Hallo PU,
hast du in Beamtenforen geschaut, ob du da Antwort bekommst?
Die Beiträge hier unter "Beamtenrechtl. Gerichtsverfahren" wirst du vermutlich inzw. alle gelesen haben und gesehen haben, welche anderen Beamten wg. Qualif. DU nachgefragt haben oder wegen PTBS.
Nach meiner bisherigen Erkenntnis müssten die Beurteilungs- und Begutachtungskriterien für PTBS für alle gleich sein, also kein Unterschied, ob zB Beamte oder Arbeitnehmer.
Die Schwierigkeiten diesbezügl. scheinen bei Gesetzl. Unfallversicherung entsprechend gleich zu sein.
Die Regelung für Begutachtungen bei Beamten (Amtsarzt, keine Auswahl, kein Vorschlagsrecht) ist allerdings anders.
Auch sonst ist Vieles schwer vergleichbar.
Wenn ich dich richtig versteh, wird dir kein GdS (oder gilt bei dir noch MdE?) von 50 zugestanden?
Ist der qualif. DU als solcher anerkannt?
Oder ist die PTBS anerkannt, aber der DU nicht?
Woran hakt es jetzt? Brauchst du einen Facharzt, brauchst du die Kriterien für PTBS-Begutachtung?
Brauchst du die §§ zum Qualif. DU?
Hast du einen Antrag gestellt beim Versorgungsamt auf Anerkennung einer Schwerbehinderung? (Könnte unterstützend sein.)
Liebe Grüße HWS-Schaden