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Versicherung lehnt Leistung ab

Hallo Pit,

das ist ja mein Problem.

In meinem Arbeitsvertrag steht:

Unfallvorsorge:
Mit Beginn der Gültigkeit des Arbeitsvertrages wird (für)! Herrn... eine Gruppenunfallversicherung zu folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
Todesfall: 32000€
Invalidität: 64000€

Aus diesem Vertragsinhalt heraus habe ich gedacht, das mir die Summen im Versicherungsfall zustehen und mein Arbeitgeber hat mich bis heute auch nicht daran zweifeln lassen.
Der Punkt ist eben nur, dass ich in Zukunft (durch den Unfall) nicht mehr für meinen jetzigen Arbeitgeber tätig sein kann und ich daher nur Zeit und (Un)-Kosten für ihn bedeute.
In meinem Telefonat mit der Personalabteilung wurde mir ja auch klar gemacht, dass ihnen nicht daran gelegen ist, dass ich die Angelegenheit selbst regel.
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, das in allen AUB unter §1 steht: Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Von daher gehe ich inzwischen von einer Leistungspflicht der Versicherung aus, nur mein Arbeitgeber verhält sich absolut unkooperativ und ich weiß nicht, wie ich daran etwas ändern kann.


Gruß Micky Mouse
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micky Mouse,

probiere es mal mit folgendem Schreiben an die GUV:​

Zusendung der Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung 123456789
Schadennummer: , Unfall vom , Ihr Schreiben vom


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ...,


damit ich für obige Unfallversicherung die vereinbarten Leistungsarten einsehen kann, möchte ich Sie bitten mir die dazugehörigen Versicherungsbedingungen, den Versicherungsschein und ggf. die besonderen Versicherungsbedingungen an obige Adresse zu senden.


Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ich danke vorab und
wünsche Ihnen alles Gute

Vielleicht ist das schneller, als das Nachsehen Deines Arbeitgeber.​

Mir wurde alles bis auf der Versicherungsschein zur Verfügung gestellt. Diesen konnte ich in der Firma einsehen und dort waren nur die Summen aus dem Arbeitsvertrag wiederholt und es war aufgeschlüsselt in welcher Tarifgruppe ich bin.​

MfG​

max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …​
 
Hallo Micky Mouse,

nach Deiner Darlegung gehe ich jetzt von einem berechtigtem Anspruch Deiner seits aus, denn sonst hätte nicht explizit die Versicherungssummen und der Beginn des Versicherungsschutz der GUV. in Deinem AV. gestanden. Dieser Passus ist Bestandteil Deines AV. somit hast Du auch Anspruch darauf. Wenn Dein AG.jetzt etwas anderes reininterpretiert, wozu ist die GUV. dann Bestandteil Deines AV.? Die Versicherung hätte er auch ohne Deine Zustimmung abschließen können.
Bitte Deinen AG. noch einmal höflich zur Herausgabe der Unterlagen mit Fristsetzung.

MfG.
Pit
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo max01,

ich werde es mit Deinen Ratschlag versuchen, mehr als ablehnen kann die GUV ja nicht.


Hallo Pit,


ich glaube auch nicht, dass mein AG die Versicherungssumme für sich beanspruchen möchte.
Nur fehlt ihm der Antrieb, mich zu unterstützen (wie schon beschrieben). Und irgendwie fehlt mir ein Ansatz, das Ganze zum laufen zu bringen.

Die Herausgabe der Unterlagen habe ich schon vor 2 Jahren ergebnislos schriftlich beantragt und nach meinem Telefonat von heute wird sich daran wohl auch nichts ändern.

Gruß Micky Mouse
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micky Mouse,

da wir hier nicht über Knöpfe reden und Du nun schon über zwei Jahre auf die Unterlagen ergebnislos wartest, solltest Du den Druck wohl etwas erhöhen müssen.
Es gibt für mich keine glaubhafte Ausrede, die es begründet über einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren die Unterlagen nicht raus zu geben. Notfalls musst Du einen RA. einschalten, denn ich glaube nicht, dass sich die GUV. kooperativer zeigen wird.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

ich glaube Du hast Recht. Werde mir Morgen einen Beratungstermin beim Anwalt holen. Mal sehen, wie der die Lage beurteilt. Schließlich sollte der sich damit auskennen.
Werde danach wieder berichten.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo,
ich hatte diereckt von der Versicherung ein Schreiben bekommen. Zwar handelt es sich auch um eine Gruppenversicherung aber sie ist Teil meines Arbeitsvertrages und ich bin die versicherte Person und damit ist die Versicherung auch mir gegenüber zur Auskunft verpfichtet.
LG Wolfgang
 
Hallo Zusammen,
Hallo Bertel,

und ich dachte schon, dass es nur bei mir so ist! Hatte schon arge Bedenken, dass ich eingangs was Falsches gesagt hatte!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Bertel und Herzblut,

seid Ihr denn auch Versicherungsnehmer oder Euer Arbeitgeber ?
Wo kann ich das Nachlesen, das die Versicherung mir gegenenüber zur Auskunft verpflichtet ist ?
Mein Arbeitgeber und die Versicherung behaupten das Gegenteil und ich habe nichts Schriftliches, das das Widerlegen kann.
Jeder Schriftwechsel muss bei mir über den AG laufen, ansonsten stellt die Versicherung auf Stur.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

Also ICH bin versicherte Person und ich meine gelesen zu haben, dass auch Bertel versicherte Person ist.

Da es anscheinend verschiedene Versionen gibt, fragst Du, wie schon Pit gesagt hat, am besten einen FACHanwalt für Versicherungsrecht!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

ich hab mir ja auch schon einen Beratungstermin beim Anwalt geholt.
Die Frage war ja auch nicht, ob Ihr Versicherte seid (das bin ich auch), sondern ob Ihr Versicherungsnehmer seid (das ist bei mir der AG).
Das ist eben (wie Jens es so treffend formuliert hat) der entscheidende Unterschied.


Gruß Micky Mouse
 
Micky Mouse,

ich gehe von einem berechtigtem Anspruch aus, denn sonst hätte nicht explizit die Versicherungssummen und der Beginn des Versicherungsschutz in der GUV. in Deinem AV. gestanden. Dieser Passus ist Bestandteil Deines AV. somit hast Du auch Anspruch auf Leistungen aus der GUV.

MfG.
Pit
 
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