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Urteil VGH Mannheim: Unfallruhegehalt anerkannt

Ich habe meiner Meinung nach im Jahre 2004 einen Dienstunfall erlitten.
Nach 7 Jahren habe ich vor dem VG Gelsenkirchen nunmehr Recht bekommen.
Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass es sich bei mir auch um einen qualifizierten Dienstufall handeln könnte, ich wurde im Büro, in Ausübung meines Dienstes von einem Asylbewerber körperlich angegriffen, ich denke dass es sich hierbei sehr wohl um einen rechtwidrigen Angriff auf einen Beamten, nämlich mich, stattgefunden hat. Außerdem wurde mir bei der Auseinandersetzung eine Morddrohung unterbreitet.
Würde gerne wissen, wie Ihr das hier im Forum seht.:):):)

Ergänzung, ich komme aus NRW und mein Anwalt hat sich mächtig für mich ins Zeug gelegt!
Stehe gerne auch für Rückfragen zur Verfügung, habe mich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Beamtenrecht auseinandergesetzt, notgedrungen.
Dennoch, sowohl der vorherige Dienstherr als auch die Westfälische Versorgungskasse können einem das Leben, trotz des gewonnenen Prozesses, schwer machen.
Ich hoffe, dass ich hier noch neue Ideen und Informationen aufgreifen kann, denn der Kampf geht offensichtlich weiter!
Ciao, M.S:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sunfire.

Wieso deiner Meinung nach hast du einen Dienstunfall erlitten.Was meinst du mit Qualifizierten Dienstunfall handeln könnte. Es war ein Tätlicher Angriff was hattes du für Beschwerden danach .
Wird es nich auch bei der BG oder ähnliches gemeldet ?Ich war damals krank und in Therapie nach den Überfall auf der Arbeit .Hab 4 Monate Arbeiten können und seidem AU .Reha mit Begutachtung keine bleibenden Unfallschäden obwohl ich noch Beschwerden hab zum Psychologen geh und auf Medis angewiesen bin.
Da ich noch was mit der LWS hab OP 3.2010 und Knieprothese schieben die alles auf die anderen Krankheiten. In meinen Job darf ich nicht Arbeiten auch ähnliches mit psychischer Belaßtung nicht.
Aber die BG zahlt alle KOsten was ich an Therapie brauche und sollte ich fit werden kann ich ne Berufsfindung bekommen,was bleibt mit 55 Jahren und körperlichen Gebrechen .EMR eingereicht .
LG SONJA
 
Hallo + danke, für die NAchfrage,

also ich bin seit dem 01.10.2005 aufgrunde eines PTB-Syndroms, nach einem Dienstunfall, in den Ruhestand versetzt worden. Bei dem tätlichen Angriff ist es nicht zu schweren Verletzungen gekommen, dennoch war es ein rechtswidriger Angrif, die zweite Voraussetzung für einen qualifizierten Dienstunfall. Somit habe ich, so denke ich zumindest einen Anspruch auf Unfallausgleich und eben auch um ein erhöhtes Unfallruhegehalt, bin auf Dauer dienstunfähig, habe einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt, vorher 60 danach 80 % und das Merkmal G, jetzt erneut einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Denke, dass ich jetzt aufgrund des dauerhaften PTB-Syndroms, was in den Broschüren zur Schwerbehindering vom Landschaftsverband Westfalen Lippe,näher definiert ist, dort steht, bei einer schweren Anpassungssörung auf Dauer bis zu 100 % MdE!
Insofern werde ich alles versuchen, einen qualifizierten Dienstunfall zu erstreiten, mal sehen, was kommt!:)
 
Ergänzung

Ich habe seinerzeit gegen den Asylbewerber Strafantrag gestellt, alles bei der wvk gemaeldet, danach eben 7 Jahre das Verfahren erduldet.
Mein Dienstherr hat mir damals gesagt, dass jeder Beruf ein gewisses Risiko birgt und wenn ich mich gewehrt hätte, ich noch ein Diziplinarverfahren zu erwarten gehabt hätte.
Alles in allem wirklich eine scheiss Situation, danach trugen die Mitarbeiter Schutzwesten, haben Selbstverteidigungskurse besuchen müsse und wurden mit Pfefferspray ausgestattet, wie gesagt, danach!
Es musste erst etwas passieren, damit gehandelt wurde!
 
Meine Region ist Baden-Württemberg. Ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Beamtenrecht müsste also das Landesrecht kennen.

Hi Rolff,

nun ja, dieser, den ich pers. kenne, hat seine Kanzlei in NRW. Ich weiß nicht, inwiefern das Landesrecht so wichtig ist.
Aber Du kannst ihn ja mal anrufen und schöne Grüße von der Freundin seiner Tänzerin bestellen;)
http://5952110.de.strato-hosting.eu/tatigkeitsstpekrum.html

Grüßle vom Herzblut
 
Dienstunfähigkeit und Unfallruhegehalt

Danke und viele Grüße an Teddy und Herzblut.

Ich war inzwischen zum Startgespräch bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Beamtenrecht), nachdem meine Dienststelle mir endlich mitgeteilt hatte, welche Behörde in meinem Fall zuständig ist. Der Anwalt sollte das Landesrecht gut kennen (Antwort an Herzblut), denn die Bundesländer haben jetzt anstelle des BeamtVG eigene Beamtenversorgungsgesetze (Föderalismusreform).

Zuvor gab es mit meiner Dienststelle ein langes Hin und Her zur Frage der Zuständigkeit. Vor dem Gespräch mit dem Anwalt hatte ich das Thema "Dienstunfähigkeit und Unfallruhegehalt" gründlich aufgearbeitet. Ich habe mir alle BVerwG-Urteile seit 1980 ("wesentlich mitwirkende Teilursache" und "Gelegenheitsursache") beschafft. Wer also Bedarf an den grundlegenden Urteilen hat, auch an jenen, die nicht im Internet abrufbar sind, kann sich gerne melden (pdf-Datei).

Wichtig ist noch, dass seit Anfang 2009 die Versorgungsmedizin-VO gilt, mit der die "Anhaltspunkte ..." (AHP 2008) abgelöst worden sind. Das ist wohl noch nicht allen bekannt. Damit wird die Beurteilung im Schwerbehindertenrecht (GdB) und im Dienstunfallrecht (GdS, früher MdE) vereinheitlicht.

Inzwischen habe ich bei meinem Versorgungsamt beantragt, dass ich das amtsärztliche Gutachten erhalte, damit ich die Einzel-GdB zu meinem Gesamt-GdB 70 erfahre. Diese Daten liegen jetzt vor (ganz unkompliziert, ohne förmlichen Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SBG X) und ich will damit im Blick auf das Unfallruhegehalt argumentieren. Vielleicht lenkt die Behörde (und der Amtsarzt) dann ein. Große Hoffnung habe ich allerdings nicht.

Unklar ist noch - ich weiß nicht, ob das in dieses Forum passt - was die verschiedenen Ziffern im amtsärztlichen Gutachten bedeuten, zum Beispiel steht da: "B70 Chronisches Schmerzsyndrom, Bl. 7f ..." oder "R13 Bandscheibenschaden". Weiß darüber jemand Bescheid? Im Internet finde ich nichts.

Vielen Dank und schöne Grüße bis zum nächsten Mal von Rolff
 
Unklar ist noch - ich weiß nicht, ob das in dieses Forum passt - was die verschiedenen Ziffern im amtsärztlichen Gutachten bedeuten, zum Beispiel steht da: "B70 Chronisches Schmerzsyndrom, Bl. 7f ..." oder "R13 Bandscheibenschaden". Weiß darüber jemand Bescheid? Im Internet finde ich nichts.

Hallo,

wie alt sind diese Einträge ca.

gruß
netzguru
 
Hallo Rolff,

da nicht erwähnt wird, von welcher Behörde das GA ist, würde ich sagen, dass es lediglich Ordnungsbezeichnungen darstellt.

Unklar ist noch - ich weiß nicht, ob das in dieses Forum passt - was die verschiedenen Ziffern im amtsärztlichen Gutachten bedeuten, zum Beispiel steht da: "B70 Chronisches Schmerzsyndrom, Bl. 7f ..." oder "R13 Bandscheibenschaden". Weiß darüber jemand Bescheid? Im Internet finde ich nichts.

Zumindest ist es bei uns so. Es gibt eine Liste, die ähnlich der AHP und an diese angelehnt die Beschreibungen aufgliedert.

Übrigens: die angesprochenen Urteile würden mich mal interessieren. Welchen Umfang hat denn die "Sammlung" (Größe in MB, etwa)? Da Du noch nicht genügend Beiträge hast, kann ich Dir leider keine PN schicken. Evtl. e-Mail an unfallopfer@online.de


Gruss

Sekundant
 
Dienstunfähigkeit und Unfallruhegehalt

Hallo liebe Leute,

ich möchte zunächst netzguru, Sekundant und wolfgang-f-doerr um Entschuldigung bitten, dass ich auf Eure Texte bisher nicht geantwortet habe. Ich komme darauf nächste Woche zurück. In meiner Angelegenheit bin ich etwas schlauer geworden. Auf den Text meines Rechtsanwaltes habe ich bis kurz vor Weihnachten warten müssen. Jetzt kann ich weitermachen. Wie gesagt, Näheres folgt nächste Woche.

Heute, am 2. Tag des neuen Jahres, möchte ich Euch alle liebe engagierte - und zum größten Teil wohl auch leidgeprüfte - Mitstreiter herzlich grüßen und Euch ein gutes neues Jahr wünschen. Gute Gesundheit und Erfolg bei Euren den Rechtsangelegenheiten wünscht Euch Rolff.
 
danke

danke an TEDDY und alle, die auchin Bezug auf Stevens etwas nützliches von sich gegeben haben

bei mir ist es so, dass ich wegen einem OFI-Gutachten (Domes) vom LG und auch vom OLG abgeschmettert wurde - die Urteile strotzen nur so vor Fehler, genau wie das Gutachten von Domes - eben alles eine Sippe!

Nun, trotz Verweigerung der Revison, konnten wir beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde einreichen - so ist das eben´, wenn man zu viel Senf erzählt....ich warte nun auf die Antwort vom BGH, wobei mein BGH-Anwalt von der Zulassung ausgeht, weil schon das LG so massive Fehler gemacht hatte und das OLG darauf aufgebaut hat. Wird sie zugelassungen, dann stürzt der Turm zu Babel hoffentlich ein! Es muss doch auch noch etwas Gerechtigkeit in Deutschland geben.....

Also feste Daumen drücken!

Nochmals danke und alles Gute,
 
Hallo,

bei der Gelegenheit @Rolff

Wer also Bedarf an den grundlegenden Urteilen hat, auch an jenen, die nicht im Internet abrufbar sind, kann sich gerne melden (pdf-Datei).

Hatte ja mal Interesse bekundet :(. Die Ankündigung vom 3.1.


wäre jetzt auch um :rolleyes: aber er hat es seitdem leider nicht mehr oft geschafft ins Forum zu kommen.


Gruss

Sekundant
 
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