Hallo Micky Mouse,
denk nur bitte dass rechtlich die gesetzliche Unfallversicherung mit der privaten Unfallversicherung nichts am Hut hat! Nur in den allerseltenstes Fällen hat ein versicherungsrechtlich fitter Anwalt (PUV) auch ähnlich viel Ahnung von Sozialrecht (GUV) - und umgekehrt....
Gleichwohl scheint es mir in Deiner Situation besser, schnell den Anwalt zu wechseln. Du musst zwar beim Anwaltswechsel die Gebühr für die aussergerichtliche Vertretung selbst zahlen, das kann sich bei einem guten Anwalt, der für Dich mehr rausholt, als so eine Schlafmütze, doppelt und zehnfach wieder auszahlen....
Gruss und viel Erfolg, egal wie Du Dich entscheidest!
Double999
Okay, es ist doch manchmal sinnvoll, erst den Thread zu lesen. Mit GUV meinst Du Gruppenunfallversicherung, und nicht wie ich gesetzliche Unfallversicherung... dann sind meine Ausführungen zu Versicherungsrecht und Sozialrecht natürlich kappes, sorry! Es bleibt aber beim zweiten Teil, ein Wechsel kann sich durchaus lohnen, wenn der zweite Anwalt eine höhere Entschädigung durchsetzt als der erste!
Die Anwaltskosten betragen für die aussergerichtliche Vertretung, ausgehend von einem Gegenstandswert von 64.000 Euro ca 1.700 Euro. Wenn nicht die volle Summe geltend gemacht wird entsprechend weniger. Wenn der neue Anwalt also nur 3 Prozent mehr für Dich erstreitet hast Du den Verlust durch den Wechsel schon wieder raus....
denk nur bitte dass rechtlich die gesetzliche Unfallversicherung mit der privaten Unfallversicherung nichts am Hut hat! Nur in den allerseltenstes Fällen hat ein versicherungsrechtlich fitter Anwalt (PUV) auch ähnlich viel Ahnung von Sozialrecht (GUV) - und umgekehrt....
Gleichwohl scheint es mir in Deiner Situation besser, schnell den Anwalt zu wechseln. Du musst zwar beim Anwaltswechsel die Gebühr für die aussergerichtliche Vertretung selbst zahlen, das kann sich bei einem guten Anwalt, der für Dich mehr rausholt, als so eine Schlafmütze, doppelt und zehnfach wieder auszahlen....
Gruss und viel Erfolg, egal wie Du Dich entscheidest!
Double999
Okay, es ist doch manchmal sinnvoll, erst den Thread zu lesen. Mit GUV meinst Du Gruppenunfallversicherung, und nicht wie ich gesetzliche Unfallversicherung... dann sind meine Ausführungen zu Versicherungsrecht und Sozialrecht natürlich kappes, sorry! Es bleibt aber beim zweiten Teil, ein Wechsel kann sich durchaus lohnen, wenn der zweite Anwalt eine höhere Entschädigung durchsetzt als der erste!
Die Anwaltskosten betragen für die aussergerichtliche Vertretung, ausgehend von einem Gegenstandswert von 64.000 Euro ca 1.700 Euro. Wenn nicht die volle Summe geltend gemacht wird entsprechend weniger. Wenn der neue Anwalt also nur 3 Prozent mehr für Dich erstreitet hast Du den Verlust durch den Wechsel schon wieder raus....
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