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Verkehrsunfall mit Todesfolge

Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung eines Reha-/Rentenantrages beträgt 6 Monate.
Die Frist zur Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 3 Monate.

Daran schließt sich eine Untätigkeitsklage an, nicht ohne den Rententräger kurz zuvor darauf hinzuweisen. Geht auch telefonisch.

In der Regel bekommt man daraufhin sehr schnell Post, mit der Nachricht, der Widerspruch würde zur Entscheidung beim Widerspruchsausschuß liegen. Da kann man telefonisch nachhaken, was das bedeutet. Schließlich geht man davon aus, der Widerspruch würde dort bereits liegen.... Nein, das ist eine übergeordnete Stelle, die einmal im Monat zusammenkommt, um die Fälle zu entscheiden.

Mir wurde im Telefonat der Termin der Entscheidung mitgeteilt. Bei mir geht es um eine berufliche Reha. (Nicht mal soetwas 'Lächerliches' wollen die bezahlen.)

LG Christiane
 
Hallo an alle,


vielen Dank für Eure Informationen und dem Mut machen.

# Marima
Ich hatte mich vorher beraten lassen. Unfall hin oder her, Vermittelbar hin oder her, es gelten für mich die gleichen Regeln.
Ich hatte den Antrag wirklich ehrlich ausgefüllt. Kontoauszüge der letzten 3 Monate beigelegt usw.
Darauf kam dann die Absage. MIr steht nix zu da wir zu viel Geld im Monat haben. Daher sind wir nicht hilfsbedürftig genug.
Habe ein paar Fehler in der Absage gesehen (Gehalt der Frau wurde um fast 200 Euro erhöht, Mietkosten wurden nicht berücksichtigt)
Daher gehe ich jetzt in den Widerspruch. Mal schauen was da raus kommt.

# Rudinchen
Vielen vielen Dank für Deine Infos.
Vielleicht sehe ich diese Erwiderung zu emotional. Beleidigend waren diese nicht.
Was mich stört, dass selbst meine Tochter in einen angemessenen Ton / Ausdruck durch den Dreck gezogen wir.
(in etwas: Klägerin 2 (meine zu dem damaligen Zeitpunkt 5 Jährige Tochter) muss doch die Gefahren kennen die eine Winterfahrt ausmacht / Sie kann ja viel erzählen das Sie gesehen hat das Ihr Opa verblutet ist / die Verletzungen war nicht so schlimm, Sie soll sich net so anstellen / die Psychische Belastungsstörung muss ja nicht direkt vom Unfall kommen) Wie wir uns wagen zu behaupten das das Kind den Unfall überhaupt richtig wahrgenommen hat. Kann ja sein das Sie bewusstlos war und gar nicht mitbekommen hat, was mit Ihren Opa passiert ist.
Es wurde ordentlicher geschrieben wie ich es jetzt getan habe aber diese Behauptungen tuen weh und machen mich richtig wütend.

# Isländer und Christiane17

Auch Euch vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Nach dem ich meinen Beitrag vor ein paar Tagen verfasst hatte, rief der Rententräger an.
Ich war happy und dann kam die Ernüchterung. Im Gutachten was Anfang des Jahres erstellt wurde, stehen ein paar Sachen anders wie ich Sie beschreibe.
Z.B Der Doc war während der Begutachtung eigentlich richtig gut drauf und wir hatten uns viel unterhalten. Sein Feedback ging in diese Richtung Umschulung Minimum, evtl. sogar eine Berentung, weil der Dauerschaden selbst für mein softiges Berufsbild zu schlecht ist. Ich soll Mir darüber ernsthafte Gedanken machen.
Mhmmmm....
Telefongespräche mit dem Rententräger, Ihre Beurteilung ist gar nicht so schlecht und die Chefin müsste jetzt entscheiden, ob Mir überhaupt was zusteht. Mit Berentung soll ich Mir sofort aus den Kopf schlagen und selbst eine Umschulung wäre nicht notwendig. Mal schauen ob Sie einen Betrieb finden, in den Sie mich integrieren können.
Ich wäre der letzte der diese Möglichkeit ausschlagen würde aber ich habe das Gefühl hier geht es nur um den Euro und nicht um den Geschädigten.
Daraufhin hatte ich die Mitarbeiterin angesprochen das die Regressabteilung vom Rententräger eh bei der HUK schon gebaggert hat und das die zukünftigen Kosten sicherlich dort angezählt werden.
Wie ich wage solche Behauptungen zu stellen, schließlich sei der Rententräger eine staatliche Versicherung auf höchsten seriösen Wege.
Es steht nicht das Geld im Vordergrund sondern die Bürger. Ich soll bitte noch ein - zwei Wochen Geduld haben und dann bekomm ich ein Feedback.
Es sieht aber ganz schwammig bei Ihnen aus.
Also viel Hoffnung mach ich Mir dort auch nicht mehr.

Man kann ja auch ehrlich sein.......
Wir sind zu viert und haben ein Mindestlohneinkommen zzgl. Kindergeld und eine kleine Mieteinnahme, die Ersparnisse wurden in den letzten 4 Jahren fast aufgebraucht. Langsam müssen wir den Gürtel 5 Löcher enger stellen.
Ich bin drauf und dran irgendeinen Job zu nehmen, so dass ich in Lohn und Brot stehe um meine Familie zu unterstützen.
Und wenn es der Steinbruch ist...
Aber genau das wollen bestimmt auch die Versicherungen (HUK und Rente), dass man kapituliert und aufgibt.
In einer ruhigen Minute wenn alle schlafen habe ich schon an das Aufgeben gedacht.....

VG
Christian
 
Hallo Christian,

zunächst einmal Glückwunsch. Wenn ich deine Beiträge richtig verstehe, bist du noch einmal Vater geworden (4. Familienmitglied).

Doch leider gibt es ernste Themen.
Auch wenn ich schon seit einigen Jahren im Forum mitlese und viel über die Strategien von Versicherungen gelesen habe: Die Äußerungen der Versicherung dir gegenüber (z.B. der Fahrer, dein Vater, sei schon vor dem eigentlichen Unfall tot gewesen) erschüttern mich. Dass sie dich als Betroffenen wütend machen, zermürben und Kraft kosten, ist sehr verständlich.
Es ist anzunehmen, dass die HPV das auch genau weiß und darauf abzielt, denn genau dann liegt nahe, ans Aufgeben zu denken.

Leider habe ich nicht genug Kenntnisse, um dich sinnvoll zu unterstützen.
Soweit ich es beim Lesen diverser Infos richtig verstanden habe, bist du nicht in der Pflicht, die verschiedenen Behauptungen der Versicherungen (Vater war schon tot, Tochter hatte vorher schon psych. Probleme, deine Verletzungen stammen nicht vom Unfall, ... ) zu widerlegen. Wenn die HUK behauptet, der Fahrer sei schon vor dem Unfall verstorben, dann müsste genügen, einen Nachweis dafür zu verlangen, m.W. ist die Versicherung hier beweispflichtig und nicht du.
Wie es sich bei der Behauptung der Vorschäden verhält, weiß ich aber nicht sicher.
Vielleicht kann @Isländer hier Infos geben.

LG
 
Hallo Christian,

ich sehe es wie HWS-Schaden: fordere von der Versicherung Beweise an bzw. lass es durch deinen Anwalt schreiben.

Und wie ich schon sagte, du könntest den Anwalt, der solche Behauptungen aufstellt, trotzdem bei der Rechtsanwaltskammer melden und eine Rüge anfragen.

Meiner Meinung nach haben schon Beleidigungen und Herabsetzungen stattgefunden. Beleidigungen sind ja nicht nur Beschimpfungen/Schimpfwörter, sondern man kann Beleidigungen ja auch in wunderschön formulierte Sätze packen. Deshalb steht ja in der Norm ausdrücklich:

"(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a BRAO - Einzelnorm

Die Versicherung bzw. deren Anwalt kann ja nicht beweisen, dass vor dem Unfall z.B. psychische Beeinträchtigungen da waren (ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Fall war), sondern er behauptet das ja "ins Blaue hinein". Das fällt - meiner Meinung nach - schon unter "bewusste Verbreitung von Unwahrheiten" und es sind herabsetzende Äußerungen, die dort gemacht wurden.

Ich finde wirklich, man sollte die Möglichkeiten zur Rüge öfters nutzen - dann würden in Zukunft vielleicht solche Äußerungen von Versicherungen und deren Anwälten unterbleiben.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo

Noch ein paar Gedanken bzgl. Abfindung für eure Tochter:

Ich würde, denke ich, nichts unterschreiben, was Verpflichtungen gegenüber deiner Tochter für die Zukunft ausschließt.
Man weiß nie, was kommt und erstens fallen mir dabei die Fälle der User ein, die sich hier im UOF angemeldet haben, weil sie vor (fiktiv) 25 Jahren als Kind einen Unfall hatten und die feststellen, die Erziehungsberechtigten haben damals alles abfinden lassen und die HPV ist raus.
Zweitens überlege ich, wie es wohl sein wird, wenn eure Tochter als junge Erwachsene sich privat absichern möchte.
Wie weit zurück muss sie Angaben zu ihrer Gesundheit machen? (Ob das Recht dann noch gleiche Fristen wie heute vorsieht, lässt sich nicht sauber kalkulieren.) Bleibt ihr der Eintritt in bestimmte Versicherungen dann evtl. verwehrt?
Drittens, man mag es sich nicht vorstellen, denke ich an ein Szenario eines späteren weiteren Unfalls und eine dann folgende Durchleuchtung der gesundheitlichen Vorgeschichte. (Üblich v.a. bei Arbeits/Dienstunfällen, wir können Liederbücher damit füllen.) Was, wenn dann mit Verweis auf die Vorgeschichte 2015 ein Vorschaden behauptet und die Leistungspflicht verweigert wird? Wenn man nachweisen kann, dass kein Vorschaden existiert: gut, aber wenn ein Vorschaden plausibel wäre, könnte man die HUK (v. 2015) ins Boot holen - wenn man Zukunftsschäden nicht hat abfinden lassen. P. S.: Mein Dienstherr wäre wahrscheinlich "fein raus" und aus der Pflicht gewesen, wenn ich in meiner Vorgeschichte etwas annähernd Vergleichbares wie eure Tochter erlebt hätte. Dass das nicht der Fall ist, wurde akribisch untersucht.

Ich weiß nicht, ob meine Gedanken stimmig sind, denn ich weiß, dass ich Laie bin und mich selber mit privaten Versicherungen und HPV nie beschäftigen musste. Vielleicht entdeckt jemand mit Erfahrung und juristischen Kenntnissen Fehler, kann Teile meines Szenarios entkräften oder auch weitere Bedenken zufügen.

Allgemein zu Vergleichen:
Was mir vor dem Mitlesen hier im UOF völlig unbekannt war, ist, dass ein RA bei einem Vergleich extra verdient. Das hätte ich heute im Hinterkopf, wenn ein RA einen Vergleich vorschlägt/unterstützt. Spricht nicht grundsätzlich in jedem Fall gegen einen Vergleich, aber gehört zur Abwägung.
Über den Kostenpunkt der RA-Vergleichs-Mehrkosten und wer diese trägt, sollte man sich unbedingt vorher informieren.
Auch einen Steuerberater hinzuzuziehen bei einem Vergleich, könnte sinnvoll sein.

Das soll nicht bedeuten, dass ich dir zu einem Vergleich rate, falls das jetzt so rüberkommt.
Du wirst vermutlich einen langen Atem brauchen. Knapp 4 Jahre ist nur die Aufwärmphase. Schmeiß deshalb nicht das Handtuch, leider gehört das dazu und ist ein Teil der Zermürbung und zu Zermürbung & Strategie siehe oben.
Rudinchen hat dich ja schon ermuntert bzgl. des HUK-Rechtsanwalts und Rüge. Man muss sich nicht alles bieten lassen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Christian!

ich kenne deine Geschichte noch nicht, möchte mich aber auch Rudinchen und HWS-Schaden anschließen!
Wir hatten vor 2 Monaten einen deutlich leichteren Unfall, mein kleiner Sohne (2 Jahre) musste "nur" das ganze Tamtam miterleben - kein Blut, und auch kein Sterben eines Angehörigen. Ich weiß, wie oft mir schon gesagt wurde, dass er sich in einer Woche an nichts mehr erinnern wird, unter anderem auch verschiedene Ärzte. Wäre dann einfach wie ein böser Traum, wenn wir das nicht thematisieren, ist sicher nichts.

Er verarbeitet die Sache, spielt immer noch täglich und mit allem Möglichen "Unfall", spricht darüber und hat Alpträume. Aber es gibt Fortschritte. Wenn ich diesen nun mit meinem 5 jährigen vergleiche - na aber hallo, da würde ich mich sehr wundern, wenn das KEINE (langwierigen) Auswirkungen hinterlässt. Das Kinder gerne als zu blöd zum Denken abgestempelt werden, ist Gang und Gäbe - was man mit den Leuten dann am liebsten machen möchte, die solche Aussagen tätigen, kann ich dir im Ansatz nachfühlen und gehört im Forum vermutlich nicht ähm breitgetreten.

Dein Mädchen war 5 Jahre alt und hat wirklich schlimmes erlebt. Ich selbst kann mich an Situationen (nachweislich! Ohne Fotos oder anderen - nicht eigenen Erinnerungen) erinnern, die mit 3 Jahren waren. Ab ca. 5 Jahren ist meine Erinnerung vollständig. Ich kann mich auch an verschiedenste gute wie schlechte Träume erinnern. Bitte bedenke die Umstände, dass gerade bei solcher psychischen Belastung man nie wird sagen können, ob und wann ein Trigger-Erlebnis kommt. Eine Freundin von mir hatte einen ähnlichen Vorfall. Sie mochte Feuer nie, hielt sich eher fern, hatte aber keine Angst, nur größeren Respekt. Mein Sohn drückte ihr im letzten Jahr so eine Wunderkerze (die so sprühen) in die Hand und bat - als Weihnachtsgeschenk, diese anzuzünden. Nun, sie machte das halt - Angst hatte sie ja nicht und ablehnen wollte sie auch nicht. Als ein größerer Funke kurz auf ihrer Haut landete, hatte ich von Jetzt auf Gleich ein heulendes Nervenbündel am Boden kauernd. Der Ausbruch beschäftigte uns und nach irrsinnig langem hin und her, erinnerte sich eine Tante: Als Kleinkind (vermutlich sogar unter 2 Jahre) hatte sich ihr Vater wohl an einer Kerze den Ärmel angezündet, fluchte und schimpfte wohl laut, schüttete sein Glas Wasser darüber und die Sache war erledigt. Nichts ist passiert, damals, wie dazwischen, bis auf diesen einen Ausbruch. Ich muss halt dann immer denken, wenn etwas wirklich traumatisches passiert, wie kann man sich je sicher sein, dass das "ausgeheilt" ist - Gerüche, Geräusche - alles erinnert.

Hebe die Verjährung auf im Sinne deiner Tochter. Und ich kenne auch den Spruch - wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Fordere einfach die Nachweise der Behauptungen ein, dass ist die Waffe, mit denen du sie niederstrecken kannst/musst - und eigentlich müsste das dein Anwalt machen.

Alles Gute euch!
Torwächter
 
Hallo Christian,
wie ich Dir schon über PN geschrieben habe läuft die Frist für eine Verjährung 3 Jahre nach dem Ereignisjahr ab. Also bei Dir würde die Verjährung ab dem 1.1.2019 greifen. Wie schon erläutert ist die Verjährung unterbrochen, wenn Dein Anwalt in der Klageschrift bereits Antrag auf Feststellung bzgl. künftiger materieller und immaterieller Schäden gestellt hat. Das ist wichtig. Schaue Dir die Klage nochmal an.

Gruß Bobb
 
Hallo Chrisitian,

wie kommt denn die HPV dazu zu behaupten, dass Dein Vater wäre bereits vor dem Unfall tod gewesen? Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da war das tatsächlich so. Das zeigte sich am Fahrverhalten des Fahrzeuges kurz vor dem Aufprall.

Wenn beispielsweise beim Fahrer ein Herzinfarkt vorliegt, kann das vor dem Unfall durch Verstopfung der Arterien erfolgt sein. Damit sackt der Körper in sich zusammen und es erfolgen keine Reaktionen mehr, was letztendlich zu einem ungesteurten Fahren des Fahrzeuges führt. Es kann aber auch durch den Schreck durch den Unfall verursacht worden sein. Dann erfolgte zwar eine Reaktion seitens des Fahrers mit entsprechendem Fahrverhalten und das Zusammensacken erfolgt er danach.

Ist denn Dein Vater obduziert worden?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rudinchen,

das Behaupten ins Blaue hat bei mir der Anwalt der Beklagten von Anfang an gemacht. Doch inwieweit das schon Verbreitung von Unwahrheiten darstellt im juristischem Sinne ist mir nicht geläufig. Und was ist wenn der Anwalt der Beklagten selbst auch Mitglied in der Anwaltskammer ist?
Dann würde der betroffene Anwalt ja über seine eigene Rüge mitentscheiden :-(

Gruß Bobb
 
So viele Informationen; o)

Ok, ich schau mal das ich jeden gerecht werde....

#HWS Schaden
Vielen Dank für deine Glückwünsche.
Der kleine Mann ist schon 14 Monate und erfreut uns jeden Tag. So soll es sein.
NIcht zu vergleichen mit unserer Tochter. Alles muss zerlegt werden. (in freundlicher und neugieriger Art)

Thema Vergleich:
Ich behaupte mal das ich in den bald 4 Jahren Forums Mitglied, ein leichtes und sehr gefährliches Halbwissen angelesen habe ;o)
Bis zu den Tag wo die Klage Erwiderung ins Postfach gepurzelt ist, war ich Kopftechnisch sehr stark. Trotz dass wir schon wirtschaftlich blöde da stehen.
Da man von jeden erfahrenen Mitglied aus diesen Forum lesen kann,........... lasst Euch nicht abfinden oder Finger weg von der Abfindung.
Dies hatte ich Mir auf die Brust geschrieben und wenn eine Glaskugel sagen würde, ey Junge, Euer Fall dauert noch 10 Jahre. Egal, verhungern tuen wir nicht.
Diese Meinung hat in den letzten Wochen ein wenig gelitten. Die Klageerwiderung hat sich für ein Leihen so krass negativ angehört.
Heute kann ich schon wieder darüber schmunzeln. Einerseits ziehe ich aus Euren Aussagen / Fragen und Anmerkungen sehr viel Kraft, anderseits, habe ich heute die schriftliche Stellungnahme von unserem Anwalt auf die Klageerwiderung der Versicherung bekommen.
Geballte 100 Seite Informationen und Gegenbeweise usw. (einfach nur herrlich wie positiv das auf einen wirken kann)
Das macht Mir wieder Mut
Mit diesem Gefühl, ist ein Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung kein Thema mehr.


# Rudinchen
Ich werde diese Infos weitergeben und mal besprechen, ich welchen Sinn und in welchen Umfang das bei Mir noch Sinn macht.
Ich verstehe eh nicht, dass Versicherungen über Jahrzehnte in Deutschland machen können was Sie wollen. Ist es für Gerichte oder Richter so schwierig denen mal so richtig auf die Finger zu hauen? Oder gibt es eine Lobby wo die Geldgeber machen können was Sie wollen. Einschließlich Richter?
Aber der Ton bzw. der Ausdruck der Versicherungsanwälte ist wirklich beschämend.

# Torwaechter & bobb
Gegen die Verjährung hat unser Anwalt schon in der Klageschrift vorgesorgt. Also dieses übel sollte keine Rolle spielen

# Rekobär
Mein Vater wurde aus Kostengründen nicht obduziert. (Aussage der Polizei)
Als Beispiel, hat der Verunfallte keinen Kopf mehr, ist die Todesursache, kein Kopf mehr. (ich hoffe ich drücke mich nicht zu blöde aus)
Die Polizei die meiner Mutter die Unfallnachricht überbracht haben, haben natürlich auch ein paar Frage gestellt.
Dazu musste meine Mutter sich geäußert haben, dass er Blutverdünnungsmedikamente nimmt. Drauf kam natürlich die Frage Wieso???
Mein Papa hat 1990 einen Herzinfarkt. Nicht mehr und nicht weniger.
In der Staatsanwaltschaft Akte stand dann unter einen Punkt, das die Polizei (die nur die Nachricht überbracht hatten) annehmen, dass aufgrund der schweren Herzschäden der Unfall erfolgt ist.
Genau diesen Satz haben Sie sich rausgepickt und in der ganzen Erwiderung hoch und runter gespult.

Zeitgleich hat eine bestellte Medizinerin am Unfallort die Leichenschau durchgeführt. Lt. Ihrer Aussage waren folgende Ursachen für den Tot ausschlaggebend:

Schädelimpressionsfraktur mit Kalottenabled.
Schädelbasisfraktur
HWS-Fraktur


Allerdings beweisen die Unfall Skizzen und Rekonstruierung das das immer noch aktiv Gelenkt wurde. Ein aktives Fahrverbot vom Arzt war auch nicht verschrieben oder befohlen. (ob es doch anders war wie Du schon geschrieben hast, einen Anfall bekommen, weil man sich erschreckt und dann zusammensacken, weiss nur der lieb Gott) Die Aussagen der Polizei die am Unfallort waren sagen auch aus das mein Vater noch gelebt hatte. Sonst wären wir rechts von der Straße abgekommen und nicht wieder nach links und dann von der Fahrbahn abgekommen.
Wie soll man so etwas auch nach 4 Jahren beweisen? Ich denke das die RA der Versicherung in der Beweispflicht sind.
Hatte nur nachgefragt ob man wegen so etwas einen Leichnam exhumieren kann.
Da wurde gleich abgewunken. Nach 4 Jahren sind keine Organe mehr vorhanden die man untersuchen könnte bzw. kein Gericht würde dies anordnen.

Ich halte Euch auf jeden Fall auf den laufenden.
Sobald ich weitere Infos habe.
Wenn Ihr Fragen habt, nur zu....

VG
Christian
 
Guten Morgen und einen schönen 3ten Advent.

Ich muss Euch nochmal nerven.

Ich hatte gestern vom Rententräger meinen Bewilligungsbescheid zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
(schon mal keine Absage und ich freue mich darüber)
Da ich diese Situation von 2015 kenne, weiß ich, dass ich einen Beratungstermin erhalte und sicherlich zu dieser mehrwöchigen Erprobung verdonnert werde.
Mir geht es generell um die Kosten.
Ich bekomme seit 30.10.2018 kein Geld mehr. (Arbeitslosengeld endete dort)
Hartz4 wurde bei Mir abgelehnt, weil wir zu "vermögend" sind.
Wie oben schon erwähnt, schaut es Lohntechnisch echt finster aus. Hätte man evtl. Chancen dass der Rententräger ab dieser Bewilligung eine "Einkommen" zahlt oder testen die Mich über mehrere Wochen und ich bekomm dennoch kein Geld.
Hat hier jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Über ein Feedback von Euch würde ich mich super freuen.

(ich kann abwarten und beim Termin diese Fragen loswerden aber dann sitze ich bis Neujahr auf heiße Kohlen....... ;o)

VG
Christian
 
Guten Morgen liebe Gemeinde,


mein letzter Eintrag ist tatsächlich fast 3 Jahre her....... ohhhh mannn wie die Zeit vergeht.
Ich entschuldige mich bei Euch, dass ich mich etwas zurückgezogen habe. Ich wollte einfach nur noch Abstand von der der ganzen Thematik.
Allerdings schulde ich Euch noch ein paar Informationen.
Wir haben das hier gemeinsam begonnen und ich finde es nur fair, wenn Wir es auch gemeinsam abschließen.
Es wird jetzt ein etwas längerer Text.

Ende 2018 bis fast Ende 2019 habe ich ALG2 bezogen. Es war kein Zuckerschlecken und die Reha Abteilung konnte oder wollte nicht wirklich helfen.
Da ich laut Gutachter vom Arbeitsamt auf den ersten und zweiten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar bin, trat sehr schnell Ruhe ein.
Einmal im Monat hallo sagen und wieder nach Hause.
Fast 40ig Bewerbungen blieben erfolglos. Das kratzt an sein (mein) Selbstvertrauen.
Thematik Rententräger: Ich wurde über fast zwei Jahre hingehalten um dann wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen zu werden.

Seit Ende 2019 bin als Franchise Partner für ein Hausbauunternehmen unterwegs und erarbeite mir hier meine Brötchen. Für mich war es superwichtig wieder was zu machen und meine Familie, wirtschaftlich zu unterstützen. Quasi wieder die Brötchen nach Hause bringen.
Fader Beigeschmack, ich bin selbstständig mit allen Pflichten........... Das passt Mir net so.

Tja, was macht der Versicherungsfall???
Meine gesamte Familie, musste sich 2019 einen Psychologischen Gutachten unterziehen.
Diese Auswertung mit Gutachtenbereinigung (sag ich mal so) hat tatsächlich bis Anfang 2021 gedauert.
Der generische Anwalt war super fies und eins kann ich nicht mehr lesen.............. mit Nichtwissen wird bestritten .....................
Wir hatten vor ca. 8 Wochen unseren zweiten Gerichtstermin und ja, was soll ich sagen.......
Der Richter sehr sehr hart und irgendwie fies zu uns. 2 Stunden mit einen "bösen" Anwalt und einen "fiesen" Richter können schon echt lang sein.
Meine Anwälte vermuten nur, dass der Richter so sein musste zwecks Befangenheit.
(ich hoffe das war tatsächlich so)
Das Urteil wurde am Freitag, den 08.10.2021 gesprochen. Wir sollten nächste Woche von unserer Kanzlei Bescheid bekommen.
Ganz ehrlich, ich habe kein Gefühl. Geht es gut aus und bekommen wir so eine richtige Niederlage. Ich kann es nicht einschätzen.

Fazit zu dieser Thematik:
Ich bin entsetzt das solch ein Fall fast 7 Jahre dauert. (mir ist bewusst das es Fälle gibt, die viel viel länger dauern)
Ich habe 3 Punkte für mich festgestellt:

Punkt 1:
Für alle frisch verunfallten die sich wie vor 7 Jahren hier einlesen und neugierig sind, was da so kommen kann.
Organisiert Euch einen vernünftigen Anwalt und seid Euch sicher, es wird ein Marathon und kein Sprint. (im Blödesten Fall ;o)

Punkt 2:
Etwas Glauben an unser Rechtsystem ist bei mir verloren gegangen.
Ein KfZ Schaden wird gefühlt innerhalb von 2 Wochen reguliert. Wenn da ne 120K Karre steht, dann ist das so.
Hat man einen Körperlichen Schaden erlitten, muss man sich noch rechtfertigen, warum in das KfZ gestiegen ist oder warum ich überhaupt an diesen Tag das Haus verlassen habe.
Einfach nur gruselig.

Punkt 3:
Die Hilfe die Ihr in diesem Forum erhaltet und das unentgeltlich ist einfach nur krass.
Das Fachwissen und die Erfahrungswerte sind unbezahlbar.
Der Ton, wie hier kommuniziert wird, ist einfach nur prima.
Ich habe wahrscheinlich nicht alles gemacht, zu was Ihr geraten habt aber das ist auch nicht wichtig.
Wichtig war es für mich, dass man hier aufgefangen wird, in einer solch blöden Situation.
Auch wenn es nur ein Blechschaden bei Euch ist, nehmt die Hilfe an. Es muss nicht immer ein Todesfall dabei sein.

Abschließend für heute denke ich das mein Papa auf uns stolz sein kann, dass wir nicht kampflos uns unterbuttern haben und das wir für ein paar graue Haare gesorgt haben ;o)
In diesen Sinn wünsche ich Euch einen ruhigen Sonntag.

p.s Falls jemand Fragen haben sollte, dann löchert mich einfach
 
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