hallo Rosie,
wie schon beschrieben, ist die Unabhängigkeit eines gerichtlich bestellten Gutachters leider nicht automatisch gewährleistet, jedoch spielt er oft eine gewichtigere Rolle als derjenige, der von einer Parteienseite beauftragt worden ist.
Aber wie auch schon beschrieben, bekommt der Gerichtsgutachter einen Fragenkatalog und du bzw dein Anwalt kann da Vorarbeit leisten. Meiner hat das Gutachten/bzw Schlechtachten der Gegenseite mit ich glaube 40 Behauptungen in Frage gestellt - so zB. der "Schlecht"achter geht von diesem oder jenem aus, es ist ihm nicht bewußt dass, ... als Beweis namentlich Arztbericht Hausarzt, oder namentlich Zeuge, z.B. Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde.
Das Gericht hat daraus 36 Fragen aufgelistet, die der Gerichtsgutachter Stück für Stück abgearbeitet hat und der Rest wurde beim Begutachtungstermin mit mir alle einzeln angesprochen.
So konnte mein Anwalt auch dann jene Fragen, die ihm zu wenig bewertet schienen in der Verhandlung nochmals zur Sprache bringen und den Gutachter konkret befragen. Dessen Anworten wurden in ...wenn das so ist und das dazu kommt, dann ist eine Neubewertung nötig, z.B. Somatoforme Schmerzstörung ist mit ICD Nr. anerkannte Krankheit und kein psychischer Dachschaden. Diese Schmerzen seien real und behandlungsnotwendig nur die konkrete Ursprungsstelle nicht festzuschreiben sondern eine Sammlung von bei mir unfallabhängigen Folgen.
Schlechtachter haben oft eine Sammlung von Daten/Befunden, die sehr einseitig erhoben wurden. Sie suchen sich daraus die schwächsten aus, mit dem Satz: das und jenes sei nicht eindeutig nachweisbar, obwohl es nachweisbar ist und die Bewertung "eindeutig" ihr Interpretationsfreiraum ist. Des weiteren werden die eindeutigen verharmlost und abgewertet und verallgemeinert oft mit den Worten: z.B. Verstauchung heilt allgemein folgenlos aus.
Kann ja sein, aber muss nicht und dieses gilt häufig aber nicht immer und bei mir nicht, das musst DU nachweisen. Ich konnte Arztberichte-Schmerztherapie-Physiotherapie-Rehaentlassberichte gegen setzen, all jene, die mich jahrelang mehr als nur die halbe Stunde Begutachtung therapiert hatten. Das ist mühsam und kräftezehrend.
Meiner Meinung nach der einzige Weg, es müssen Fakten sprechen, damit muss erst das Gericht und dann der Gerichtsgutachter gefüttert werden, dann werden die richtigen Fragen an den Arzt gestellt und er kann zum "Gut"achter werden.
LG Teddy