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Urteil VGH Mannheim: Unfallruhegehalt anerkannt

hallo wolfgang-f-doerr

es ging um Unfallfürsorgeleistungen, aufgrund der chronischen Schmerzen haben die Orthopäden u.a. Physiotherapie verordnet. Diese Kosten aus Unfallfolgen habe ich eingereicht. Die momentanen Ärzte weigern sich getrennte Rechnungen für den <normalen> Bereich und den <Unfallfolgenbereich> zu stellen, denen ist der Verwaltungsaufwand zu groß.

Die Unfallverwaltende Stelle beim Landesamt für Versorgung will sogar auf Medikamentenrezepten den wortlaut: Diagnose und ....aufgrund Dienstunfall vom.....

Da die Ärzte das verweigern, schicke ich die Arztrechnungen an Beihilfe u private Krankenversicherung und die Krankengymnastik etc an die Unfallverw. Stelle am Landesamt für Versorgung.

Wie du aus dem Urteil April 2009 ja gelesen hast, hatte die Personalstelle am Regierungspräsidium nach dem Zeitpunkt der zur Ruhesetzung Dez2002 Bescheide erstellt, die, weil sie nicht mehr für mich zuständig waren, als rechtsunwirksam erklärt worden waren. Letzte Woche kam gerade von dieser Stelle der Anruf, ich sollte erneut aufs Gesundheitsamt zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit.

Ich fragte nach und tatsächlich der letzte Eintrag in meiner Personalakten sei 2007 gewesen und mir könnte es ja seither wieder so blendend gehen und ich sei mit 56 so jung, dass sie eine Reaktivierung sich vorstellen könnten.

Erst einmal war ich aufgeregt, dann wütend und dann musste ich laut lachen!
Es fehlte das Ergebnis des vom Gericht eingeforderten Gutachtens 2007, das Urteil 2009 usw. Genau wie es die Richter vom VGH Mannheim festgestellt hatten, weiß die rechte Hand nicht was die linke tut.

Die Dame vom Reg.Präsid. hat mich daraufhin mit der Rechtsstelle verbunden, wo eine junge Rechtsassesorin hoffte, sie hätte mit ihrem Anruf zur Dienstfähigkeitsüberprüfung bei mir nichts ausgelöst. Ich habe ihr geantwortet: ich habe 11 Jahre nach dem Unfall meine chronischen Schmerzen, ob ich mit ihr Rede oder nicht.

Einen Tag später rief sie zurück, es sei alles geklärt, sie hätte u.a. mit dem Gesundheitsamt gesprochen, ich hätte nichts mehr zu befürchten. HA HA HA

mfg Teddy
 
Hallo Teddy,

ja wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum lachen!

Habe heute nochmals ausgiebig in Deinem urteil gelesen - und kann nur nochmals sagen, es hilft mir sehr zur innerlichen Vorbereitung auf das, was da kommt.

Aber dass die Rechtsassessorin immerhin einräumt, jetzt sei sei Sache erledigt, das ist ganz ungewöhnlich. Dass sich jemand selbst korrigiert?

Hab ich beim RP bzw. OSA noch nicht erlebt. Stur wie die Böcke.

Und dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, das erleb ich mit dem LBV: Die haben "vergessen", mir den Familienzuschlag STufe 1 (wegen der Aufnahme meiner Tochter in meinen Haushalt) im Ruhegehalt festzusetzen.

Begründung einmal: Die Kindesmutter (auch Beamtin) erhielte den Zuschlag. (Die hatte ihn aber schon wegen eines älteren Kindes).
Dann wieder: Auf die Verhältnisse bei der Kindesmutter kommt es nicht an.

In der Akte steht in sich widersprüchlioches Zeug. In der Verhandlung wollte ich darauf hinweisen, aber:

Es ist, als ob man an eine Wand redet.

Was ganz kurios ist: Dadurch, dass das Land so zäh mich bekämpft (in einem anderen Verfahren um die Unfallfolgen), verliert es die Regressmöglichkeit beim Unfallverursacher, sorgt also für (auf Lebenszeit gerechnet) 6-stellige Kosten.

Das hab ich versucht dem Juristen auf dem RP zu erklären - auch an die Wand geredet. Der kapiert es nicht, so verbohrt ist er in dem Gedanken, Beamten könnten nur Rentenneurotiker oder so was sein! Man fasst es nicht wirklich.

Lieben Gruß

wfd
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Ärzte das verweigern, schicke ich die Arztrechnungen an Beihilfe u private Krankenversicherung und die Krankengymnastik etc an die Unfallverw. Stelle am Landesamt für Versorgung.

mfg Teddy

Hallo,

es gibt noch einen anderen Weg:

einen Tag nur Unfall beim Arzt behandeln lassen und an einem anderen Tag den Rest und selbst alles auseinander rechnen.

Bzw.

2 Ärzte einer Unfallkasse und der andere für den Rest.

Wenn nicht alles sauber getrennt abgerechnet wird, kann eine Stelle einen etwas zanken und man selbst verliert auch Geld (Fahrgeld).

Bei mir Rechnet die PV jetzt alles auseinander und fordert das Geld für sich und die Beihilfe bei der Unfallkasse ein. (Meine PV erledigt auch die Beihilfe, alles nur an eine Stelle senden)

Da jetzt die Entscheidung gefallen ist, ist die PV und Beihilfe leistungsfrei und die Kosten hat die Unfallkasse zutragen.

Urteil/Beschluss kommt, wenn es beim BVerWG das eingestellt ist.

Gruß
netzguru
 
Gerichtsverfahren

Vielen Dank für den Beitrag.

Im Jan. 2010 hatte ich einen Dienstunfall. Ich habe mir das Sprunggelenk gebrochen. Seitdem habe ich Entzündungen usw.. Ich bin immer noch krank geschrieben. Im Herbst musste ich einen Arbeitsversuch nach 6 Wochen abbrechen. Berufsschullehrerin.
Jetzt ist eine Teildienstfähigkeit mit 75 % vorgesehen mit Gehaltskürzung und eine andere Verwendung.
Wer kann mir einen Anwalt in Stuttgart empfehlen ?
 
Könnten Sie mit mir bitte Kontakt aufnehmen. Ich habe ein großes Problem und brauche einen Anwalt für Verwaltungsrecht.
 
Ich habe ein großes Problem und brauche einen Anwalt für Verwaltungsrecht.

Hallo,
das ist wie einen Arzt empfehlen, der eine ist sehr zufrieden und ein anderer verflucht diesen.

Was soll denn der Anwalt erreichen?

Jetzt ist eine Teildienstfähigkeit mit 75 % vorgesehen mit Gehaltskürzung und eine andere Verwendung.

Das sieht doch nicht schlecht aus.
Teildienstfähigkeit welche Stundenzahl bzw. Prozent der Regelarbeitszeit.
Was soll denn die andere Verwendung sein?

Gruß
netzguru
 
Hallo 2Anne,

kannst du mir ne private Nachricht senden dann kann ich dir genauere Auskunft über eine n Verwaltungsfachanwalt zukommen lassen.

Gruß Teddy
 
Hallo an alle

wahnsinn, gerade lese ich dass jetzt 5000 die Seite mit meinem Urteil vor dem VGH Mannheim aufgerufen haben

wenn ich nur mit einem kleinen Teil die Informationen geben konnte, dass es bei ihren Gerichtsterminen besser - schneller - konkreter abläuft, macht mich ein bisschen froh -

Gerade jetzt wenn die Tage dunkler werden und die Psyche wieder schneller auf trüb schaltet, tun solch kleine Erfolgsstories einfach gut.

Liebe Grüße an alle Mitstreiter

Teddy
Wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen - viel Glück und viel Erfolg
 
BVerwG-Urteil vom 01.03.2007

Hallo Teddy,
durch Zufall bin ich auf diese Seite gekommen. Ich bin begeistert über die Hilfe. Du hast bestimmt sehr vielen Unfallopfern geholfen. Und mir auch, denn mit deinem Urteil hoffe ich weiterzukommen. Mein Fall ist etwas einfacher. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Berücksichtigung des anerkannten Dienstunfalls. Hilfreich das knapp, klar und verständlich abgefasste BVerwG-Urteil vom 01.03.2007 (2A 9.04). Ich suche jetzt noch einen Fachanwalt für Beamtenrecht (kannst Du mir da weiterhelfen?). Über das Weitere kann ich hier berichten. Und: Wo man so gute Tipps bekommt, sollte man auch mithelfen und Sponsor werden. Das will ich tun.
Vielen Dank und Gruß von Rolff
 
Hallo Rolff,

da Du noch keine PN schreiben kannst, frage ich Dich hier einfach: in welcher Region lebst Du?

Grüßle vom Herzblut
 
Liebes Herzblut,

danke für die Nachfrage. "Grüßle" gefällt mir schon. Warum? Meine Region ist Baden-Württemberg. Ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Beamtenrecht müsste also das Landesrecht kennen. Im übrigen bewegt sich bei mir etwas. Denn heute habe ich Post von meinem Dienstherr erhalten. Später mehr dazu.

Gruß von Rolff
 
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