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Vorladung bei Polizei

Es ist erlaubt einen Zeugen mit zu einer Vernehmung zu nehmen!
Da ich als Selbstständige leider auch schon die Erfahrung machen dürfte mich wegen Betruges bei der Polizei vorzustellen weiß ich es leider Gottes. Klar ist dies niergendwo schriftlich niedergelegt, es könnten ja ansonsten alle zum Verhör geladenen auf die Idee kommen einen Zeugen mittzubringen.:mad:

Das man es nicht leichtfertig auf die Schulter nehmen sollte da gebe ich dir Recht, aber bitte, wenn du kein ausgewiesener Anwalt bist mache doch bitte wirklich die Pferde nicht scheu.Nicht im SINNE von nimm es auf die leichte Schulter, sondern eher das er sich erstmal anhören soll was gegen ihn vorliegt.
Aussage hierzu muß er nicht treffen, wenn er es tut ist es seine eigene Schuld bzw. sein eigenes Recht.
Wir können hier so wieso nur bratend zur Seite stehen und ihm seinen Gang nicht abnehmen.


LG
kRISS
 
Hallo Muhaha,
Was wäre passiert, wenn Du statt Deiner ersten beiden verunglückten Kommentaren gleich Deinen letzten Beitrag geschrieben hättest? Klar und deutlich hast Du zusammengetragen, was zu sagen ist. Dann hätten wir uns alle viel Energie sparen können. Sicher halte ich nach wie vor nicht alles für ganz richtig, aber es hätte weniger Aufgeregtheit gegeben. Deine Bewertung war vergeben, aber ich werde, wenn ich es wieder darf, mich auch nicht scheuen, Dich für einen Deiner nächsten Beiträge positiv bewerten, wenn Du wieder so sachlich wie jetzt den Sachverhalt darstellst.

Allerdings: auch ich wurde schon mit Vorwürfen von erheblicher strafrechtlicher Relevanz zur Polizei einbestellt und diese lösten sich vollkommen in Luft auf. ;)

Gruß von der Seenixe
 
@muhaha

Finde ich ja toll, das du dich nachdem du hier seit 2006 angemeldet bist, mit dem Schreiben beginnst.
Weiter so!
 
Aussageverweigerungsrecht als Zeuge!

Hallo Speetwomen,

nur Beschuldigte, denen ein Vorwurf gemacht wird, haben Aussageverweigerungsrecht.

Zeugen haben nur das Recht Fragen nicht zu beantworten, wenn sie sich selbst einer Straftat bezichtigen würde oder es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen würde.

oder wenn der Beschuldigte Verwandt oder Verschwägert ist, dann kann dieser generell die Aussage der Fragen verweigern.

gruß

Hollis


Meine Tochter bekam auch gestern eine Vorladung allerdings als Zeugin;) und ich habe heute da angerufen um der KKin zu sagen das meine Tochter nichts darüber sagen kann. Aber sie muß trotzdem kommen sonst wird sie auch als Zeugin von der StA geladen und das muß ja nicht sein.

Strafprozeßordnung

1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71)
§ 55

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. (2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.


§ 52

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht. (3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
SO-ich war ja nun Heute morgen bei der Polizei mit der Vorladung.
Ich hatte die diversen Ratschläge befolgt und meinen Pa mitgenommen, das gab mir schon etwas Sicherheit.
Der Kriminalbeamte kam gleich zur Sache: die Arge wirft mir vor, einen Betrag von etwas über 6000 Euro zurück zu verlangen. Ich habe dann gleich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht, so wurde die Sache nicht vertieft. Der Beamte sagte mir, dass die wohl den ganzen Vorgang- 8 Seiten oder s.ä. anbei gefügt hätten. Ich habe dann freundlich namentlich meinen Anwalt angegeben und die Akte wandert jetzt über die Staatsanwaltschaft wohl dorthin...
Zu der ganzen Sache möchte ich erwähnen, das ich ja schon, wie in einem anderen Thread erwähnt, mich auf einem Abzahlungsmodus befand.
Da ich aber jetzt in eine E.U. Rente übergegangen bin, entfallen die Leistungen und somit ja auch die monatl. Kürzungen. Ich erhielt aber keinerlei Nachricht von der ARGE sondern gleich die Vorladung. Der Rentenbund teilte mir außerdem mit, das die Überzahlung mit dem Leistungsträger verrechnet wird, somit hatte ich nicht mit Schwierigkeiten gerechnet.
Mal sehen wie´s für mich weitergeht, Danke Euch für die z.T. aufbauenden Meldungen, auch wenn ich mir von "muhaha" einen Hauch mehr Contenance gewünscht hätte, durch seine Ausführungen, fühl ich mich als vorab Verurteilter schuldig, obwohl ich diese ganze Angelegenheit als groben Organisationsfehler und bürokratischen Unsinn der ARGE sehe, wie es so oft vorkommt.
Gruß JAN
 
Hallo jangung,

liegen Dir die betreffenden Aussagen von Arge und Rentenbund vor? Und wann ja, hast Du diese bereits Deinem Anwalt übermittelt?

Das würde das Verfahrne sicherlich beschleunigen.
Ich finde es gut, dass Dein Papa mit Dir mit ist.

Gruss,
Cateye
 
hi Cat,

ja ich werde Morgen alles betreffende raus suchen und es persönlich zu meinem R.A. vorbei bringen, damit der gleich mit der Sache involviert ist.
Dann kann mir doch eigentlich nix mehr passieren oder?
 
Hallo jangung,

ich finde noch immer die Wahl der Mittel (Einschaltung der Polizei) etwas merkwürdig und nicht angemessen. Das wäre sicherlich rein auch auf dem Amtsweg gegangen. Was allerdings daraus entsteht, kann ich Dir nicht sagen. Vom Schufaeintrag bis auf eine Betreibung etc. ist vieles vorstellbar. Du hast glücklicherweise einen Anwalt, und das ist auch gut so!

Grüsse von Cateye
 
Hallo jangun,

hier meine Erfahrung mit dem AA und mit der Zollbehörde. Auch ich habe vor 5 Jahren eine Betugsanzeige des Arbeitsamtes, damals über die Zollbehörde, erhalten. Ich habe vom AA zuviel Leistungen erhalten obwohl ich damals auf 300 Eurobasis gearbeitet hatte.

Habe darauf mit dem AA telefoniert und gefragt was das solle weil ich, nachdem ich einen Leistungsbescheid erhalten hatte, in dem die zuviel-Zahlung ausgewiesen war, mit dem AA ausgemacht habe das ich die Leistungen in Raten zurückzahle. Dieses hatte ich auch schon, bis auf einen kleinen Rest, erledigt. Auch hatte ich dem AA mitgeteilt das ich meinen Zuvielverdienst, anhand von Gehaltsnachweisen(in Kopie), unter Zeugen in den Behördenbriefkasten geschmissen(weil keine Besucherzeiten mehr waren) und somit nachgewiesen habe. Auch hatte ich denen gesagt das ich nichts dafür könne wenn die Mitarbeiter diese Unterlagen verschlampen.

Das gleiche habe ich damals dem Zoll mitgeteilt(welches die nicht interessierte!).

Habe darauf einen RA eingeschaltet. Dieser hat dann, anhand von meinen Unterlagen und Zeugenaussagen, mit dem Zoll und dem AA nach langem hin und her die Anzeige vom Tisch bekommen und erreicht das die Anzeige fallen gelassen wird.


lg pswolf
 
War Gestern bei meinem Anwalt, mittlerweile war schon vom hiesigem Amtsgericht der Strafbescheid zugestellt worden
100 Tagessätze. :-(
Der Anwalt sagte: das selbst er nicht bei dem ganzen Schriftverkehr (Akte v.d. ARGE) durchblickt und dann die Staatsanwaltschaft auch nicht, Problem ist, die schmeissen alle in einen Pott. Das geht um über 6000 Euro Rückzahlung also habe ich das Vorsätzlich gemacht. Kommt es bei der Hauptverhandlung zum Urteilsspruch gegen mich, bin ich vorbestraft. Das alles nur weil ich meine Unfallrente nicht angegeben habe, schon heftig aber meine Dämlichkeit wohl.
Übrigens ob ich schon in einem Abzahlungsmodus war oder auch sonst ein feiner Mensch, spielt alles keine Rolle!
Bis bald, und immer schön die Bögen mit den Fragen zur Bedarfsgemeinschaft und Nebeneinkommen beachten...
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits :)

ich glaube Jangun braucht einen Anwalt für Vertragsrecht und einen Anwalt um gegen die Flickschusterei der Gesetzgeber vorzugehen...

Das Übel ist, das mit der Unterschrift unter den ALG II Antrag dem Strafverfahren Tür und Tor geöffnet wird.

Ich versuche mal zwei Formulare anzuhängen, damit sich jeder ein Bild über den Wert einer Unterschrift machen kann.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: ein Forumular ist angehängt und den ALG II Antrag findet ihr hier auf dem Link

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...kation/Hauptantrag-Arbeitslosengeld-II-kn.pdf

Wichtig ist der Punkt 10 ...
 

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ich glaube Jangun braucht einen Anwalt für Vertragsrecht und einen Anwalt um gegen die Flickschusterei der Gesetzgeber vorzugehen...
Auch wenn es vielleicht ironisch gemeint gewesen sein mag (mein Humor reicht nicht, etwaige Ironie zu erkennen), ist dieser Tip mal wieder alles andere als hilfreich. Einen Anwalt für Vertragsrecht... was für ein Quatsch!:mad:

Jangun braucht primär einen Fachanwalt für Strafrecht und sekundär einen für Sozialrecht, am besten aber einen solchen, der beides vorweisen kann oder eben eine Kanzlei, in der solche Fachanwälte gemeinsam praktizieren.
 
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