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Verletzung durch Hundebiss mit Schwerbehinderung

für was sollte die hundehaftpflicht denn sonst eintreten, wenn nicht für solche fälle? dafür muss ja schliesslich jeder hundehalter eine solche abschliessen!
 
Hallo PS,
aus meiner sich ganz klar ja, verstehe nicht wieso Aebby das Faß mit der PHV aufgemacht hat. Die meisten schließen größere Tiere, auch Hunde ohnehin aus!

Und zur Haftungsquote ich denk da hast du gute Chancen auf 100% aber ich bin kein Jurist und außerdem sind Richter unabhängig und da weiß man nie wie die urteilen in so einem Fall!

VG DH

Die PHV kam mit rein als ich das Urteil las was ich vor einigen Beiträgen verlinkt habe.
Dort war das Verschulden des Halters maßgeblich für das Urteil. Also wurde dem Halter Verschulden nachgewiesen weshalb dann die PHV leisten müsste im fahrlässigen und grob fahrlässigem Fall.

Hier in diesem Thema wurde das Unverständnis geäußert. Ich habe lediglich versucht zu verstehen warum es im Themafall zu solchen Problemen kommt. Ich konnte mir nicht vorstellen , dass die Hundehaftpflicht nicht zahlen muss.
 
es ist ja noch gar nicht sicher, dass die hundehaftpflicht nicht zahlen muss. es gibt ja noch kein urteil, da auch noch keine klage...

bisher wehrt sich die R+V dagegen mit dem argument, ich könne nicht beweisen, nicht vom eigenen hund gebissen worden zu sein. diese behauptung ist ziemlich dreist, zumal sie sogar noch nach dem strafprozess aufrecht erhalten wird.

hier kann wohl nur eine klage endlich klarheit schaffen kann, aber dafür bedarf es eines anwaltes, der auch was unternimmt. und wie die richter dann urteilen, ist ja auch wieder nicht sicher. ob das urteil des strafprozesses hier eine rolle spielt und mit einbezogen wird, wer weiss es...
 
es ist ja noch gar nicht sicher, dass die hundehaftpflicht nicht zahlen muss. es gibt ja noch kein urteil, da auch noch keine klage...

bisher wehrt sich die R+V dagegen mit dem argument, ich könne nicht beweisen, nicht vom eigenen hund gebissen worden zu sein.

Hallo PS,
verstehe auch nicht was uns Aebby hier mit diesem Urteil sagen will...
Aber noch mal zum eigentlichen Thema: Das der andere Hund dich gebissen hat wurde das im Strafprozess durch Zeugen bestätigt oder ist man einfach deinen Aussagen gefolgt?
Ansonsten hab ich gerade etwas die Übersicht verloren und versuche morgen nochmal was zu schreiben.

VG DH
 
es ist ja noch gar nicht sicher, dass die hundehaftpflicht nicht zahlen muss.
es gibt ja noch kein urteil, da auch noch keine klage...

Hallo PS,
ich habe nochmal das von Abey angeführte BGH-Urteil gelesen und denke dass ich diese Nebelkerze austreten kann:

cc) Da die Tierhalterhaftpflicht sowohl für Ansprüche aus § 833 BGB als auch nach § 823 BGB einzustehen hat (OLG Düsseldorf aaO; Karle, VW 2000, 1052, 1053), sieht sich der durchschnittliche Versiche-rungsnehmer mit dieser Auslegung der Tierhalterklausel weder einer un-erwarteten Deckungslücke noch einer unnötigen Doppelversicherung durch Privat- und Tierhalterhaftpflicht ausgesetzt.

Dass der Kläger im konkreten Fall trotz umfassenden Versicherungsschutzes gleichwohl kei-nen Deckungsschutz erlangen kann, beruht ausschließlich auf der au-ßergewöhnlichen, durch den Kläger oder seine vorinstanzliche Rechts-anwältin herbeigeführten prozessualen Konstellation (vgl. Lücke, Versi-cherung und Recht kompakt 2006, 9, 10), nicht jedoch auf der Klau-selauslegung an sich, die losgelöst vom Einzelfall zu erfolgen hat.

Anmerkung von DH: Als Halter des Tieres wurde mal der Vater und mal die mitversicherte Tochter angegeben; das ist aber nach ZPO so unzulässig.

Ich würde mich an deiner Stelle erstmal nicht weiter mit diese besonderen Konstellation beschäftigen!

VG DH
 
hallo DieHard,

danke für deinen hinweis.

ich habe mit der anwältin aus dem ZEIT artikel "im stich gelassen" kontakt aufgenommen - siehe meinen link hierzu - sie wird den fall jetzt übernehmen und dann hoffe ich, dass endlich etwas passiert und klarheit in die ganze sache kommt. offensichtlich kennt sie sich mit den taktiken der versicherungen bestens aus und kann dann entsprechend handeln.

es gab bei dem unfall leider keinen zeugen, da die hundehalterin nicht zur stelle war, als mich der hund angegriffen hat. sie war ausser sichtweite und hat im strafprozess ausgesagt, sie habe nicht gesehen, was passiert ist. das steht so auch im prozessprotokoll, nachdem sie zuvor ihre vermutung im unfallprotokoll geäußert hatte, ich hätte in kämpfende hunde eingegriffen. es gab aber keinen kampf, zu keinem zeitpunkt! alleine zwischen zwei grossen rüden einzugreifen, wovon einer ein kovac ist, würde einem selbstmord gleichkommen. ausserdem spricht die tatsache, dass alle 3 hunde friedlich nebeneinander und um mich herum standen, als sie dann auch am unfallort angekommen war, eindeutig gegen kämpfende hunde. die hätten sich nicht dadurch beeindrucken lassen, dass ich am boden lag!

vg
ps
 
Grüß Dich, PS 2033,

hier muss ich Irrtümer aufklären:

01: Es besteht keine Pflicht, eine Hundehalterverischrung abzuschließen. Wer sich nicht verischert, zahlt selbst. Aber das scheint das Problem nicht zu sein. Denn dass die Hunde nicht verischert waren, behauptet nicht mal der Verischerer.

02: Die Versicherung, halt Dich bitte fest, ist dazu gegründet worden, damit die Aktionäre Dividende bekommen. Und was in Entschädigung gegangen ist, ist für die Dividende futsch. Entschädigung, das ist für den Verischerer daher ein Übel. Das ist grob. Aber wahr. Ich fetze mich seit 35 Jahren beruflich mit Verischerern.

03: Der Richter, der über SChadensersatz entscheidet (Zivilrichter) ist nicht an das Strafurteil gebunden. Freilich: Es schiebt schon deutlich in diese Richtung. Ich kann nur nomal sagen: Was gibt die Strafakte her?

ISLÄNDER
 
hallo DieHard,

ich habe mit der anwältin kontakt aufgenommen - siehe meinen link hierzu - sie wird den fall jetzt übernehmen und dann hoffe ich, dass endlich etwas passiert und klarheit in die ganze sache kommt.

Hallo PS,
dann drücke ich mal die Daumen dass es jetzt vorwärts geht und du bald die ersten Zahlungen der Versicherungen bekommst. Halt uns auf dem Laufenden.

@Isländer

zu 1: es ging mit der Pflicht zu HundeHV wohl um eine Sonderregleung in Berlin, nicht deutschlandweit...so habe ich es verstanden

zu 2: das haben wohl die meisten schon hier erlebt. Und übrigens sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auch nicht grundsätzlich besser...

zu 3: darauf wollte ich ja mit meinen Fragen auch hinaus, aber wenn sich da jetzt eine Anwältin drum kümmert dürfte sich die Fage ja
dadurch erledigen bzw. lösen

VG DH
 
lieber Isländer,

Grüß Dich, PS 2033,

hier muss ich Irrtümer aufklären:

01: Es besteht keine Pflicht, eine Hundehalterverischrung abzuschließen. Wer sich nicht verischert, zahlt selbst.


03: Der Richter, der über SChadensersatz entscheidet (Zivilrichter) ist nicht an das Strafurteil gebunden. Freilich: Es schiebt schon deutlich in diese Richtung. Ich kann nur nomal sagen: Was gibt die Strafakte her?

ISLÄNDER

zu 01:
da bist du leider im irrtum. das mag für dein bundesland gelten, aber in berlin ist eine hundehaftpflichtversicherung seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben, also für alle hundehalter ein MUSS.


hier der link:
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/ordnung/ordnung003.html

Was sind die wesentlichen Regelungen?


  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung mittels Mikrochips gilt für alle ab dem 01.01.2005 neu angeschafften Hunde. Für bereits vor diesem Datum gehaltene Hunde gelten das Haftpflichtversicherungsgebot und die Chippflicht erst ab dem 01.01.2010.

zu 03:
das ist richtig, aber er kann sie nicht ganz ausser acht lassen.
grundsätzlich gilt leider für alles: recht haben und recht bekommen sind zweierlei.

gruß
ps
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo DieHard,

Hallo PS,
dann drücke ich mal die Daumen dass es jetzt vorwärts geht und du bald die ersten Zahlungen der Versicherungen bekommst.

@Isländer

zu 1: es ging mit der Pflicht zu HundeHV wohl um eine Sonderregleung in Berlin, nicht deutschlandweit...so habe ich es verstanden

zu 2: das haben wohl die meisten schon hier erlebt. Und übrigens sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auch nicht grundsätzlich besser...

zu 3: darauf wollte ich ja mit meinen Fragen auch hinaus, aber wenn sich da jetzt eine Anwältin drum kümmert dürfte sich die Fage ja
dadurch erledigen bzw. lösen

VG DH

danke fürs daumendrücken, aber bis irgendwann dann hoffentlich mal geld kommt, wird noch ganz schön zeit ins land gehen. denn es ist ohne klage sicherlich nichts zu bewirken. jetzt heisst es zwar endlich schnell handeln, aber geduld ist bei den überlaufenen gerichtsämter dennoch nötig.

die anwältin macht einen seriösen und kompetenten eindruck. die hoffnung stirbt zuletzt, auch wenn ich bisher wirklich nichts gutes von den anwälten erlebt habe. ich halte euch auf dem laufenden.
danke für eure tips bisher.

die hundehaftpflichtversicherung gilt meines wissens für alle gross-städte.


ich möchte aber nochmal in die runde fragen:
wer von euch hat mit seinem anwalt ähnliche erfahrung gemacht, dass viele monate vergehen, ohne dass dieser in eurem sinne tätig wurde. das interessiert mich wirklich, ob isländer da recht hat und das eine gängige praxis bei schwierigen fällen ist. diese aussage hat mich doch echt entsetzt!

schönen abend euch allen.
lg
ps
 
Hallo PS,
wenn deine letzte Frage für dich noch interessant bist, solltest du dazu am besten noch mal einen neuen Thread aufmachen. Das fördert die Übersichtlichkeit die man sonst aufgrund der Länge so langsam verliert.

VG DH
 
Hallo PS,

leider habe ich deine Fragen erst jetzt gesehen.
1995 hatte ich einen ähnlichen Vorfall. Ich war damals 15Jahre alt und war mit unseren 5 Deutschen Schäferhunden auf einer Wiese nahe unseres Hauses unterwegs. Die Hunde spielten miteinander und manchmal warf ich einen Ball soweit sogut.
Ich war so mit meinen Hunden beschäftigt das ich nicht merkte wie zwei Rottweiler sich von hinten näherten. Die Hunde griffen mich an einer biss mich in den rechten Oberschenkel der andere biss mich in die Brust, auf meinen Befehl reagierten meine Hunde und bissen die Rottweiler tod.
Als der Besitzer der Rottweiler endlich auf der Wiese erschien beschultigte er mich das ich alles falsch gemacht habe und das seine zwei nur spielen wollten.
Etwa 15Minuten später kam mein Vater da ich nicht in der Verabredeten zeit nach Hause kam. Mein Vater nahm unsere Hunde mit nach Hause und rief den Krankenwagen. Als er zu mir zurück kehrte war ich bereits bewußtlos. Im Krankenhaus wurde ich not opperiert und bekam Bluttransfusionen.
Bis heute habe ich schmerzen im Oberschenkel und in der Brust. Es kam zu einen Prozeß gegen den Rottweiler besitzer und er wurde sogar zu einer Haftstrafe verurteilt, da das ganze Dorf bezeugte das die Hunde immer unkontroliert waren und er die Hunde hetzen tät.
Es gab auch einen Prozeß gegen meinen Vater und mich, wir wurden aber frei gesprochen, trotz unsere Hunde ausgebieltete Schutzhunde waren.
Im Zivilverfahren habe ich kein Geld erhalten, da der Richter bei mir ein Mitverschulden sah den wer einen Hund führt hat auch mit angriffen anderer Hunde zurechnen und sich dem entsprechend zuverhalten. Zusammenfassend kann man sagen "rechne immer mit der Dummheit der anderen." Und wir hatten einen Anwalt der auf Tierrecht spezialisiert war. Ich hoffe das sich für dich alles besser entwickelt als für mich damals.
Hoffentlich habe ich dich nicht entmutigt, aber Du hast gefragt ob etwas ähnliches jemanden zugestoßen ist.
Mein rat such dir einen Vernüftigen Anwalt und gib nimals auf.
Gruß
Cobra
 
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