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Vorbereitung zum Begutachten bei BK-2108-10, was muss ich tun?

hallo noahBerlin,

willkommen in Forum.

die BG muss dir gemäß § 200 SGB VII Gutachter vorschlagen.

Diese brauchst du aber nicht nehmen,
sondern du kannst daraufhin deine eigene Gutachter der lieben BG vorschlagen,
soweit dies natürlich Du willst.

Lg. Rolandi
 
Wer im Auftrag einer gesetzlichen Unfallversicherung zum med. Sachverständigen geschickt wird, dem muss gesetzlich geregelt ein
Aufklärungsschreiben beigelegt sein, darin enthalten
mind. 3 Gutachter Vorschläge und der Zusatz, dass ein eigener Sachverständiger in dem zu beurteilenden Sachgebiet vorgeschlagen werden darf.

Ergänzung dazu:
Sollte die gesetzliche UV den Sachverständigen ablehnen, muss dazu eine Begründung erfolgen.
Danach einfach einen anderen med. Sachverständigen aussuchen, solange bis man den eigenen durchgebracht hat.
Notfalls kann man auch beim SG eine Klage erwirken.

Bitte falls notwendig, eigenen Theard aufmachen - Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nun habe ich so einiges in der "Suchfunktion " hier gefunden, aber noch nicht so das richtige.
Gut, das mit der Spiegelakte ist schon nicht verkehrt, da die BG ja nun bekannt ist, das sie nicht alles sendet zum Gutachter,an Akten etc.
Da macht es sich schon gut, wenn man da dann alles mitnimmt an Unterlagen, CD-ROM´s von Röntgen, CT und MRT zur Begutachtung, was man zu Hause hat, oder sich noch besorgt.

Aber das einzigste was ich nicht so richtig gefunden habe ist, wie schreibst man ein Krankheitslebenslauf? Wie fängt man da an, was müsste alles enthalten sein etc.?

Da bräuchte ich nochmals Eure hilfe, vielleicht kann mir da von Euch einer etwas unter die Arme greifen und vielleicht schildern, wie:
a) man Anfängt
b) was alles enthalten sein muss/sollte

Weiß ehrlich nicht, wie sowas aussehen sollte oder wie dieses gestaltet sein sollte.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

die BG hat dem Gutachter eine 4 Seitige Fragestellung zu gesendet.

Aus der Fragestellung ergibt sich doch, welche Angaben der Gutachter für sein Gutachten benötigt. Es geht doch um eine Anerkennung einer Berufskrankheit und nicht um eine Erwerbsminderungsrente.

MFG Marima
 
Hallo,

irgendwie tu ich mich schwer mit der Erstellung eines Krankheitslebenslauf/Krankheitsverlauf, für die Begutachtung in der Sache BK-2108-10. Oder ich stell mich da zu blöd an, da irgendwie einen Anfang zu finden.
Brauche irgendwie ein Anhaltspunkt damit ich erstmal den Faden finde. Wenn ich den erstmal habe, dann flutscht es.
Hast Du da eine Idee, wie man da anfängt. Es muss ja auch so sein, das es nicht nur so lapidar ist, sondern schon etwas detaillierter. Habe im Netz nichts so richtiges gefunden, wo man sich Anlehnen kann, damit man den Anfang hat.

Gruß Karl
 
hallo Karl,

deinen krankheitsverlauf erarbeitest du am besten, indem du - ausgehend von der schädigung - die ersten anzeichen und weiter die entwicklung mit den möglichst genauen zeiten erfasst. wann bist du erstmals wegen der beschwerden/schäden bei einem arzt gewesen, wie ist die weitere entwicklung auch in folge der behandlungen gewesen (zB keine besserung, besserung wenn ..., stetige verschlechterung), dazu die anzeichen, und wenn möglich auch anhand der vorliegenden befunde orientiert die "baustellen" und das ausmass erläutern. es sollten natürlich keine grossen widersprüche zu den ärztlichen feststellungen bestehen, es sei denn, dass entweder eine nicht ausreichende behandlung und befunderhebung vorgeworfen wird oder sich eine entwicklung anbahnte und erst im weiteren verlauf ärztliche hilfe in anspruch genommen wurde.


und noch eine anmerkung zur frage von

wo steht, dass ich der Unfallkasse selbst einen Gutachter vorschlagen kann?

das steht tatsächlich nicht so im gesetz, aber es ergibt sich aus der gesetzesentwicklung, die in den bundestagsdrucksachen nachzulesen sind. hier ist auch das vorschlagsrecht vermerkt. möglich, dass ich es schon einmal in einem früheren beitrag eingestellt habe, aber zzt kann ich nicht danach suchen (auch nicht in meinen unterlagen und datensammlungen, sry).


gruss

Sekundant
 
Hallo Karl,

ob der Gutachter deinen Krankheitsverlauf lesen wird wage ich stark zu bezweifeln. Bei mir(auch BK2108) war es so er hat grob abgefragt als was ich gearbeitet habe, dann röntgen und die üblichen Orthopädischen Untersuchungen. Und glaub nicht das er sich täuschen lässt, nicht mal im kleinsten.

Ich hatte versucht etwas, wirklich nur etwas zu schummeln, er hat es im Gutachten vermerkt als nicht bestätigt.
Unabhängig davon wie Röntgen oder andere Sachen begutachtet werden. Diese kleine, wirklich kleine Übertreibung hat er ausgehebelt.

Ich hab vorher alles mögliche gelesen, vorbreitet usw. aber wenn du da bist, hat er Dich in der Hand, Erzählungen vom Arbeitsleben sind leere Worte.
Es wird der Zustand in dem Moment wo du bei Ihm bist festgehalten, Punkt. Zu wem musst du?

Ich hatte dir schon mal was geschrieben wegen Gutachter mit Rückenwärmer und Lordosestütze Auto. Gepunktet hat damals bei mir das diese Stütze Abdrücke hinterlassen hat am Rücken. Zumindest kam ein Ohh...was ist das denn am Rücken...

Obs wirklich gepunktet hat kann ich nicht sagen, da ich 3 Vorfälle, 2 OP's hatte vor Jahren und Chondrose 3-4. Gebracht hats die üblichen 20%.

Gefühlt würde ich sehr gerne darauf verzichten, wenn es anders wäre, weil es definitiv in keinster Weise eine Anerkennung der Lebensleistung für ruinöse körperliche Arbeit ist.
Aber wie heißt es so schön, hättest du in der Schule besser aufgepasst, müsstest du heute keine Rente ziehen.

Drück dir die Daumen...

Tillis
 
Ich hatte dir schon mal was geschrieben wegen Gutachter mit Rückenwärmer und Lordosestütze Auto. Gepunktet hat damals bei mir das diese Stütze Abdrücke hinterlassen hat am Rücken. Zumindest kam ein Ohh...was ist das denn am Rücken...

Hallo Tillis,

das Ding habe ich inzwischen, ist garnicht so schlecht. Das habe ich jetzt seit ca. 2 Wochen und muss sagen, das hilft etwas beim längerem Autofahren.
dann röntgen und die üblichen Orthopädischen Untersuchungen.

Der hat nochmals geröntgt? Ich habe einige Aufnahmen, wie CT und MRT. Jetzt steht noch ein MRT-BWS an bzw. nochmals ein Kontroll- MRT-HWS und MRT-LWS an. Habe aber dazu noch kein Termin. Dann wird wahrscheinlich ein MRT vom rechten Knie gemacht werden müssen. Da kommt auch noch eine Anzeige auf BK-2112.

Nun werde ich einen " Spickzettel " anfertigen für die Begutachtung.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

richtig, MRT´s und Röntgenaufnahmen gehören auf gebrannt auf CD in die Spiegelakte gelistet, welche man übergibt!!!

Originale gibt man nie raus!!!

Desweiteren, die GA erhöhen Ihr GA-Entgelt sehr, sehr gerne über weitere Röntgenaufnahmen!!!! Jede Aufnahme bringt Ihnen €€€€€€€

Dies kann aber nicht zu Lasten der Gesundheit der zu begutachtenten Menschen gehen. Die Gutachter denken nur an Ihre Euronen!!!!

Versuchen aufgrund devoter "Weißkittel" Mentalität das wir zum Röntgen zustimmen. Wir glauben doch den Weißkitteln! Oder sie versuchen zu
manipulieren, es werden aktuelle Aufnahmen benötigt oder versuchen zu Erpressen, ohne aktuelle Röntgenaufnahmen ist das GA nicht durchzuführen und es muss abgebrochen werden!

Alles Humbuck! Die GA sehen nur ihre Euronen und es ist ihnen absolut egal, wie ein zu begutachtender Mensch mit Strahlen belastet wird!

Daher Karl, alles auf CD brennen und mit Spiegelakte übergeben und cool bleiben uns auf Körperverletzung hinweisen, weil Du ja alle Daten vorlegst.

Sollte der GA dennoch Druck auf Dich ausüben: Verlasse mit Deiner Begleitperson das Gutachten, geht in das nächste Kaffee und schreibt sofort einen Bericht, gegenseitig unterzeichnet und asap an Deine BG!

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo,

erst einmal vorausgeschickt:


wenn ich meine devise zugrunde lege, wer manipuliert (oder "schummelt") hinterlässt spuren, dann ist das natürlich ganz blöd ;)

zur frage

wie schreibst man ein Krankheitslebenslauf?

gehe ich davon aus, dass im vorfeld eine entsprechende auskunft abgefragt wurde. warum - wenn es keine konkreten gründe dagegen gibt - soll man davon dann absehen, ihn zu erstellen?

ob der Gutachter deinen Krankheitsverlauf lesen wird wage ich stark zu bezweifeln

das ist unterstellt und das klingt danach, dass es sich nicht lohnt und man es erst gar nicht machen sollte. das halte ich für falsch.

erstens kann man davon ausgehen, dass es gelesen wird, schon um es mit den anderen befunden abzugleichen, selbst wenn der SV manipulativ arbeiten sollte.
was aber nicht übersehen werden darf: berücksichtigt er dies nicht, obwohl es mit den bisherigen befunden in übereinstimmung zu bringen ist, können sich daraus angriffspunkte ergeben. daher sollte so etwas nicht einfach beiseite geschoben werden.


gruss

Sekundant
 
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