• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrsunfall mit Todesfolge

@v6freak
Hi, habe gerade deinen Post gelesen, das klingt schrecklich - tut mir sehr leid, was da passiert ist :( Unsere Redaktion sucht derzeit Unfallopfer, die uns ihre Geschichte erzählen wollen. Geht generell um Gefahren im Straßenverkehr und wie man diese verhindern kann. Bei Interesse melde dich doch gern mal bei mir! laura.kipfelsberger@metaproductions.de
 
Hallo zusammen,



da mein letzter Eintrag doch wieder so lange zurückliegt, wollte ich Euch mal wieder meinen Status durchgeben.
Mal wieder ein riesen Entschuldigung für meine lange Abwesenheit.


#Gesundheitlicher Zustand#


Leider hat sich hier nix verändert.
Die Schmerzen sind nach wie vor stark und Regelmäßig. (die Medikamente machen es etwas erträglicher)



#Beruflicher Zustand#


Nach meiner Kündigung wurde ich über einen Gutachter vom Arbeitsamt untersucht.
Dieser sollte feststellen wie leistungsfähig ich für die Agentur bin.
Mit einem mulmigen Bauchgefühl bin ich zu dem besagten Termin gefahren.
Es hatte sich danach rausgestellt, dass dieser recht lässig war.
2 Stunden später war ich raus.
Nach ca. 6 Wochen hatte ich dann auch schon den Auswertungstermin bei der Agentur.
Lt. Gutachten bin ich auf den 1ten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
Auf dem 2ten Arbeitsmarkt soll es noch trauriger ausschauen. Daher wurde ich an den geliebten Rententräger übergeben.
Dieser hatte dann auch prompt ein Absageschreiben zugesandt.
Diese wären für mich nicht zuständig da ich ja ein super gesundes Kerlchen wäre.
Ich soll mich wieder an die Agentur wenden.
Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen.
Dieser wird bis zu den heutigen Tagen bearbeitet. Nach mehrmaligen Nachfragen gab es keine Informationen.
Außer,.......... ich soll doch etwas Geduld haben.
Da ich aber ab November in das Hartz4 rutschen werde, bin ich schon super nervös........
Ich habe einfach Angst um unsere Wirtschaftliche Existenz.


#Unser neuer Rechtsanwalt#


Dieser hatte, wie ja schon geschrieben, sich recht schnell in die Akte eingelesen und zu einem Rundumschlag ausgeholt.
Es kamen diverse Abfindungsangebote der Versicherung. Diese waren nicht mal ansatzweise zufriedenstellend.
Aufgrund dieser Hartnäckigkeit der Versicherung, wurde dann die beiden (Tochter und Ich) Klageschriften ausgefertigt.
Nachdem diese noch zweimal nachgebessert wurden hatten wir zwei ordentliche und 36 Seiten starke Klageschrift auf den Tisch liegen.
Nach 3,5 Jahre hatten wir einen kleinen Fortschritt gemacht.
Das unsere Rechtschutzversicherung für ca. 8 Wochen diese Klageschriften nicht freigegeben hatten, fällt da auch nicht mehr ins Gewicht!!
Vor ca. 2 Wochen wurden beide Klageschriften an das Gericht übersandt.
Jetzt geht es in die nächste Runde........
Lt. dem Anwalt (das soll ein Erfahrungswert sein) soll der Richter in diesem Gericht total auf Abfindungsgespräche stehen.
Ich Weiß zwar noch nicht wie ich diesen Wert werten soll aber ich lass mich ein überraschen.
Sobald ich hier die nächsten Infos habe, gebe ich Euch Bescheid.


Bis dahin

VG Christian
 
Hallo Christian,

jedes Gericht wird einen Vergleich vorziehen, weniger Arbeit, das Gericht wird im Gütetermin einen Vergleichsvorschlag machen und vage Begründen, warum er die entsprechende Höhe hat, ich erwarte ohne deinen Fall zu kennen 10 - 30%.

Du solltest eine Hartz4 Beratung aufsuchen, die können dir 100%tig weiterhelfen, auch mit ALG1, dieses ist eine Versicherungsleistung und muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn du bei Gericht in ein paar Jahren Geld bekommst, musst du davon Hartz4 zurückzahlen.

Auch für Hartz4 musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, nochmal, eine Hartz4 Beratung aufsuchen, die ist kostenlos und du kannst dir im Vorfeld eine menge Ärger ersparen.

Wenn du bei der Hartz4 Beratung warst, wäre es schön, wenn du uns das Ergebnis mitteilen würdest. Dieses könnte auch für Andere eine wichtige Anregung sein, zu einer Hartz4 Beratung zu gehen, tut auch gar nicht weh.

MFG Marima

MFG Marima
 
Hallo Christian,

die Erfahrung habe ich mittlerweile auch gemacht mit dem Abfindungsvergleich. Die ZPO sieht von vornherein eine Güteverhandlung vor, bevor es tatsächlich in die Hauptverhandlung geht. Das ist aber Richterunabhängig.

In den ganzen Jahren meiner Unterstützung für Unfallgeschädigte habe ich bisher nur wenige Richter kennen gelernt, die lieber ein Urteil sprechen. Die meisten Richter wollen lieber, dass sich die Parteien auf einen Vergleich einigen. Das erspart den Richtern Arbeit in Punkto Formulierung der Urteilsbegründung. Andererseits wollen sie auch nicht, dass, falls ihr Urteil eine Berufung nach sich zieht, dass der Fall wieder vom Berufungsgericht an sie zurück verwiesen wird.

Insofern ist die Aussage Deines Anwaltes nichts ungewöhnliches.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Marima, Hallo RekoBär,


vielen Dank für Eure Informationen.


#Marima#
Was ich noch nicht verstehe, warum ich mich beraten lassen soll bzw. warum das Hartz4 zurückgezahlt werden soll?
Die Agentur weiß Bescheid über den Unfall und ich denke, dass Ihre Regressabteilung schon bald die Arbeit beginnt.
Der Rententräger hatte ja auch schon ca. 10 Monate nach meinem Unfall mich angeschrieben. (Regressforderungen ect.)
Beide Träger wissen auf jeden Fall Bescheid.


#RekoBär#
Ich hatte mich nochmal über die Güteverhandlung belesen.
Ist es tatsächlich so, dass die Richter zwecks Arbeitsaufwand "einen" zum Vergleich drängen wollen?
Oder das das in der Praxis so oder so ähnlich ausschaut?
Ich kann ja ehrlich sein.....


Lt. meinen Anwalt gibt es zwei Klagen.
Meine Tochter und für Mich.
Es stehen einmal ca. 20k und einmal 95k zur Debatte.
Wir sollen uns nicht abfinden lassen. Dennoch diesen Termin wahrnehmen.
Warum soll ich mich abfinden lassen, wenn der Richter oder auch der Ansprechpartner der Versicherung einen Vorschlag erbringen, der weit und den geschriebenen Zahlen liegt. (nach Absprache mit RA sind diese Zahlen realistisch und nicht künstlich gestreckt)
Da es schon 3,5Jahre so geht und sicherlich nochmal so lange, bin ich etwas auf Streit aus.
Die Versicherung kann ja nicht machen was Sie will und am langen Arm verhungern tuen wir auch nicht.....
Die Messer sind gewetzt


VG
Christian
 
Hallo Christian,

Da ich aber ab November in das Hartz4 rutschen werde, bin ich schon super nervös........
Ich habe einfach Angst um unsere Wirtschaftliche Existenz.

Bei ALG1 musst du dem Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden Täglich zur Verfügung stehen und bereit sein dich vermitteln zu lassen,

Lt. Gutachten bin ich auf den 1ten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.

Mit der Aussage kann ich nichts anfangen, es geht um darum ob du Erwerbsfähig bist, dieses ist der erste Grund eine Hartz4 -Beratung aufzusuchen.

Wenn du im November einen ALG2 Antrag stellst, musst du angeben das du Ansprüche gegen eine Versicherung hast,
daher wird Hartz4 nur unter Vorbehalt bezahlt.

Auch bei ALG2 musst du dem Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden Täglich zur Verfügung stehen und bereit sein dich vermitteln zu lassen, dieses hat nichts mit dem 2ten Arbeitsmarkt zu tun.

Ich halte einen Besuch bei einer Hartz4 -Beratung für mehr als erforderlich, offensichtlich müsste das Arbeitsamt Leistungen erbringen, möchte sich aber herausreden, die Leistungen musst du nicht zurückzahlen, da eine Versicherungsleistung, du musst aber Bewerbungen schreiben.

MFG Marima
 
Hi.
Ich bekomme Alg1.
Die Agentur hat mich an den Rententräger verwiesen da diese die Eingliederung ins Berufsleben prüfen sollen. Bzw. Ob es zu einer Berentung kommen soll. Die Bezüge laufen noch über die Agentur.

Vg
Christian
 
Hallo zusammen,


schon sind wieder 6 Monate ins Land vergangen und nix hat sich getan.
Ich beziehe seit fast 2 Monaten kein Arbeitslosengeld mehr. Hartz4 wurde abgelehnt, weil wir nicht bedürftig genug sind.
(ich komm Mir etwas verarscht vor) Wir sind mittlerweile zu 4 und leben von einem schlechten Einkommen plus Kindergeld + einer kleinen Mieteinnahme. (wenn diese versteuert wird kann man diese eigentlich gar nicht mehr mit anzählen)
Das Widerrufsverfahren beim Rententräger läuft auch seit 6 Monaten und es hat sich noch nix ergeben.
Jede Woche rufe ich die Hotline an und werde vertröstet. So langsam verliere ich auch den Mut.

Vor ca. 4 Wochen habe ich unsere Klage Erwiderung der HUK erhalten. Auf 54 Seiten wird alles bestritten bzw. Mir sogar zur Last gelegt, dass ich zu meinem Vater mit ins Auto gestiegen bin. Schließlich kenn ich ja die Gefahren im Straßenverkehr!!!!!
Lt. Versicherung war mein Vater auch schon tot bevor es zu dem Einschlag gekommen ist. Daher wollen diese mit keinen Cent haften.
Vor Wut hätte ich fast den Monitor vom Schreibtisch gewedelt......
Es ist im Januar 2019, 4 Jahre her und ich habe gedacht das ich taff genug bin aber langsam verliere ich wie oben schon geschrieben den Mut.
Ich nutze jetzt einfach mal die Möglichkeit und kotz mich bei Euch aus...

Vielen Dank
 
Hallo,

warst du in der Zwischenzeit mal in einer Hartz4-Beratung, die können dir sagen ob du Ansprüche hast.

Hast du schon Wohngeld beantragt.

Die Vorgehensweise der Versicherung ist normal, darum wird sich dein Anwalt kümmern.

MFG Marima
 
Hallo v6freak,

leider greifen die Versicherungen immer offensiver die Unfallopfer an. Das ist leider so. Es gibt allerdings Verhaltensregeln, an die sich ein Anwalt halten sollte:

"Zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts gehört nach § 43 a Abs. 3 BRAO das Gebot der Sachlichkeit. Ein anwaltsgerichtlich oder mit einer Rüge zu ahndendes unsachliches Verhalten des Rechtsanwalts liegt dann vor, wenn eine strafbare Beleidigung gegeben ist. Da der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze im Zusammenhang mit der anwaltlichen Berufsausübung auch eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung ist, ist der Rechtsanwalt, der bei der Ausübung seines Berufs in strafbarer Weise beleidigt, nicht nur strafrechtlich, sondern nach Maßgabe des § 115 b BRAO auch berufsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. "
Heft 05/2014: Anwaltliche Äußerungen – Sachlichkeitsgebot und Ehrverletzungsdelikte - Rechtsanwaltskammer Hamm

"(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a BRAO - Einzelnorm

Du könntest mit deinem Anwalt prüfen, ob solch ein strafbares Verhalten vorliegt. Falls nicht, würde es evtl. Wirkung zeigen, wenn du die beleidigenden Passagen herauskopierst und ein Schreiben mit einer Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes einlegst. Das solltest du allerdings nur tun, wenn es - aus sachlicher Sicht - wirklich Beleidigungen waren. Aber das kannst du auch mit deinem Rechtsanwalt besprechen.

Wahrscheinlich wird eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer nicht viel bewirken, aber vielleicht fühlst du dich dann besser?! Auf der anderen Seite hast du wieder Schreibkram damit ... aber auf jeden Fall musst du bei einem Schreiben sachlich bleiben! Lass es evtl. von einer neutralen Person oder deinem Rechtsanwalt gegenlesen, damit du dir nicht selbst ein Bein stellst, falls du beabsichtigst, ein solches Schreiben aufzusetzen.

Ich denke, es kann im Prinzip nicht schaden, wenn sich die UO über solche beleidigenden Schreiben beschweren. Das ändert auf lange Sicht evtl. ein wenig den Ton der Anwälte!? Wäre jedenfalls meine Hoffnung. Denn wenn alle das ohne Protest hinnehmen, wird es in Zukunft wahrscheinlich noch schlimmer werden.

"In welchen Fällen hilft die Rechtsanwaltskammer weiter?

Die Rechtsanwaltskammer wird u. a. tätig, wenn gegen ein Kammermitglied eine Beschwerde erhoben wird oder der Mandant um Vermittlung bittet, um Unstimmigkeiten im Mandatsverhältnis zu bereinigen. Erforderlich ist allerdings stets, dass Ursache der Streitigkeit etwaige Verstöße gegen anwaltliche Berufspflichten sind. Dies ist z. B. bei einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht, einem Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, einer Vertretung widerstreitender Interessen oder bei verzögerter Weiterleitung von Fremdgeld der Fall."
FAQ - Rechtsanwaltskammer Hamm

Ich kann deinen Ärger gut verstehen, wir haben auch schon viel schlucken müssen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, V6Freak!

So machst Du jetzt im Widerspruchsverfahren denen Beine:

Du schreibst per Fax an die Geschäftsführung der DRV, gibst Dein Aktenzeichen an, und dann, sehr geehrte Damen und Herren von der Geschäftsführer, gehts los:

"Das Widerspruchsverfahren bei Ihnen dauert zu lange. Ich beschwere mich darüber die Dauer.

1.)
Bitte teilen Sie bis zum (Datum in 8 Tagen) per Fax mit, wer in Ihrem Beschwerdemanagement für mich der Ansprechpartner ist (mit Telefonnummer, Faxnummer und e-mail-Anschrift) und wann entschieden wird.

2.)
Bitte teilen Sie dabei auch per Fax mit, woran es liegt, dass noch nicht entschieden ist.

3.)
Bitte teilen Sie ebenso mit, was Sie in welchem Zeitkorridor unternehmen, dass das Problem behoben wird.

4.)
Sollten Sie auf Nachrichten warten, bitte teilen Sie mit:

a.) Wen haben Sie gefragt?
b.) Was sollen Sie wissen?
c.) Wann haben Sie gefragt?
d.) Wann haben Sie erinnert?
e.) Wann haben Sie gemahnt?

5.)
Bitte teilen Sie dabei mit, welche Termine Sie vorab im Widerspruchsausschuß für meinen Fall reserviert haben. Wenn Sie keine Termine reservieren, teilen Sie mit, wieso Sie der Auffassung sind, dass jetzt keine besonders hohe Geschwindigkeit nötig ist, um das Versäumte aufzuholen. Dass das nötig ist, findet nämlich das Bundesverfassungsgericht, wenn's mal zu langsam gegangen ist (Bschluß 20.07.2000, 1 BvR 352/00). Zu einem fairen Verwaltungsverfahren, wie es mir zusteht, gehört auch, dass in vertretbarer Zeit entschieden wird, Art. 6 EMRK. Zu beachten ist, dass es bei mir um die Existenzgrundlage geht. Daher eilt das.

6.)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den WIderspruch nunumehr züggig zu bearbeiten, sehe ich mich gezwingen, Untätigkeitsklage nach § 88 SGG zu erheben und mich beim Bundesversicherungsamt zu beschweren.

7.)
Bitte antworten Sie per Fax, denn ich will nach dieser Dauer mich nicht mehr vertrösten lassen. Vertröstungen haben ich schon x-fach am Telefon erlebt. Das genügt nicht mehr den Anforderungen des SGB I.

Mit freundlichen Grüßen!

-----------------------------------------------------------

"Bundesversicherungsamt": Das hören die ganz ungern, das ist die Aufsichtsbehörde.
Das sollte den Ros im Betrieb lösen-.


ISLÄNDER


I
 
Top