@PU
Lies dir durch, was hier http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dienstunfall/angriff.htm zu Angriff, tätlichem Angriff, ... zu lesen ist (vermutlich bist du auf die Seite bei deiner Suche schon gestoßen?).
Wie wurde dir begründet, dass es nicht rechtswidriger Angriff gewesen sein soll?
@Bockel: k.A.
Das ist wiederum kurios...
Das wurde nicht begründet, es wurde nur geschrieben, dementsprechend handelt es sich bei den DU vom xx. Und xx. Nicht um rechtswidrige Angriffe....
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