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Verzögerungstaktik PUV

Hallo Luise,

danke für deine Antwort. Jedoch bin ich da ganz anderer Meinung. Fakt ist doch, dass es bleibende Schäden gibt.
Also soll die PUV zumindest schon jetzt einen entsprechenden Grad feststellen können. Erhöhung oder Minderung ist ja letztendlich auch erst abschließend nach 3 Jahren möglich.

Da frage ich mich ernsthaft weshalb ich eine PUV habe, wenn diese im Schadensfall nicht leistet? Durch die mich behandelnden Ärzte ist doch ausdrücklich die Frage der bleibenden Schäden mit !JA! beantwortet worden.

Da müsste die PUV doch zumindest den Minimalteil leisten. Oder verstehe ich da Bahnhof?

LG
Daexx:mad:
 
Hallo Daexx...genau wie Du habe ich mich auch geärgert:mad:, aber es hilft nix....sie :((PUV) finden immer eine Ausrede, einen Verweis, einen § oder einen Absatz den wir Versicherungsnehmer ganz anders auslegen.
Vielleicht hast Du ja Glück und bekommst etwas als Vorschuß, nur...da gebe ich Luise recht...zeig Deiner Versicherung nie das Du das Geld ganz dringend brauchst.....dann bekommst Du überhaupt nix.
Sie gegen dann davon aus das Du nicht mal mehr das Geld für einen RA hast:cool:, also brauchen sie dann auch keine "Angst" vor Dir haben.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo daexx,

ich hatte mir damals einen Vordruck von der PUV schicken lassen (auf Antrag) .

Der Arzt schätzte (kein Gutachten!) eine bleibende Invalidität von ca. 25 % ein. Daraufhin bekam ich einen Vorschuss auf die Versicherungsleistung von 5 %.

Kannst es ja mal probieren.

Gruß Jens
 
Hallo Daexx,

Du schreibst (ca.8 Monate nach dem Unfall):

Z.Zt. steht im Raume, da die Fraktur instabil ist (Bänderrisse/Kapselrisse) ob das Gelenk versteift werden muss.

Demnach ist das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen.

Deine vereinbarten AUB 93 und AUB 95 dürften im § 11 gleich sein mit den AUB 88, dort steht unter (I.)

Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, die der Versicherungsnehmer zum Nachweis ...
über den Abschluß des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat, ....​

Sind im Rahmen Deiner beiden Unfallversicherungen auch Leistungen im Todesfall vereinbart? Nur dann kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Unfalles beansprucht werden. (AUB 88 § 11, II.)

Wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Ärzte nur eine bleibende Beeinträchtigung prognostizieren aber noch nichts über die Höhe der bleibenden Beeinträchtigungen sagen können, bleibt Dir nur abwarten.


Gruß
Luise
 
Hi Luise,

*g* immer dieses Kleingedruckte :confused:

Bei einem der Versicherer ist auch eine Todesfall-Vers. abgeschlossen.

Na ja, es müssen noch die 8 Schrauben und 6-Lochplatte raus aus dem Gelenk, danach ist das Verfahren wohl abgeschlossen.
Das Ganze soll am 4. Oktober 2007 erfolgen. Termin ist fix.!
Was sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt klar darstellt, da sind sich alle behandelnden Ärzte einig, als auch der Orthopädietechniker, ich trage Schiene und Einlage, ist, dass das Gelenk komplett instabil ist.

LG
Daexx:p
 
:eek:zur Versichertenfrage:

also, ich habe etliche Risikolebensversicherungen - wegen Familie,
private Rentenversicherung, gesetzliche natürlich - meinetwegen
2 PUV
1 Hausrat
1 Haftpflicht

mehr ist wohl nicht mehr nötig.

:D
LG
Daexx
 
:( das vertrackte ist, dass ich vor 14 Jahren, eben auch über eine der VS, eine LWK Fraktur abgewickelt hatte (20 %)! Und das doofe daran war, dass mich die vertretende "Fachanwältin" voll verarscht hat, bzw. völlig überfordert war.

Obwohl hier ein inkomplettes Transversal-Syndrom feststeht, hat sie es nicht geschafft, auch in 2. Instanz, das Gericht zu überzeugen.:mad:

Kann ich jetzt diesen Unfall dem Ersten zurechnen?
Wie rechnet sich das dann bei Progression?

Alle "erfahrenen Benutzer" möchte ich hiermit befragen.

LG
Daexx:eek:
 
Hallo Jens,

"Der Arzt schätzte (kein Gutachten!) eine bleibende Invalidität von ca. 25 % ein. Daraufhin bekam ich einen Vorschuss auf die Versicherungsleistung von 5 %."

Da lass ich doch lieber erst einmal die Finger von :rolleyes:

Soooo Eng wird's dann doch nicht - finanziell -

Leider bin ich VS-technisch voll vorgeimpft. Z.B. wurde ein Prolaps nicht als Unfallfolge anerkannt usw.
Obwohl alle damals beteiligten Ärzte einen Zusammenhang zwischen LWK Fraktur und Prolaps gesehen haben.

Mein damaliger Anwalt hat es gerade bis zur 1. Instanz - abgelehnt - geschafft.
Und der ist Fachanwalt.

Wozu versichert? Wohl dem, der gesund durchs Leben geht. Ich kenne Menschen, die hatten noch NIE eine Fraktur.

LG
Daexx
 
Hallo Daexx,

ich frage sicherheitshalber noch mal nach:

Sind im Rahmen Deiner beiden Unfallversicherungen auch Leistungen im Todesfall (AUB 88 § 7, VI. Todesfallleistung) vereinbart? Nur dann kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Unfalles beansprucht werden. (AUB 88 § 11, II.)​

Sieh mal in den Versicherungsscheinen nach!

Das hat nichts mit einer eigenständigen Todesfall-Vers. oder Risikolebensversicherungen zu tun.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für deine Geduld mit mir.

Also laut VS-Schein sagt § 11 Fälligkeit der Leistung:

II. Eerkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben die Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe geeinigt, so erbringt der Versicherer die Leistung innerhalb von zwei Wochen.....

Bis jetzt habe ich übrigens von die VS noch nichts gehört!

LG
Daexx
 
Hallo Daexx,

was Du zitierst steht nicht im Versicherungsschein sondern in den AUB.

Ich weiß nicht, warum Du nicht meine Frage beantwortest, so kann ich Dir nicht helfen.

Gruß
Luise
 
Was ist denn ein inkomplettes Transversal-Syndrom?
 
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