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Verzögerungstaktik PUV

Hallo Dienstag,

das ist ein halbeseitiger Querschnitt.
d.h. mein linkes Bein ist so gut wie lahm.
Fußheberparese etc.

LG
Daexx:cool:

Hallo Luise,

ich kann nichts anderes als bereits beschrieben finden.

LG
Daexx:(
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Daexx,
das ist doch ganz einfach was Luise wissen will:

hast Du eine UV die bei Unfalltod eine Kapitalsumme zahlen würde!

Ich würde zB auch nur höchsten meine Unfall-Kapitalsumme (für Unfalltod) ausgezahlt bekommen, mehr nicht als Vorauszahlung.

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Luise, hallo Kai-Uwe,

ja, ich habe bei einer der PUV auch eine Unfall-Todes-Versicherung.

Diese zahlt im Falle eine Summe in Höhe von EUS 30.000,--

LG
Daexx
:eek:

Hallo Seenixe,

habe jetzt unter http://opor.de/index.php?&p=20

eine Auktion eingestellt, vielleicht finde ich da einen bezahlbaren, unabhängigen Gutachter.

Da gebe ich dir natürlich völlig Recht, investieren lohnt sich in diesem Fall immer. Bin halt schon geeimpft... alte 'Kriegsleiden'

Danke für deine Einschätzung

LG
Daexx
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Vorschuss und alter Unfall

Hallo Daexx,

bezüglich des Vorschusses hat Luise schon wertvolle Tipps gegeben.
Frag' bei der Versicherung angesichts der Schwere der Verletzung nach einem angemessenen Vorschuss. Normalerweise sollte man dann reagieren. Da ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt kurz vor der anstehenden OP keinen Sinn macht, könnte man die vorliegenden med. Unterlagen alternativ auswerten, auswerten lassen od. Erfahrungswerte heranziehen. Zumindest bei der Versicherung MIT der vereinbarten Todesfallsumme sehe ich da gute Chancen.Ca. 3 Monate nach der Metallentfernung würde es frühestens Sinn machen, eine richtungsgebende Untersuchung in Auftrag zu geben, aber stell' Dich drauf ein, dass ein beurteilungsfähiger Endzustand noch nicht erreicht ist, weil die Verletzung so schwer und langwierig ist. Spätestens bei Ablauf des dritten Unfalljahres muss dann abschließend beurteilt werden. Da würde ich an Deiner Stelle auch Wert drauf legen, denn offensichtlich wird ja noch über eine Versteifung diskutiert.

Du kannst den alten Unfall mit der LWK-Fraktur nicht anrechnen. Jeder Unfall für sich muss als neuer Unfall betrachtet werden. Es geht also nicht bei 20 % weiter, sondern die Berechnung beginnt bei Null.

Schönen Gruß
Silva
 
danke dir silvia für deinen beitrag, ja, ich habe mich bereits darauf eingestellt, dass es noch jahre dauern kann... so scheint es normal zu sein.

stimmt übrigens, habe massive probs mit dem gelenk, es knirscht, knackt und tut arg weh beim laufen

Lg
Daexx:mad:

Sorry meinte nartürlich SILVA :D
ich brauch ne bessere brille :cool:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Daexx,

zu deinen Ausführungen, daß du zwei Unfall-Vers.-Verträge hast ist zu bemerken, daß die Versicherung, die die höchste Invalidität versichert hat, auch die Federführung, sprich die Abwicklung des Unfallschadens durchführt, also die Versicherung Nr. 1.

Weiterhin ist es leider auch so, daß bei der endgültigen Feststellung des Prozentsatzes einer Invalidität nicht beide z.B. 30% zahlen müssen, sondern die Versicherer müssen insgesamt z.B. diese 30% zahlen. Intern werden diese dann untereinander den Betrag ausgleichen.

Gruß
Roland
 
Puv

Guten Morgen Roland.....habe ich es so richtig verstanden:

ich habe 2 PUV, bei verschiedenen Versicherungen, zahle für beide meinen montl. Beitrag.
Jetzt habe ich einen Unfall und zB eine 50% Invalidität.
Beide PUV nehmen die 50% an. Hätte ich nur ein müßte sie zB 100.000€ zahlen.
Da ich 2 habe bekomme ich jetzt nicht 200.000€ sondern nur von jeder PUV nur die Hälfte, zusammen aber die 100.000€?:confused:

Das kann doch nicht sein, oder:confused: Ich habe doch auch 2 x Beiträge gezahlt.

Wie ist es mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen Ich habe zB 2 muß da etwa auch nur ein zahlen (oder beide nur die Hälte?)

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo,

ich habe vor kurzem gelesen, dass wenn man mehrere PUV hat, zahlt jede ihre Versicherungssumme. Bei der BUV wird die Versicherungssumme unter mehreren geteilt (falls man mehrere hat).

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Roland,

was schreibst Du da für einen Stuss?

daß die Versicherung, die die höchste Invalidität versichert hat, auch die Federführung, sprich die Abwicklung des Unfallschadens durchführt

Alleine aus der Möglichkeit heraus, dass bei mehreren Unfallversicherungen bei verschiedenen Versicherern die vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) unterschiedlich sein können, kann kein Versicherer für einen anderen Versicherer Federführung und Abwicklung übernehmen. Zudem sind die einzelnen Versicherungen zivilrechtliche Verträge zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsgeber. Jede Forderung muss einzeln geltend gemacht und eingeklagt werden.



Weiterhin ist es leider auch so, daß bei der endgültigen Feststellung des Prozentsatzes einer Invalidität nicht beide z.B. 30% zahlen müssen, sondern die Versicherer müssen insgesamt z.B. diese 30% zahlen. Intern werden diese dann untereinander den Betrag ausgleichen.


Wie schon Kai-Uwe zum Ausdruck bringt, ist auch dies falsch.

1. Beispiel
Bei einem Versicherer besteht eine Versicherung über 100.000 EUR und ein Invaliditätsgrad von 30 % ist anerkannt, dann sind 30.000 EUR als Versicherungsleistung fällig.

2. Beispiel
Bei Versicherer A besteht eine Versicherung über 60.000 EUR, bei Versicherer B besteht eine weitere Versicherung über 40.000 EUR, in beiden Fällen sind die gleichen AUB vereinbart, von beiden Versicherern anerkannter Invaliditätsgrad 30 %. Zu zahlen hat Versicherer A 30 % von 60.000 EUR und Versicherer B 30 % von 40.000 EUR.

Was meinst Du mit „sondern die Versicherer müssen insgesamt z.B. diese 30% zahlen“ ? Wovon insgesamt 30 % ?

Gruß
Luise
 
Danke Luise, ich habe schon einen Schreck bekommen.
Kai-Uwe:D
 
Verzögerungstaktik die 2.te

hi liebes Forum,

wie bereits durch einige Erfahrene hier erwähnt, stimmt, die eine PUV hängt sich an die Andere.

Meine Frage hierzu:

Vers. No. 1) sind AUB 88,
Vers. No. 2) sind AUB 95 inkl. Todesfall-Unfall-Versicherung.

Können die das überhaupt aufgrund völlig unterschiedlicher AUB's?

Danke für Antworten, speziell von Cracks wie Luise, Seenixe und alle die Ahnung haben von dieser Materie.

LG
Daexx :mad:
 
bitte um Verzeihung,
habe mich wohl nicht genau genug ausgedrückt. Es geht hier um AUB's und unterschiedliche Vereinbarungen:

1. AUB 88
2. AUB 95 mit Todesfall-UV?

gab es da nicht eine Sonderregelung, dass im Falle von .2 einen Vorang gibt, die VS-Leistung binne 2-3 Wochen nach Eintritt des Schadenfalles ein Verpflichtung zur mind. VS-Leistung gibt

Bin ike vielleicht zu blöde, oder sind das die AUB?

LB
Daexx
:p
 
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