Hallo liebes Forum,
nun ist es soweit, hatte es schon befürchtet.
Nach 3xiger lux. Sprunggelenksfraktur mit 4 . gradigen Knorpelsprengungen sowie Bänderrissen, habe ich letzte Woche jeweils 2 Bescheinigungen ( 1 x Orthopädie 1 x Chirurgie) an meine zwei PUV (zwei unterschiedliche Versicherer) , gesendet.
Heute erhalte ich nun eine Antwort des 1. Versicherers in dem er mitteilt,
da die beiden Fachärzte zwar eine bleibende Schädigung bejahen, jedoch eine abschließende Beurteilung über die Höhe der Schädigung erst in 1/2 bis 2 Jahren erwarten, dass sich die Versicherung frühestens im Dezember 2007 erneut mit meinem Begehren, UV-Leistungen zu erhalten, befassen wollen.
Hier fordert mich nun der Versicherer auf alle Krankenhausberichte, Operationsberichte an Ihn weiterzuleiten, damit Sie einen entsprechenden Gutachter im Dezember 2007 beauftragen können. M.E. ist das nicht zulässig, da ein Gutachter nicht vorgeimpft sein sollte.
Also, Hinhaltetaktik!
Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Argumentationen sind dazu angebracht, dem Versicherer, der mit Sicherheit weiß, wie hoch der GdB bei derartigen Verletzungen ist, zumindest prozentual Leistungen zu gewähren.
Desweiteren ist mir bekannt, dass die Versicherer untereinander Kontakt haben, da in einer anderen Versicherungsangelegenheit die zwei miteinander Kommuniziert haben.
Zu den Versicherungen:
1.) Versicherung AUB 93
Versicherungssumme progressiv ab 150.000,-- 25 % 50 % usw. bis 600.000,-- EUR
2.) Versicherung AUB 95
Versicherungssumme 75.000,--
Vielleicht kennt sich jemand damit besser aus, als ich.
Freue mich über viele Antworten.
LG
Daexx[/SIZE[/SIZE]]
nun ist es soweit, hatte es schon befürchtet.
Nach 3xiger lux. Sprunggelenksfraktur mit 4 . gradigen Knorpelsprengungen sowie Bänderrissen, habe ich letzte Woche jeweils 2 Bescheinigungen ( 1 x Orthopädie 1 x Chirurgie) an meine zwei PUV (zwei unterschiedliche Versicherer) , gesendet.
Heute erhalte ich nun eine Antwort des 1. Versicherers in dem er mitteilt,
da die beiden Fachärzte zwar eine bleibende Schädigung bejahen, jedoch eine abschließende Beurteilung über die Höhe der Schädigung erst in 1/2 bis 2 Jahren erwarten, dass sich die Versicherung frühestens im Dezember 2007 erneut mit meinem Begehren, UV-Leistungen zu erhalten, befassen wollen.
Hier fordert mich nun der Versicherer auf alle Krankenhausberichte, Operationsberichte an Ihn weiterzuleiten, damit Sie einen entsprechenden Gutachter im Dezember 2007 beauftragen können. M.E. ist das nicht zulässig, da ein Gutachter nicht vorgeimpft sein sollte.
Also, Hinhaltetaktik!
Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Argumentationen sind dazu angebracht, dem Versicherer, der mit Sicherheit weiß, wie hoch der GdB bei derartigen Verletzungen ist, zumindest prozentual Leistungen zu gewähren.
Desweiteren ist mir bekannt, dass die Versicherer untereinander Kontakt haben, da in einer anderen Versicherungsangelegenheit die zwei miteinander Kommuniziert haben.
Zu den Versicherungen:
1.) Versicherung AUB 93
Versicherungssumme progressiv ab 150.000,-- 25 % 50 % usw. bis 600.000,-- EUR
2.) Versicherung AUB 95
Versicherungssumme 75.000,--
Vielleicht kennt sich jemand damit besser aus, als ich.
Freue mich über viele Antworten.
LG
Daexx[/SIZE[/SIZE]]