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Zahlt die Unfallversicherung beim Sprunggelenk?

Hallo Tarana,

das o.g. BGH-Urteil geht aber von einer anderen Bewertung aus, wie die meine PUV.

Du hast dieses soweit schon richtig verstanden, wobei ich und der BGH dieses anders sehen.

@ Hat kein anderer User einen Tipp für mich?

@Jens, wie siehst Du diesen Fall?.

MfG.

Pit
 
Hallo Pit,

ich sehe es genauso wie du. Da die schwammige Formulierung "bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit" in den AUB enthalten ist, ist nicht nach den Prozenten des Gutachter abzurechnen, sondern nach den festen Invaliditätsgraden, die in deinen AUB stehen. Hab jetzt nicht alles nachgelesen, weiß daher nicht, ab wo dein Arm/Hand geschädigt ist.

Hier noch ein Link, wo ein RA zu einer ähnlichen Situation ausführte:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Private-Unfallversicherung-Wortlaut-Hand-im-Handgelenk-__f16125.html

Vielleicht kannst du damit was anstellen.

Gruß Jens
 
Sprunggelenksbruch vor 1,5 Jahren mit Volkmannschem Dreieck.
OP mit Metallentfernung ist bereits erfolgt.
Sprunggelenk ist weiterhin steif + schmerzhaft, wird warm bei Belastung.


Hallo, bitte teilt mir mal Eure Meinung zu folgendem mit:

Gutachter meinte, dass nach der "Heilungszeit" eine beachtliche Beeinträchtigung derzeit noch besteht.

Gutachter wollte der Versicherung eine erneute Überprüfung vorschlagen vor Ablauf des 3. Jahres nach dem Unfall. Zudem wollte er noch eine Vorschusszahlung der Versicherung vorschlagen.


Jetzt kam von Seiten der Versicherung folgendes:

.... der Dauerschaden noch nicht abschließend beurteilt werden kann.
.... Abschlussbegutachtung zum Ende des 3. Unfalljahres wird stattfinden.
.... Eine Vorschusszahlung ist uns im Hinblick darauf, dass im Rahmen der Sportunfallversicherung geregelt ist, dass erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Invaliditätsleistung gewährt wird, nicht möglich.


Ich verstehe das so, dass in meinem Fall derzeit eine Beeinträchtigung aus Sicht der Versicherung vorliegt, die geringer ist als 20 Prozent.

Oder was meint Ihr


Hat von Euch jemand hier Erfahrung wie das so abläuft bzw. ablaufen soll ?

Sollte ich meinen Privat-Rechtschutz schon mal im Vorfeld vor der angekündigten Abschlussbegutachtung einschalten ?

Danke für Eure Info + Hilfe.


greetz hattrick60

Hallo Jens,

gerade dieses Abwarten kostet uns jetzt den letzten Nerv.
Wie Du ja bei mir gelesen hast, verweigert uns unsere PUV jetzt die letzte Begutachtung und in 6 Monaten ist die Frist abgelaufen, für uns schon in 3 Monaten.

Wir hatten uns auf diese 3-Jahresfrist verlassen und gelassen auf die letzte Begutachtung gewartet.

Denn die 14% Invalidität sind ein Witz für Kai-Uwe´s Verletzungen aber für die PUV ein richtiger Gewinn.

Ich habe immer mehr das Gefühl nicht den richtigen RA zu haben:mad:.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
Hallo Kai-Uwe.

Bei mir läuft die 3-Jahres-Frist jetzt dann auch aus.

Sollte ich unbedingt vor der Einladung durch die Versicherung ein abschließendes Gutachten einfordern

Danke für Deine Hilfe.

greetz
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Hans,

zu deinen Fragen:

Ich verstehe das so, dass in meinem Fall derzeit eine Beeinträchtigung aus Sicht der Versicherung vorliegt, die geringer ist als 20 Prozent.

Das verstehst du richtig.

Sollte ich meinen Privat-Rechtschutz schon mal im Vorfeld vor der angekündigten Abschlussbegutachtung einschalten ?

Würde ich nicht machen, die Versicherung hat die Leistung noch nicht abgelehnt, dir fehlt somit eigentlich ein Grund die RSV in Anspruch zu nehmen. Dies würde ich erst machen, wenn du es wirklich benötigst.

Auch wenn diese Frage an Kai-Uwe ging:

Sollte ich unbedingt vor der Einladung durch die Versicherung ein abschließendes Gutachten einfordern?

Ich würde die Versicherung noch mal 3 Monate vor Ablauf der 3-Jahres-Frist daran erinnern. Hab ich auch so gemacht. Da kann dir keiner später was vorwerfen.

Gruß Jens
 
Hallo,

ein weiterer Hinweis vielleicht noch. Eventuell solltest Du Dir einen eigenen Gutachter/Arzt suchen, weil Dir nach Kenntnis des Gutachtens der Versicherung nicht viel Zeit bleibt, um die Erkenntnisse des Gutachters anzugreifen. Dieser sollte erst tätig werden, wenn Dir das Gutachten der Versicherung vorliegt. Da Du kein Wahlrecht bei der PUV hast, mußt Du Dich vorbereiten, da es sein kann, dass der Gutachter sehr im Sinne seines Auftraggebers handelt.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die Antworten.

Hallo Jens, hallo Seenixe.

Danke für Eure schnellen Antworten und Hilfestellungen.

Nun, dann werde ich mal bei der Versicherung anklopfen und mal nachhacken.

Es war bei mir beim 1. Gutachten so, dass der Gutachter mir mündlich eine Vorschusszahlung seitens der Versicherung in Aussicht gestellt hat, was allerdings dann nicht passiert ist, da die Versicherung erst zum Ablauf der 3-Jahresfrist "abschließend" begutachten lassen will.

In dem Gutachten von 2008 heißt es: (passagen-form)

körperliche Untersuchung:
- deutliche Schwellneigung Sprunggelenk rechts mit Überwärmung.
- geringer Spitzfuß.
- weitere Beugung fußsohlenwärts deutlich eingeschränkt.
- untere Sprunggelenke teilkontrakt.
- laut Röntgenbilder zeigen beginnende Aufbrauchserscheinungen.
- Stellung Sprungbein nicht eindeutig beurteilbar.


Eine A-Conto-Zahlung rechter Fuß in Höhe von 2/10 F kann gewährt risikofrei und bedenkenlos gewährt werden.


Nun, was sagt ihr

Seit dem damaligen Vorstellen zu heute hat sich kaum was geändert:

- Anlaufschmerzen + Steiffheit sind nach dem Aufstehen vorwährend da.
- Mittlerweile habe ich rechtslastig zunehmend mit Beeinträchtigung des Knies und der Hüfte zu tun. (ab und an knackt das Knie bzw. Hüfte, dass man meint diese flieg raus). Der Gutachter hatte damals größere Bedenken, dass evtl. das Sprungbein schief stehen könnte. ?
- Einschränkung der Beweglichkeit wie eh und je (ca. 10% besser als damals).
- Teilweise übelstes Brennen im Gelenk wenn wohl das Wetter wechselt.
- Anschwellen des Fußes findet immer noch statt, sieht man an den Einschneiden der Socken.


Bin am Überlegen, ob ich jetzt nochmals zum Chirurgen gehen sollte, der mich damals wieder zusammengeflickt hat, und ihn das nochmal ankucken lasse. Vor allem zusätzlich Knie und Hüfte. Weil auf Folgeschäden hab ich null Böcke.

Denkt ihr, dass es für den Ablauf was bringt, wenn ich beim Versorgungsamt vorstellig werden würde.

Bin in der VdK und somit wäre hier die Bürokratie überschaubar.


Danke Euch nochmals für Eure Hilfen. Thanx a lot.
 
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