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Verletzung durch Hundebiss mit Schwerbehinderung

Hallo PS


Wir hatte vor Jahren auch son Fall allerdingst sollte unser Boxerrüde an einer sehr großen stabilen Frau hoch gesprungen sein und zugeschnappt haben.Sie hatte ihren kleinen Terrier der keine Hunde mag und sehr aggressiev auf Rüden reagiert auf den Arm genommen der hysterisch war und um sich biß und runter wollte.Da soll unser Rocky sie angesprungen und ge4schnappt haben was eigentlichh mit seiner kaputten Hinterläufe unmöglich war.
Die Frau hatte am Oberarm einen Kratzer von Zähnen gehabt wovon man dann schlecht aus gehen konnte welcher Hund es war.Sie ließ sich gleich krankschreiben,selbstständige Taxifahrerin und reichte alles bei unserer Versicherung ein die dann auch alles prüften und nicht zahlen wollten weil es fast unmöglich war das der Biß Kratzer von unseren Hund war ,wäre es ein richtiger Biß gewesen hätte man es am Abdruck feststellen können.
Die legte dann Wiederspruch ein und nach fast 2 Jahren lenkte unsere Versicherung ein und bezahlte Schmerzengeld und Verdienstausfall.
Komischerweise hat man sie kaum noch mit den Hund frei gesehen und wir bekamen zuhöhren das sie den Hund immer wenn er so aggressiev wurde auf den Arm nahm der immer mehr rumzappelte.
Gut es war nicht unser Geld aber im nachhinein hat man sich doch geärgert das unsere Versicherung so kulant war.Aber da ging es ja nicht um ne Schwerverletzung deshalb haben die wegen der Unklarheiten wohl doch ein gelenkt.Aber das wurde von vorn hinein alles gleich bei der Unfallmeldung mit ein gereicht oder nach gereicht.


Hoffe das du zu deinen Recht kommst grad weil es ja eigentlich klar bei dir ist aber es geht ja auch richtig ums Geld und da wehren die sich.


LG SONJA
 
Grüß Dich, PS2013,

warum hat sich bislang keiner getraut?

Das kann man nicht genau sagen, wahrscheinlich dürfte es so sein: Wobei ich gelich sage: Das rechtfertigt oder entschuldigt nichts, aber es erklärt:

Das ist eine Arbeit, so eine Klage zu erstellen. Auf allen Ebenen wird es verzweickt: Schon die Frage, ob 100 % Haftung vorliegt, oder ob die Tiergefahr mit zu berücksichtigen ist, die grundsätzlich vom eigenen, an der Beisserei beteiligten Hund ausgeht, verspricht lange und gründliche Arbeit. Hat man das, muss man mit einer Masse an Einzelschadensposten arbeiten, bei jedem fällt der Gegenseite etwas ein, wieso sie das nicht zahlt. Hier braucht man mal 2 Tage, damit man diesen Fall bearbeitet, bis die Klage steht, wenn nicht länger. Dazwischen aber rufen dutzende anderer Leute an, die den Anwalt aus der Arbeit reißen. Es ist, als wolle ein Chirurg eine HerzOP machen, aber laufend ans Telefon gerufen wird oder der mal schnell dieses oder jenes machen soll. Arbeitet der Anwalt aber so, dass er sich 2 Tage lang abschottet, sind andere Mandanten unzufrieden. Nimmt er so wenige Fälle an, dass er alles sauber bearbeiten kann, mein Lieber! Da schau mal in die Gebührentabellen. Dieser Anwalt wird kaum seine Bürounkosten reinkriegen, der muss das als Hobby bearbeiten.
Wird aber einmal Arbeit "geschoben", ("Das mach ich dann schon mal..."), belastet sich der Anwalt mit schlechtem Gewissen, dann macht ers erst recht nicht.

Das alles ist mit viel Dummheit garniert. So kann man das nicht machen. Aber es ist oft so.


ISLANDER
 
guten morgen Isländer,

das sind ja wirklich tolle aussichten! komischerweise sind alle anwält sehr schnell, wenns um die honorarforderung geht. da wollen sie gleich bares. wenn wir alle so arbeiten würden... ich fasse es nicht.

dein text bedeutet ja in letzter konsequenz, dass es egal ist, welchen anwalt man nimmt, es sind ja alle überlastet. und nun, warten bis das alles verjährt ist? es geht bei diesem unfall mit den verheerenden folgen und vor allem einer bis zum lebensende bleibenden starken funktionseinschränkung meiner linken hand um richtig viel geld! der schaden ist immens, zumal ich auch durch diese verletzung meinen beruf nicht mehr ausüben kann und jetzt, trotz anhaltenden therapien und weiterer arbeitsunfähigkeit als letzte konsequenz meine arbeit verliere. ich bekomme seit november kein geld mehr und lebe von meinen ersparnissen. die sind aber irgendwann aufgebraucht. wie lange soll man denn warten? bis sich der sargdeckel schliesst?
es ist schon unglaublich, wie ignorant auch ein anwalt gegenüber diesen tatsachen sein kann, egal ob er bis über kopf in arbeit steckt.
wenn er nicht agiert, weil der fall zu viel arbeit bereitet, dann sollte er seinen beruf wechseln! ein arzt lässt ja einen schwerverletzten auch nicht am unfallort liegen, nur weil er gerade jemand anderen behandelt. da geht es um prioritäten. ich könnte kotzen - entschuldige bitte diesen ausdruck, aber deine antwort zeigt offensichtlich den hintergrund.wenn man keine zeit hat, dann sollte man ein mandat auch nicht annehmen! es gibt durch die ganze drastische änderung der lebenssituation so viel leid, trauer und frust und dann soll man sowas auch noch hinnehmen? das kann doch nicht wahr sein, dass wir so einen rechtsstaat haben.

was räts du mir nun konkret?
wie komme ich nun wirklich weiter?

ps
 
Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung

Ich habe bislang noch keinen Hinweis auf folgendes Problem in diesem Thema gefunden.

Unstrittig ist erstmal, dass hier aus der Gefahr des Hundes heraus das Gefährdungshaftungsprinzip gilt.
Vom Hund aus geht prinzipiell eine Gefahr aus.

Problematisch ist das Mitverschulden der Hundehalterin da sie den Hund nicht angeleint hatte und ihr die Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde.

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39838&pos=0&anz=1

Also wäre über das Verschuldensprinzip die PHV der Halterin die anzusprechende Versicherung.

So ist mein Verständnis, kann naturlich falsch sein, doch logisch.
 
Lieber Aebby,

Klasse, wie Du das erklärt hast, auch ich der immer hustet bei rechtlichen Dingen:)

hat verstanden, worum es geht und wird es als Hundehalter beherzigen, Danke!

Dir alles Liebe und lass unser Thema nicht verhungern :) Ophelia
 
hallo aebby,

was genau bedeutet "Gefährdungshaftungsprinzip"?

in berlin ist es seit 2010 pflicht, dass die hunde über eine hundehaftpflichtversicherung versichert sind
. der fremde hund ist über diese hundehaftpflichtversicherung bei der R+V versichert.

was ich nicht verstehe, wieso du ein "Mitverschulden" der hundehalterin siehst?
wer hatt dann die hauptschuld?
was ist, wenn sie keine PHV hat?

wieso geht der anwalt dann nicht direkt gegen sie persönlich vor und lässt sich von der versicherung einschüchtern?

was ich auch überhaupt nicht verstehe ist die tatsache, dass die anwälte nicht direkt gegen die hundehalterin vorgehen. wieso lassen diese sich überhaupt mit der versicherung ein?
das ist doch eigentlich die aufgabe die hundehalterin, sich mit ihren verischerungen auseinanderzusetzen und zu eruieren, wer dafür verantwortlich ist, oder sehe ich das falsch?
 
was genau bedeutet "Gefährdungshaftungsprinzip"?

wieso geht der anwalt dann nicht direkt gegen sie persönlich vor und lässt sich von der versicherung einschüchtern?

Hallo PS,
Gefährdungshaftung bedeutet dass du als Tierbesitzer oder KFZ-Halter immer mit haftest weil von diesen Dingen eine Gefahr ausgeht.
Um dieser Haftung(sQutoe) zu entgehen must du nachweisen das du dich als Idealhalter verhalten hast!
Denke das wäre aber durchaus möglich mit dem Strafurteil!

Gegen Privatpersonen vorgehen ist unüblich und nervig für den Anwalt, deshalb lassen es die meisten!

VG DH
 
hallo aebby,

was genau bedeutet "Gefährdungshaftungsprinzip"?

nach § 823 BGB haftet man nach
dem Verschuldensprinzip bei fahrlässiger, grob fahrlässiger und vorsätzlicher Handlung.

Man kann auch haftbar gemacht werden, selbst wenn gar kein Verschulden vorliegt. Allein aus der Tatsache heraus, dass man z. B. ein Auto hat, einen Hund oder ein Pferd, haftet man die für Schäden
die aus dem Besitz daraus hervorgehen.
Haftung für Schäden aus dem Besitz ohne Verschulden - Gefährdungshaftung

was ich nicht verstehe, wieso du ein "Mitverschulden" der hundehalterin siehst?
wer hatt dann die hauptschuld?

Ich könnte mir vorstellen, dass das Mitverschulden hier in dem fahrlässigen Verhalten den Hund nicht angeleint zu haben, ohne wirklich Kontrolle über den Hund zu haben, liegt.

Eine Hauptschuld ist hier eher rein sachlich nicht relevant.
Moralisch natürlich relevant. Ich möchte nicht beurteilen wer sich wie wofür mehr oder weniger schuldig oder unschuldig fühlt.



Wenn derjenige dem das Verschulden nachgewiesen wird keine PHV hat, dann wird es für beide Seiten schwierig.
Der Anspruch auf der einen Seite wird soweit befriedigt wie auf der anderen Seite Geld dafür da ist.


wieso geht der anwalt dann nicht direkt gegen sie persönlich vor und lässt sich von der versicherung einschüchtern?

was ich auch überhaupt nicht verstehe ist die tatsache, dass die anwälte nicht direkt gegen die hundehalterin vorgehen. wieso lassen diese sich überhaupt mit der versicherung ein?

Die Frage nach dem Vorgehen des Anwalts kann ich nicht beantworten. Dazu müsste ich vielleicht Anwalt sein und die genaue Aktenlage kennen.


das ist doch eigentlich die aufgabe die hundehalterin, sich mit ihren verischerungen auseinanderzusetzen und zu eruieren, wer dafür verantwortlich ist, oder sehe ich das falsch?

Zur Aufgabe der Hundehalterin: Ich denke sie hat alles getan was ihre sachliche Pflicht ist; nämlich den Schaden der Versicherung gemeldet.
Moralisch kann man ihr natürlich anlasten nicht mehr zu tun, wenn es dann wirklich so ist.
 
Zitat:
"Wenn derjenige dem das Verschulden nachgewiesen wird keine PHV hat, dann wird es für beide Seiten schwierig.
Der Anspruch auf der einen Seite wird soweit befriedigt wie auf der anderen Seite Geld dafür da ist."


warum denn eigentlich die PHV, wir hundehalter haben doch eine pflichversicherung - die hundehaftpflichtversicherung? ist diese denn nicht alleine dafür verantwortlich?
 
Um dieser Haftung(sQutoe) zu entgehen must du nachweisen das du dich als Idealhalter verhalten hast!
Denke das wäre aber durchaus möglich mit dem Strafurteil!

VG DH

wenn man beide hunde in einem gebiet, in dem leinenpflicht besteht, angeleint führt, würde mich das dann schon als "idealhalter" auszeichnen und von der "haftungsquote" befreien? meine beiden hunde haben auch eine anamnese von thomas baumann, ein harter test mit gutem ergebnis, durchgeführt VOR dem unfall, auch dieses gutachten spricht für meine hunde. und was muss man für das idealhalterzertifikat noch alles erfüllen - gut erzogene und agierende hunde mal als selbstverständlich vorausgesetzt?
 
Zitat:


warum denn eigentlich die PHV, wir hundehalter haben doch eine pflichversicherung - die hundehaftpflichtversicherung? ist diese denn nicht alleine dafür verantwortlich?

Ich dachte bislang auch, dass es um die reine Gefährdung geht die Haftpflichtansprüche begleicht.
Über Mitverschulden habe ich bislang nie nachgedacht.

Anscheinend muss ich da meine Sichtweise ändern.

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung.
§823 BGB ist hier der Grund warum man eine haben sollte......

was passiert wenn du keine PHV hast und jemand Schadenersatzansprüche an dich berechtigterweise hat ist.....

du musst den Schaden begleichen. Und kannst du es nicht weil du nicht genug "Geld" hast dann bleibt der Geschädigte unentschädigt.
 
Hallo PS,
aus meiner sich ganz klar ja, verstehe nicht wieso Aebby das Faß mit der PHV aufgemacht hat. Die meisten schließen größere Tiere, auch Hunde ohnehin aus!

Und zur Haftungsquote ich denk da hast du gute Chancen auf 100% aber ich bin kein Jurist und außerdem sind Richter unabhängig und da weiß man nie wie die urteilen in so einem Fall!

VG DH
 
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