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Unfallversicherung schiebt alles auf die Psyche

Hallo Elvis, hallo Rosi,
BGH, Urteil vom 30.04.1996 – VI ZR 55/95
1. Der Schädiger hat für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung, auch wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonst wie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, haftungsrechtlich grundsätzlich einzustehen. [...]
Bei diesem Urteil geht es um die Schadensersatzforderungen gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Die Grundlagen sind hier ganz andere als bei der privaten Unfallversicherung, um die es bei Rosi's Fall geht.
Also kann dieses Urteil in diesem Fall nicht hergenommen werden (leider).

Bei der PUV gilt tatsächlich der Paragraph:
"Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden, sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Und wie Rajo schreibt, muss man differenzieren zwischen rein psychischen Unfallfolgen und psychischen Folgen, welche durch Schädigungen des Gehirns ausgelöst wurden.

Auch meine PUV beruft sich auf den o.g. Paragraphen.
In einem durch mich beauftragten Gutachten wurde dies fundiert wiederlegt. Nächste Woche ist Gerichtstermin...

Rosi, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es einem sehr schwer fällt, die Machenschaften der Versicherungen nicht persönlich zu nehmen.
Mir hilft dann, viel im Netz und hier im Forum zu lesen, um zu verstehen, dass es die "ganz normalen" Vorgänge sind mit denen man da konfrontiert ist. Rein juristische Prozesse. Jeder will einfach sein Ding verteidigen.
Wie im Kindergarten, wenn der eine dem anderen sein Sandelschäufelchen nicht geben will.
Es ist traurig und ungerecht, denn ohne Unfall würde man mit solchen Dingen gar nicht konfrontiert werden und die Unfallfolgen zehren schon genug an den Nerven.
Aber kämpfe um Dein Recht!

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo,

@Michi104, gute Idee mit dem ausdrucken; so kann ich mich Satz für Satz vorarbeiten.

@Emma, wurde denn bei dir eine Schädigung des Gehirn festgestellt?
Es wäre sehr hilfreich, wenn du uns den Ausgang deines Gerichtstermins über dieses Forum mitteilen würdest. Ich drücke dir die Daumen, dass alles so verläuft, wie du es dir vorstellst.

LG
Rosi
 
Moin, moin,

kann mir jemand von euch sagen, wie die Chancen denn überhaupt aussehen, dass ein unabhängiger Gutachter einen kausalen Zusammenhang meiner Symptome zum Unfall sieht?

Das Problem ist, dass auf dem CT keine Schädigung des Gehirns erkennbar ist. Und trotzdem habe ich seit meinem Unfall (SHT) starke dumpfe Kopfschmerzen, Schwindel, eine Gesichtsfeldeinschränkung, kann bewegte Bilder nicht mehr richtig wahrnehmen, kann einem intellektuellem Bericht nicht länger als 30 Minuten folgen, bin bei kleinster Belastung völlig erschöpft, ect.
Es ist ja nicht so, dass die Symptome nach und nach entstanden sind, wo man hätte meinen können, dass die Psyche eine Rolle spielen könnte.
Psychisch bin ich einfach nur unzufrieden darüber, dass ich in Allem eingeschränkt bin, auch nach über einem Jahr nicht arbeiten gehen kann und die meiste Zeit des Tagen flach liege.
Vor meinem Unfall war ich voll berufstätig und hatte keinerlei Erkrankungen und Spaß und Freude am Leben.
Ich kann es doch nicht ändern, dass eine Schädigung nicht festgestellt wurde, die eine Erklärung der Symptome begründen könnte.
Irgendjemand hat mal geschrieben, dass es beim CT oder MRT wichtig sei, dass einer T2*- Bildgebung gemacht wird. Kann dazu jemand noch einmal was sagen? In meinen Berichten kann ich dazu leider nicht erkennen. Trotz Diagnose Schädel-Hirn-Trauma und Platzwunde wurde im Krankenhaus keine neurologische Untersuchung durchgeführt, was aus meiner Sicht hätte stattfinden müssen.

Da ich die Symptome seit dem Unfall habe und ununterbrochen krank geschrieben und inzwischen sogar berufsunfähig geschrieben bin, ist für mich die Kausalität gegeben.


Schönen Sonntag.
 
Hallo Rosi,

Du gehst das ganze im Kopf falsch an. Wenn dort keine anderen Ursachen zu finden sind, dann macht das den Unfallzusammenhang um so wahrscheinlicher.

Es gibt eine Reihe von Unfallfolgen (gerade im SHT Bereich) die Bildtechnisch nicht nachzuweisen sind.

Gib mal bei Google "diffuse Axonale Schädigung" oder cup contre cup ein.
Wenn man sich selbst einmal die MRT Bilder (vorausgesetzt das ist nicht zu lang vom Unfall her erfolgt) anschaut, dann kann man die "Anschlagpunkte" des Gehirns an die Schädeldecke manchmal sehen.
Das sieht dann so aus wie eine aufgeplatzte Blase bei ansonsten glatter Hirnoberfäche (unter der Schädeldecke).

Wenn Du die Erstdiagnosen eines SHT hast, dann hast Du den Vollbeweis der ersten Körperschädigung. Die jetzigen Symptome sind ebenfalls durch Arztberichte im Vollbeweis gesichert.
Die Kausalität bei der PUV ist dann nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit und dafür reicht die "typische Symptomatik" wie sie in AWMF Leitlinien beschrieben wird aus.

Wir haben ja gleich zwei Fälle bei denen das abgestritten wird. Da mußt Du durch und was meinst Du was noch so alles behauptet werden wird. Da mußt Du drüber stehen, alles was von der Gegenseite behauptet wird muss von denen bewiesen werden und das im Strengbeweis.
Nach dem was Du schilderst wirst Du bei einer Invalidität von min ca. 30 bis 50 % ausserhalb der Gliedertaxe liegen und da hast Du den Grund warum solch ein Gewese gemacht wird, es geht denen nur ums Geld.
 
Hallo Rajo,

ich sehe das genauso wie du, weiß allerdings nicht, wie ich das durchsetzen kann. Ich habe zwar einen Anwalt, aber das dauert und dauert und dauert.

Wie seit ihr denn vorgegangen?

Wer kann denn die Kausalität begutachten? Kann nur das Gericht über das Klageverfahren einen Gutachter bestimmen oder durch wen kann ich mir dies bestätigen/begutachten lassen?

Über eine Invalidität habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht ... zumal man ja nur die "normale" Gliedertaxe im Internet findet. Wo finde ich denn Angaben über die Beurteilung ausserhalb der Gliedertaxe?

Sonnige Grüße
 
Hallo Rosi!

Vielleicht findest du im www etwas, wenn du spezieller eingibst, welcher Bereich des Schädels verletzt wurde od (wichtig), was im Erstbericht befundet wurde,
ZB FrontalhirnSyndrom

Dazu gibt es dann mit etw Glück Fachartikel zur Begutachtung... bspw. C.-W. Wallesch Praktische Begutachtung leichtgradiger Frontalhirnsyndrome (imb-Fachverband).
Bei diesem spezif. Schaden gibt es verschiedene anerkannte Kriterien, die die Unfallkausalität bestätigen, nicht nur bildgebende Nachweise!
Wichtig ist auf jd. Fall, was als Erstbefund festgehalten wd., Dauer KH etc.

Der als Bsp genannte Bericht ist im www als Auszug zu finden, 1 S. lang u. ganz interessant zum "Einlesen".

Viel Erfolg und liebe Grüße!
HWS-Schaden
 
Hallo Rosi,

vielleicht einmal noch kurz zur Geschichte mit dem Pkw Unfall meiner Frau, damit Du verstehst wie ich so etwas angehe.
Meine Frau selbst hat sich dabei nur um das gekümmert, was sie selbst braucht: Genesung.

Unfall am 02.04.2013, erste Unfallmeldung durch mich am gleichen Tag, dann Arztberichte (da stimmte schon so einiges nicht) - dann D-Arzt Wechsel weil eben so einiges nicht stimmte. Neuen D-Arzt überzeugt, das eine neurologische Abklärung nötig ist. Dieser stellt Halbseitenstörung der kompletten linken Seite fest (v.d. auf contusio spinalis und/oder contusio cerebri sowie Pseudoneurasthenie nach VKU).

Erst ein Jahr später wegen Beschwerden bekommen wir eine Epikrise des erst behandelnden Krankenhauses in die Hand, weil der erste D-Arzt "multiple Prellungen" an die BG gemeldet hatte.
Dort sind an ICD hinterlegt (wie übrigens auch in den Abrechnungen an die Unfallkasse) S13.4 als Hauptdiagnose, dann S06.9 u.s.w. Sie kam ja auch auf Grund des SHT (Notarztbericht) und dem Polytrauma (extreme Oberbauchbeschwerden) ins Krankenhaus.

Ich mußte einen riesen Aufwand betreiben alle Einschränkungen auf Papier zu bekommen - durch eine Beschwerde bei der Ärztekammer wurde bestätigt, das der D-Arzt sowohl um die Obstipation (motorische Darmfunktionsstörung) direkt nach dem Unfall wußte und auch eine Schädelprellung kannte. Wäre aber nicht relevant für die weitere Behandlung, deshalb wurde das mal eben weg gelassen.

Es ist wichtig, das Du alles was mit Deinem Unfall zusammen hängt schwaz auf weiß auf Papier hast.
Wir haben mit den kompletten Unterlagen, die wir hatten gleich eine Erhöhung des GdB beantragt (1 Jahr nach dem Unfall), auf die Hirnleistungschwäche mit schmerzhafter Halbseitenbeeinträchtigung bei posttraumatischen Prozess hat sie einen Einzel GdB von 40 (meiner Meinung nach zu wenig aber auch wieder auf Papier) und die Darmfunktionsstörung ist mit 10 bewertet, die Probleme mit der ree. Schulter und den Armen mit 20. Da bei Mde zusammengerechnet wird (bei der PUV auch), können wir eine Körperschädigung ausserhalb der Gliedertaxe bzw. GdS von mind. 70 nachweisen....... Da ist die Schädigung der HWS noch nicht mit drinnen.

Der behandelnde Neurologe bestätigt auf neurologischen Gebiet 40 % unfallbedingte Invalidität ausserhalb der Gliedertaxe (bereits im Nov. 14).

Gezahlt wurde noch kein Cent dafür, weil man sich nicht sicher sei das das auch so stimmt und man gehe nicht davon aus das das auch so stimmt. Ärztliche Stellungnahmen dazu konnte man zu diesen Behauptungen aber auch nicht vorweisen (warum das so nicht stimmen sollte).

Kausalität heißt im Prinzip nur, das aus Erfahrung heraus auch ein innerer überwiegend sicherer Zusammenhang zwischen ersten Unfallschaden und Invalidität besteht. Das ist eine medizinische Einschätzung (die man über Leitlinien prüfen kann) und geht es vor Gericht, dann liegt es am Richter was er für notwendig hält.
Im Normalfall wird immer ein Gutachten beauftragt.
So schwierig ist das eigentlich garnicht. Beispiel: wenn Du Dir den Finger brichst, dann weiß jeder das man da keine Hrinlähmung bekommt. Wenn man allerdings ein SHT hat, dann weiß jeder das man davon erhebliche Gedächtnisprobleme, Fingerlähmung und alles andere u.s.w. bekommen kann.
Nach dem Ausmaß der Schädigung, Symptome kann eine Neurologe auch fast genau sagen, wo die Schädigungen liegen. Dafür muss er noch nicht einmal aufwendige MRT´s haben - die sind eigentlich nur zur Ausschlussdiagnostik nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rajo,

danke für deine ausführliche Schilderung eures Falles.

ICH bin zu 100 % von einer Kausalität überzeugt. Natürlich ist mir auch klar, dass seitens der Versicherung alles versucht wird, die Zahlung so gering wie möglich zu halten.

Ich habe nach langer Wartezeit in Kürze einen Termin bei einem sehr engagierten Neurologen, der knifflige Fälle liebt und erhoffe mir, dass er vielleicht eine Ursache für die Symptome findet und mir vielleicht auch bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt.
Von einer Invalidität von 30-50 % gehe ich allerdings nicht aus.

Ich fürchte, dass es ein langer Weg sein wird bis das Ziel erreicht ist, wobei mir eine vollständige Genesung am liebsten wäre.

LG
 
Hallo Rosi,

@Emma, wurde denn bei dir eine Schädigung des Gehirn festgestellt?
Es wäre sehr hilfreich, wenn du uns den Ausgang deines Gerichtstermins über dieses Forum mitteilen würdest. Ich drücke dir die Daumen, dass alles so verläuft, wie du es dir vorstellst.

Mein Fall ist etwas anders gelagert.
Ich hatte nach der unfallbedingten OP eine komplette Lähmung des ganzen Körpers inklusive Hirnnervenausfällen.
Leider wurde in der Diagnostik keine körperliche Ursache gefunden, so dass eine psychische Diagnose gestellt wurde (aufgrund dessen, dass man körperlich es sich sonst nicht erklären kann).
Neben der Diagnose "inkompletter Querschnitt" stand auch die psychische Diagnose in den Papieren für die PUV.

Der Kausalzusammenhang ist im Prinzip gegeben, da in der PUV Schäden, welche durch unfallbedingte Heilmaßnahmen (OP) entstehen mit einbegriffen sind. Natürlich versucht die PUV sich auch hier rauszuziehen.
Das größte Problem ist aber den körperlichen Schaden nachzuweisen.
Hierzu mussten die ganzen Befunde auseinandergepickt werden und die kleinen Hinweise gesucht und gefunden werden. Reflexverhalten, neurologische Untersuchungsbefunde im Vergleich bei unterschiedlichen Untersuchern, schriftliche Aussagen von Ärzten wie "eine spinale Schädigung kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden".
Das alles wurde in einem durch mich beauftragten Gutachten differenziert aufgeschlüsselt und die psychische Diagnose wurde fundiert wiederlegt.
Mit diesem Gutachten haben wir Klage eingereicht.

Es bleibt spannend...

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo Emma,

genau so macht man es.
Auch ich habe ein Gutachten für die Klage privat erstellen lassen. Sonst hast du keine Grundlage für eine Klage.

Man sollte in ein privates Gutachten investieren. Bei Hirnstörungen und Schmerzen in ein neurologisch-psychatrisches Gutachten. Hier sollte man auf eine Ausführung der Kausalität als Fragestellung bestehen. (Schriftlich bei Begutachtungsauftrag)

Alles andere ist sehr dünnes Eis.

mfg Sturm
 
Moin Emma und Sturm,

habt ihr euch im Internet einen Gutachter gesucht? Könnt ihr mir eine Internetseite empfehlen?
Ich denke auch, dass für mich ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten angebracht wäre.
Mit welchen Kosten muss rechnen?

LG

Rosi
 
Hallo Rosi,
soweit ich weiß, kostet ein neurologisch-psychiatrisches Zusammenhangsgutachten zwischen 1500 u. 2500 Euro. Aus meiner Sicht als Nichtjurist dürfte es bei Deiner Problematik allerdings wenig Sinn machen, derartige Summen zu investieren. Denn selbst wenn ein Unfallzusammenhang nachgewiesen würde, wären die psychischen Unfallfolgen in der PUV bedingungsgemäß nicht versichert. Anders verhielte es sich bei vorbestehenden hirnorganischen Schäden, diese wurden aber doch - zum Glück - bereits durch bildgebende Verfahren ausgeschlossen. Alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
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