Hallo Wolfgang,
das Urteil für jeden zugänglich zu machen, war mit der Absicht verbunden Mut zu machen, dass Gottes Mühlen mahlen, mal sehr sehr langsam, aber wirkungsvoll.
Für mich kann ich nur sagen, dass ich Prof. Widder dreifach erlebt habe
1. Begutachtungstermin: gut vorbereitet, Akten studiert, Fragenliste erstellt, konkretes Interview - klare körperliche Untersuchung. Vorab bereits Fragebögen zugesandt bekommen mit Beschwerdenliste, Medikamenteneinnahmen etc. Das war sehr hilfreich
2. Gutachten - es ging so, es war klar, ich war auch nicht mit allem einverstanden und habe über 20 Fragen mit meinem Anwalt herausgearbeitet und Schlussfolgerungen in Frage gestellt.
3. Mündliche Aussagen, meine Fragen zum Gutachten wurden in der mündlichen Verhandlung Punkt für Punkt abgearbeitet. Die drei Richter haben bei Prof. Widder nachgefragt, wenn er das so formuliert, ob damit juristisch jenes gemeint sei etc. Das ging über 60min lang.
Das war alles sehr klar strukturiert, ganz anders als Prof. Stevens in der Vorinstanz.
Begutachtung 45min von oben herab, unvollständig, oberflächliche körperliche Untersuchung, die Testungen, die ich von vorhergehenden mehreren Neurologen kannte, liefen unter Druck ab mit ungenaueren Vorgaben etc. das Gutachten dann selber: strotzte durch viele Fehler -obskur ein Frontalkollision auf der Landstraße mit 40 gegen 60km/h sei gar nicht in der Lage Unfallfolgen hervorzurufen - meine chronische Schmerzen nur simuliert etc. Aussage vor Gericht: Ihm würden 45min reichen - etc Nachfragen unerwünscht - nur er hätte recht etc...zitierte: können sie bei xxx unter y nachlesen, da waren es aber Heckkollisionen etc.
Ich hatte Angst zu Prof. Widder zu gehen, er wurde aber vom Gericht vorgeschlagen. Stevens war von der Gegenseite beauftragt worden. Die beiden Gutachter kennen sich gut, haben bei der ANB - arbeitsgemeinschaft neurologischer begutachtung - jetzt dgnb - gemeinsam bei Tagungen hintereinander Vorträge gehalten, das habe ich über meinen Anwalt dem Gericht mitteilen können. Stevens wurde in der mündlichen Verhandlung mit keinem Wort erwähnt!
Also dann bin ich wohl mal ein Beispiel, dass ein Gutachten von Widder und seine Aussagen vor Gericht das ominöse Gutachten vorher von Stevens und dessen Aussagen ausgehebelt haben und ich RECHT bekkommen habe.
Ich hoffe, dass du trotz der ganzen Streiterei und juristischer Auseinandersetzung du mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen einigermaßen leben kannst und nicht den Mut verlierst.
Liebe Grüße Teddy
Wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen!