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Wie lange wird ein Betriebsschaden nach Unfall bei Selbstständigen reguliert?

Grüß Dich Tinni,

na ja:

Ungewöhnlich ist es. Das, was nicht gewöhnlich ist, ist in der Regel etwas schwierig, weil es die Leute verdutzt: Die Reihe der Gedanken ist dann: Neu - unbekannt -hatten wir noch nie - ja, wo kommen wir denn da hin? - beißt vielleicht!

Aber andererseits: Wenn die Betreuung eine Folge des Unfalles sind, Du aber nach § 249 BGB zu stellen bist, als hättest Du den Unfall nicht gehabt, tja...: Wieso soll denn das nicht von § 249 BGB gedeckt sein? Nur, weil's ungewöhnlich ist? Also wirklich, das schaut doch nicht mal von weitem aus, als wär's so was ähnliches wie ein Argument!

Es ist nichts Ungewöhnliches in der Juristerei, dass ein alter Paragraph ganz gut auf eine neue Konstellation trifft.

Und: Wieso sollten wir das nicht probieren? Wahrlich, heutzutag! Wo es doch jeden Tag was neues gibt!

Du sieht: Sogar in der Juristerei gilt es, innovativ zu sein. Auf zu neuen Ufern, sagten sich Norweger und fuhren nach Island-!

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, DieHard,

01
traurig, was Dir widerfahren ist, aber bitt: Mach doch bitte nicht Tinni schwermütig! Die hat genug Sorgen.

02
Ärgern kann man sich viel. Aber - woran hängt's denn, dass der Kollege nicht aus dem Loch kommt? Etwa daran, dass er den Akt schon nicht mehr sehen kann, ohne einen Stich ins Herz zu bekommen? Könnte vielleicht sein. Traut er sich schon nicht mehr hin? Möglich, dass er vor 3 Wochen mal gaaaanz vooorsichtig mit der Bleistiftspitze den Aktendeckel etwas angehoben hat, huiuiui! Da qualmts schon schwefelgelb raus, brandschwarz wurde ihm vor Augen.

03
Beste Chance (außer: Anwaltswechsel): Mach ihm keine Vorwürfe. Temin ausmachen, hingeehen. Frag ihn ganz freundlich, woran es hängt, sprich das mit der Angst mal an - vielleicht löst sich da was. WAs man denn tun kann? Vielleicht kann man ihm sogar helfen. Hatte ich auch schon oft.

04
Anwaltswechsel: Sollte das näher rücken, melde Dich, es gibt Schachzüge, die Kosten zu begrenzen.


ISLÄNDER
 
Grüß Dich Tinni,

na ja:

Ungewöhnlich ist es. Das, was nicht gewöhnlich ist, ist in der Regel etwas schwierig, weil es die Leute verdutzt: Die Reihe der Gedanken ist dann: Neu - unbekannt -hatten wir noch nie - ja, wo kommen wir denn da hin? - beißt vielleicht!

Aber andererseits: Wenn die Betreuung eine Folge des Unfalles sind, Du aber nach § 249 BGB zu stellen bist, als hättest Du den Unfall nicht gehabt, tja...: Wieso soll denn das nicht von § 249 BGB gedeckt sein? Nur, weil's ungewöhnlich ist? Also wirklich, das schaut doch nicht mal von weitem aus, als wär's so was ähnliches wie ein Argument!

Es ist nichts Ungewöhnliches in der Juristerei, dass ein alter Paragraph ganz gut auf eine neue Konstellation trifft.

Und: Wieso sollten wir das nicht probieren? Wahrlich, heutzutag! Wo es doch jeden Tag was neues gibt!

Du sieht: Sogar in der Juristerei gilt es, innovativ zu sein. Auf zu neuen Ufern, sagten sich Norweger und fuhren nach Island-!

ISLÄNDER
Hallo Isländer
Habe in einem anderen Forum über Betreuungssachen nachgelesen . Dort habe ich einiges in Erfahrung gebracht, noch mal die Betreuungsbehörde angerufen.
Denen habe ich die Rechnung gemacht . Denen auch gesagt das die Betreuerin von mir das Geld überwiesen haben will. die antwortete mir , das es so nicht geht. Sie muss die Rechnung beim Amtsgericht einreichen und dann werden meine Vermögensverhältnisse geprüft.
Mein übrig gebliebenes Schmerzensgeld dürfen sie mir auch nicht anrechnen. Hätte doch gerne gewusst, wie teuer die Anhörung bei dem Richtern ist. Ansonsten Kann man die Betreuungskosten bei der Krankenkasse einreichen.
Ich warte auf die Freischaltung, das Geld ist in Berlin noch nicht eigetroffen.
Heute Nacht ging nur eine Privatnachricht.
Dann alles weitere auf Privatnachricht.
Einen schönen Abend noch.
Gruß Tini
 
Grüß Dich, Tini,

da schau an! Das habe ich noch nicht gewusst, dass die Krankenkasse betreuungskosten übernehmen könnte. Das muss ich mir ja gleich anschauen. Jetzt mach uns und mich mal schlau! Wo hast Du denn das gefunden?

Wirklich wahr: Es taucht immer wieder was auf im Forum, worüber sogar ein altes Schlachtross wie ich staunt, und dann stellt man fest, dass man's brauchen könnte.



ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Tini,

da schau an! Das habe ich noch nicht gewusst, dass die Krankenkasse betreuungskosten übernehmen könnte. Das muss ich mir ja gleich anschauen. Jetzt mach uns und mich mal schlau! Wo hast Du denn das gefunden?

Wirklich wahr: Es taucht immer wieder was auf im Forum, worüber sogar ein altes Schlachtross wie ich staunt, und dann stellt man fest, dass man's brauchen könnte.



ISLÄNDER
Guten Tag Isländer!
Herausgefunden habe ich das im Forum für Betreuungsangelegenheiten.
Es ist so, wer eine Maßnahme zur wieder Aufnahme am Arbeitsleben teil nimmt , um einen Erfolg zu erzielen ,kann eine Unterstützung eines Betreuer
bei der Krankenkasse beantragen.
Sonnige Grüße
Von Tini
 
ähnliches urteil gesucht

Nachdem die Versicherung des Unfallgegners über Jahre hinweg Verdienstausfall gezahlt hat, stellt sie nun die Kausalität der psychischen Schäden in Frage. Mittlerweile fordern sie ein weiteres Gutachten, obwohl eine ihrer Ärztinnen schon vor drei Jahren festgestellt hat, das die psychischen Probleme von den dauerhaften Schmerzen der verunfallten Hand herrühren.

Nun bin ich auf der Suche nach einem Fall, der genauso oder sehr ähnlich, durch ein Gerichtsurteil für die Geschädigte gefällt wurde.

für Hinweise, Links und Ideen bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüsse,
Tini
 
hallo Tini,

zunächst nur folgendes:
ich gehe davon aus, dass die "Kausalität der psychischen Schäden" bereits durch GA festgestellt und bestätigt wurde (eine leistung kann ich mir sonst nicht vorstellen).

welcher anlass, welche NEUEN tatsachen sollen nun für eine erneute begutachtung sprechen? oder wird es einfach ins blaue hinein einfach mal behauptet? dann würde ich auf die bestehenden feststellungen und begutachtung verweisen, wenn es hier keine vorbehalte gibt.
in welchem zusammenhang wurde denn bisher geleistet (vergleich, urteil)?

übrigens wäre ein eigenständiges thema vorteilhaft.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Tinni!

01
Sekundant wieder mal genau meiner Meinung, aber haargenau!

02
In der Regel geht man davon aus, dass Selbständigen MINDESTENS so lange erwerbstätig sind wie Angestellte. Das Alter, mit dem ein Selbständiger im Mittel (ganz) in Ruhestand geht, liegt aber im MIttel bei 72 Jahren. Doch ist es üblich, dass der Selbständige in den letzten 5 Jahren nicht mehr voll arbeitet. Der Vater hat an den Sohn übergeben, werkelt aber noch im Verkauf, holt Ersatzteile, ist im Verkauf...aber nicht mehr in der anstrengenden Heizungsanlagenmontage. Damit machen die Selbständigen etwas sehr modernes. Sie passen die Arbeit ans Alter an.

Am ehesten kommt für Auskünfte in Deiner Branche Dein Branchenverband in Frage.

Kann (leider) nachgewiesen werden, dass ekien ausreichende Altervosorge besteht, spricht das dafür, dass länger gearbeitet wird.


03
Du machts Dir mit diser Frage Sorgen. Ich finde, Du machst Dir damit zu viel Sorgen. Das ist ziemlich unproblematisch.


ISLÄNDER
 
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