Christiane17
Erfahrenes Mitglied
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- Beiträge
- 1,218
Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung eines Reha-/Rentenantrages beträgt 6 Monate.
Die Frist zur Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 3 Monate.
Daran schließt sich eine Untätigkeitsklage an, nicht ohne den Rententräger kurz zuvor darauf hinzuweisen. Geht auch telefonisch.
In der Regel bekommt man daraufhin sehr schnell Post, mit der Nachricht, der Widerspruch würde zur Entscheidung beim Widerspruchsausschuß liegen. Da kann man telefonisch nachhaken, was das bedeutet. Schließlich geht man davon aus, der Widerspruch würde dort bereits liegen.... Nein, das ist eine übergeordnete Stelle, die einmal im Monat zusammenkommt, um die Fälle zu entscheiden.
Mir wurde im Telefonat der Termin der Entscheidung mitgeteilt. Bei mir geht es um eine berufliche Reha. (Nicht mal soetwas 'Lächerliches' wollen die bezahlen.)
LG Christiane
Die Frist zur Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 3 Monate.
Daran schließt sich eine Untätigkeitsklage an, nicht ohne den Rententräger kurz zuvor darauf hinzuweisen. Geht auch telefonisch.
In der Regel bekommt man daraufhin sehr schnell Post, mit der Nachricht, der Widerspruch würde zur Entscheidung beim Widerspruchsausschuß liegen. Da kann man telefonisch nachhaken, was das bedeutet. Schließlich geht man davon aus, der Widerspruch würde dort bereits liegen.... Nein, das ist eine übergeordnete Stelle, die einmal im Monat zusammenkommt, um die Fälle zu entscheiden.
Mir wurde im Telefonat der Termin der Entscheidung mitgeteilt. Bei mir geht es um eine berufliche Reha. (Nicht mal soetwas 'Lächerliches' wollen die bezahlen.)
LG Christiane