Grüß Dich, Tinni,
Mensch, Tinni, ich weiß was ganz tolles für Dich.
01
Das Stichwort lautet: "Ich bin der Schadensminderungsplicht durch Arbeit in Behindertenwerkstatt nachgekommen...."
02
Wahrscheinlich (es riecht so danach!) hast Du das dann so gemacht: Du bekommst in der Behindertenwerkstatt irgendeinen kleinen Lohn. Und dann rechnest Du (Zahlen frei erfunden, nur als Beispiel!):
(a) Dein Einkommen wäre, Unfall mal weggedacht, jetzt netto monatlich 2.300,00 Euro.
(b) Davon wird abgezogen: Dein kleiner Lohn, den Du jetzt hast: Das sind 750,00 Euro, sagen wir mal.
(c) Schaden: 2.300,00 Euro minus 750,00 Euro = 1.550,00 Euro. Und das bekommst DU jetzt.
Ist meine Vermutung richtig, dass das bei Dir sinngemäß so gerechnet wird?
FALLS NEIN: Dann berichte: Wie erfüllst Du dann das, was Du für Deine Schadensminderungspflicht ansiehst?
FALLS JA: Dann hab ich für Dich den Knüller:
Es spricht ziemlich viel dafür, dass die Rechnung falsch ist. Wahrscheinlich musst Du Dir diesen Lohn in der Behindertenwerkstatt nicht anrechnen lassen! Ich habe da einige BGH-Urteil ausgegraben: Das ist wahrscheinlich nicht statusgleich, damit eine überpflichtgemäße Anstrengung Deinerseits, und deswegen nicht anzurechnen.
Um das besser in Griff zu bekommen, bitte teile mit: Welche Arbeit genau machst Du in der Behindertenwerkstatt?
Es spricht viel dafür, dass da allerhand zu machen ist.
(Ich verstehe Deine Ängste. Du bist auf eine Gebiet unterwegs, das Du kaum kennst. Schadensersatzrecht dürfte nicht der Schwerpunkt der Kosmetiker-Ausbildung sein. Aber fürchte Dich nicht, dazu gibt's keinen rechten Anlass, wenn man gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinter sich hat! Dass es aber so ist, müssen wir nicht mühsam in der Tiefe verstaubter Universitätsbibliotheken ausgraben. Das hamma da!)
ISLÄNDER
Mensch, Tinni, ich weiß was ganz tolles für Dich.
01
Das Stichwort lautet: "Ich bin der Schadensminderungsplicht durch Arbeit in Behindertenwerkstatt nachgekommen...."
02
Wahrscheinlich (es riecht so danach!) hast Du das dann so gemacht: Du bekommst in der Behindertenwerkstatt irgendeinen kleinen Lohn. Und dann rechnest Du (Zahlen frei erfunden, nur als Beispiel!):
(a) Dein Einkommen wäre, Unfall mal weggedacht, jetzt netto monatlich 2.300,00 Euro.
(b) Davon wird abgezogen: Dein kleiner Lohn, den Du jetzt hast: Das sind 750,00 Euro, sagen wir mal.
(c) Schaden: 2.300,00 Euro minus 750,00 Euro = 1.550,00 Euro. Und das bekommst DU jetzt.
Ist meine Vermutung richtig, dass das bei Dir sinngemäß so gerechnet wird?
FALLS NEIN: Dann berichte: Wie erfüllst Du dann das, was Du für Deine Schadensminderungspflicht ansiehst?
FALLS JA: Dann hab ich für Dich den Knüller:
Es spricht ziemlich viel dafür, dass die Rechnung falsch ist. Wahrscheinlich musst Du Dir diesen Lohn in der Behindertenwerkstatt nicht anrechnen lassen! Ich habe da einige BGH-Urteil ausgegraben: Das ist wahrscheinlich nicht statusgleich, damit eine überpflichtgemäße Anstrengung Deinerseits, und deswegen nicht anzurechnen.
Um das besser in Griff zu bekommen, bitte teile mit: Welche Arbeit genau machst Du in der Behindertenwerkstatt?
Es spricht viel dafür, dass da allerhand zu machen ist.
(Ich verstehe Deine Ängste. Du bist auf eine Gebiet unterwegs, das Du kaum kennst. Schadensersatzrecht dürfte nicht der Schwerpunkt der Kosmetiker-Ausbildung sein. Aber fürchte Dich nicht, dazu gibt's keinen rechten Anlass, wenn man gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinter sich hat! Dass es aber so ist, müssen wir nicht mühsam in der Tiefe verstaubter Universitätsbibliotheken ausgraben. Das hamma da!)
ISLÄNDER