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Versicherung lehnt Leistung ab

Micky Mouse,

Ich bin versicherte Person - wenn ich Versicherungsnehmer wäre, hätte ich dies gesagt!

Herzblut
 
Hallo Micky Mouse, und alle,

Nur ein RA kann Ihnen Einsicht verschaffen. Ihr AG ist VN Sie sind VP mit 64000€.
Wenn Ihnen Ihr AG die VB nicht zur Einsicht überläßt und auch nicht mitteilt wem die Summe zusteht die Sie beanspruchen dürften, geht nichts mehr ohne V.FA.-Anwalt! Der AG könnte durch die Zahlungsverpflichtung von der VG seinen Vertrag einbüssen. Ich gehe davon aus das auch andere AN. versichert sind zudem könnte ein Vf. zur Beitragserhöhung führen. Wie ich meine in Erinnerung zu haben, können Sie für Ihren AG nicht mehr tätig sein. Warum sollte er Ihnen mit Seiner eigens für AN abgeschlossenen V zur Seite stehen wollen? V.-Schutz verlieren oder eine B.-Erhöhung kassieren ? Wie gesagt, ohne RA keine Chance. Man bedenke obendrein es müssen Fristen gewahrt werden. EILT
Gruss Fritzi
 
Hallo,

habe endlich eine schriftliche Genehmigung meines Arbeitgebers erhalten, gegen die Versicherung vorzugehen ( bin der Personalabteilung wohl zu sehr auf die Nerven gegangen, aber die wollten es ja nicht anders ).
Nun bin ich mal auf das Beratungsgespräch am Donnerstag beim Anwalt gespannt. Werde danach wieder berichten.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

hat Dein AG. Dir nur eine Vollmacht ausgestellt oder hat er auch weitere Unterlagen Dir übergeben?
Jetzt hast Du die Möglichkeit mit Hilfe eines RA. etwas Druck auf die VS. auszuüben.
Bin gespannt, wie es jetzt bei Dir weiter geht, denn bis her konnten wir hier nur mutmaßen.

MfG.
Pit
 
Hallo,

war nun gestern beim Anwalt und habe die Geltendmachung meiner Ansprüche in seine Hände gegeben.
Es ist so, wie Jens und Joker es schon erwähnt haben:
Die Ansprüche kann nur der Arbeitgeber geltend machen oder, wie jetzt in meinem Fall, ich mit einer Vollmacht des Arbeitgebers.
Die Versicherungsleistung steht mir zu, da im Arbeitsvertrag so vereinbart.
Der Anwalt wird nun die Unfallversicherungsbedingungen einfordern und ggf. weitere Schritte einleiten.
Eile bestand zumindest nicht, da man noch bis zu 3 Jahre nach Zugang des Ablehnungsbescheides den Klageweg einleiten kann.
Nun heißt es wieder warten.
Werde wieder berichten.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

dann lagen wir mit unserer Einschätzung richtig.
Ich freue mich für Dich und das warten gehört nun mal dazu, daran haben wir uns leider gewöhnen müssen.

MfG.
Pit
 
Hallo,

nun sind endlich die Unterlagen meines AG beim Anwalt eingetroffen und ich habe Kopien der Versicherungsbedingungen erhalten.

Aus den AUB geht hervor, dass ein Unfall auch dann vorliegt, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen
(1) ein Gelenk verrenkt wird oder
(2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

In den zusätzlich abgeschlossenen Sonderbedingungen steht noch:

Als Unfall gilt auch, wenn es durch eine erhöhte Kraftanstrengung zu Bandscheiben- und/oder Meniskusschäden kommt.


Ich denke, die Versicherung kommt damit nicht um eine Regulierung herum.
Nun heißt es wieder: warten, warten, warten......


Gruß Micky Mouse
 
Hallo,

nachdem nun mein beruflicher Werdegang geregelt ist, habe ich mich mal wieder mit der Gruppenunfallversicherung meines alten Arbeitgebers beschäftigt.

Nachdem ich nun seit 5 Monaten darauf warte (habe den Anwalt mehrfach angeschrieben und keine Antwort erhalten) die Deckungszusage für die gerichtliche Instanz zu erhalten, habe ich heute bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen.

Der Sachbearbeiter hat mir erklärt, dass sie nach der Aufforderung zur Deckungszusage noch einige Fragen an meinen Anwalt gerichtet haben und sie bis dato auf die Antwort warten.

Nachdem ich ihm erklärt habe, dass auch ich keine Antworten von meinen Anwalt bekomme, fragte ich nach einem Anwaltswechsel. Der Sachbearbeiter riet mir allerdings davon ab, da das mit erheblichen Mehrkosten für mich verbunden wäre (so seine Aussage).

Daraufhin habe ich in meiner Anwaltskanzlei angerufen und um einen Rückruf gebeten. Dieser soll nun heute Nachmittag erfolgen (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt). Hoffentlich habe ich mich bis dahin etwas beruhigt, sonst wird der Anwalt wohl hinterher gar nicht mehr mit mir Reden wollen.


Hat einer von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll, um das ganze Verfahren zu beschleunigen?

Wäre sehr dankbar dafür.


Gruß Micky Mouse
 
Hallo,

ich koch grade vor Wut !

Da warte ich den ganzen Tag auf den versprochenen Rückruf des Anwalts und nun folgendes:
Habe gerade nochmal angerufen und nachgefragt, wann er sich denn nun meldet, da bekomme ich zu hören, dass er jetzt außer Haus ist und auch nicht mehr reinkommt heute.

Es muss doch ein Mittel geben den Anwalt zu wechseln, wenn der offensichtlich kein Interesse mehr an dem Fall hat.

Gibt es denn Niemanden hier, der ähnliches durchgemacht hat und mir einen Rat geben kann ?


Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

setze dem Anwalt eine Frist schriftlich, Dir eine Sachstandsmitteilung zu erbringen. Verstreicht diese Frist fruchtlos ( dann vereiert er Dich sowieso ) setze eine angemessene Nachfrist ( 1 Woche ), vermerke in diesem Schreiben dass Du Dich nach dieser Frist an die zuständige Anwaltskammer wenden wirst und bei weiterer Untätigkeit einen anderen Anwalt beauftragen wirst, der bei ihm den entgangenen Schaden geltend machen wird.
Rufe nicht mehr an sondern schreibe sachlich damit Du einen Nachweis erbringen kannst.

LG Sollero
 
Hallo Micky Mouse,

beim aussergerichtlichen Schreiben (vor der Deckungszusage) hatten wir auch kurzzeitig eine junge RA'tin. Diese sah sich mit unserem Fall schnell überfordert und gab uns den Auftrag zurück (etwas anders als bei Dir).
Sie versprach an die RSV (damals noch ADAC RSV) keine Rechnung zu stellen und wir konnten einen neunen RA suchen (leicher auch unfähig:eek:).

Dieser stellte die Deckungsanträge, nunja Zusage...dann wieder Absage.

Jetzt zahlen wir unseren (wieder neuen) RA selber, aber ich bin sicher dafür haben wir jetzt Glück.

Ich, an Deiner Stelle (bevor der Schaden noch größer wird) würde dem RA sofort kündigen(Vertrauensverhältnis) und um eine Rechnung und alle Unterlagen per Einschreiben bitten, mit Frist.
Diese wirst Du vielleicht selber bezahlen müssen....spricht (schreib) das mit Deiner alles RSV ab.

Der RSV ist es sicher auch lieber wenn die Klage gewonnen wird, so mußt Du ihnen das schreiben.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Mir ist schon klar, dass man einen RA nicht einfach so wechseln will, aber bei uns wäre sehr wahrscheinlich alles anders gelaufen wenn wir gleich den richtigen RA gehabt hätten oder schneller gewechselt hätten.

Lieben Gruß
Kai-Uwin

Der Vorschlag von Sollero ist super....so würde ich es machen
 
Hallo Solero und Kai-Uwin,

danke für die Infos. Werde jetzt erstmal eine Nacht darüber schlafen und mich morgen entscheiden wie ich weiterverfahre.

Ich tendiere zu einem letzten Schreiben mit einer Frist. Sollte dann nichts kommen, werde ich den Anwalt wechseln.
Ich kenne zum Glück eine Anwältin, die mir bei meiner PVU sehr schnell zu meinem Recht verholfen hat.
Habe für die GUV extra einen anderen Anwalt ausgesucht, damit die Anwältin nicht mit den beiden Fällen durcheinanderkommt. Hätte ihr wahrscheinlich lieber gleich beide Aufträge geben sollen.

Gruß Micky Mouse
 
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