• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Vorladung bei Polizei

Komme mir schon vor wie ein Verbrecher, der wegen Betrugs zur Polizei muß.
Endlich hast du es erfaßt. Eben genau darum geht es. Dir wird Betrug vorgeworfen und ja, du wirst als Verbrecher angesehen.

Die ARGE erstattet erfahrungsgemäß solche Anzeigen nicht ins Blaue hinein, sondern es muß schon ein sehr konkreter Verdacht vorliegen, der im Detail wasserdicht belegt und begründet wird.

Sofort zum Anwalt, keine, wirklich gar keine Angaben zur Sache, den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen und eine Einlassung, wenn denn überhaupt, nur durch einen Anwalt abgeben. Alles andere geht in die Hose!
 
Endlich hast du es erfaßt. Eben genau darum geht es. Dir wird Betrug vorgeworfen und ja, du wirst als Verbrecher angesehen.

Na ja so hart sehe ich es zwar auch nicht, aber es ist richtig das man vieleicht den Namen Staatsanwaltschaft - für die ja hier die Polizei quasie tätig ist - mal etwas genauer ansehen sollte.

Er ist nämlich der Anwalt des Staates, nicht Dein Anwalt. Vertreten wird er ausschließlich den Staat, nicht Dich, sollte es zu einer Anklage kommen, wirst Du ihm gegenübersitzen, denn er ist dann Dein Ankläger.
 
Hallo zusammen,

jetzt macht mal hier die Gäule nicht scheu!

Hallo jangung,

ich würde lediglich darauf scheuen, einen Zeugen für die "Vernehmung" mitzunehmen, nicht viel sagen und mir mal anhören, warum sie sich mit Dir beschäftigen.

Mal ehrlich gesagt, ein ehemaliger Postchef darf unbehelligt der Vorwürfe so munter vor sich hinleben und ein armes UO, das eh vielleicht so traumatisiert ist - und es ist eh schwierig ,das Amtsdeutsch zu verstehen - wird im Vorfeld fast verurteilt und des Betrugs bezichtigt. Da platzt mir am frühen Samstag bereits der Kragen, den ich noch gar nicht anhabe.

Aber Jangung, so ganz auf die leichte Schulter würde ich die Sache dennoch nicht nehmen. Ein Nichterscheinen könnte als Schuldeingeständnis interpretiert werden.

Ich muss ja schon aufpassen, dass wenn spekulativ ein Lebenspartner ab und an bei mir übernachtet und ich Hartz IV Empfängerin bin, dies nicht als Lebensgemeinschaft gilt und ich den Staat betrüge. Dabei könnte aus dieser nicht existierenden Lebensgemeinschaft doch etwas sehr Produktives entstehen, was wir dringend benötigten: Kinder :D.

Ich finde es noch immer erstaunlich, wie geduldig wir in Deutschland den Sozialabbau aussitzen und in den anderen Etagen wird in die Kassen gegriffen. Dort ist Verbrechen noch ein Kavaliersdelikt...
Uns kleinen darf es nicht gutgehen.

Gruss,
Cateye
 
jetzt macht mal hier die Gäule nicht scheu!
ich würde lediglich darauf scheuen, einen Zeugen für die "Vernehmung" mitzunehmen, nicht viel sagen und mir mal anhören, warum sie sich mit Dir beschäftigen.

Da bin ich absolut anderer Meinung und bleibe da auch !

Deine Begleitung ist bei der Vernehmung normalerweise nicht dabei, aber ein oder zwei Beamte. Dann wird gefragt - konkret gefragt und Du musst Antworten geben jetzt gleich.

Wenn Du zu Deinem Nachteil antwortest weil Du Dich z.B. in der Vernehmung irrst, hast Du Pech gehabt. auch wenn Du Angst hast oder unsicher bist, wenn Du dann etwas "zugibst" und merkst hinterher quatsch das war ja ganz anders - Pech gehabt usw.

Wie gesagt das ist aber nur meine Meinung ! :D

Ob man hingeht oder nicht das hängt vom Einzelfall ab, deswegen rate ich weder zu noch ab ich möchte nur auf größte Bedenken und Gefahren hinweisen. Hinterher ist man schlauer.
 
@Jasmin

Du hast immer das Recht einen Zeugen zu einer Vernehmung mitzunehmen.
Da es sich dabei ja um Sachen handelt die sich auf dich beziehen ist dies kein Problem.
Etwas anderes ist es wenn du als Zeuge bei einer Straftat aussagst, da es sich ja in dem Fall um eine andere Person/Personen handelt.

LG
Kriss
 
Du hast immer das Recht einen Zeugen zu einer Vernehmung mitzunehmen.

Das kann man so nicht sagen, oft kommt es im Verlauf des Gespräches über Dritte ( den Arbeitsgeber A ) und hier habe der und der etwas gesagt und der würde ja wohl da und da arbeiten oder nicht oder ähnliches, was weiß ich und dann gilt Datenschutz gegen über Dritten und er wird vor dem Gespräch des Raumes verwiesen.

Das geht schneller als man denkt, viele denken das einem ja die Polizei "helfen" will und es ein Klaks ist und dann sei alles erledigt. Je nachdem welche Persönlichkeit da vor der Polizei sitzt und was für ein Mensch der Polizist ist kann das sehr sehr schief gehen.

Das ist oder kann ungefähr so laufen wie Gutachten, Formulierungen und was sie bedeuten
rating_5.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorladung:

Hallo janqun,

habe gerade auch eine Vorladung erhalten von der Polizei (betrifft allerdings keinen Unfall),

kann die Gäule wieder beruhigen (@Cateye;)), hatte in der Jugend selbst ein Pony!


Text auf der Vorladung:

Beachten Sie bitte:

Beschuldigte sind bei der Vernehmnung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie erhalten jedoch Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern, vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen, Tatsachen zu Ihren Gunsten geltend zu machen bzw. entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Halten sie den Vorladungsterminn ohne ausreichenden Grund nicht ein, müssen sie damit rechnen, daß sie durch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen werden und ggf. ihr Erscheinen durch eine Vorführung erzwungen wird.


Ist dir also bekannt um was es dort geht, dann würde ich ggf. nicht hingehen, kannst Du auch schriftlich zur Akte geben oder kannst Gebrauch machen von deinem Aussageverweigerungsrecht, mußt allerdings auch die Personalien abgleichen lassen, ging bei mir sogar telefonisch mit dem Kriminalhauptkommissar, ob die Adresse stimmt, Geburtsort und Geburtstag.

Ein Grund wäre zur Nichterscheinung wäre also gebrauchmachen von deinem Aussagerecht, würde ich allerdings schriftlich dann einreichen. Erst dann wird dich also der Staatsanwaltschaft ggf. zur Vernehmung vorladen. Letzter Teil der Belehrung der Polizei!

In diesem Fall wir allerdings wahrscheinlich Klage zu Gericht einreichen, dort ebenfalls kannst Du auch noch deine Aussage machen oder diese verweigern und keine Äußerung und Angaben abgeben. Der Staatsanwalt muß es Dir ja nachweisen. Diesen Part würde ich allerdings mit einem Rechtsanwalt abklären, da du für einen Strafprozeß eh einen Rechtsanwalt benötigst, kannst Dich nämlich nicht selbst vertreten, wie z.b. bei einem Zivilprozeß bis in Höhe bis 5000,-- Euro (ZPO § 78).

Ist der Sachverhalt allerdings klar, und Du kannst Beweise einreichen, die dich komplett entlasten, dann würde ich vor dem Prozeß bereits Aussage machen, allerdings wie ebenfalls schon durch meinen Kollegen (die die vorigen Beiträge verfaßt haben) hier im Forum, kann dich auch jegliche Kleinigkeit deiner Aussage zum Nachteil gereicht beim Prozeß. Deswegen würde ich wohl oder übel dies bereits jetzt mit einem Rechtsanwalt durchsprechen insofern Du den Vorwurf bereits in Erfahrung gebracht hast!

Ist die Sachlage klar und es bestehen Zweifel an Deiner Schuld oder was ich annehmne, daß Du unschuldig bist, braucht der /oder wird der Staatswalt keinen Prozeß anstreben, da die Klage dann voraussichtlich eh abgewiesen wird.

gruß

Hollis

PS: werde mich nämlich nächste Woche als "Schöffe" Beisitzender/ehrenamtlicher Richter bevorzugt für Medizinschadenfälle am Landgericht bewerben - alle die mich hier kennen, können mir mal die Daumen drücken!

Euer Medizingeschädigter und BG-Geschädigter Hollis
 
Hallo Hollis,

dann gibt es endlich mal wieder Verfahren, wo ein Beisitzer auch den Mund aufmacht und auch Fragen stellen wird. Dies ist sehr zu begrüßen. Ich habe mich ebenfalls für das Sg LSG als Schöffe beworben....mal sehen....
Wegen der Aussage vor der Polizei....hingehen ....hören und dann entscheiden, ob man sich dazu äußert.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Muhaha,
zum Glück gelten in Deutschland noch Gesetze und die stehen für die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil BEWIESEN ist. Deine negative Aura ist hier fehl am Platze. Wenn ich jetzt hier eine Behauptung über dich aufstellen würde, dann müßte ich sie auch beweisen. Wenn ich Anzeige gegen Dich erstatte, dann hat sich die Ermittlungsbehörde auch damit zu befassen. Und trotzdem gilts du erst einmal als Unschuldig. Aber bewerten kann ich deine Beiträge und dies mache ich gerne.:mad:

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich befürchte, Du hast weder mich noch die Sache, um die es hier geht, richtig verstanden bzw. eingeordnet. Wie kommst Du darauf, ich würde eine negative Aura verbreiten (wollen)? Nichts liegt mir ferner als das. Ich möchte aber vermeiden, daß hier jemand, nämlich Yangun, sehenden Auges völlig naiv in das offene Messer rennt. Ergo will ich nichts als wirksam wirklich helfen.

Es geht hier doch nicht um die grundgesetzlich verbriefte Unschuldsvermutung (Seenixe, glaubst Du wirklich daran?) oder dergl. Es geht auch nicht um Recht, Gerechtigkeit oder - ob zu recht oder nicht kann dabei völlig dahingestellt bleiben - Lamentieren gegen Behördenwillkür, sei es eines Sozialversicherungsträgers oder einer sonstigen staatlichen oder meinetwegen auch privaten Einrichtung. Und verwechselt bitte alle nicht Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht miteinander. Das sind Schuhe, die jeweils überhaupt nicht zueinander passen und praktisch nichts miteinander gemeinsam haben.

Ich fasse in aller gebotenen Sachlichkeit zusammen:

Die ARGE hat Strafanzeige gegen Yangun wegen Betruges zum Nachteil eines Sozialversicherungsträgers erstattet. Man beachte dabei bitte schon die Feinheiten: die Anzeige betrifft Betrug, nicht etwa den Verdacht des Betruges oder nur versuchten Betrug. Ersichtlich geht die ARGE - damit derzeit auch die Staatsanwalt und Polizei - also davon aus, daß der Betrug bereits vollendet wurde. Eine solche Anzeige solchen Inhaltes erstattet die ARGE nicht wegen irgendeines Larifaris, sondern nur aufgrund der ARGE und nun auch den Ermittlungsbehörden vorliegender stichhaltiger Indizien, die sehr schnell auch zu belastenden Beweisen werden können.

Yangun ist somit Beschuldigter in einem Strafverfahren. Der erhobene Vorwurf ist erheblich. Die Yangun drohende Strafe ist ebenfalls ganz erheblich und selbst im Falle "nur" einer Geldstrafe mindestens mal existenzbedrohend, wenn nicht existenzvernichtend.

Und dann wird hier von einigen Postern gesagt, Yangun soll den Ball mal ganz flach halten und ganz ruhig hören/sehen/abwarten, was da vielleicht auf ihn zukommt? Wer so etwas sagt, hat keine Ahnung, sorry, das muß so deutlich gesagt werden, von den Vernehmungstricks der Polizei, zumal kein Polizist unvoreingenommen an die Sache herangehen wird. Der vernehmende Beamte kennt ja die (schon existierende) Ermittlungsakte und damit auch im Detail die von der ARGE vorgetragenen Vorwürfe einschließlich der von der ARGE vorgelegten Beweismittel. Das Dumme an der Sache ist, daß der Beschuldigte selbst keinerlei Recht hat, die Ermittlungsakte einzusehen und sich selbst ein Bild von den Anschuldigungen zu machen. Das geht nur und ausschließlich über einen Anwalt.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, hat natürlich auch der Beschuldigte in einem Strafverfahren ihm grundgesetzlich verbriefte Rechte. Insbesondere hat der Beschuldigte das Recht, jede Aussage zu verweigern und einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen. Was hilft dieses Recht und davon Gebrauch zu machen, wenn der freundliche Vernehmungsbeamte vermeintlich außerhalb der Vernehmung mit einem über das Wetter spricht und so ganz nebenbei das nicht als ausdrücklich als Vernehmung geführte Gespräch wieder in Richtung Beschuldigung lenkt und so, wieder ganz nebenbei, doch etwas herauskitzelt, was besser nicht hätte gesagt werden sollen, ohne daß man selbst sich der Tragweite des Gespräches und dessen, was gesagt wurde, überhaupt bewußt ist? Mit Sicherheit wird über dieses Gespräch nämlich ein Vermerk gefertigt. Eben deswegen muß ganz dringend, wenn ein Vorwurf im Raum steht, der derart existenzbedrohend ist, wie der hier im Raum stehende Vorwurf des Sozialbetruges, dazu geraten werden, der "Einladung" der Polizei keinesfalls nachzukommen und sich, wenn überhaupt, nur durch einen Anwalt nach Ermittlungsakteneinsicht zur Sache einzulassen.

Für die die Justiz - damit sind Staatsanwaltschaften und Strafgerichte gemeint! - ist Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt, selbst wenn der Beschuldigte ein materiell ganz "armes **************" sein sollte oder es nicht besser wußte. Er hätte es eben wissen müssen. Dafür gibt es doch auf allen Bescheiden alle möglichen Belehrungen, von denen einfach erwartet wird, daß sie jeder zu verstehen hat. Ich gehe übrigens davon aus, daß in der Regel selbst die Verfasser solcher Belehrungen selber selbige nicht verstehen. Um dem ganzen den richtigen Stellenwert zu geben, sollte man als Betroffener am besten davon ausgehen, daß Sozialbetrug für die Justiz ganz nah an der Steuerhinterziehung und damit an der Schwelle zum Kapitalverbrechen liegt. Es geht hier nicht um einen Parkverstoß und vielleicht ein Verwarnungsgeld! Macht die Augen auf und Euch das bitte klar!

Jeder, der hier registriert ist und hier schreibt, hat in aller Regel einschlägige Erfahrungen mit bestimmten Behörden und in vielen Fällen auch schon mit der Gerichtsbarkeit gemacht und sich gerade deswegen dazu entschlossen, sich hier anzumelden. Ginge es nach Deiner Kritik an meinen bisherigen Hinweisen, Seenixe, treffen die Gründe und Erfahrungen, sich hier zu registrieren, ausgerechnet (nur?) für die Strafjustiz nicht zu? Das glaubst Du doch selber nicht, oder? Diesen hier im Raum stehenden Vorwurf auf die leichte Schulter zu nehmen oder einfach als unsinnig abzutun ist schlicht fahrlässig.

So, Seenixe, nun darfst Du mir gerne eine von Deinen :mad: -Bewertungen geben, wenn Du immer noch glaubst, daß ich es verdient habe. Damit könnte ich leben, nicht aber mit einem schlechten hier erteilten Rat.
 
...ja muhaha, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich war entsetzt mit welcher Blauäugigkeit hier Ratschläge erteilt wurden.

Wenn die User mit der gleichen Blauäugigkeit zum Gutachter, gehen brauchen wir uns über das Ergbenis -nämlich die negativen Gutachten- nicht wundern.
 
Top