Hallo,
ist das diese Fragestellung die ich mir von der BG zusenden sollte?
Folgende Fragestellung wurde von der BG zur Klinik für die Begutachtung gesendet. Ist das die Fragestellung die ich mir vor der Begutachtung von der BG besorgen sollte bzw. zu senden sollte?
Folgende Fragestellung:
„ Bitte untersuchen Sie die versicherte Person und beantworten Sie in einem Gutachten nachstehende Fragen.
Beachten Sie dabei bitte das Merkblatt für die ärztliche Untersuchung (Bekanntmachung des BMAS, Barbl. 10/2006 S. 30 ff.), die Kommentierung bei Mehrtens/Brandenburg – M 2108 sowie die Konsensempfehlungen – KE – zur Zusammenhangsbegutachtung (in: Trauma und Berufskrankheit 2005, Heft 7, S211 ff. bzw. S320 ff. oder unter
http://www.dgvu.de/webcode/m225418 bzw.
http://www.dguv.de/webcode/m225419).
- Beschwerden und Befunde
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-Welche Beschwerden werden vorgestragen?
-Welche klinischen Befunde liegen vor? Sind diese nach dem ICD 10 als bandscheiben-
bedingte Erkrankungen zu verschlüsseln?
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-Welche röntgenologischen Befunde liegen vor? Bitte geben Sie an, welche strukturellen
Schäden in den einzelnen Bewegungssegmenten der LWS vorliegen (verwenden Sie
hierzu die Schweregradklassifikation der KE)
-Erklären die erhobenen Befunde die vorgetragenen Beschwerden?
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- Welche Diagnosen stellen Sie aufgrund der Befunde in der Lendenregion?
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- Ggf.: Bei welcher der Diagnosen unter Ziff. 2 handelt es sich um eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS?
- Welche anderen für die Zusammenhangsbeurteilung bedeutsamen Erkrankungen/
Veränderungen des Skelettsystems (auch HWS und BWS) oder sonstiger Organe
haben Sie festgestellt?
- Kausalbewertung
Erkrankung
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- Besteht eine plausible zeitliche Korrelation der beruflichen Belastung zur Entwicklung der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS?
- Ist das Schadensbild an der LWS belastungskonform im Sinne der Konsensempfehlung?
- Wie ausgeprägt sind die Bandscheibenschäden an der LWS im Vergleich zu etwaigen
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Bandscheibenschäden an den belastungsfernen Wirbelsäulenabschnitten der HWS und
BWS?
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- Welche weiteren Faktoren liegen vor und sind diese im Sinne der Konsensempfehlungen
konkurrierende Faktoren?
- Sind in der Gesamtschau die beruflichen Einwirkungen mit Wahrscheinlichkeit als
wesentliche Ursache (Mitursache) für die Entstehung oder die Verschlimmerung der
bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS anzusehen? Welche Konstellation im
Sinne der Konsensempfehlung liegt vor?
- Im Falle der Verschlimmerung:
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- Handelt es sich um eine vorübergehende oder um eine dauernde Verschlimmerung?
- Handelt es sich um eine abgrenzbare oder um eine richtungsgebende Verschlimmerung?
Sollte die Angaben der versicherte Person über Art und Umfang der wirbelsäulenbelastenden Einwirkungen von den aktenkundigen Feststellungen abweichen, bitten wir um Mitteilung,
ob dies für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs von Bedeutung ist.
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- Bestand objektiv der Zwang zum dauerhalften Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten
durch Heben und Tragen schwerer Lasten oder in extremer Rumpfbeugung, die für die
Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich
waren oder sein können. Ggf. seit wann?
- Welche Maßnahmen (z.B. technische Hilfen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Beratung
über rückenschonende Arbeitsweisen, Maßnahmen zur Stärkung der Rückenmuskulatur)
halten Sie für erforderlich, damit die versicherte Person dennoch am jetzigen Arbeitsplatz
verbleiben kann.
- Falls nach Ihrer Einschätzung eine BK nach Nr. 2108 vorliegt:
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- Welche Folgen der Erkrankung liegen zum Zeitpunkt der Untersuchung vor?
- In welchem Grad ist die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung gemindert?
- Sind aus Ihrer Sicht wegen der Folgen der BK besondere medizinische Heilbehandlungs-
maßnahmen (z.B. stat. Reha-Maßnahmen) angezeigt, ggf. welche?
- Ist mit einer wesentlichen Änderung der Folgen der BK zu rechnen? Halten Sie eine
Nachuntersuchung für angezeigt, ggf. wann?
- Welche Einschränkungen sind bei einer beruflichen Neuorientierung wegen der Folgen
der BK zu berücksichtigen (positives und negatives Leistungsschild)? Bestehen zusätzliche
Einschränkungen wegen berufsunabhängiger Erkrankung?
- Soweit die Voraussetzungen für eine Berufskrankheit nach Nr. 2108 der
Berufskrankheiten-Liste nicht erfüllt sind:
Besteht die konkrete Gefahr der Entstehung der Berufskrankheit, ggf. aus welchen Gründen?
Ggf. welche Maßnahmen der Prävention im Sinne § 3 BKV halten Sie für angezeigt (z.B. med. Maßnahmen, organisatorisch-technische Maßnahmen)?
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn eine Zusatzbegutachtung erforderlich ist
oder das Gutachten nur nach mehrtägiger Beobachtung erstattet werden kann.
Gruß Karl