Tini 16957
Mitglied
Hallo Isländer!
Wer was für den geringsten seiner Brüder oder Schwester tut.
Macht es für ihn.
Der Dank sei dir.
Wer was für den geringsten seiner Brüder oder Schwester tut.
Macht es für ihn.
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Nie wieder ohne Anwalt.
Bis später Tini
Hallo IsländerGrüß Dich Tinni,
na ja:
Ungewöhnlich ist es. Das, was nicht gewöhnlich ist, ist in der Regel etwas schwierig, weil es die Leute verdutzt: Die Reihe der Gedanken ist dann: Neu - unbekannt -hatten wir noch nie - ja, wo kommen wir denn da hin? - beißt vielleicht!
Aber andererseits: Wenn die Betreuung eine Folge des Unfalles sind, Du aber nach § 249 BGB zu stellen bist, als hättest Du den Unfall nicht gehabt, tja...: Wieso soll denn das nicht von § 249 BGB gedeckt sein? Nur, weil's ungewöhnlich ist? Also wirklich, das schaut doch nicht mal von weitem aus, als wär's so was ähnliches wie ein Argument!
Es ist nichts Ungewöhnliches in der Juristerei, dass ein alter Paragraph ganz gut auf eine neue Konstellation trifft.
Und: Wieso sollten wir das nicht probieren? Wahrlich, heutzutag! Wo es doch jeden Tag was neues gibt!
Du sieht: Sogar in der Juristerei gilt es, innovativ zu sein. Auf zu neuen Ufern, sagten sich Norweger und fuhren nach Island-!
ISLÄNDER
Guten Tag Isländer!Grüß Dich, Tini,
da schau an! Das habe ich noch nicht gewusst, dass die Krankenkasse betreuungskosten übernehmen könnte. Das muss ich mir ja gleich anschauen. Jetzt mach uns und mich mal schlau! Wo hast Du denn das gefunden?
Wirklich wahr: Es taucht immer wieder was auf im Forum, worüber sogar ein altes Schlachtross wie ich staunt, und dann stellt man fest, dass man's brauchen könnte.
ISLÄNDER
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