Hallo Seenixe,
ich befürchte, Du hast weder mich noch die Sache, um die es hier geht, richtig verstanden bzw. eingeordnet. Wie kommst Du darauf, ich würde eine negative Aura verbreiten (wollen)? Nichts liegt mir ferner als das. Ich möchte aber vermeiden, daß hier jemand, nämlich Yangun, sehenden Auges völlig naiv in das offene Messer rennt. Ergo will ich nichts als wirksam wirklich helfen.
Es geht hier doch nicht um die grundgesetzlich verbriefte Unschuldsvermutung (Seenixe, glaubst Du wirklich daran?) oder dergl. Es geht auch nicht um Recht, Gerechtigkeit oder - ob zu recht oder nicht kann dabei völlig dahingestellt bleiben - Lamentieren gegen Behördenwillkür, sei es eines Sozialversicherungsträgers oder einer sonstigen staatlichen oder meinetwegen auch privaten Einrichtung. Und verwechselt bitte alle nicht Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht miteinander. Das sind Schuhe, die jeweils überhaupt nicht zueinander passen und praktisch nichts miteinander gemeinsam haben.
Ich fasse in aller gebotenen Sachlichkeit zusammen:
Die ARGE hat Strafanzeige gegen Yangun wegen Betruges zum Nachteil eines Sozialversicherungsträgers erstattet. Man beachte dabei bitte schon die Feinheiten: die Anzeige betrifft Betrug, nicht etwa den Verdacht des Betruges oder nur versuchten Betrug. Ersichtlich geht die ARGE - damit derzeit auch die Staatsanwalt und Polizei - also davon aus, daß der Betrug bereits vollendet wurde. Eine solche Anzeige solchen Inhaltes erstattet die ARGE nicht wegen irgendeines Larifaris, sondern nur aufgrund der ARGE und nun auch den Ermittlungsbehörden vorliegender stichhaltiger Indizien, die sehr schnell auch zu belastenden Beweisen werden können.
Yangun ist somit Beschuldigter in einem Strafverfahren. Der erhobene Vorwurf ist erheblich. Die Yangun drohende Strafe ist ebenfalls ganz erheblich und selbst im Falle "nur" einer Geldstrafe mindestens mal existenzbedrohend, wenn nicht existenzvernichtend.
Und dann wird hier von einigen Postern gesagt, Yangun soll den Ball mal ganz flach halten und ganz ruhig hören/sehen/abwarten, was da vielleicht auf ihn zukommt? Wer so etwas sagt, hat keine Ahnung, sorry, das muß so deutlich gesagt werden, von den Vernehmungstricks der Polizei, zumal kein Polizist unvoreingenommen an die Sache herangehen wird. Der vernehmende Beamte kennt ja die (schon existierende) Ermittlungsakte und damit auch im Detail die von der ARGE vorgetragenen Vorwürfe einschließlich der von der ARGE vorgelegten Beweismittel. Das Dumme an der Sache ist, daß der Beschuldigte selbst keinerlei Recht hat, die Ermittlungsakte einzusehen und sich selbst ein Bild von den Anschuldigungen zu machen. Das geht nur und ausschließlich über einen Anwalt.
Da wir in einem Rechtsstaat leben, hat natürlich auch der Beschuldigte in einem Strafverfahren ihm grundgesetzlich verbriefte Rechte. Insbesondere hat der Beschuldigte das Recht, jede Aussage zu verweigern und einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen. Was hilft dieses Recht und davon Gebrauch zu machen, wenn der freundliche Vernehmungsbeamte vermeintlich außerhalb der Vernehmung mit einem über das Wetter spricht und so ganz nebenbei das nicht als ausdrücklich als Vernehmung geführte Gespräch wieder in Richtung Beschuldigung lenkt und so, wieder ganz nebenbei, doch etwas herauskitzelt, was besser nicht hätte gesagt werden sollen, ohne daß man selbst sich der Tragweite des Gespräches und dessen, was gesagt wurde, überhaupt bewußt ist? Mit Sicherheit wird über dieses Gespräch nämlich ein Vermerk gefertigt. Eben deswegen muß ganz dringend, wenn ein Vorwurf im Raum steht, der derart existenzbedrohend ist, wie der hier im Raum stehende Vorwurf des Sozialbetruges, dazu geraten werden, der "Einladung" der Polizei keinesfalls nachzukommen und sich, wenn überhaupt, nur durch einen Anwalt nach Ermittlungsakteneinsicht zur Sache einzulassen.
Für die die Justiz - damit sind Staatsanwaltschaften
und Strafgerichte gemeint! - ist Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt, selbst wenn der Beschuldigte ein materiell ganz "armes **************" sein sollte oder es nicht besser wußte. Er hätte es eben wissen müssen. Dafür gibt es doch auf allen Bescheiden alle möglichen Belehrungen, von denen einfach erwartet wird, daß sie jeder zu verstehen hat. Ich gehe übrigens davon aus, daß in der Regel selbst die Verfasser solcher Belehrungen selber selbige nicht verstehen. Um dem ganzen den richtigen Stellenwert zu geben, sollte man als Betroffener am besten davon ausgehen, daß Sozialbetrug für die Justiz ganz nah an der Steuerhinterziehung und damit an der Schwelle zum Kapitalverbrechen liegt. Es geht hier nicht um einen Parkverstoß und vielleicht ein Verwarnungsgeld! Macht die Augen auf und Euch das bitte klar!
Jeder, der hier registriert ist und hier schreibt, hat in aller Regel einschlägige Erfahrungen mit bestimmten Behörden und in vielen Fällen auch schon mit der Gerichtsbarkeit gemacht und sich gerade deswegen dazu entschlossen, sich hier anzumelden. Ginge es nach Deiner Kritik an meinen bisherigen Hinweisen, Seenixe, treffen die Gründe und Erfahrungen, sich hier zu registrieren, ausgerechnet (nur?) für die Strafjustiz nicht zu? Das glaubst Du doch selber nicht, oder? Diesen hier im Raum stehenden Vorwurf auf die leichte Schulter zu nehmen oder einfach als unsinnig abzutun ist schlicht fahrlässig.
So, Seenixe, nun darfst Du mir gerne eine von Deinen
-Bewertungen geben, wenn Du immer noch glaubst, daß ich es verdient habe. Damit könnte ich leben, nicht aber mit einem schlechten hier erteilten Rat.