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Zweifel am Gutachten

Hallo,

Klage würde zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bringen. Dies hast Du sehr richtig erkannt.

Gruß von der Seenixe
 
Verzögerungen durch GA Anforderungen

Hallo Pussi,
siehe BGH NJW 1996,2425, hier heißt es: Ein Schädiger kann nicht verlangen
so gestellt zu werden, als wenn der Geschädigte zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses gesund gewesen wäre.
Es besteht also kein Anspruch des Schädigers darauf, einen Gesunden zu schädigen.
Viele Grüße
Berichter

Hallo an alle ForumBesucher,
und @Berichter:
hast Du die genaue Bezeichnung des og. Urteils ? WO kann ich das nachlesen? Habe grade gegoogelt kann es aber nicht finden...

Bin vor 3,5 Jahren verunfallt, 80% GdB. Haftpflichtvers. des Schädigers hat 100% Haftungs des VN bestätigt. Habe jetzt das Problem/Gefühl hier wird nun auf Zeit gespielt.
Es liegen diverse Gutachten zur Verletzung vor... Ich habe immer alle Arztberichte zur Kentnissnahme an die VS des Schädigers weitergeleitet. Nun sollen Weitere GA angefordert werden
UND jetzt will man von dort auch noch sämtliche Unterlagenzu Vorerkrankungen meinerseits -unfallunabhängige!- haben.

Muss ich jetzt auch meine Mandel- und Blinddarm OP´s von vor 30 Jahren angeben? Oder den Kaiserschnitt? Was hat das mit meinem veletztem Bein zu tun?

Danke jetzt schon mal für Antworten
LG
 
Hallo Sonja42,

so wie Du das Forum hier über Deine Mandel- und Blinddarm OP´s und einen Kaiserschnitt in Kenntnis setzt, kannst Du dies auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung mitteilen, ein Nachteil kann Dir hieraus nicht entstehen und der Sachbearbeiter bekommt was zum Füllen seiner Akte.

Gruß
Luise
 
Liebe Luise,
herzlichen Dank - aber wird das nicht nur zu weiteren Verzögerungen führen? Da die HaftspflichtVers. jetzt jeden Arzt mit Anschrift benannt haben möchte...
Die Akte dürfte inzwischen dick genug sein - bei füllt es ganze 3 ! Aktenordner...


Eine andere Frage:
hier in den Foren wird immer von der "3- Jahresfrist" geschrieben - was bedeutet dies, wann fängt die an? Kann dazu leider nichts passenes finden.


Lieben Gruß
sonja
 
Hallo Sonja42,

zu weiteren Verzögerungen in der Schadensregulierung wird es mit Sicherheit kommen, wenn Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst. Wenn Du nicht reagierst, wirst Du – wenn Du Glück hast – irgendwann ein freundliches Erinnerungsschreiben erhalten, ansonsten wirst Du nie eine Entschädigung sehen.

Über die Dicke der Akte beim Versicherer mach Dir keine Gedanken, die haben genügend Lagerkapazitäten.

Teil dem Versicherer ruhig alle Ärzte mit – soweit sie Dir noch einfallen.

Die „3-Jahresfrist“ ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung (PUV) und hat mit Deinen Ansprüchen gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts zu tun.

Gruß
Luise
 
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