• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie bewerbe ich mich als behindeter Mensch?

...deshalb sind wir alle zum Kämpfer geworden! Der eine früher, der Andere später... aber irgendwann alle! ;)

Und was uns nicht klein bekommt, macht uns doch viel stärker!:D:p

In diesem Sinn, an alle Kämpfer: Haltet durch!

VG Santafee
 
Schon Antrag vom Versorgungsamt?

Hi, ich kann Dir nur sagen, ich habe eine Behinderung von 30% beim Versorgungsamt bekommen und muss diese auch in jede Bewerbung als Kopie beifügen. Leider kommt es somit nie zu einem Vorstellungsgespräch. Vom Arbeitsamt habe ich bislang keine Hilfe bekommen. Aber ich versuche nun mich mit dem Versorgungsamt mal in Verbindung zu setzen um zu sehen, ob die mir helfen können.
Beim Arbeitsamt habe ich nur zu hören bekommen, daß ich mich doch selbstständig machen sollte. Super Idee, nur die Krankenkasse würde mir ziemlich hohe Beträge berechnen. Also alles Käse.
Gruß Silke
 
Hallo Silke,

wieso musst Du den Bescheid über die 30% jeder Bewerbung beifügen? Bist Du gleichgestellt? Nur wenn Du einen Antrag auf Gleichstellung beim AA gestellt hast (ab 30% möglich), musst Du es angeben, sonst nicht!

Deshalb sollte man es sich immer gut überlegen, ob eine Gleichstellung im jeweiligen Fall sinnvoll ist... Es gibt da Vor- aber auch Nachteile... leider!

VG Santafee
 
Hallo Cateye und Santafee,

ich teile Eure Ansichten vollstens.

@Yasmin:
Meine Behinderung fiel im Vorstellungsgespräch schon etwas ins Auge, aber darauf kam es niemandem mehr an.
Ich wurde nicht nach dem Grad der Behinderung gefragt, und hatte einige Vertragsangebote in denen ich nichts
davon beantworten mußte, bis auf einen einzigen.
Schriftlich habe ich dann notgelogen, und bin doch letztendlich wegen der Entfernung woanders hingegangen.

Jetzt müsste man eigentlich darüber diskutieren inwieweit Lügen zulässig ist, und was vom Gesetztgeber wie und wann strafrechtlich zu ahnden ist.
Wenn schon von behördlichen Stellen dazu geraten wird, eine Notlüge zu gebrauchen, die nichts mit der gemeinen Lüge zu tun hat...
Welche Arten von Lügen gibt es, und welche ist wann legal?
Aber das ist dann wohl mehr was für die Juristen.

Wie sieht es mit den unrechtmäßigen Fragen aus, die so manch ein Personalfragebogen enthält?
Es ist ein unrechtmäßiges Vorgehen, im Stellen von unrechtmäßigen Fragen.

Gruß
nightwalker
 
Was kann ich machen?

Hallo an Alle,

ich hab mal folgende Fragen:

Wie erkläre ich bei einem Vorstellungsgespräch, wenn es überhaupt so weit kommt, dass ich eine Orthese tragen muss und hinke

....wenn ich schon vorher weiß, dass ich immer wieder operiert werden muss
....dass ich mein Leben lang Behandlungen benötige(KG, Lymphdrainagen usw.)?
....manche Tage auch an Stützen laufen muss?
....und viele Dinge nicht mehr kann, sowie langes sitzten, langes stehen, langes laufen, nicht mehr hinhocken, nicht mehr auf Leitern steigen und ich habe starke konzentrations Probleme, aufgrund der Medikamente?

ach ja und muss man die 50 GdB/mit G unbedingt angeben(hab ich zwar noch nicht ist aber am laufen. Bis jetzt sind es 40 GdB)

Ich habe zwar noch etwas Zeit, aber ich möchte ja nicht bis auf dem letzten Drücker warten!

Vielleicht habt ihr ja mal einen Tip für mich:confused:

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch
moni
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Moni,

ab einem Grad der Behinderung von 50 bist Du auch rechtlich gesehen ein behinderter Mensch und kannst und darfst es, meiner Meinung, nicht verschweigen! Du hast dann verschiedene Rechte (besond. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, keine Mehrarbeit ect.), die der AG natürlich wissen muss.

In Deinem Fall würde ich mich in größeren Firmen bewerben, die deshalb auch interessiert sein müssten, behinderte Menschen einzustellen... Die Praxis sieht leider sicher anders aus, gerade, wenn man weiß, dass noch OPs folgen. Aber diese Tatsache würde ich z.B. verschweigen... zum Vorstellungsgespräch würde ich mich so gut es geht verkaufen, aber die Behinderung musst Du sicher nicht vertuschen, denn wenn er Dich einläd und vorher feststeht, dass Du schwerbehindert bist, ist es doch klar, dass man was sieht... oder?

Gut in Deinem Fall wäre vielleicht eine berufliche Reha, wo Du dann in einigen Firmen "reinschnuppern" kannst und auch ein AG Dich so evtl. schon kennenlernen kann... und wegen Deinen lebenslangen Behandlungen würde ich nur einen Halbtagsjob anstreben... hier beißt sich aber wieder die Maus in den Schwanz, weil die meisten berufl. Maßnahmen Volltagsmaßnahmen sind...:mad: und wegen den Medis: Keine Ahnung, geht mir ja genauso!:eek:

LG Santafee
 
Beim Arbeitsamt habe ich nur zu hören bekommen, daß ich mich doch selbstständig machen sollte. Super Idee, nur die Krankenkasse würde mir ziemlich hohe Beträge berechnen. Also alles Käse.

:mad: Genau meine Geschichte :mad: - kennste Du mich

@ All - ich glaube wir reden aneinander vorbei, weil wir uns alle auf etwas andere beziehen und dies zur Grundlage nehmen.

Nehmen wir an, Herr / Frau XY nimmt Schmerztabletten bis zu abwinken und kneift alles zusammen und es gelingt ihr, eine Job zu bekommen von dem sie objektiv weiss, das sie diesen nur 6 Moante durchhalten kann, danach kommt der völlige Zusammenbruch - unweigerlich.

Darf Sie aus Eurer Sicht diesen Sachverhalt und Ihre Behinderung verschweigen ?

Ich bin sicher in allen Personalfragebögen wird nach einer MDE , einer Behinderung gefragt
 
Hallo Yasmin,

ich glaube nicht, dass wir aneinander vorbeireden! Es geht nur um verschiedene Hintergründe:

1. Wenn man einen GdB (auch MdE) von 20-40 hat, hängt man rechtlich gesehen in der Luft... Du hast dann weder Vergünstigungen, noch Hilfen (außer evtl. die BG-Rente, die jedoch zum Leben allein nicht reich!) Hier würde ich meine Behinderung verschweigen! Klar ist, dass ich mich sowieso nur da bewerben würde, wo ich es mir vorstellen kann, wo ich Zukunft hätte oder ich wenigstens "überleben" kann...

2. Ab einem GdB von 50 beim Versorgungsamt(!) bist Du rechtlich gesehen Schwerbehindert, hast auch die entsprechenden Vorzüge daraus! DAS musst Du dann auch angeben, denke ich

Im Personalbogen hatte ich übrigens noch nie diese Fragen, kann mich jedenfalls nicht erinnern... Aber wenn, dann dürfte dort ja max. nach GdB, nicht nach MdE, gefragt werden, oder? Und ob Du also beim Versorgungsamt den Antrag dazu stellst, ist immernoch jedem seine Sache! Also keine Angst beim Verschweigen, wenn es um Dein Leben geht! (Das muss natürlich jeder für sich entscheiden und kommt auch auf die Gesamtsituation an... Ich denke, eine pauschal richtige oder falsche Antwort gibt es da sowieso nicht)

LG Santafee
 
Ja, die Formulierung für eine Bewerbung wäre mal interessant
 
Hallo,
ich hatte mich kürzlich beworben - ohne Hinweis auf die Schwerbehinderung.
Dann lese ich in der Zeitung diese Firma sieht sich als Vorreiter in Sachen Einstellung von Schwerbehinderten, die haben kein Problem damit. Da sich mit meiner Bewerbung länger nichts getan hatte, habe ich gestern telefonisch nachgefragt, der Job ist noch zu haben. Also habe ich hinterhergeschoben, daß ich ja schwerbehindert bin. Vom anderen Ende kam ein ziemlich erbostet: "Und wann genau wollten Sie uns das sagen ?" Na, im Bewerbungsgespräch natürlich, weil das die Möglichkeit ist, das ganze zu erklären und man sieht mich in Natura und sieht mir eben nichts an. Das macht einen ganz anderen Eindruck, als wenn ich das in der Bewerbung gleich schreibe und deswegen dann aussortiert werde. Antwort: "Bei uns wären Sie nicht aussortiert worden." Meine Antwort: Dann sind Sie ein sehr fortschrittlilches und vorbildliches Unternehmen, das ist aber nicht sehr weit verbreitet heute ! Und das Eis war gebrochen. Ich warte jetzt, ob ich eingeladen werde, denn die Qualifikation muß natürlich trotzdem stimmen.

Nur mal so zur Anregung - wie's auch laufen kann. Werde berichten, ob ich den Job (Teilzeit - geringe Std.zahl natürlich !) bekomme ! ;)

Gruß,
moni68
 
Top