riesen vorteil.
ich kann auch viel aus deinen kommentaren entnehmen und glaube dann, jetzt hab ich die lösung, endlich könnte ich weiter kommen.

natürlich muss ich beweisen, dass durch den unfall schäden aufgetreten sind.

aber bt. (mich hat heute fast der schlag getroffen ,Blutdruck 198/120)
wer glaubt, dass in dem, von der vers. in auftrag gegebenen zusammenhangsgutachten, eine aufnahme des lendenwirbels begutachtet wird, obwohl hier ein hws-schleudertrauma zu begutachten wäre

ei, wo kommt denn diese bildgebung her? wäre mir neu, dass man bei einem mrt der hws die lendenwirbel sieht.

mfg
pussi
 
Hallo Luise,

mit den Beweisen und den Zeugen geht es mir ausschließlich darum, nicht den Unfall an sich, sondern die Schwere des Unfalls und die Auswirkungen des Sturzes auf die HWS zu verdeutlichen. Das hat in dem GA überhaupt keine Rolle gespielt.

Wenn die Versicherung mit solch üblen Tricks wie z.B. dem Tennisarm agiert, werde ich auf jeden Fall meine sämtlichen dort abgeschlossenen Verträge kündigen. Das wird die zwar nicht sonderlich interessieren, gibt mir aber ein besseres Gefühl ;).

Jetzt werde ich erst einmal die AUB genauer unter die Lupe nehmen.

Ich glaube nicht, dass mein Orthopäde mir "wohl gesonnen" ist. Der Mann ist auch Gutachter und hat sich in einem mir bekannten Fall vor Kurzem eindeutig nicht im Sinne seines Patienten ausgesprochen. Außerdem hat er der PUV gegenüber sogar zweimal die genannten Prozentsätze bestätigt.
 
Hallo Luise,

ich habe mich leider nicht genau ausgedrückt. Mein Orthopäde hat nicht von einer 80 %-igen "Wahrscheinlichkeit" gesprochen, sondern hat festgestellt, dass seines Erachtens der Grad der nicht durch den Unfall herbeigeführten Schädigungen bei 20% liegt. Er hat sich also schon fest gelegt und ist sich nicht unsicher.

Hier ein paar Fakten:

Zunächst bat die PUV den Arzt um ein Attest.

Darin heißt es:
"Rezidivierende HWS-Schmerzen bei NPP C4/5 und C5/6. Paraesthesien des linken Daumens. Knotige Verhärtung am 4. Strahl der linken Hand sowie Schmerzen und Kraftabschwächung am 5. Finger links. Eine Besserung der Beschwerden ist nicht zu erwarten."

Etwas später bestätigte der Arzt ergänzend zum o.g. Attest, dass vor dem Unfalltag keinerlei Beschwerden von Seiten der HWS bestanden hatten und dass somit davon auszugehen sei, dass der Unfall die überwiegende Ursache des BSV gewesen war.

Danach forderte die PUV einen detaillierten Bericht des Orthopäden an.

In diesem heißt es u.a.:

"Die vorliegenden Gesundheitsschäden sind nicht ausschließlich, jedoch überwiegend durch das geschilderte Ereignis verursacht worden. Sicherlich bestand zum Unfallzeitpunkt eine degenerative Verschleißsymptomatik des HWS, die jedoch klinisch stumm war. Das Unfallereignis mit erheblichem Kopfanprall an einem Baum und Commotio cerebri war jedoch durchaus geeignet, die BSV bei NPP C4/5 und C5/6 hervorzurufen.
Der unfallunabhängige Anteil an der Gesundheitsschädigung oder an deren Folgen ist m.E. mit 20% zu veranschlagen.
Grad der Beeinträchtigung vor dem Unfall: 0%. Zur Zeit insgesamt: 20%. Auf Dauer insgesamt: 20%."

Was zählt denn jetzt mehr? Ist das von der PUV beauftragte Gutachten als "glaubwürdiger" oder "seriöser" oder "kompetenter" zu werten? Wie kann man diesen Konflikt lösen?

Ich habe übrigens alle in den AUB genannten Fristen eingehalten.
 
Hallo Slope22,

ich bin weder Arzt, noch Jurist. Dennoch versuche ich den Bericht des Orthopäden zu interpretieren.

Die vorliegenden Gesundheitsschäden sind nicht ausschließlich, jedoch überwiegend durch das geschilderte Ereignis verursacht worden. Sicherlich bestand zum Unfallzeitpunkt eine degenerative Verschleißsymptomatik des HWS, die jedoch klinisch stumm war.

Ist klar: degenerativer Verschleiß war vorhanden, verursachte aber keine Beeinträchtigungen.


Das Unfallereignis mit erheblichem Kopfanprall an einem Baum und Commotio cerebri war jedoch durchaus geeignet, die BSV bei NPP C4/5 und C5/6 hervorzurufen.

Der Unfall „ war … geeignet“ den Schaden hervorzurufen, ob der Unfall den Schaden unzweifelhaft hervorgerufen hat, besagt das nicht.


Der unfallunabhängige Anteil an der Gesundheitsschädigung oder an deren Folgen ist m.E. mit 20% zu veranschlagen.
Grad der Beeinträchtigung vor dem Unfall: 0%. Zur Zeit insgesamt: 20%. Auf Dauer insgesamt: 20%.

m.E. = meines Erachtens: Er ist sich nicht sicher, ein Kollege könnte zu einer anderen Einschätzung kommen.
Invalidität infolge Unfall und Verschleiß: 20 %
Der unfallunabhängige Anteil –also der Verschleiß … ist m.E. mit 20% zu veranschlagen, der Unfallanteil beträgt 80 % von 20 % Invalidität = 16 % Invalidität.


Was zählt denn jetzt mehr? Ist das von der PUV beauftragte Gutachten als "glaubwürdiger" oder "seriöser" oder "kompetenter" zu werten? Wie kann man diesen Konflikt lösen?

Beide ärztlichen Aussagen sind glaubwürdig! Der eine Arzt hält das Unfallereignis für geeignet den Schaden hervorgerufen zu haben, der andere Arzt eben nicht.



Ich habe übrigens alle in den AUB genannten Fristen eingehalten.

Gut, ich dachte mehr an die anstehenden Fristen bei Meinungsverschiedenheit.
Welche AUB ist vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

natürlich sind jegliche Aussagen immer im Erachten des Gutachters. Auch der von der PUV beauftragte Gutachter benutzt Formulierungen wie "nach unserer Ansicht", "unseres Erachtens" oder "wir sehen das Unfallereignis nicht als Ursache".

Hier wird sich doch niemand auf Gedeih und Verderb festlegen.

Laut AUB habe ich jetzt sechs Monate Zeit, auf den Bescheid der PUV zu reagieren.

Ich überlege mit ernsthaft, mit einer Anzeige und einem darauf folgenden Strafprozess zu drohen. Die Beurteilung meines Arztes wurde mir bewusst unterschlagen, während mir das beauftragte GA zugestellt wurde. Für mich ist das eindeutig Betrug! Wenn dem Versicherten bestimmte Obliegenheitspflichten auferlegt werden, gilt das ganz sicher umgekehrt auch für den Versicherer.
 
Hallo Slope22,

Du hast es mit zwei Menschen zu tun. Der eine sagt, m.E. beträgt die unfallbedingte Invalidität 16 %, der andere sagt, m.E. keine unfallbedingte Invalidität. Warum regst Du Dich so auf ? Wie bei Meinungsverschiedenheiten zu verfahren ist, steht in den AUB.

Ich überlege mit ernsthaft, mit einer Anzeige und einem darauf folgenden Strafprozess zu drohen.

Welche Straftat wirfst Du dem Versicherer vor ?


Die Beurteilung meines Arztes wurde mir bewusst unterschlagen, während mir das beauftragte GA zugestellt wurde. Für mich ist das eindeutig Betrug!

Nach den AUB muss die Invalidität ärztlich festgestellt werden. Der Versicherer ist in der Regel kein Arzt, er bittet zuerst den behandelnden Arzt um eine Invaliditätsbeurteilung, dann holt er sich eine zweite, dritte …. Meinung ein. Sollten die ärztlichen Bewertungen nicht übereinstimmen, wird der Versicherer als Kaufmann die für ihn günstigere Bewertung heranziehen. Was soll daran Betrug sein ? Du hättest doch mal Deinen behandelnden Arzt nach dem Befund fragen können. Mein Arzt hatte mir, ohne das ich danach gefragt hatte, eine Kopie übergeben.

Gruß
Luise
 
Hallo Sloppe 22

ich kann Dir leider nichts Konkretes übder Dein eingentliches Problem sagen, aber möchte berichten, dass ich auch ähnliche Situation mit dem Gutachten hatte. Und zwar es geht um ein psychologisch-neurologisches Gutachten. Ich war entsetzt wie Du als ich mein Gutachten gelesen habe(miene BG hat netterweise eine Copie mir geschickt). Tatsächlich waren sehr viele Probleme, die ich erwähnt habe und die sehr wichtig sind für die Beurteilung, einfach weggelassen. Dafür aber alle mögliche nebensächlichen Angaben, die überhaupt keine Rolle gespielt haben. Es war noch "besser": einige Angaben wurden einfach ganz fälschlich und in ganz anderer Zusammenhang interpretiert. Sogar wurden Angaben ernannt, die ich nie gemacht habe.
es wurde so schön dargestellt, als ob ich überhaupt keine Probleme hätte. Mein Zusand wäre realistisch auf diesem Gebiet mit ca. 8-10% MdE zu berewrten. Aber die haben mir überhaupt keine Prozente gegeben.

Aber was mir sehr-sehr wütend gemacht hat, sind die Angaben, dass ich keine ausreichende Mitarbeit zeigte und dass ich auf dem kaputen Bein hupfen kann!
Also kurz gesagt, die haben einfach reingeschrieben, was sie wollten. Ich habe meinem BG einen ausführlichen Brief mit meinen Einwänden geschrieben und Widerspruch eingelegt. Meine zuständige Sachbearbeiterin sagte, dass dieser Gutachter ganz ok ist, aber sie haben meine Beschwerde weitergeleitet. Man sagt mir, dass ich keine große Hoffnung machen soll, aber immerhin habe ich versucht. Die Ergebnis ist noch nicht da. Ich bin mal gespannt.
Viel. kannst Du auch Widerspruch einlegen? Leider kann ich da nichts vieles sagen. Aber ich wünsche Dir viel Glück und drucke Dir Daumen fest. Die Hoffnung muss man nie aufgeben!
Viel Glück
lg
Artemis
 
Natürlich rege ich mich auf!

Selbstverständlich habe ich schon ziemlich lange eine Kopie des Berichtes meines behandelnden Arztes.

Die Versicherung kehrt diesen aber einfach unter den Tisch und tut so, als ob dieser überhaupt nicht existieren würde. Die würden wahrscheinlich so lange Gutachten erstellen lassen, bis eines in ihrem Sinne ausfällt.

Hallo Artemis,

danke für deinen Beitrag. Dann drücken wir uns jetzt gegenseitig die Daumen :)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Aha, so langsam wird mir einiges klar! Nach weiterer Recherche habe ich festgestellt, dass der von der PUV beauftragte Gutachter (Prof. Ewerbeck) wohl der Nachfolger des berüchtigten Prof. Rompe ist.

Letzterer war für seine Gefälligkeitsgutachten bekannt!

Hier ein alter Thread zu diesem Thema: http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=416&forum=4&24

Dort geht es u.a. auch darum, dass man das Gutachten ablehnen kann, falls die Untersuchung nicht von dem beauftragten Professor selbst durchgeführt wurde. Das war bei mir der Fall. Der Prof. erschien lediglich zum Schluss für ca. 5 Minuten.

Kennt jemand dazu Urteile oder ähnliche Fälle?
 
Ich habe jetzt Kontakt zu meinem Sachabearbeiter bei der PUV aufgenommen und ihm erläutert, dass ich das Gutachten nicht anerkennen will.

Er hat sofort vorgeschlagen, im Februar ein weiteres GA erstellen zu lassen. Das würde noch in der Dreijahresfrist nach dem Unfall liegen.

Die Versicherung wird mir jetzt einen Gutachter aus Mannheim vorschlagen. Den Namen weiß ich noch nicht. Sobald ich diesen kenne, werde ich mal recherchieren und dann weitersehen.

Ich war schon etwas überrascht, dass der Sachbearbeiter erst gar nicht versucht hat, mich vom Wert und der Unumstößlichkeit des letzten GA zu überzeugen.

Wie interpretiert ihr das?

Ich denke es ist besser, den Ausgang des nächsten GA abzuwarten, als jetzt schon mit der Tür ins Haus zu fallen und zu klagen.

Was meint ihr dazu?
 
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