Hallo Bobb,
auch wenn ein SoVD/VdK o. ein niedergelassener Anwalt (als Bevollmächtigter) Akteneinsicht beantragen, ist noch ungewiss ob der Ärztl. Dienst d. Amtes das erlaubt,...
Folgendes wurde mir v. Amt mitgeteilt:
Um die Akteneinsicht von einem Bevollmächt. durchführen zu lassen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht für diese Person.
Sobald diese vorliegt, wird der Ärztl. Dienst eine Entscheidung hinsichtlich der Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten treffen.
Wie bereits im Schreiben v. 11/2018 ausgeführt, bestehen gegen eine herkömmliche Akteneinsicht (ohne Arzt) ärztlicherseits Bedenken.
Ob dies auch auf den Bevollmächtigen zutrifft bzw. ob Akteninhalte ohne Einschränkung kopiert werden können bedarf der Entscheidung eines Arztes!
Zudem, sollte ich VdK Mitglied sein, kann ich keine Prozesskostenhilfe (sollte es zur Klage kommen) beantragen. Leider habe ich, was Opferentschädigung anbelangt, schlechte Erfahrungen gemacht. Nicht nur bei Verbänden, sondern leider auch bei Fachanwälten f. Sozialrecht, da OEG hochkompliziert ist,...
Solltest du jemand kennen, der sich gut mit OEG auskennt, wäre ich für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Marcela
auch wenn ein SoVD/VdK o. ein niedergelassener Anwalt (als Bevollmächtigter) Akteneinsicht beantragen, ist noch ungewiss ob der Ärztl. Dienst d. Amtes das erlaubt,...
Folgendes wurde mir v. Amt mitgeteilt:
Um die Akteneinsicht von einem Bevollmächt. durchführen zu lassen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht für diese Person.
Sobald diese vorliegt, wird der Ärztl. Dienst eine Entscheidung hinsichtlich der Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten treffen.
Wie bereits im Schreiben v. 11/2018 ausgeführt, bestehen gegen eine herkömmliche Akteneinsicht (ohne Arzt) ärztlicherseits Bedenken.
Ob dies auch auf den Bevollmächtigen zutrifft bzw. ob Akteninhalte ohne Einschränkung kopiert werden können bedarf der Entscheidung eines Arztes!
Zudem, sollte ich VdK Mitglied sein, kann ich keine Prozesskostenhilfe (sollte es zur Klage kommen) beantragen. Leider habe ich, was Opferentschädigung anbelangt, schlechte Erfahrungen gemacht. Nicht nur bei Verbänden, sondern leider auch bei Fachanwälten f. Sozialrecht, da OEG hochkompliziert ist,...
Solltest du jemand kennen, der sich gut mit OEG auskennt, wäre ich für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Marcela
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