Micky Mouse
Erfahrenes Mitglied
Hallo Pit,
das ist ja mein Problem.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Unfallvorsorge:
Mit Beginn der Gültigkeit des Arbeitsvertrages wird (für)! Herrn... eine Gruppenunfallversicherung zu folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
Todesfall: 32000€
Invalidität: 64000€
Aus diesem Vertragsinhalt heraus habe ich gedacht, das mir die Summen im Versicherungsfall zustehen und mein Arbeitgeber hat mich bis heute auch nicht daran zweifeln lassen.
Der Punkt ist eben nur, dass ich in Zukunft (durch den Unfall) nicht mehr für meinen jetzigen Arbeitgeber tätig sein kann und ich daher nur Zeit und (Un)-Kosten für ihn bedeute.
In meinem Telefonat mit der Personalabteilung wurde mir ja auch klar gemacht, dass ihnen nicht daran gelegen ist, dass ich die Angelegenheit selbst regel.
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, das in allen AUB unter §1 steht: Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Von daher gehe ich inzwischen von einer Leistungspflicht der Versicherung aus, nur mein Arbeitgeber verhält sich absolut unkooperativ und ich weiß nicht, wie ich daran etwas ändern kann.
Gruß Micky Mouse
das ist ja mein Problem.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Unfallvorsorge:
Mit Beginn der Gültigkeit des Arbeitsvertrages wird (für)! Herrn... eine Gruppenunfallversicherung zu folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
Todesfall: 32000€
Invalidität: 64000€
Aus diesem Vertragsinhalt heraus habe ich gedacht, das mir die Summen im Versicherungsfall zustehen und mein Arbeitgeber hat mich bis heute auch nicht daran zweifeln lassen.
Der Punkt ist eben nur, dass ich in Zukunft (durch den Unfall) nicht mehr für meinen jetzigen Arbeitgeber tätig sein kann und ich daher nur Zeit und (Un)-Kosten für ihn bedeute.
In meinem Telefonat mit der Personalabteilung wurde mir ja auch klar gemacht, dass ihnen nicht daran gelegen ist, dass ich die Angelegenheit selbst regel.
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, das in allen AUB unter §1 steht: Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Von daher gehe ich inzwischen von einer Leistungspflicht der Versicherung aus, nur mein Arbeitgeber verhält sich absolut unkooperativ und ich weiß nicht, wie ich daran etwas ändern kann.
Gruß Micky Mouse
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