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Zahlt die Unfallversicherung beim Sprunggelenk?

Leider habe ich die Daten noch nicht aber ich werde es mir heute Abend mal raussuchen und dir dann durchgeben, aber ganz ehrlich ist das nicht viel, oder wie siehst du das? Ich habe mir schon Fälle im Internet raus gezogen da hatten die Leute echt mehr, ich meine schließlich hast du ja auch die Schmerzen und bist dadurch nicht mehr so flexibel und ... wie es vorher mal war. Ich finde es traurig das diese Leute das immer vergessen
 
Hallo Julia,

viel ist relativ. Ich müsste dafür in meinem Beruf 1,5 Jahre arbeiten gehen und nix ausgeben.

Es kommt ja auch auf die Versicherungssumme an. Ich hatte die Versicherung vor 10 Jahren abgeschlossen als ich mir ein Motorrad kaufte, da waren 100.000,00 DM noch mehr wert. In die Versicherung habe ich mittlerweile ca. EUR 1.700,00 an Beiträgen eingezahlt. Ich finde es ist viel Geld. Es ist fast soviel wie ich in der Zeit nach dem Unfall weniger verdient habe.

Wenn ich bei der BG einen Antrag auf Hilfen stelle, bekomme ich manchmal nichts, da geht es teilweise um Centbeträge.

Bis später Gruß Jens
 
Also meine Inval. Summe ab 90% 260 Td., und die Grundsumme ist 65 Td., es steht in den AUB nichts von Progression drinnen! In der Gliedertaxe ist für ein Fußgelenk 40% angesetzt. Jetzt kommt es nur noch auf das Gutachten des Klinikums Unfallchirugie an. Allerdings habe ich denen auch den Rentenbescheid der BG mitgesandt weil dieser auch verlangt wurde. Vielleicht holen die sich da auch noch das andere Gutachten ein Ich habe die Versicherung seit bestimmt mind. 5 Jahren. Ich habe auch keine Ahnung wie die Volksfürsorge so ist!
 
Hallo,

die Invaliditätssumme weist auf eine Progression hin. Im Versicherungsvertrag heißt die „progressive Invaliditätsstaffel“. Wenn du in den AUB nachsiehst findest du Erläuterungen im Anhang an die AUB unter "Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progr. Invaliditätsstaffel" und daran dann die Zahl 350 % oder 500%.

Nun zur Rechenaufgabe, ich hoffe mal ich hab mich nicht vertan:

Bei einer Angabe im Gutachten von 20 % wären das bei dir EUR 13.000,00, bei 25 % EUR 16.250,00 EUR, ohne die Progression. Die greift meist erst ab dem 25 % übersteigenden Teil. Da wird dann der jeweilige Übersteigende Prozentsatz mit 3 (350 % prog. Invaliditätsstaffel) oder 5 (500 % prog. Invaliditätsstaffel) multipliziert. Wenn die Versicherung die 40 % ansetzt wären das bei Progression 3-fach EUR 45.500,00, bei Progression 5-fach EUR 65.000,00.

Das mit den 40 % bei Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Gelenk ist so ein Ding. Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Juli 2003 entschieden:

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB). Das gleiche kannst du auch für den Fuß anwenden.

http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen/ Aktenzeichen: IV ZR 74/02.

Als ich bei der Versicherung wegen dieser 40 % anfragte, wurde ich auf § 7 I. (2) b) hingewiesen, in dem es heißt: „ Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a) angenommen“.

Da wirst du warten müssen, was die Versicherung dir anbieten wird.

Gruß Jens

 
Hallo Jens ,

Julia hat keine "Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel" vereinbart, die es im Übrigen auch noch in anderen Varianten als den von Dir beschriebenen gibt.

Julia hat „Besondere Bedingungen für Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent“ vereinbart. Der Versicherer zahlt die vierfache Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 %. Unter 90 % Invalidität wird nur entsprechend dem Invaliditätsgrad gezahlt.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für den Tipp. Diese Variante kannte ich noch nicht. Also gilt dann der einfache Prozentbetrag aus dem Gutachten von den EUR 65.000,00. Mit viel Glück die 40% bei Funktionsunfähigkeit für den Fuß...

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

du wirst es nicht glauben, aber am Freitag rief mich die Volksfürsorge an und teilte mir folgendes mit:

Das Gutachten des Klinikums sei da, der Rentenbescheid der BG ebenfalls mit 20 Prozent, allerdings hat das Klinikum kein Abschließendes Gutachten hinterlassen. Sie würden es aber anerkennen als abschl. Gutachten aufgrund folgender Beeinträchtigungen, Bewegungseinschränkung, Treppen laufen, Schmerzen bzw. angehende Athrose, etc., auf jeden Fall sagte sie zu mir bei der Gliedertaxe von 70 eines Beines würde ich 1/10 erhalten. Somit würde ich einen Betrag bekommen von rund 4.900 Euro um das ganze zum Abschluß zu bringen. Oder aber ich würde nach 1,5 Jahren ein erneutes Gutachten einholen. Das ganze ging mir jetzt als Bescheid raus ich hätte dann zwei Wochen zeit mich zu entscheiden. Ganz ehrlich, ich werde einen Anwalt aufsuchen ich finde das von der Versicherung zu wenig vor allem das sie mich so damit abspeißen wollen. Oder was sagst du soll oder kann ich dagegen tun? Laut AUB steht drin, wenn noch kein Abschließendes Gutachten vorhanden ist kann ich das nach 3 Jahren erneut begutachten lassen ich habe aber die Möglichkeit mir einen Vorschuß auszahlen zu lassen, dies ist doch rechtlich möglich wenn es so im Vertrag steht oder? Gestern habe ich einen Anwalt gefragt dieser meinte, ohne Anwalt zahlt die Versicherung nicht so bzw. immer weniger, sobald die merken das ein Anwalt mit im Spiel ist sieht die Sache ganz anderster aus. Ich müsste aber den Anwalt selbst zahlen und wenn ich das Geld einklagen würde und gewinne, dann würde ich es zurück bekommen!
 
Hallo Julia,

die allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB hast Du vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

wie meinst du das? Ich hatte den Vertrag damals nicht abgeschloßen sondern meine Eltern! Aber ich konnte nachlesen das mir wenn ich kein Abschlussfähiges Gutachten habe anrecht auf ein erneutes Gutachten habe innerhalb der 3 Jahre und das ich auch einen Vorschuss fordern kann!

Gliedertaxe sind 70 Prozent Beinwert
und 40 Prozent Fußgelenk

Sie sagte zu mir das ich von 70 prozent 1/10 bekäm, aber jetzt mal ganz erhlich, sie sagte mir wortwörtlich das das gutachten nicht abschlussfähig ist, aber das Gutachten der BG mit 20 Prozent und das sie es dann als abschluss anerkennen würden um zum Abschluß zu kommen, also ich verstehe garnichts mehr! Und bei einer Grundsumme von 65 Td. bekomme ich so wenig? Das kann nicht sein!
 
Für mich hatte sich das so angehört ich hätte die möglichkeit das geld anzunehmen habe aber nur zwei wochen zeit. Ich denke die können mehr zahlen wollen aber erstmal versuchen die Geschädigten mit wenig zu frieden zu stellen!
Es ist schon verwirrend! :confused:
 
Hallo Julia,

im Versicherungsschein steht, welche AUB vereinbart ist und diese vereinbarten AUB sind dem Versicherungsschein beigefügt.


....ich konnte nachlesen das mir wenn ich kein Abschlussfähiges Gutachten habe anrecht auf ein erneutes Gutachten habe innerhalb der 3 Jahre und das ich auch einen Vorschuss fordern kann!

Gliedertaxe sind 70 Prozent Beinwert
und 40 Prozent Fußgelenk

Wo konntest Du das nachlesen ? Sowas steht in den AUB !

Schon vorab:

„Abschlussfähiges Gutachten“ gibt es nicht.
Die von der BG festgestellte MdE von 20 % hat nichts mit dem Invaliditätsgrad in der PUV zu tun.

Gruß
Luise
 
Das stand in der AUB drin! Aber was kann ich denn jetzt dagegen tun? Ich meine wenn die Versicherung schon freiwillig einen Betrag anbietet und damit sagt das wäre es dann, ist doch merkwürdig. Die wissen doch ganz genau das es eigentl. schlimmer bewertet wird bzw. werden kann. In der AUB steht das ich einen Vorschuss erwarten kann wenn das Gutachten nicht aussagefähig genug ist. Und nach den 3 Jahren ein erneutes Gutachten machen soll, indem dann der Entg. Inval.-Grad enthalten ist...

Ist es ratsam einen Anwalt aufzusuchen oder ?
 
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