kriss
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- 13 Nov. 2007
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- 88
Es ist erlaubt einen Zeugen mit zu einer Vernehmung zu nehmen!
Da ich als Selbstständige leider auch schon die Erfahrung machen dürfte mich wegen Betruges bei der Polizei vorzustellen weiß ich es leider Gottes. Klar ist dies niergendwo schriftlich niedergelegt, es könnten ja ansonsten alle zum Verhör geladenen auf die Idee kommen einen Zeugen mittzubringen.
Das man es nicht leichtfertig auf die Schulter nehmen sollte da gebe ich dir Recht, aber bitte, wenn du kein ausgewiesener Anwalt bist mache doch bitte wirklich die Pferde nicht scheu.Nicht im SINNE von nimm es auf die leichte Schulter, sondern eher das er sich erstmal anhören soll was gegen ihn vorliegt.
Aussage hierzu muß er nicht treffen, wenn er es tut ist es seine eigene Schuld bzw. sein eigenes Recht.
Wir können hier so wieso nur bratend zur Seite stehen und ihm seinen Gang nicht abnehmen.
LG
kRISS
Da ich als Selbstständige leider auch schon die Erfahrung machen dürfte mich wegen Betruges bei der Polizei vorzustellen weiß ich es leider Gottes. Klar ist dies niergendwo schriftlich niedergelegt, es könnten ja ansonsten alle zum Verhör geladenen auf die Idee kommen einen Zeugen mittzubringen.
Das man es nicht leichtfertig auf die Schulter nehmen sollte da gebe ich dir Recht, aber bitte, wenn du kein ausgewiesener Anwalt bist mache doch bitte wirklich die Pferde nicht scheu.Nicht im SINNE von nimm es auf die leichte Schulter, sondern eher das er sich erstmal anhören soll was gegen ihn vorliegt.
Aussage hierzu muß er nicht treffen, wenn er es tut ist es seine eigene Schuld bzw. sein eigenes Recht.
Wir können hier so wieso nur bratend zur Seite stehen und ihm seinen Gang nicht abnehmen.
LG
kRISS