Hallo Yves ,
"Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen."
Erst mal langsam, was hat dein Rechtsanwalt (RA) bisher unternommen, hast er schon irgendwelche Forderungen gestellt, hat er dich überhaupt schon umfassend beraten, dass ist seine Pflicht.
"Langsam kommt auch etwas Wut auf, wie man versucht die Menschen abzufertigen."
Die Versicherung macht erstmal nur ihre Arbeit, dein Freund war doch zufrieden damit, du solltest das nicht persönlich nehmen, sondern sachlich dagegenhalten. Es sollte dich nicht im geringsten interessieren ob die Versicherung die ärztlichen Gutachten anerkennt und behauptet die Verletzung wäre nicht vom Unfall, noch für alles insgesamt angemessen zahlen möchte. Die Richter die ich kennengelernt habe, waren alle sehr gut eingearbeitet und holen nach der Güteverhandlung wenn keine Einigung zustande kommt ein Gerichtsgutachten ein.
Du hast soviel Hinweise bekommen, vielleicht schreibst du mal was dazu:
Fortkommensschaden
Zukunftsschaden
Prozesskistenhilfe
Prozesskostenfinanzierung
Haushaltsführungsschaden (welche Arbeiten hast vor dem Unfall im Haushalt gemacht und was kannst du jetzt nicht mehr machen oder eingeschränkt, wer hat das nach dem Unfall gemacht)
Aufwandsentschädigung
Verdienstausfall (wenn du dein Studium unterrechen musstest und dadurch erst später Geld verdienst, hat die Versicherung dieses Auszugleichen)
Was hat dein RA bisher unternommen ??????????, der Unfall ist schon zwei Jahre her, läuft ja gut für die Versicherung !!!!!!!!!!!!!!!!!
Du möchtest wissen wie viel Schadenersatz dir zustehen könnte, dieses muss dein RA dir anhand von Vergleichs-Gerichtsurteilen sagen, das ist seine Pflicht. Nichts anderes macht das Gericht auch.
"Bei der Bemessung des Schmerzensgelds sind alle für eine billige Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Zu den bei der Abwägung zu beachtenden Faktoren zählen insbesondere die Art, Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie Schmerzen und Leiden, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlungen, die Belastung durch Operationen und andere Behandlungsmaßnahmen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Geschädigten (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2006, -5 U 1921/06-, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 253 Rn. 16). Dabei hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 02.08.2006, -5 U 16/06-, zitiert nach juris)."
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Teilverzichts- und Teilurteil des Landgerichts Köln vom 27.08.2009 (-22 O 647/08-) sowie das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 16.12.20 ...
openjur.de
Ich habe 14 Jahre und 3 Gerichtsverfahren hinter mir, alles gewonnen und alle Schreiben ans Gericht selber geschrieben, hat sich gelohnt.
Ich sehe den weiteren Ablauf so, du gehst zu deinem RA und lässt dich beraten was dir noch außer Schmerzensgeld noch zusteht. Dann sollte dein RA deine Forderungen mit dem Verweis auf die einschlägigen Rechtsprechung mit einer Frist von zwei oder drei Monaten an die Versicherung schicken. In der Zeit kannst du schon mal an der Zuarbeit an deinen RA arbeiten, dazu später wenn es soweit ist. Nach Ablauf der Frist wird dein RA noch mal ca. 3 Monate für das fertigen der Klage brauchen, meine Erfahrung.
Studierst du schon wieder, welche Beeinträchtigungen hast noch, auch hier hast du sehr gute Hinweise bekommen.
Kann es sein dass das jetzt alles ein bisschen zuviel für dich ist.
MFG Marima