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Urteil VGH Mannheim: Unfallruhegehalt anerkannt

Ach von meiner Seite aus herzlichen Glückwunsch!

Auch wie seenixe bitte ich Dich das Urteil hier einzustellen um andern weiterzuhelfen.

Danke und viel Kraft im weiteren Lebensweg.


moglerfreund

PS:
Nach zehn Jahren der Tortur sollte bei Deinem zuständigen Leistungsträger mal ein Wirtschaftsprüfer, prüfen, was den so an Kosten in diesen Jahren aufgelaufen sind die hätten vermeiden werden können!
 
hey natürlich, sobald das schriftliche urteil und die begründung mir zugestellt werden stelle ich das hier ein

vorab..ich hatte einen unfall(im dienst); schwerste verletzungen, psychischer schock etc..

ptbs, depressionen und panikattacken wurden von gutachtern festgestellt, aber von der gegenseite nicht aktzeptiert..erste instanz sah eine angebliche vulnerabiltät, die aber mit keinem wort in den gutachten vorkam, bzw von den gutachtern ausgeschlossen worden ist

in berufung gegangen..und jetzt endlich RECHT bekommen

danke an euch alle, diese seite hat mir kraft gegeben
 
vgh Mannheim

Hallo,
bin neu hier. Habe mit großem Interesse das VGH-Urteil von Teddy gelesen.

Mein Problem damit: Prof. Dr. Dr. Bernhard Widder aus Günzburg als Gutachter - jedenfalls kenne ich - mich nicht gerechnet - 4 Fälle, in denen er negativ für die Unfallopfer ist. Sein Buch Begutachtung in der Neuroliogie hat ein Kapitel um HWS-Verletzungen. Das Kapitel beginnt mit einem literarischen Zitat aus "Hoch zu Ross". Geschildert wird, wie Ärzte versuchen eine Frau, die über den Haufen geritten wurde und die sich im Kranksein wohlfühlt, zum Gehen zu bringen. Dem Leser wird damit nahegelegt, dass es sich bei HWS-Verletzten um SImulanten handelt.

Alle geschilderten Begutachtungsfälle in dem Kapitel laufen darauf hinaus, das der Geschädigte nix kriegt, selbst mit Bandescheibenvorfall und Höhlenbildung im Halsmark: Alles Unfallunabhängig oder Degeneration.

Freundlich sei der Mann - begutachtet aber immer gegen die Opfer:

Auch in dem Urteil ist ja der VGH dem Gutachter Widder nicht gefolgt, sondern hat die Kausalitätsfrage selbst positiv entschieden!

Ich sehe in Widder ein Problem für Betroffene.

wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

das Urteil für jeden zugänglich zu machen, war mit der Absicht verbunden Mut zu machen, dass Gottes Mühlen mahlen, mal sehr sehr langsam, aber wirkungsvoll.

Für mich kann ich nur sagen, dass ich Prof. Widder dreifach erlebt habe
1. Begutachtungstermin: gut vorbereitet, Akten studiert, Fragenliste erstellt, konkretes Interview - klare körperliche Untersuchung. Vorab bereits Fragebögen zugesandt bekommen mit Beschwerdenliste, Medikamenteneinnahmen etc. Das war sehr hilfreich
2. Gutachten - es ging so, es war klar, ich war auch nicht mit allem einverstanden und habe über 20 Fragen mit meinem Anwalt herausgearbeitet und Schlussfolgerungen in Frage gestellt.
3. Mündliche Aussagen, meine Fragen zum Gutachten wurden in der mündlichen Verhandlung Punkt für Punkt abgearbeitet. Die drei Richter haben bei Prof. Widder nachgefragt, wenn er das so formuliert, ob damit juristisch jenes gemeint sei etc. Das ging über 60min lang.

Das war alles sehr klar strukturiert, ganz anders als Prof. Stevens in der Vorinstanz.
Begutachtung 45min von oben herab, unvollständig, oberflächliche körperliche Untersuchung, die Testungen, die ich von vorhergehenden mehreren Neurologen kannte, liefen unter Druck ab mit ungenaueren Vorgaben etc. das Gutachten dann selber: strotzte durch viele Fehler -obskur ein Frontalkollision auf der Landstraße mit 40 gegen 60km/h sei gar nicht in der Lage Unfallfolgen hervorzurufen - meine chronische Schmerzen nur simuliert etc. Aussage vor Gericht: Ihm würden 45min reichen - etc Nachfragen unerwünscht - nur er hätte recht etc...zitierte: können sie bei xxx unter y nachlesen, da waren es aber Heckkollisionen etc.

Ich hatte Angst zu Prof. Widder zu gehen, er wurde aber vom Gericht vorgeschlagen. Stevens war von der Gegenseite beauftragt worden. Die beiden Gutachter kennen sich gut, haben bei der ANB - arbeitsgemeinschaft neurologischer begutachtung - jetzt dgnb - gemeinsam bei Tagungen hintereinander Vorträge gehalten, das habe ich über meinen Anwalt dem Gericht mitteilen können. Stevens wurde in der mündlichen Verhandlung mit keinem Wort erwähnt!

Also dann bin ich wohl mal ein Beispiel, dass ein Gutachten von Widder und seine Aussagen vor Gericht das ominöse Gutachten vorher von Stevens und dessen Aussagen ausgehebelt haben und ich RECHT bekkommen habe.

Ich hoffe, dass du trotz der ganzen Streiterei und juristischer Auseinandersetzung du mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen einigermaßen leben kannst und nicht den Mut verlierst.

Liebe Grüße Teddy
Wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen!
 
Hallo Teddy, danke für die Antwort.

Und danke für die Veröffentlichung des Urteiles.

Hatte grade ne längere Antwort, die mir irgendwie verschwunden ist.

EIn Punkt war, dass Dein Senat vom vgh auch sehr sachlich differenziert vorgegangen ist - was nicht immer vor Geircht so ist.

Mein erstes verlorenes Urteil von Dr. Hammer vom VG Freiburg sollte ich vielleicht auch mal als Negativbeispiel hier einstellen.

Stevens - darauf wollte ich hinweisen, ist einer der Leute die vom Oberarzt in die Gutachterrolle abgesprungen sind. Das ist der Club, in dem Widder und er sich treffen (Dort kann man - wenn man Geduld hat, sich auf medizinisches einzulassen, nachlesen, wie man Ansprüche von Geschädigten abwehrt!)

http://www.dgnb-ev.de/


Und Stevens selber ist ja bekannt schlecht, ist auch nur Titularprof., keiner der an der Uni lehrt o. ä., sondern Betreiber eines rein privaten "Institutes".

http://www.neurostevens.de/

Auch so ne "akademische Karriere" nur bis zum Oberarzt hatte Prof. Weber in Freiburg und auch Rompe in Heidelberg (Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane).

EInstweilen Grüße

wolfgang-f-doerr
 
Hallo Teddy,

noch als Nachtrag und persönlich gesprochen: Die Angst vor dem Gutachter oder - besser gesagt - das Wissen, dass er mir nicht gut gesonnen sein wird, und die damit verbundene Ohnmacht, das ist - nach den Vorerfahrungen - mittlerweile mein größtes Problem innerhalb des Verfahrens.

Grüße nach Schwaben

wolfgang-f-doerr
 
Hallo Teddy,

ich habe gerade mal die Beiträge nachgelesen. Zur Zeit der Einstellung konnte ich wegen massiver Probleme hier lange nicht teilnehmen, daher ist mir das entgangen. Aber super, das Ergebnis.

Du schreibst auch über die Erstattungsprobleme.

Dass sie das nur widerwillig tun, zeigt die Tatsache, wie mit mir umgegangen wird. Ich habe Kosten aus den Unfallfolgen und den chronifizierten Schmerzen, wie es das Urteil vorsieht, bei der Fürsorgestelle eingereicht. das sind Rechnungen des laufenden Jahres 2009, die ich aber bereits auslegen musste. Im November 2009 eingereicht warte ich aber bereits mal wieder seit 6 Monaten immer noch auf 1000€.

Meiner Erinnerung nach gibt es eine Regelung (zumindest in Bayern), dass Erstattungsansprüche innerhalb von drei Monaten zu leisten sind. Möglicherweise gibt es auch bei euch eine entsprechende Bestimmung.


Gruss

Sekundant
 
Meiner Erinnerung nach gibt es eine Regelung (zumindest in Bayern), dass Erstattungsansprüche innerhalb von drei Monaten zu leisten sind. Möglicherweise gibt es auch bei euch eine entsprechende Bestimmung.

Hallo,

kommt auf den Dienstherren an, bzw. die PKV sagte mir mal "es steht nicht geschrieben in welcher Zeit wir zahlen müssen, nur das wir zahlen müssen."

Es hat sich sehr gebessert mit meiner PKV, Laufzeit deutlich unter einem Monat mit Beihilfe.

Gruß
netzguru
 
Hallo netzguru,

insgesamt gesehen hat es sich vor einigen Jahren wirklich verbessert, das ist richtig.

"es steht nicht geschrieben in welcher Zeit wir zahlen müssen, nur das wir zahlen müssen."

Nachdem vor (vielen) Jahren die Tendenz zur verzögerten Auszahlung immer schlechter wurde (teilweise Wartezeiten bis zu 1 Jahr!), wurde m.E. nach eine interne Verfügung erlassen. Seitdem geht es tatsächlich besser und meist erfolgt die Auszahlung innerhalb eines Monats.

Es hat sich sehr gebessert mit meiner PKV, Laufzeit deutlich unter einem Monat mit Beihilfe.

Mit der Zahlung der PKV gab es in zeitlicher Hinsicht eigentlich bisher kaum Probleme; etwas anderes muss ich aber hinsichtlich der Auffassung zur eigentlichen Zahlungspflicht sagen. Hier will sich die PKV darauf berufen, dass ein DU vorliegt, sie also nicht zahlen müsse, wogegen die Folgen des DU nachträglich nicht mehr anerkannt wurden.
Zwar hätte die KV recht, was die Folgen betrifft, aber wenn frische BSV und Bandzerreissungen nicht als DU anerkannt werden ...


Gruss

Sekundant
 
hi sekundant,

Das Ende der Geschichte Kostenerstattung:
nachdem ich im Nov 2009 die vollständigen Formulare der Abrechnungsstelle eingesandt habe und danach 6 Monate gewartet hatte, habe ich mich telefonisch an den Sachbearbeiter gewandt, der vertröstete mich, nach nochmals 4 Wochen habe ich wieder mich telefonisch gemeldet, es sei noch nichts entschieden, nach weiteren 4 Wochen war ne Urlaubsvertretung dran, die mich mit dem Abteilungschef verbunden hat, der hat alles nochmals überprüft und dem <freundlichen> mich ständig warten lassenden Sachbearbeiter angewiesen SOFORT mir die zustehenden Gelder anzuweisen.

Man ist ja geduldig, aber dass es hier mehr als zufällig über den Chef laufen musste, spricht doch wieder Bände

Also seit Juli - 9Monate - nach ordentlicher Einreichung der Formulare und Rechnungen habe ich meine Auslagen erstattet bekommen - ich glaube,wenn sich die höhere Etage nicht eingeschaltet hätte müsste ich immer noch drauf warten

Das zur Info
Gruß Teddy
 
Hallo Teddy,

nochmals danke für Deine Auskünfte.

Ich Lese grade die Erstattungsfrage: Ging es da um Zahlungen der Unfallfürsorge/Dienstherr oder um was für Zahlungen?

Herzlichen Gruß
wfd

PS: Ein Gerichtsverfahren kommt selten allein - wenn ich mal zähle, sind bei mir in Unfallfolge jede Menge Widerspruchsverfahren, z. B. Steuer, aber auch gegen einen stundenweisen Arbeitgeber (Kirche) Gerichstprozesse aufgelaufen. Da hab ich ein verpflichtungsurteil vom Juli 2010, 2. Instanz, rechtskräftig. Ist bis heute nicht umgesetzt man steht ziemlich dumm davor. Das nächste Fass aufmachen?
 
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