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Vorladung bei Polizei

Gerichtsverhandlung von heute..

Hatte heute morgen nun die Hauptverhandlung bei Gericht. Vorwurf war ja Betrug. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte vorsätzlich meine Unfallrente nicht angegeben und somit in einem bestimmten Zeitraum zuviel Leistungen wissentlich erhalten.
Nachdem ich auf anraten meines R.A. den fälligen Betrag schon im vorwege komplett an die Agentur für Arbeit überwiesen hatte, kam ich nochmal glimpflich davon. (habe meine Eltern beliehen) Nach darlegung meiner jetzigen Einkünfte, wurde ich zur Zahlung von ausgerechneten, meinen derzeitigen Verhältnissen angepassten mehrmal- Zahlungen an eine von mir ausgesuchten Institution verurteilt. Als Zeuge war ein Mitarbeiter der Arge geladen, der den Eingang der Zahlung darlegen konnte. Somit bin ich nicht vorbestraft und konnte das Gericht als freier Mann verlassen.
 
Hallo Jangun,

klasse, dass es mit dem "blauen" Auge endete - merkwürdig noch immer, dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen musste. Traurig, dass die Arge zu solchen Mitteln greift. Du warst ja zu jedem Zeitpunkt willig, mitzuarbeiten. Das sollte Dir hochangerechnet werden. Klasse auch, dass Deine Eltern Dich in dieser Situation so gut unterstützt hatten.

Ich wünsche Dir nun vor allem, dass Du zur Ruhe kommst und Deine Unfallfolgen soweit bessern, dass Du Dich wieder dem Arbeitsmarkt stellen kannst. Ich finde es immer schade, wenn ein Unfalll uns aus dem sozialen Gefüge so herausreißt, dass wir zu dem Trauma noch das Gefühl haben, wertlos zu sein....

Schreib bitte, wie es weitergeht.

Liebe Grüsse
Cateye
 
Hm,

ich find es ein wenig schade, daß jangun erst nach Gerichtsverhandlung wieder hier berichtet und ich mache mir so meine Gedanken über den Wert meiner Beiträge ... und über meine Querdenkerei ...

Meiner Meinung nach ist bei jangun einiges schiefgelaufen und ich will einfach nicht verstehen, daß ein vergessenes oder falsch gesetztes Kreuzchen auf einem Antragsformular zu einem Betrugsfall wird.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hm,

ich find es ein wenig schade, daß jangun erst nach Gerichtsverhandlung wieder hier berichtet und ich mache mir so meine Gedanken über den Wert meiner Beiträge ... und über meine Querdenkerei ...

Meiner Meinung nach ist bei jangun einiges schiefgelaufen und ich will einfach nicht verstehen, daß ein vergessenes oder falsch gesetztes Kreuzchen auf einem Antragsformular zu einem Betrugsfall wird.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

Ich bedanke mich an dieser Stelle an alle User die mir mit Rat und Tat zur Seite standen, ich war sporadisch immer wieder online und habe in anderen Threads schon vorab hingewiesen was bei mir abgeht, würde Dir als Aufmerksamer Querdenker bestimmt nicht entgangen sein.
Ich möchte mich nicht rechtfertigen müssen, für unseren Rechtsstaat, aber es ist wahr, alles was ich berichtete. Ich habe aufgrund einer im Antrag nicht hingewiesen U.V. Rente die Anzeige von der ARGE bekommen. Nach einem Widerspruch ging viel Zeit ins Land, nach einer Einigung, auf einen Teilzahlungsbetrag, der auf die Leistungen angerechnet wurde und auch schon lief bekam ich mittlerweile meine E.U. Rente durch. Bei Anfrage beim Sozialverband ob ich das der ARGE melden müsse, meinten die, dass die Rentenversicherungsanstalt das alles machen würde, durch diese Überschneidung war wohl das Signal gegeben, weil ich kurz darauf die Vorladung erhielt. Das war der genaue Ablauf der Dinge.
Ich danke meiner Familie für das auslegen der 6500 Euro und der Anwaltskosten, wenn ich die nicht hätte, wäre ich ziemlich krass abgeschmiert und nun sicher vorbestraft.

Gruss Jan Gunnar.
 
Hallo zusammen,

das was jangun widerfahren ist ist beispielhaft dafür, wie unsere Justiz arbeitet: die kleinen Fische schnappen, die großen laufenlassen. Der feine Unterschied ist hier, janguns Verhandlung ging um etwa 7000 Euro, bei dem unten stehenden Prozess um 7 Mio. Euro. Beide sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen - das Verhältnis stimmt dennoch nicht:

STEUERHINTERZIEHUNG
Bewährungsstrafe im ersten Liechtenstein- Prozess
Steuerhinterziehung: Bewährungsstrafe im ersten Liechtenstein-Prozess

Richterspruch im ersten Prozess der Liechtenstein-Steueraffäre: Das Landgericht Bochum hat einen 66-jährigen Immobilienkaufmann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin hält dem Mann zugute, dass er mit den Behörden zusammengearbeitet hat.....
 
Hallo Cateye,

vor Gericht wird ein Urteil gesprochen sonst nichts, das Recht richtet sich danach welchen Rechtsanwalt Du Dir leisten kannst!

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)
 
Ist zwar schon etwas älter der Fred hier aber ich weise daraufhin das Niemand der Vorladung der Polizei nachkommen muss. Weder als Zeuge noch Beschuldigter.

STPO:

Der Vorladung von Gericht und Staatsanwaltschaft ist Folge zu leisten.

Von Polizei steht da nix. Sollte die Polizei auf den dummen Gedanken kommen den- oder diejenige deswegen zu verhaften entspricht das dem Tatbestand der Freiheitsberaubung und Nötigung.

Bei zweifeln könnt ihr ja mal ins Juraforum.de gehen.;)



greetz
 
Es ist zumindest so, dass man bei einer polizeilichen Vorladung auch absagen kann, z.B. aus Krankheitsgründen oder beruflicher Verhinderung. Eine polizeiliche Vorladung bezieht sich ja in der Regel auf irgendeinen Vorfall, an dem man als Zeuge, Geschädigter oder Beschuldigter beteiligt ist und dann eine Befragung bei der Polizei stattfindet. Man kann ja die Aussage verweigen, dass ist das gute Recht eines jeden Bürgers.
 
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