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Unfallversicherung schiebt alles auf die Psyche

Hallo Rehaschreck,

Falsch!

Psychischen Unfallfolgen, bei denen ein kausaler Zusdammenhang mit den Unfall bestehen sind sehr wohl versichert.

Ein Gutachten dieser art kostet so zwischen 500 € und 3000 €.

Hirnorganische Schäden müssen nicht auf CT/MRT-Bilder zu sehen sein, können aber durch Test bei einem psychatrischen Gutachen festgestellt werden

mfg Sturm
 
Hallo Rehaschreck und Sturm,

danke für die Infos.

Meine Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel und Sehstörung.
Psychisch sehe ich mich nur bedingt durch die Einschränkungen und Schmerzen seit dem Unfall angeschlagen. Von daher glaube ich schon, dass die PUV zahlen muss, denn ich bin wegen der oben genannten Symptome arbeitsunfähig.
Die PUV begründet einen psychischen Zusammenhang nur aus dem Grund, weil ich 11 Wochen stationär in einer psychosomatischen Klinik war. Sie lesen nur "psycho" und alles ist klar ... somatisch (körperlich) ... wird ausgeblendet. Ich wurde dort auf Grund meiner chronischen Schmerzsymptomatik behandelt.
Für die kommende Reha ab nächste Woche bin ich wegen der Schmerzen auch in der psychosomatischen Abteilung untergebracht, die aber mit der neurologischen Abteilung zusammen arbeitet. Auch hier wird mein Antrag auf Reha-Beihilfe von der PUV mit der gleichen Bedingung abgelehnt ... dazu muss ich nicht einmal in meine Glaskugel schauen ;-)

3000 € für ein Gutachten aus eigener Tasche zu zahlen, ist schon heftig. Gegen die BG und die PUV laufen inzwischen die Klagen, wo das Gericht mit Sicherheit ein Gutachten anordnen wird. Dann kann man nur hoffen, dass man an einen unabhängigen Gutachter gerät.

Gerichtlich angeordnete Gutachten werden doch wohl von unabhängige Gutachter durchgeführt, oder?

LG Rosi
 
Hallo Rosi,


Gerichtlich angeordnete Gutachten werden doch wohl von unabhängige Gutachter durchgeführt, oder?


So sollte es sein, aber leider ist es fast nie so. Ein Gerichtsgutachter ist nicht automatisch ein besserer, fairer, neutraler Gutachter.

Darum ist es besser Beweise in der Hand zu haben.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

ok ... nicht schön zu lesen, aber so langsam verstehe ich das System.

LG
 
Moin moin!

Rosi, aus eigener Erfahrung mit inzwischen einigen Gerichtsgutachtern,

das Gerichtsgutachten ist nur so gut und neutral,
wie der Gutachter Ahnung vom Gebiet under speziellen Erkrankung hat und dazu dann auch steht,
die Definition der juristischen Begriffe kennt und diese auch korrekt verwendet,
weiß wie ein Gutachten korrekt aufgebaut ist,
um die Nachweisbarkeit seiner Aussagen weiß und demetsprechend einen Literaturnachweis führt und diesen dann auch noch in korrektem Zitierstandard,
um seine eigenen Schwächen bzw. fachlichen Defizite weiß und auch dementsprechend ggf. Zusatzgutachten empfiehlt,
wie der Gutachter auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Fachliteratur und Lehre ist.

Nun, wie gut diese Punkte zutreffen, sei z. B. daran gemessen, daß ein Gerichtsgutachter des Fachgebietes Unfallchirurgie und da speziell Bein/Hüfte ohne jegliche Zusatzbezeichnung irgendwie auf dem Gebiet der Neurologie/Schmerztherapie/Psychiatrie und ohne z. B. den Unterschied zwischen MdE, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu kennen und auf dem wissenschaftlichen Stand zumindest hinsichtlich CRPS noch vor 2005 ...

und dies obwohl er in einem anderen Bundesland nach diversen Patientenbeschwerden sowohl von der Ärztekammer wg. div. Kunstfehler begutachtet wurde als auch von seiner Klinik als Chefarzt wg. dieser gekündigt wurde ...

ein Gerichtgutachten zum CRPS der Hand bei zusätzlichen Schäden am dortigen Bewegungsapparat sowie neurologischen Veränderungen begutachtet.
Und sämtliche Befundungen der entsprechenden Fachkollegen der entsprechenden Fachrichtungen ohne Begründung negiert. Bzw. diesen die Befähigung abspricht, überhaupt eine korrekte und verwertbare Befundung machen zu können.
Allerdings ohne eine einzige seiner Behauptungen auch nur irgendwie zu beweisen. Sondern der absoluten Überzeugung ist, daß die Tatsache, daß er dieses geäußert hat, als Beweis reicht.

Und dann darauf aufbauend Aussagen zur Kausalität und zur "Behinderung" macht.

Und nein, dies ist nicht nur ein Beispiel aus der Realität sondern nur eines von mehreren.

Gruß
 
Genau Buchfreundin!

Nun kommt es noch darauf an, ob das Gericht aus Bequemlichkeit sich einem schlechten Gerichtsgutachten anschließt oder selber anfängt zu Denken.

Leider siegt oft die Bequemlichkeit und wieder ist es gut ein eigenes privates Gutachten zur haben.

mfg Sturm
 
hallo Rosie,

wie schon beschrieben, ist die Unabhängigkeit eines gerichtlich bestellten Gutachters leider nicht automatisch gewährleistet, jedoch spielt er oft eine gewichtigere Rolle als derjenige, der von einer Parteienseite beauftragt worden ist.

Aber wie auch schon beschrieben, bekommt der Gerichtsgutachter einen Fragenkatalog und du bzw dein Anwalt kann da Vorarbeit leisten. Meiner hat das Gutachten/bzw Schlechtachten der Gegenseite mit ich glaube 40 Behauptungen in Frage gestellt - so zB. der "Schlecht"achter geht von diesem oder jenem aus, es ist ihm nicht bewußt dass, ... als Beweis namentlich Arztbericht Hausarzt, oder namentlich Zeuge, z.B. Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde.

Das Gericht hat daraus 36 Fragen aufgelistet, die der Gerichtsgutachter Stück für Stück abgearbeitet hat und der Rest wurde beim Begutachtungstermin mit mir alle einzeln angesprochen.

So konnte mein Anwalt auch dann jene Fragen, die ihm zu wenig bewertet schienen in der Verhandlung nochmals zur Sprache bringen und den Gutachter konkret befragen. Dessen Anworten wurden in ...wenn das so ist und das dazu kommt, dann ist eine Neubewertung nötig, z.B. Somatoforme Schmerzstörung ist mit ICD Nr. anerkannte Krankheit und kein psychischer Dachschaden. Diese Schmerzen seien real und behandlungsnotwendig nur die konkrete Ursprungsstelle nicht festzuschreiben sondern eine Sammlung von bei mir unfallabhängigen Folgen.

Schlechtachter haben oft eine Sammlung von Daten/Befunden, die sehr einseitig erhoben wurden. Sie suchen sich daraus die schwächsten aus, mit dem Satz: das und jenes sei nicht eindeutig nachweisbar, obwohl es nachweisbar ist und die Bewertung "eindeutig" ihr Interpretationsfreiraum ist. Des weiteren werden die eindeutigen verharmlost und abgewertet und verallgemeinert oft mit den Worten: z.B. Verstauchung heilt allgemein folgenlos aus.

Kann ja sein, aber muss nicht und dieses gilt häufig aber nicht immer und bei mir nicht, das musst DU nachweisen. Ich konnte Arztberichte-Schmerztherapie-Physiotherapie-Rehaentlassberichte gegen setzen, all jene, die mich jahrelang mehr als nur die halbe Stunde Begutachtung therapiert hatten. Das ist mühsam und kräftezehrend.

Meiner Meinung nach der einzige Weg, es müssen Fakten sprechen, damit muss erst das Gericht und dann der Gerichtsgutachter gefüttert werden, dann werden die richtigen Fragen an den Arzt gestellt und er kann zum "Gut"achter werden.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

es ist schön, dass du ... aber auch alle anderen ... von ihren Erfahrungen berichten und den neuen/unerfahrenen Mitgliedern die Möglichkeit haben, Fehler zu vermeiden.

Meine Befundsammlung ist sehr umfangreich. 3 Klinikaufenthalte, ein Gutachten vom MDK, Schmerzklinik unzählige Arztbriefe und in Kürze kommt ein Reha-Bericht dazu.

Ich denke, dass ich durch das Forum hier sensibilisiert bin und auf Kleinigkeiten mehr achte, mir Berichte genauer durchlese und mich gegen Fehlentscheidungen wehre; alles andere wird sich zeigen.

LG Rosi
 
Hallo Rosi,

wäre mal schön, wenn Du die ICD Diagnosen der erstbehandelnden Ärzte auflisten könntest. Dann kann man vielleicht genauer etwas sagen.

Ist darunter auch eine ICD S06.
 
Hallo strum und alle anderen,
ich habe mal eine Verständnisfrage dazu, da mein SHT auch völlig beiseite geschoben wird und man alles auf die Psyche schieben will...
Wenn man ein MRT-Befund einer Klinik hat, wo ca. 6 Monate nach Unfall "Hämosiderienreste" an verschiedenen Stellen im Gehirn sichtbar sind und der Zusammenhang zu den betroffenen Einschränkungen (Sprachzentrum z.B.) hergestellt wurde,und man neuropsychologisch behandelt wurde, ist dann eine Hirnschädigung nachgewiesen? Und kann so eine Schädigung völlig ausheilen nur wenige Monate später? So dass man Reaktionszeiten, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme etc. komplett auf die Psyche schieben kann, weil das SHT ja längst ausgeheilt ist?
Bin noch nicht im Begutachtungszirkus angekommen, habe aber das Gefühl, dass vorher schon alles " geregelt" werden soll.

Besten Dank für Eure Hilfe!
Lg Ellen
 
Hallo Rajo,

Hier die derzeitigen Diagnosen:

- F45.38 somatoforme autonome Funktionsstörung
- F07.2 Postkontusionelles Syndrom nach Schädel-Hirn-Trauma
- F32.1 Depressive Episode
- G44.31 Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz
- Schwindel
- Seheinschränkung


Erstdiagnosen im Krankenhaus unmittelbar nach dem Unfall:

- Schädelprellung mit vegetativer Begleitsymptomatik S00.85
- Prellung Handgelenk rechts S06.0
- Platzwunde linke Stirn

Zwischendurch gab es noch folgende Diagnosen:

- Anpassungsstörung F43.2
- Hyperopie, Astigmatismus, Presbyopie, Nahexophorie, V.a. Horner-Sydrom (Augenarzt)
- Restless-Leg-Syndrom
- Viatmin B12-Mangel
- chronisch nichtaktive Corpusgastritis

Eine "S06" Diagnose erscheint bei mir nur im Bezug meiner Handgelenksprellung.

LG Rosi
 
Hallo Rosi,

S06 bringe ich nur mit dem Kopf zusammen, nicht mit der Hand.

Hattest du als Eingangsdiagnose (gleich nach dem Unfall) keine Gehirnerschütterung oder SHT?

mfg Sturm
 
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