• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verweigerung Akteneinsicht, SGB X, § 25

Hallo Bobb,

auch wenn ein SoVD/VdK o. ein niedergelassener Anwalt (als Bevollmächtigter) Akteneinsicht beantragen, ist noch ungewiss ob der Ärztl. Dienst d. Amtes das erlaubt,...

Folgendes wurde mir v. Amt mitgeteilt:
Um die Akteneinsicht von einem Bevollmächt. durchführen zu lassen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht für diese Person.
Sobald diese vorliegt, wird der Ärztl. Dienst eine Entscheidung hinsichtlich der Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten treffen.
Wie bereits im Schreiben v. 11/2018 ausgeführt, bestehen gegen eine herkömmliche Akteneinsicht (ohne Arzt) ärztlicherseits Bedenken.
Ob dies auch auf den Bevollmächtigen zutrifft bzw. ob Akteninhalte ohne Einschränkung kopiert werden können bedarf der Entscheidung eines Arztes!

Zudem, sollte ich VdK Mitglied sein, kann ich keine Prozesskostenhilfe (sollte es zur Klage kommen) beantragen. Leider habe ich, was Opferentschädigung anbelangt, schlechte Erfahrungen gemacht. Nicht nur bei Verbänden, sondern leider auch bei Fachanwälten f. Sozialrecht, da OEG hochkompliziert ist,...

Solltest du jemand kennen, der sich gut mit OEG auskennt, wäre ich für jeden Tipp dankbar.

Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
neuester Stand lt. Brief v. Amt:

Akteneinsicht wird mir gewährt, indem ein Arzt v. Versorg.amt mir Akteninhalte nahe bringt. Ich selber darf nicht in die Akte schauen u. bekomme auch keine Kopien.

Mein Bevollmächt. darf in Anwesenheit eines Arztes v. Versorg.amt in die Akte schauen, darf aber keine Kopien anfertigen. Denn er könnte mir die Kopien ja zur Verfügung stellen, was er nicht darf.

Weder mein Bevollmächt. noch ich werden im Beisein eines Arztes dort Akteneinsicht nehmen.

Aus der Vergangenheit weiß ich, dass das Amt die Akte an einen RA sendet, jedoch mit Vermerk: die Klägerin darf aus gesundheitl. Gründen nicht in die Akte schauen, man darf ihr auch keine Kopien anfertigen u. mitgeben!

Wenn jemand einen RA kennt, der mich trotzdem in die Akte schauen läßt u. Kopien machen läßt, wäre ich sehr dankbar.

Einer Einsichtnahme steht aus Sicht meiner Ärzte nichts dagegen, das Amt ignoriert das leider alles,...

Traurige Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcella,
ich glaube nicht, daß ein RA sich hier gesetzeswidrig verhalten würde. Doch glaube ich, daß die rechtliche Gesamtvorgehensweise nur durch einen Anwalt beurteilt werden kann, der Kenntnisse hat bzgl. Medizinrecht, Sozialrecht und evtl. Verwaltungsrecht???

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb,

da ich nur eine kleine Rente beziehe, wollte ich aus Kostengründen die Einsichtnahme - ohne RA - machen.

Ich werde aber nun einen RA o. Verein einschalten, da ich sonst nicht weiterkomme.

Ich bräuchte aus der Akte ja nur das Gutachten u. die Stellungnahme v. ärztl. Dienst d. Amtes, um meinen Widerspruch zu begründen.

Grüße
M.
 
Hallo Marcela,

bei Dir beißt sich leider die Katze in den Schwanz.

Ohne Akteneinsicht kannst Du keinen Widerspruch begründen.

Sitzt ein Arzt vom Amt dabei und soll Dir erklären was in Deiner Akte bzw. Gutachten steht, dann hat das Amt die besten Mittel die Informationen an Dich "zu filtern" um nicht gleich zu sagen, manipulativ Dich zu informieren!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Es könnte sein, dass wenn Akteneinsicht nur über eine Art Vertrauensarzt sprich nur indirekt gewährt wird, dass in solchernem Falle etwas medizinisch Wichtiges in den Akten mitgeführt wird, worüber man sich bislang nicht unterrichtet hat. Man möchte dann erreichen dass auch der Vertrauensarzt bestimmte Informationen nicht direkt an dich weitergibt, sondern diese umschreibt.

Meist wird dann wiederum hierfür ein Grund beigelegt zur Kenntnisnahme für den Vertrauensarzt als Hinweis warum man die Daten nicht allesamt an dich weitergeben solle, gedacht zu deinem Schutz, z.B. dass du dich nicht zu sehr darüber aufregst oder Ähnliches.

Gruss Feder
 
Hallo **********************,

das klingt als kennst du dich aus. Kannst du dann sagen, ob bei der ^Wahl^ des "Vertrauensarztes", der die "Inhalte umschreiben" soll, die freie Arztwahl außer Kraft gesetzt ist?

LG
 
dass in solchernem Falle etwas medizinisch Wichtiges in den Akten mitgeführt wird, worüber man sich bislang nicht unterrichtet hat

DAS ginge aber deutlich über die vorgesehenen möglichkeiten hinaus und wäre auch mit dem selbstbestimmungsrecht überhaupt nicht vereinbar!

möglich dagegen ist auch, dass die AE aus innerbehördlichen gründen verweigert wird, um verfahrensabläufe nicht nach aussen zu tragen. ob das dann zulässig und rechtmässig ist, hinge vom inhalt ab. es soll immer wieder unzulässige verweigerungen deswegen geben. der nächste weg wäre m.E. der datenschutzbeauftragte.


gruss

Sekundant
 
Hallo **********************,

kommst Du aus der Schweiz? Dort ist die Begrifflichkeit primär mit Vertrauensarzt belegt.

Oder wie definierst Du den Vertrauensarzt? Wer könnte einer sein?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

@ herzlichen Dank an alle für eure Hilfen, Hinweise!

@Sekundant - das sehe ich genau wie Du!
DAS ginge aber deutlich über die vorgesehenen Möglichkeiten hinaus und wäre auch mit dem Selbstbestimmungsrecht überhaupt nicht vereinbar!

Der Datenschutzbeauftragte, sowie die Antidiskriminierungsstelle Bund, Berlin sind bereits involviert.

Beide sind zwar der Meinung, dass mir bzw. meinem Bevollmächtigten die AE nicht verweigert werden darf, aber es muß erst auf die Stellungnahme d. Amtes gewartet werden.

Ich berichte weiter, Euch ganz lieben Dank!

Grüße
Marcela
 
Hallo,

der Datenschutzbeauftragte hat eindeutig festgestellt, dass mir vollumfängliche Akteneinsicht (ohne Arzt!) zu gewähren ist, trotzdem weigert sich das Amt. Das Amt besteht weiterhin auf eine Einsicht mit deren Amtsarzt in deren Amtsräumen u. behält sich vor Aktenteile (Gutachten) herauszunehmen u. ggfalls sofort psychiatrisch zu intervenieren,... Nachtigall ich höre dir trapsen,...

Anfragen bei div. Anwälten, bzw. dem VdK mir zu helfen sind fehlgeschlagen.

Der Oberknaller sind die Mitarbeiter einer bestimmten Geschäftsstelle in Bayern u. deren Leiter d. Rechtsabteilung. Traurig, traurig,...

Ich werde alleine weiterkämpfen, naja, fast, ein Journalist ist noch mit involviert,...

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

habe jetzt alles durchgelesen!
Meiner Meinung nach ist es ausreichend, wenn du zu Gehör bekommst, was in deine Akte steht!
Darauf kannst du deinen Widerspruch aufbauen!
Ist meine persönliche Meinung!
 
Top