Also habe mir jetzt mal die Unterlagen vorgenommen.
Es steht drin Invalidität mit Mehrleistungsmodell
Invalidität ab 90% 260 td.
Invalidität Grundsumme 65. td.
AUB 2000
Es steht u. a. drin:
9.3
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir- auf ihren Wunsch- angemessene Vorschüsse.
Vor Abschluß des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei jahren nach dem Unfall erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf jahren. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalititätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen.
Was kann ich nun dagegen tun? Soll ich einen Anwalt einschalten oder soll ich wie Jens beschrieben hat selbst ein Schreiben aufsetzen?
Ich meine für die Versicherung ist es jetzt so, die möchten mich mit dem Betrag abspeißen, aber mein Gutachten ist nicht aussagefähig bzw. ich bin mir sicher das es nach 3 Jahren aussagefähiger ist! Deshalb meine Frage es besteht doch anspruch auf Vorschüsse oder nicht? Ich meine die Versicherung kann mir doch den Betrag den sie mir jetzt zahlen möchte als Vorschuß zahlen und nach 1,5 Jahren ein erneutes Gutachten durchführen.....?
Danke