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Verzögerungstaktik PUV

daexx

Mitglied
Registriert seit
16 März 2007
Beiträge
76
Ort
Berlin
Hallo liebes Forum,

nun ist es soweit, hatte es schon befürchtet.

Nach 3xiger lux. Sprunggelenksfraktur mit 4 . gradigen Knorpelsprengungen sowie Bänderrissen, habe ich letzte Woche jeweils 2 Bescheinigungen ( 1 x Orthopädie 1 x Chirurgie) an meine zwei PUV (zwei unterschiedliche Versicherer) , gesendet.

Heute erhalte ich nun eine Antwort des 1. Versicherers in dem er mitteilt,
da die beiden Fachärzte zwar eine bleibende Schädigung bejahen, jedoch eine abschließende Beurteilung über die Höhe der Schädigung erst in 1/2 bis 2 Jahren erwarten, dass sich die Versicherung frühestens im Dezember 2007 erneut mit meinem Begehren, UV-Leistungen zu erhalten, befassen wollen.

Hier fordert mich nun der Versicherer auf alle Krankenhausberichte, Operationsberichte an Ihn weiterzuleiten, damit Sie einen entsprechenden Gutachter im Dezember 2007 beauftragen können. M.E. ist das nicht zulässig, da ein Gutachter nicht vorgeimpft sein sollte.


Also, Hinhaltetaktik!

Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Argumentationen sind dazu angebracht, dem Versicherer, der mit Sicherheit weiß, wie hoch der GdB bei derartigen Verletzungen ist, zumindest prozentual Leistungen zu gewähren.
Desweiteren ist mir bekannt, dass die Versicherer untereinander Kontakt haben, da in einer anderen Versicherungsangelegenheit die zwei miteinander Kommuniziert haben.

Zu den Versicherungen:

1.) Versicherung AUB 93
Versicherungssumme progressiv ab 150.000,-- 25 % 50 % usw. bis 600.000,-- EUR

2.) Versicherung AUB 95
Versicherungssumme 75.000,--

Vielleicht kennt sich jemand damit besser aus, als ich.
Freue mich über viele Antworten.

LG
Daexx[/SIZE
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Hallo daexx,

bei mir waren es auch 2 PUV. Aus Kostengründen hängte sich die eine PUV an die Entscheidungen der anderen PUV dran.

Bevor es bei mir zur Begutachtung kam wollte die PUV eh alle Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte haben, sowie eine Entbindungserklärung der Schweigepflichts dazu.

Da deine Ärzte die bleibende Schädigung noch nicht abschließend beurteilen können wäre eine Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos (also keine Hinhaltetaktik). Gut ist, dass deine Ärzte eine bleibende Schädigung schon angezeigt haben, da es dafür auch Fristen gibt.

Ich kenne nicht alle AUB. Habe aber auch in anderen AUB gelesen, dass du verpflichtet bist, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Auf dein Verlangen hin, kann die Versicherung einen angemessenen Vorschuss zahlen. Dazu benötigen sie natürlich Unterlagen.

Der GdB (wie du schreibst) hat nichts mit dem Invaliditätsgrad zu tun den die PUV feststellt.

Gruß Jens
 
dito

Hallo j e n s,
danke für deine Antwort. Klar habe ich unterschrieben, dass die PUV alle mich behandelnden Ärzte befragen darf.

Scheint wohl tatsächlich darauf hinaus zu laufen, dass ich den ganzen Fall einem Anwalt übertragen muss. Traurig aber wahr.

Werde erst einmal versuchen, dass die V das Ganze auf gütlichem Wege regulieren wird.

...weil, Fachanwälte für VS-Recht kosten 195,-- Eus die Stunde :(

habe jedoch die Hoffnung, dass aufgrund der wirklich massiven Schädigungen auch der VS-Gutachter zum gleichen Schluss kommen wird.

Z.Zt. steht im Raume, da die Fraktur instabil ist (Bänderrisse/Kapselrisse) ob das Gelenk versteift werden muss. Und das so schnell. Schöner Mist!

LG :)
Daexx
 
Hallo Daexx,

stürze Dich nicht vorher schon in Unkosten. Den Ablauf der Fristen mußt Du auf jeden Fall abwarten. Wenn Du nicht anwaltlich vertreten bist, dann hast Du im Folgenden bessere Chancen, falls es Versäumnisse usw. gibt. Schau Dir genau an, zu welchem Zeitpunkt was fällig ist und scheue im Notfall nicht davor zurück innerhalb der Fristen ein privates Gutachten anfertigen zu lassen, dass alles Schäden sauber dokumentiert. Die Kosten bekommst Du im Vergleich zur Begutachtung durch die Versicherung immer wieder rein und in einem Verfahren gehören diese auf die Rechnung für die PUV.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für deine Antwort.

Habe ich dich da richtig verstanden, dass die Kosten für ein Privatgutachten zu Lasten der PUV geht?

Oder meintest du, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, und ich Recht bekomme, diese privaten Gutachterkosten der PUV auferlegt werden?

LG
Daexx :eek:
 
Hallo Daexx,
zweiteres meinte ich. Die Kosten sollte aber auch investiert werden. Bei meinem Rechtsstreit macht dies mal so knapp 100.000 Euro aus. So groß ist die Differenz durch die unterschiedlichen Bewertungen durch die Gutachter und da lohnt sich dann auch die Investition in die Gutachtenkosten.
Zumal, wenn Du sie jetzt schon ansparen kannst.

Gruß von der Seenixe
 
Halli Hallo,

hier mal ein Entwurf meines Schreibens an die PUV. Kann ich das so absenden?
Danke für Antwort im Voraus
LG Daexx :D

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihren Ausführungen, eine Begutachtung der jetzt bereits festgestellten dauerhaften Schäden erst im Dezember 2007 einzuholen, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Aus beiden Bescheinigungen der mich behandelnden Fachärzte geht unmissverständlich hervor, dass die Frage der dauernden Behinderung mit „Ja“ beantwortet wird. Lediglich lassen sich die Ärzte nicht auf eine abschließende Beurteilung ein, da diese Fragestellung frühestens 2008 abschließend beantwortet werden kann.

Es liegt eindeutig eine 3-fach lux. Fraktur mit Bänder- und Kapselrissen sowie Knorpelschäden 3. und 4. Grades des oberen Sprunggelenks mit Folgeschäden vor. So banal es klingen mag, diese sind jedoch jährlich zig-tausendfach vorkommende Frakturen. Also sollte der hierfür zuständige Gutachter feststehen.

Aufgrund dieser Tatsache bitte ich entweder um Begutachtung oder um eine angemessene Vorauszahlung auf die zu erwartende Versicherungsleistung, da mir nicht zuzumuten ist über 1 Jahr nach dem Unfall auf Versicherungsleistung zu verzichten.

Ich bitte Sie gütlich Ihre Entscheidung zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Daexx,
sicher kannst Du so schreiben. Problem: Die PUV sagt: der entsprechende Wert der Gliedertaxe ist nach unseren Erfahrungen 1/10 fußwert und diesen entschädigen wir als Vorausleistung. Da kannst Du wenig machen.
Schreiben sonst aber so oki, auch wenn ich der PUV nicht sagen würde, dass ich das Geld umgehend benötige, weil dies auch Deine Position schwächt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

als Freiberufler benötigt man immer Geld :D

Wie kommst du auf 1/10 Fußwert?
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 24.05.2006 (r+s 06, 387) die Serie unverständlicher Urteile zur Bemessung der Gliedertaxe wie folgt komplettiert:

"Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Fußgelenk = 40 %"

Link: http://www.medsach.de/content/e11/e521/e533/e536/045_0207.pdf

Sollte es tatsächlich zu einem Prozeß kommen habe ich folgenden Link gefunden, der die Kosten erträglich machen kann

http://www.rak-berlin.de/site/DE/in...lfe/container-prozesskostenhilfe.php#sprung_0

LG
Daexx :cool:
 
Hallo Daexx,

Dein Unfall war Ende 2006. Wenn die behandelnden Ärzte jetzt, im Juli 2007, bleibende Beeinträchtigungen erwarten aber zu einer abschließende Beurteilung erst in 1/2 bis 2 Jahren raten, dann ist an der Mitteilung des Versicherers, sich frühestens im Dezember 2007 erneut mit deinem Schaden zu befassen, nichts auszusetzen.

Der Heilungsprozess scheint bei Deiner Verletzung nach gut einem halben Jahr nach Unfall noch nicht abgeschlossen.

Gruß
Luise
 
Hallo Daexx,

mein Unfall war im Sommer 06 und ich habe nächsten Monat überhaupt erst meinen 1.GA-Termin.
Sicher könnte ich auch schon etwas von dem Geld brauchen, aber ich habe mich schon mit einer längeren Wartezeit abgefunden.

Da hat Luise sicher recht, bis jetzt ist die PUV noch im grünen Bereich und ein RA wäre zu diesem Zeitpunkt unnötig ausgegebenes Geld. Aber das mit dem RA ist nur meine Meinung:rolleyes:

Lieben Gruß von Kai-Uwe
 
Hallo Luise,

danke für deine Antwort.

Dann muss ich diese Kröte wohl ersteinmal stillschweigend schlucken :mad:

LG
Daexx
 
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