Hallo Elvis, hallo Rosi,
Die Grundlagen sind hier ganz andere als bei der privaten Unfallversicherung, um die es bei Rosi's Fall geht.
Also kann dieses Urteil in diesem Fall nicht hergenommen werden (leider).
Bei der PUV gilt tatsächlich der Paragraph:
"Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden, sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Und wie Rajo schreibt, muss man differenzieren zwischen rein psychischen Unfallfolgen und psychischen Folgen, welche durch Schädigungen des Gehirns ausgelöst wurden.
Auch meine PUV beruft sich auf den o.g. Paragraphen.
In einem durch mich beauftragten Gutachten wurde dies fundiert wiederlegt. Nächste Woche ist Gerichtstermin...
Rosi, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es einem sehr schwer fällt, die Machenschaften der Versicherungen nicht persönlich zu nehmen.
Mir hilft dann, viel im Netz und hier im Forum zu lesen, um zu verstehen, dass es die "ganz normalen" Vorgänge sind mit denen man da konfrontiert ist. Rein juristische Prozesse. Jeder will einfach sein Ding verteidigen.
Wie im Kindergarten, wenn der eine dem anderen sein Sandelschäufelchen nicht geben will.
Es ist traurig und ungerecht, denn ohne Unfall würde man mit solchen Dingen gar nicht konfrontiert werden und die Unfallfolgen zehren schon genug an den Nerven.
Aber kämpfe um Dein Recht!
Liebe Grüße
Emma
Bei diesem Urteil geht es um die Schadensersatzforderungen gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung.BGH, Urteil vom 30.04.1996 – VI ZR 55/95
1. Der Schädiger hat für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung, auch wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonst wie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, haftungsrechtlich grundsätzlich einzustehen. [...]
Die Grundlagen sind hier ganz andere als bei der privaten Unfallversicherung, um die es bei Rosi's Fall geht.
Also kann dieses Urteil in diesem Fall nicht hergenommen werden (leider).
Bei der PUV gilt tatsächlich der Paragraph:
"Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden, sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Und wie Rajo schreibt, muss man differenzieren zwischen rein psychischen Unfallfolgen und psychischen Folgen, welche durch Schädigungen des Gehirns ausgelöst wurden.
Auch meine PUV beruft sich auf den o.g. Paragraphen.
In einem durch mich beauftragten Gutachten wurde dies fundiert wiederlegt. Nächste Woche ist Gerichtstermin...
Rosi, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es einem sehr schwer fällt, die Machenschaften der Versicherungen nicht persönlich zu nehmen.
Mir hilft dann, viel im Netz und hier im Forum zu lesen, um zu verstehen, dass es die "ganz normalen" Vorgänge sind mit denen man da konfrontiert ist. Rein juristische Prozesse. Jeder will einfach sein Ding verteidigen.
Wie im Kindergarten, wenn der eine dem anderen sein Sandelschäufelchen nicht geben will.
Es ist traurig und ungerecht, denn ohne Unfall würde man mit solchen Dingen gar nicht konfrontiert werden und die Unfallfolgen zehren schon genug an den Nerven.
Aber kämpfe um Dein Recht!
Liebe Grüße
Emma