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Zahlt die Unfallversicherung beim Sprunggelenk?

Mir geht es eigentl. nur darum, ich würde jetzt 1/10 bekommen, aber ich habe mit sicherheit die Möglichkeit mehr zu bekommen als 1/10. Das Gutachten was mir das Krankenhaus gemacht hat ist nicht aussagefähig auf meine Folgeschäden, bzw. das Krankenhaus legt sich nicht so fest. Daraufhin hat mir die Versicherung mitgeteilt, das sie dieses Guachten aber trotz allem anerkennen werden obwohl es nicht eindeutig wäre. Ich weiss halt nicht was ich jetzt machen soll? Kann mir jemand einen Rat geben? danke das wäre nett
 
Hallo Julia,

ich würde Dir gerne einen Rat geben, muß aber wissen welche AUB vereinbart ist.


Was stand da drin ? Bitte genauen Wortlaut !

Hinter AUB steht eine Zahl, z.B. AUB 88, AUB 94, AUB 2002 .... , diese Zahl brauche ich.

In der AUB steht das ich einen Vorschuss erwarten kann wenn das Gutachten nicht aussagefähig genug ist.
So ein Unsinn steht in keiner AUB. Wenn ein Gutachten nicht aussagefähig genug ist, gibt es kein Geld – auch keinen Vorschuß.

Gruß
Luise
 
Sorry aber im Moment kann ich es dir nicht beantworten werde dir aber morgen früh gleich schreiben. Ich glaube 2002 aber ich weiss es nicht mehr genau! Ich werde dir morgen den kompletten Abschnitt schreiben den ich darin gelesen habe, ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir weiterhelfen könntest. Denke auch mal das ich morgen bzw. heute den Besscheid der Versicherung in der Post habe dies werde ich dir ebenfalls schreiben! Ab wann kann ich mir dir rechnen ich denke bis neun dir geschrieben zu haben.

Gruß Julia
 
Hallo,

ich hatte damals vor Ablauf der 3-Jahresfrist folgenden Brief an die PUV geschickt:

Betrifft: Schadennr. 00.0000000.000
Vers.-nr. 00.000000.000

Sehr geehrte Frau XXX,

hiermit möchte ich von meinem Recht nach § 11 IV der AUB94 Gebrauch machen. Ich möchte eine Nachuntersuchung zur Festsetzung des Invaliditätsgrades vor Ablauf der 3-Jahresfrist.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ich erhielt umgehend Antwort mit dem Hinweis, das ich evtl. zuviel gezahlten Vorschuss zurückzahlen müsste wenn das Gutachten entgegen meiner Einschätzung ausfallen sollte, also eine geringere Invalidität als im ersten Gutachten festgestellt werden würde.

Wenn du durchblicken lässt, dass du eine Abschließend Beurteilung vor Ablauf der 3 Jahresfrist wünschst, dürfte der Zahlung eines Vorschusses nichts im Wege stehen.

Bei mir wurden in der Zeit 3 Gutachten gemacht, jedes Mal bekam ich eine Nachzahlung weil der Invaliditätsgrad stieg.

Vielleicht findest du doch was dazu in den AUB.

Gruß Jens
 
Zuletzt bearbeitet:
Also habe mir jetzt mal die Unterlagen vorgenommen.

Es steht drin Invalidität mit Mehrleistungsmodell
Invalidität ab 90% 260 td.
Invalidität Grundsumme 65. td.
AUB 2000


Es steht u. a. drin:

9.3
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir- auf ihren Wunsch- angemessene Vorschüsse.
Vor Abschluß des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.

9.4

Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei jahren nach dem Unfall erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf jahren. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalititätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen.

Was kann ich nun dagegen tun? Soll ich einen Anwalt einschalten oder soll ich wie Jens beschrieben hat selbst ein Schreiben aufsetzen?

Ich meine für die Versicherung ist es jetzt so, die möchten mich mit dem Betrag abspeißen, aber mein Gutachten ist nicht aussagefähig bzw. ich bin mir sicher das es nach 3 Jahren aussagefähiger ist! Deshalb meine Frage es besteht doch anspruch auf Vorschüsse oder nicht? Ich meine die Versicherung kann mir doch den Betrag den sie mir jetzt zahlen möchte als Vorschuß zahlen und nach 1,5 Jahren ein erneutes Gutachten durchführen.....?

Danke
 
Hallo,

du kannst den Vorschuss beanspruchen. Die Begutachtung 3 Monate vor Ablauf der 3 Jahre beantragen. Das ganze natürlich nur wenn die Leistungspflicht der Versicherung feststeht, also anerkannt ist.

Das mit dem RA musst du selbst entscheiden. Der kostet zwar erstmal Geld, aber dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Jens
 
Hallo Julia,

Ansprüche aus dem Mehrleistungsmodell bei Invalidität ab 90% kannst Du keine geltend machen. Mit Deiner Beeinträchtigung wirst Du keine 90 % erreichen, die Invaliditätsleistung wird nach der Grundsumme von 65.000 EUR berechnet.

Das Klinikum kann derzeit noch keine endgültige Aussage über den Invaliditätsgrad machen.

Die Erklärung zur Leistungspflicht des Versicherer ist Dir noch nicht zugegangen. Telefonisch wurde Dir ein Regulierungsvorschlag von 1/10 Beinwert (70 %) = 7 % angekündigt.

Diese telefonische Auskunft ist falsch! In der AUB 2000 ist unter 2.1.2.2.1. vereinbart:

Bei .... Funktionsunfähigkeit ..... gelten
ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
.....
Fuß im Fußgelenk 40 %
.....
Bei ....... Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.​

Die telefonische Mitteilung über den Invaliditätsgrad ist falsch ! Der Invaliditätsgrad bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Fuß im Fußgelenk ist als Teilwert von 40 % anzugeben. Bitte doch einfach Deinen behandelnden Arzt um eine Einschätzung des jetzigen und später möglichen Invaliditätsgrades.

Wegen einer angemessenen Vorauszahlung würde ich mir keine Gedanken machen. Warte die Erklärung des Versicherers ab, zwischenzeitlich erkundige Dich nach einem geeigneten Rechtsanwalt

Gruß
Luise
 
Reicht es aus wenn ich denen mitteile das ich mit dem Betrag zufrieden sei als Vorschuß und nach den 3 Jahren das erneute Gutachten einreiche?
Was genau muss ich denen da schreiben?
 
Hallo Luise,
hallo Jens,

habe ich nach 3 jahren die Möglichkeit mir den Gutachter selbst auszusuchen oder nicht?
Ich könnte doch auch den BG-Arzt nehmen der mir mein Gutachten ausgestellt hat oder eher nicht?

Danke euch
 
Hallo Julia,

nicht nach 3 Jahren, sondern vor Ablauf der Dreijahresfrist kannst Du Dir den Grad der Invalidität ärztlich bestätigen lassen. Ich würde den behandelnden Arzt bitten. Den BG-Arzt kannst Du vergessen, der hat jetzt schon zu Deinem Nachteil für die BG begutachtet.

Gruß
Luise
 
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