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Volle befristete Erwerbsminderungsrente und Gleichstellung bei der AfA, geht das bzw. macht das Sinn?

Du musst nicht die Erkrankung nennen, sondern darlegen, worin konkret die Einschränkungen bestehen (für die neue Erkrankung) und worin / wobei du dich „behindert“ fühlst. Das ist wichtig und sollte in deinem WS ausführlich geschildert werden.

Hallo HWS-Schaden,

Die konkrete Schilderung der Beschwerden habe ich als Beiblatt im Antrag mitbeigefügt, hier hatte ich geschildert, was ich für Einschränkungen im alltäglichen Alltag habe. Wahrscheinlich wurde das wohl nicht berücksichtigt auch nicht die beiden Stellungsnahmen beider Orthopäden.

Werde das alles im neuen Jahr dem Rechtsschutz des DGB übergeben. Die wissen schon Bescheid, nun dieses Jahr läuft wieso nichts mehr, ob bei der Gewerkschaft oder im VA.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

Welche Fragen / Welches Anliegen hast du an das Forum bzgl. der Sache?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

ich wollte nur einmal berichten was ich in dieser Sache für Dinge erlebt habe und wie das VA darauf reagiert hat. Und wie ich das am Besten durchboxen kann, das dass VA mir eine höhere GdB gibt, auf meine Orthopädischen Erkrankungen bzw. Beschwerden.
Ihr habt doch hier schon mehr Erfahrungen damit.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

Ich verstehe jetzt.
Aus deinen Antworten wurde mir das nicht so klar, die habe ich als eher abwehrend aufgefasst.
Hast du noch konkrete Fragen?

LG
 
Hallo

erst einmal an alle, ich wünsche Euch alle einen schönen 4. Advent.

Nun wie kann ich das anstellen, das ich die komplette Akte einsehen kann. Kann mir nicht vorstellen, das die beiden mitgesndeten Blätter die Akte sind und das dass alles nur zur Entscheidung war. Die HÄ hat die Befundberichte nur 1-1 von den Befundungen der Radiologen abgeschrieben. Den im Befundbericht eines Reha-Arztes/Orthopäde, der sich die CT-Bilder der Hüfte/Hüftgelenke und der LWS angeschaut hat, ist ganz was anderes von ihm Befundet wurden. Auch die Befundung vom anderen Orthopäden war ganzanders, als die HÄ das gesehen hat. Die HÄ ist eine Allgem.-medizinerin und hat nicht viel Ahnung vom orthopädischen. Das hatte sie mir mal selber gesagt.
Nun darauf stützt sich die gutachterliche Befundung vom Gutachter. Da wurde nichts weiter herangezogen. Auch die anderen Beschwerden der WS wurden einfach zusammengefasst und dadurch kam nur der Wert von GdB 10 heraus. Mein Beiblatt, wo ich alles nochmals aufgestellt habe was ich für tägl. Beschwerden habe und Probleme, wurde auch nicht zum Gutachten herangezogen.

Nun meine Frage, wie kann ich das Bewerkstelligen, das ich die gesamte Akte als Kopie bekomme zur Einsicht, damit man dann eine genaue Widerspruchsbegründung schreiben kann. Von den 2 Blättern, wo kaum was draufsteht, kann ich keine ordentliche Begründung schreiben.

Was kann ich jetzt tun?

Gruß Karl
 
hallo Karl54,

wie hast du deine Zusammenstellung dem Versorgungsamt gegenüber zugestellt - Hast du darüber ein Nachweis.

Falls nein, reiche es noch einmal ein und lass dir den Eingang bestätigen.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

ich habe das alles dem VA per Einschreiben mit Unterschrift hingesendet. Meinst Du das die einige Befunde beiseite geschafft haben, mal rein zufällig?

In der Gutachtliche Stellungnahme wurde das ja tabellarisch Aufgelistet unter der Rubrik " Befundblatt " hier wurden alle Befundblätter mit Nummern versehen( Befundblatt 93-98; 102-109;113,114,17-119,122-129) und das für jede Behinderung.

Lg Karl
 
hallo Karl54,

als mit Einschreiben mit Rückschein bzw. mit Einschreiben per Übergabe - dies ist gut,, aber:

Es kann ggf. später vor Gericht behauptet werden also im Nachhinein, dass in dem Einschreiben einigen Sachen, wie z. B. deine Befunde in dem Einschreiben von Dir nicht beilagen - so und wie willst du das Gegenteil beweisen?

Hast du ein Fax - dann könntest du jeder Seite noch einmal faxen mit Nachweis zu deiner Sicherheit - was hältst du davon?

Hier kann auch der Wurm liegen früher oder später.

Nach der Entscheidung durch das Versorgungsamt bleibt dir nur der Klageweg, falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl

Über die von Rolandi beschriebenen Schwierigkeiten, dass der Eingang der per Einschreiben Rückschein zugesandten Unterlagen bestritten wird, ist selten etwas zu lesen, sie sind theoretisch.
Du solltest davon ausgehen, dass deine Unterlagen beim Versorgungsamt bekannt sind und der Eingang nicht bestritten wird.

Du kannst beim VA anrufen und nachfragen, ob sie dir wirklich die gesamte Akte (abzüglich der von dir eingesandten Unterlagen) zugeschickt hat.
Du kannst alternativ auch beim VA selber Einsicht in die Akte nehmen.

Welche Ansätze dein Widerspruch haben kann, habe ich dir oben bereits geschrieben.
(Da du rechtsschutzversichert bist und dich vertreten lässt, wird dein RA das VA anschreiben und den WS begründen.)

LG
 
Hallo,

kein HACK MACK machen, gleich mit einem Anwalt auftreten, dann kommt die Angelegenheit, in eine andere Schublade!

Es werden Befunde-Diagnosen klein geredet-übergangen und das sind leider keine Einzelfälle beim VA.
Es herrscht oft erstmals...........das minimal Prinzip und vor Gericht, der Landesversorgungsamt Berater Arzt, ja das hätte man schon mit einem Verwaltungsverfahren feststellen können. Ja, wenn das VA seine Arbeit ordentlich gemacht hätte und auch umfangreich Bereichte eingeholt und gewürdigt.
Aber......welche Beh. Arzt hat um ca. 20 -25€ Lust, ja fast schon Gutachten zu schreiben.

So arbeitet oft die Brut von oben verordnet:mad:

Immer wieder kann ich auf die ehemalige Userin 12jannis05 (Richterin)
aufmerksam machen. Das was sie schon 2011 sagte, gilt noch heute!

In diesem Sinne...... viel Glück und schöne Weihnachtsfeiertage!


Info:
Die Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus:

Zunächst zum SMD und VÄD:

Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt). Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind. Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.

Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden. Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt waren. Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.

Der MDK und der medizinische Dienst der Arbeitsagenturen haben mit Ausnahme der Pflegeversicherung - da kenne ich mich leider nicht aus - nicht viel zu sagen. Im Verfahren werden sie nicht mehr hinzugezogen. Die Gutachtenerstellung ist bürokratisch und umständlich.

Über 12jannis05
Beruf
Richterin am AG


Quelle:
https://www.unfallopfer.de/threads/beratende-Ärzte-obergutachter.19205/page-2#post-145724
 
hallo Anja,

aber was in dem Einschreiben drin war, kann man damit im Streitfall nicht beweisen.

Lg. Rolandi
 
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