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Versicherung lehnt Leistung ab

Micky Mouse

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 März 2008
Beiträge
497
Ort
Kiel
Hallo ihr Lieben,

habe heute einen Ablehnungsbescheid der PUV meines Arbeitgebers erhalten und weiß nicht so recht, wie ich mich nun Verhalten soll.

Hatte in 2006 einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir einen Riss im Discus des linken Handgelenkes zuzog. OP im April 2006 und wieder Arbeitsfähig ab Sep.2006, laut Bericht des Handchirurgen "ohne bleibende Schäden" und dadurch ohne MdE. Habe danach bis Jan.2008 ohne Probleme arbeiten können. Doch im Jan.2008 ist der Discus beim Spannen einer Gewichtsausgleichsfeder eines Industrietores wieder gerissen. Laut Bericht meines Handchirurgen handelt es sich zwar um einen "Unfallmechanismus", aber eindeutig auf Grund "des Vorschadens" (Fühle mich jetzt ziemlich Verarscht !)
Im Sep.2008 wurde die Behandlung eingestellt, da mit einer Verbesserung der Unfallfolgen nicht mehr zu Rechnen ist. Habe 20% MdE bekommen und mache zurzeit eine Weiterbildung zum Techniker auf Kosten der BG.
Meine PVU hat den erneuten Unfall auch anerkannt (will allerdings den "Vorschaden" abziehen, den ich ja seinerzeit nicht Geltend machen konnte, da es ihn ja nicht gab; Fühle mich immer noch Verarscht !), aber mein Arbeitgeber hat auch eine Gruppenunfallversicherung für alle Arbeitnehmer abgeschlossen und diese weigert sich nun zu zahlen.
Begründung: Da die Beschwerden nicht durch eine plötzliche Einwirkung von Außen, sondern durch ein "Eigenbewegung" ausgelöst wurden, sind die Voraussetzungen für einen versicherten Unfall nicht erfüllt.
Ich selbst würde jetzt gegen die Versicherung klagen, doch ich bin ja nicht der Vertragspartner der Versicherung, sondern mein Arbeitgeber. Daher habe ich auch keinen Zugang zu den Versicherungsbedingungen und kann auch keine Forderungen an die Versicherung stellen.

Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er für mich klagt oder muss ich mich mit der Ablehnung der Versicherung abgeben ?
Ich weiß im Moment nicht so genau, wie ich mich Verhalten soll.

Weiß jemand von Euch Rat ?


Liebe Grüße Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

hmm, also bei meiner Gruppenunfallversicherung läuft es ähnlich (schlecht) ab.... aber, da DU "versicherte Person" bist, musst DU den Schaden melden! Und DU musst die Leistung einfordern! Und wenn die Gruppenunfallversicherung ablehnt, musst DU dagegen angehen!

Hast DU einen ablehnenden Bescheid erhalten? Auf was bezieht sich genau die Versicherung? Nur auf Invalidität? (so ist es meistens!)
Fordere doch einfach die Versicherungsbedingungen bei der Gruppenunfallversicherung schriftlich an und schau, was passiert!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

den ablehnenden Bescheid hat mein Arbeitgeber bekommen und kommentarlos an mich weitergeleitet.
Die Versicherung lehnt eine Kommunikation mit mir ab, da ich nicht Versicherungsnehmer bin.
Auch mein Arbeitgeber zeigt kaum Interesse, da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und daher nicht wieder zurückkomme.
Auch die Meldung des Unfalls musste über meinen Arbeitgeber erfolgen.
Das einzige ,was ich schriftlich von meinem Arbeitgeber habe:
Es wurde eine Gruppenunfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 64000€ für sie abgeschlossen.

Gruß Micky Mouse
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Herzblut,

ich glaub da liegst du falsch. Versicherungsnehmer und versicherte Person können verschieden sein. Anspruchsteller kann nur der Versicherungsnehmer sein, also der Arbeitgeber. Dementsprechend muss der AG dagegen vorgehen.

Auch muss der AG, wenn er Leistungen von der GUV bekommt, diese nicht an den Arbeitnehmer auszahlen (wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist). Er kann diese z. B. auch für eigene Ausgaben verwenden (Lohnfortzahlung), die er durch den Unfall gehabt hat. Auch mein AG hatte eine GUV. Meldung des Unfalls, das Stellen von Ansprüchen und Zahlungen liefen nur über den AG. Als ich selbst mal bei der Versicherung was nachfragte, bekam ich keine Antwort und wurde an den AG verwiesen.

Gruß Jens
 
Hallo Micky Mouse,
geh mit dem Anerkennungsbescheid Deiner PUV noch mal zum Arbeitgeber!
Die Gruppenunfallversicherung hat die Firma ( für mich aus der Summe ersichtlich)
zusätzlich zur Gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen. Da Sie dort nicht mehr arbeiten können hat der Arbeitgeber kein Interesse Ihnen beizustehen. Verursacht Zeit und Kosten. Würde zügig einen Anwalt für Versicherungsrecht
einschalten ( nicht dummerweise wie ich einen für Med.-Recht)
Sie haben die Folgeschäden, Ihr Arbeitgeber nicht!
Nicht zu lange warten.
Gruß Fitzi
 
Hallo Fritzi,

ich spiele ja auch mit dem Gedanken, zum Anwalt zu gehen. Vorher wollte ich nur sehen, ob schon Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir Tipps geben kann.

Hallo Jens,

habe die gleichen Erfahrungen wie Du mit der Versicherung gemacht.

Du schreibst, der AG kann die Versicherungssumme auch für sich behalten.
Nun bin ich etwas verunsichert. In meinem Arbeitsvertrag steht nur, das bei Antritt meiner Arbeitsstelle eine GUV mit der oben genannten Summe für mich abgeschlossen wird.


Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

deshalb hab ich in meinem Beitrag in Klammern geschrieben:

"wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist".

Wenn bei dir im Vertrag enthalten ist, dass diese Versicherung für dich ist, hast du Anspruch auf die Auszahlung.

Ich wusste bis nach dem Unfall gar nicht, dass mein AG eine GUV abgeschlossen hat. Dies erfuhr ich erst aus der Unfallmeldung, die mir die Versicherung zum Ausfüllen sandte.

Gruß Jens
 
Hallo Micky Mouse,

auch wenn du zum Anwalt gehst, kann dieser für dich nur tätig werden, wenn du dir vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung geben lässt, dass
a) der Anwalt die Angelegenheit bearbeiten darf und
b) du selber Zahlungen von der Versicherung erhalten darfst.

So war es zumindest bei mir.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Zusammen,

ui, dann ist es bei mir wohl eine Ausnahme, dass die Gruppen-UV DIREKT mit mir und NUR mit mir korrespondiert!

Dann entschuldige ich mich natürlich für meinen Beitrag!

Grüßle vom Herzblut .... und einen schönen Sonntag ..... Herzblut
 
Hallo Herzblut,

entschuldigen brauchst Du Dich nicht, ich weiß ja, das Du es nur gut gemeint hast. Das ist ja auch das Gute am Forum, man lernt jeden Tag dazu.
Ich wünsche Dir ebenfalls einen schönen Sonntag.

Gruß Micky Mouse
 
Guten Morgen,

habe gerade ein sehr deprimierendes Gespräch mit der Personalabteilung meines Arbeitgebers geführt. Sie wollen sich die AUB der Gruppenunfallversicherung zwar nochmal anschauen, ob die erhöhte Kraftanstrengung auch als Unfall geltend gemacht werden kann (so steht es in meiner privaten UV jedenfalls in den AUB), werden aber nicht vor Mitte Februar dazu kommen (wegen Jahresabrechnung usw.).
Daraufhin habe ich angeboten es selbst zu überprüfen, aber Sie wollen mir die AUB nicht zukommen lassen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob es nicht Fristen für einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid gibt und ob ich nicht auch die Firma zur Not in Regress nehmen kann, wenn Sie diese Fristen verstreichen lässt.
Da ist man jedenfalls mal wieder völlig der Gutmütigkeit Dritter ausgesetzt und das ist so deprimierend.

Kann mir Jemand mitteilen, ob es solche Fristen gibt ?


Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

Dein begehren kann ich sehr gut nachvollziehen, jedoch was steht in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer innerbetrieblichen Vereinbarung zum Thema GUV.
Wie Jens Dir schon mitgeteilt hat, kann es durch aus sein, dass Du an die Versicherung keine Forderungen stellen kannst, es sei denn, dass Dein AG. Dir eine schriftliche Vollmacht erteilt hat, die besagt, dass Du im Versicherungsfall Leistungen aus der GUV. beziehen darfst.
Wie Jens schon schreibt, ist der entschiedene Punkt der, wer VN. ist und Du bist "nur" die versicherte Person und kannst daraus keine Forderungen gegenüber der GUV. ableiten!
- sich einen Bruch heben, z.B. ist ein Unfallereignis, dass durch eine plötzliche über Anstrengung bei einer Tätigkeit zu massiven Verletzungen führen kann und dann als Unfall zu werten ist. (die Betonung liegt hier auf plötzlich und unvorhersehbar)
Dazu gibt es auch Urteile, die ich mir aber nicht abgespeichert habe.

Du solltest Dich kurzfristig mit Deinem AG. einigen ob er seine eventuellen Forderungen gegenüber der GUV. an Dich abtritt und so für Dich dann der Weg frei wird handeln zu können.

MfG.
Pit
 
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