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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Hallo Kasandra

Ich denke dass es da mehrere Modelle gibt
Bei EM Rente. Ich war seit März 2016 - Mai 2019 EM Rentner und hatte im März 2016 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Und bekamm dann seit 2016 - 2019. Urlaubsgeld ausbezahlt natürlich nicht das ganze fürs Jahr sondern einen Teil abgezogen.
2018 hatte ich dann 50 GdB, reichte die beim Behindertenbeauftragten ein und bekam anteilig nochmals Urlaubsgeld
Auch bekam ich Die Erfolgsbeteilung ausbezahlt sowie die Erweiterte Erfolgsbteiligung und das Weihnachtsgeld.

Allerdings musste ich dann 2017 4800,-€ Steuern nachzahlen. und jetzt zahle auch noch Steuern 1/4 Jährlich voraus .

Bis ich Dann entgültig 2021 als Renter eingestuft bin.
Wie gesagt es kommt auf die Firma an.

So gesehen habe Ich da Glück gehabt zu meinem ganzen Leid.

Ich wünsch Euch einen 3. Advent
und ganz liebe grüsse gerd aus bayern
 
Hallo Kasandra

der Beitrag der DGB ist gut, kannte ich nicht - Du bist ein Fuchs

grus gerd
 

ca. 100 Mitarbeiter, tendenz steigend ab nächstes Jahr. Die wollen Aufstocken in jedem Bereich, weil wohl die Auftragslage so doll sein soll oder kommen soll.
Gut das ich als " neutral Null " in der Firma gestellt bin, das habe ich nun mitlerweile begriffen. Aber das andere die schon weiß wielange Altersrentner sind und fast 10 Jahre aus der Firma ausgeschieden sind, werden jedes Jahr eingeladen zur Weihnachtsfeier und bekommen auch was an Gratifikation zugesteckt, das ärgert mich.
Meinst Du was erst losging, als die erfahren haben das meine Rente bis 11/2022 verlängert wurde. Da bekam ich auf einmal ein Schreiben per Email ich möchte doch mein Spind ausräumen. 4 Jahrelang hat sich von denen keiner drum geschert, jetzt auf einmal.

Nun gut, muss ich akzeptieren, das ich da nicht mehr auf der Gehaltsliste stehe und nur noch Verwaltungsakte bin.
 
Glück hat man u. a. mit dem richtigen Tarifvertrag. Ganz wichtig ist der Hinweis unten im roten Kasten!
Richtig. Aber wenn man in einer Firma angestellt ist, die weder ein BR noch ein Tarifvertrag haben. Der AG ist nicht einmal im AG-Verband drin. Da bist Du vollkommen, wie ich schon sagte, " Freiwild". Da durftest du nicht einmal den Mund aufmachen und äußern das man Gewerkschaftsmitglied ist usw.

Also Euch noch einen schönen 3. Advent

Gruß Karl
 
Lieber Karl,

da Du in meinem Verständnis in der Metallindustrie bist - Du schreibst ja, Du bist Gewerkschaftsmitglied, dann unterliegst Du den
Metall-Tarifvertrag und gehörst zur IG Metall.

Dann würde erstmal der Link, welchen ich heute eingestellt habe für Dich gelten.

Als Gewerkschaftsmitglied wende Dich doch bitte zur Prüfung an Deine Gewerkschaft. Die Prüfung ist doch für Dich als Mitglied kostenfrei.

Du kannst auch die Zeit bist 11/22 nutzen und Kollegen für die Wahl des BR zu motivieren.

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/w.../1_InhaltBetrVG/BetrVG-9/BetrVG-9-1/index.php

Wende Dich mal an die IG Metall und führe Gespräche, die werden Dich auch unterstützen :cool: und sind auch an gewerkschaftlicher Arbeit interessiert und am Aufbau in Firmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ihr Mitstreiter,

heute habe ich vom Versorgungsamt die Eingangsbestätigung erhalten, das mein Widerspruch dort eingegangen ist. Es wurden zwei Blätter mitgesendet, die wohl angeblich zur Erntscheidung beigetragen haben sollen.
Folgender Text noch dazu:

" .... zu meinem Bedauern lässt die Vielzahl der zu bearbeitenden Behinderungsanträge eine kurzfristige Prüfung und Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht zu. Das gilt umso mehr, wenn aufgrund Ihres Widerspruchbegehrens eine weitere Sachaufklärung, z.B Anforderung und Auswertung medizinischer Unterlagen notwendig wird.
Ich bitte um Verständnis. Entsprechend Ihrer Anforderung erhalten Sie beiliegend die entscheidungserheblichen Unterlagen in Kopie. "

Einmal die Stellungsnahme der HÄ und einmal die Gutachtliche Stellungsnahme. Hier wurde angeblich meine ganzen Befunde und Beeinträchtigungen komplett zusammen gefasst unter 2 Lfd.Nr.
Einmal der Leistenbruch mit 30 % und 2. Funktionsbeeinträchtigung der WS und Gelenke mit 10 %

Hier wurde auch nicht weiter auf meine Beeinträchtigungen und Beschwerden der WS, sprich LWS/HWS und Schulter eingegangen. Es wurde alles zusammengefasst und da kam insge. nur 10 % raus.

Hatte bei der Antragstellung auch ein Beiblatt eingereicht, wo ich alle meine Beschwerden/Schmerzen aufgezählt habe. Dieses wurde wohl garnicht berücksichtigt.

Das erstmal auf die schnelle.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

so ganz verstehe ich Deinen Beitrag nicht.

Das VA gibt Dir einen GdB von 10.

Das passt aber nicht zu Deiner Aussage:
Einmal der Leistenbruch mit 30 % und 2. Funktionsbeeinträchtigung der WS und Gelenke mit 10 %

Beim GdB wird nichts addiert. Der höchste Wert gilt, demnach müsstest Du einen GdB von 30 haben.

Hinweis: der GdB wird nicht in % (Prozent) dargestellt.

Auch wundert es mich, dass Dir das VA für eine Hernie einen GdB von 30 gibt! Sehr geschmeidig und großzügig!!!
Hatte bei der Antragstellung auch ein Beiblatt eingereicht, wo ich alle meine Beschwerden/Schmerzen aufgezählt habe. Dieses wurde wohl garnicht berücksichtigt.

Also in Widerspruch gehen!

Einmal die Stellungsnahme der HÄ und einmal die Gutachtliche Stellungsnahme.

Hast Du die beiden Stellungnahmen vorliegen? Was sagen diese aus?

Kennst Du das Gutachten? Wer war der Gutachter?
Hattest Du Akteneinsicht genommen?

Was das bedauern des Amtes angeht - was soll diese Floskel????

Man hat Dir nur 2 Seiten der Akte geschickt!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra
Ich lese im Eingangsbeitrag, dass Karl GdB 30 hat.

Hallo Karl,
das Schreiben verstehe ich als Begleitschreiben zu deinem Widerspruch gegen GdB 30.
Akteneinsicht einzufordern vor der Begründung des WS ist wichtig. Besteht die Akte aus nur 2 Seiten? Hast diu die Stellungnahmen der vom Versorgungsamt angeschriebenen Ärzte erhalten?

LG @ all.
 
Auch wundert es mich, dass Dir das VA für eine Hernie einen GdB von 30 gibt! Sehr geschmeidig und großzügig!!!

Also das ist kein normaler Hernie sondern schon ein etwas größerer, sprich der ist schon in den " Sack " gerutscht. Ist aber von den Ärzten nicht als Gefährlich eingestuft wurden. Darum muss ich erst etwas " Kampfgewicht " reduzieren. Hatte vor ca. 3 Jahren ein Gewicht, von 149 Kg und jetzt so um die 105 Kg. Bei einem Gewicht von ca. 90 - 95 Kg wollen sie dann Hand anlegen und das operieren. Muss dazu noch die nötige Kondition haben. Darum bin ich tägl. am kämpfen mit Sport= Nordic Walking und Radfahren.
Darum hat mir die VA die GdB von 30 gegeben.

Hast Du die beiden Stellungnahmen vorliegen? Was sagen diese aus?

Ja habe ich.

erste Blatt:
ist eine Gutachtliche Stellungnahme. Hier wird tabellarisch die Behinderungen aufgezählt, mit Einzel GdB, H/S(????) und Befundblatt
Hier sind beide Behinderungen aufgeführt, 1. Skrotalhernie li. mit GdB 30, H/S(????) S; und Aufzählung der Befundblätter
2. Funktionsbeeinträchtigung der WS und Gelenke mit GdB 10; H/S; und Aufzählung der Befundblätter

Dann sind Angaben gemacht für Nachprüfung mit Datumsangabe= sprich für die Hernie, das datum ist gleich Ende der Befristung der EMR. Einige Abkürzungen, wie MZ und H/S
Dann sind Angaben gemacht welche Gesundheitsstörungen nicht mit einbezogen wurden in das Gutachten, das ist die Schilddrüsenfunktionsstörung
Dann Begründungen/Gutachtliche Erörterung: dort wurde nichts vermerkt.

Zweite Seite:
Folgender Text:
Dauernde Einbuße körperl. Beweglichkeit? Nein
Bestehen ärztl.Bedenken gegen Akteneinsicht? Nein
Neue Sachaufklärung erforderlich: Nein
ärztl. Gutachterin: Dr. med. xxxx mit Datum und Unterschrift und Stempel.

Das war die Gutachtliche Stellungnahme vom Versorgungsärztlichen Dienst.

Die zweite ist ein Befundschreiben meiner HÄ. Hier wurde sie gefragt welche Gesundheitsstörungen bei mir vorliegen und sie hat diese 1 zu 1 abgeschrieben von den Befundberichten der Radiologen die ein MRT gemacht haben und ein CT. Hat keine weiteren Komentare dazu geschrieben.

Kennst Du das Gutachten? Wer war der Gutachter?

Ich kenne das Gutachten nicht. Der Gutachter war Dr. med XXXXXX


Ich habe keine Akteneinsicht genommen, wie den auch mehr habe ich ja vom VA nicht bekommen bekommen.

In der sogenannten Eingangsbestätigung des VA wegen dem Widerspruch steht nun der Text, den ich oben schon einmal angerissen habe, wie folgt:

Folgender Text noch dazu:

" .... zu meinem Bedauern lässt die Vielzahl der zu bearbeitenden Behinderungsanträge eine kurzfristige Prüfung und Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht zu. Das gilt umso mehr, wenn aufgrund Ihres Widerspruchbegehrens eine weitere Sachaufklärung, z.B Anforderung und Auswertung medizinischer Unterlagen notwendig wird.
Ich bitte um Verständnis. Entsprechend Ihrer Anforderung erhalten Sie beiliegend die entscheidungserheblichen Unterlagen in Kopie. Auf Kopien der von Ihnen selbst vorgelegten Unterlagen habe ich berzichtet.
Ihr Widerspruch ist nicht begründet worden. Bitte reichen Sie die Begründung nach."

Nun, wie soll ich die Begündung nachreichen, wenn ich nicht mal die komplette Akte gesehen bzw. gelesen habe. Darum werde ich das im neuen Jahr dem Rechtsschutz des DGB übergeben und die sollen dann mal sehen, was man da machen kann.
 
das Schreiben verstehe ich als Begleitschreiben zu deinem Widerspruch gegen GdB 30.
Akteneinsicht einzufordern vor der Begründung des WS ist wichtig. Besteht die Akte aus nur 2 Seiten? Hast diu die Stellungnahmen der vom Versorgungsamt angeschriebenen Ärzte erhalten?

Der Widerspruch richtet sich gegen die Neufeststellung der neuen hinzugekommenden Erkrankungen und nicht wegen die schon bestehenden GdB 30.
Ich hatte ja im Widerspruch auch gleichzeitig Akteneinsicht angefordert, das mir das VA die komplette Akte in Kopie zu senden, aber das ist dabei rausgekommen. Weiß nicht ob die Akte nur aus 2 Seiten besteht? Ich habe nur eine Stellungsnahme von der HÄ mitbekommen, von den anderen Ärzten nicht. Ob die überhaupt welche angeschieben haben, keine Ahnung.
 
Hallo Karl

Dein Widerspruch richtet sich vermutlich dagegen, dass der GdB für die neu hinzu gekommenen Einschränkungen zu niedrig ist? Es wird auf jeden Fall alles neu beurteilt, auch der GdB 30 (falls es bei den Einschränkungen neue Richtlinien gibt zum Bsp.).
Der GdS für die neuen Einschränkungen wird nicht automatisch addiert.
Ein Einzel-GdB von 10 wird (nach meinen Informationen) nie addiert.

Für deinen Widerspruch:
Du musst nicht die Erkrankung nennen, sondern darlegen, worin konkret die Einschränkungen bestehen (für die neue Erkrankung) und worin / wobei du dich „behindert“ fühlst. Das ist wichtig und sollte in deinem WS ausführlich geschildert werden.
Wenn du denkst, es wäre wichtig gewesen und hätte ein anderes Ergebnis erbracht, wenn das Versorgungsamt auch bei anderen Ärzten eine Stellungnahme eingeholt hätte, dann ist auch dies ein wichtiger Punkt für deinen WS. (Es scheint außerdem nichts vorgelegt worden zu sein zur Schilddrüsenerkrankung. Das kannst du nachholen.)

Ob du die Gesamt-Akte erhalten hast, solltest du beim Amt erfragen.
Das, was du oben an Kasandra geschrieben hast, sieht für mich so aus als sei es die gesamte Akte ohne die von dir eingereichten Blätter.
Ein Gespräch mit der HÄ und den Fachärzten, bei denen das Amt Stellungnahmen einfordern sollte, halte ich auch für hilfreich.

Das VA hat dein Schreiben als WS aufgefasst.
Es wartet nun auf deine Begründung. Wenn du nichts schickst, wird der WS abgelehnt. (Evtl. wirst du noch einmal angeschrieben wegen der Begründung, evtl. aber auch nicht.)

LG

P.S.
Ein Hallo / einen Gruß empfinde ich als freundliche Geste.
 
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