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Unfall teilskalpiert/psych.Schaden Allianz stellt sich quer

Hallo Yves, willkommen im Forum!

Schaue mal, ob du im www eine Selbsthilfegruppe zu Menschen mit SHT - möglichst in deiner Region - findest. Dort erhältst du vielleicht beim persönlichen Austausch Erfahrungsberichte zu möglichen Langzeitfolgen. Es gibt Menschen mit SHT, die erst nach mehreren Jahren das Ausmaß der Unfallfolgen erkennen konnten, auch (insb. ?) junge Menschen.
2 Jahre scheinen dir (in deinem jungen Alter) vielleicht lang, sind bei einem SHT und der Heilung aber relativ kurz.
Versuche Menschen zum Austausch zu finden, in einer SHG oder hier.
Es könnten sich auch Tipps ergeben zu Ärzten, Rechtsanwälten etc.

Alles Gute!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Yves ,

"Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen."

Erst mal langsam, was hat dein Rechtsanwalt (RA) bisher unternommen, hast er schon irgendwelche Forderungen gestellt, hat er dich überhaupt schon umfassend beraten, dass ist seine Pflicht.

"Langsam kommt auch etwas Wut auf, wie man versucht die Menschen abzufertigen."

Die Versicherung macht erstmal nur ihre Arbeit, dein Freund war doch zufrieden damit, du solltest das nicht persönlich nehmen, sondern sachlich dagegenhalten. Es sollte dich nicht im geringsten interessieren ob die Versicherung die ärztlichen Gutachten anerkennt und behauptet die Verletzung wäre nicht vom Unfall, noch für alles insgesamt angemessen zahlen möchte. Die Richter die ich kennengelernt habe, waren alle sehr gut eingearbeitet und holen nach der Güteverhandlung wenn keine Einigung zustande kommt ein Gerichtsgutachten ein.

Du hast soviel Hinweise bekommen, vielleicht schreibst du mal was dazu:

Fortkommensschaden
Zukunftsschaden
Prozesskistenhilfe
Prozesskostenfinanzierung
Haushaltsführungsschaden (welche Arbeiten hast vor dem Unfall im Haushalt gemacht und was kannst du jetzt nicht mehr machen oder eingeschränkt, wer hat das nach dem Unfall gemacht)
Aufwandsentschädigung
Verdienstausfall (wenn du dein Studium unterrechen musstest und dadurch erst später Geld verdienst, hat die Versicherung dieses Auszugleichen)

Was hat dein RA bisher unternommen ??????????, der Unfall ist schon zwei Jahre her, läuft ja gut für die Versicherung !!!!!!!!!!!!!!!!!

Du möchtest wissen wie viel Schadenersatz dir zustehen könnte, dieses muss dein RA dir anhand von Vergleichs-Gerichtsurteilen sagen, das ist seine Pflicht. Nichts anderes macht das Gericht auch.

"Bei der Bemessung des Schmerzensgelds sind alle für eine billige Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Zu den bei der Abwägung zu beachtenden Faktoren zählen insbesondere die Art, Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie Schmerzen und Leiden, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlungen, die Belastung durch Operationen und andere Behandlungsmaßnahmen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Geschädigten (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2006, -5 U 1921/06-, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 253 Rn. 16). Dabei hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 02.08.2006, -5 U 16/06-, zitiert nach juris)."


Ich habe 14 Jahre und 3 Gerichtsverfahren hinter mir, alles gewonnen und alle Schreiben ans Gericht selber geschrieben, hat sich gelohnt.

Ich sehe den weiteren Ablauf so, du gehst zu deinem RA und lässt dich beraten was dir noch außer Schmerzensgeld noch zusteht. Dann sollte dein RA deine Forderungen mit dem Verweis auf die einschlägigen Rechtsprechung mit einer Frist von zwei oder drei Monaten an die Versicherung schicken. In der Zeit kannst du schon mal an der Zuarbeit an deinen RA arbeiten, dazu später wenn es soweit ist. Nach Ablauf der Frist wird dein RA noch mal ca. 3 Monate für das fertigen der Klage brauchen, meine Erfahrung.

Studierst du schon wieder, welche Beeinträchtigungen hast noch, auch hier hast du sehr gute Hinweise bekommen.

Kann es sein dass das jetzt alles ein bisschen zuviel für dich ist.

MFG Marima
 
Grüß Dich, Yves,

schön, dass Du zu uns gefunden hast!

Deine Lage schaut -aus rechtlicher Sicht- durchaus ermutigend aus. Also fasse Mut:

01
Was ich jetzt beschreibe, das ist nicht meine Meinung - sondern die des BGH. Zwar müssen Gerichte den Urteil des BGH nicht folgen. Aber sie tun es, und zwar mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit - über die Gründe unterhalten wir uns später, im Augenblick langt es mal zu wissen: Das ist einfach so. Dazu berufe ich mich auf die 42 Jahre, in denen ich beruflich mit Unfälle zu tun habe: Seit etwa 1992 sind sie mein Schwerpunkt.

02
Warum schaut es eigentlich ganz gut aus?

Wer sagt: "So und so war es, dieses und jense ist passiert" (= Sachverhalt)

"und deshalb steht steht mit dieses uns solches zu" (= Rechtsfolge daraus),

der muss grundsätzlich den Sachverhalt so gründlich belegen, dass keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen: Das nennt man "Vollbeweis nach § 286 ZPO führen".

03
Aber (und jetzt kommts!): Voll beweisen muss man gar nicht so viel. Nämlich nur

(a),
dass der Gegner für den Unfall aufkommen muss (= offensichtlich kein Problem bei Deiner Lage),

(b),
dass Du durch den Unfall (irgendwie) verletzt worden bist (= unproblematisch: Schließlich hast Du an der Unfallstelle übel geblutet).

ZWISCHENSUMME: Damit Ende dessen, was voll ebweisen werden muss. Damit wird's keinen Ärger geben.


03
Alles weitere ist die Suche nach der Antwort: "Na und-?
Was sind jetzt die Folgen der Verletzung? Wie wirkt sich das alles aus?"

Für alles, was daruner fällt brauchst Du nicht voll zu beweisen. Du mußt nur nur noch deutlich überwiegend wahrscheinlich machen, dass Deine Leiden und Schäden vom Unfall stammten. Das ist ganz entschieden weniger als "voll beweisen". Diese Beweiserleichterung ist wichtig, sie wird aus § 287 ZPO hergeletet und aus § 252 BGB. Das ist so sicher, dass unter den Juristen darüber nicht im Ernst mehr diskutiert wird.

Es wird Dir sehr weiter helfen.

04
Bei den Folgen des SHT wüßte ich gerne, was die Verischerung einwendet. Da kenne ich nämlich einen recht netten Hebel:

(a)
Häufig argumentieren Versicherer damit, es habe weder anfangs eine längere Bewußtlosigkeit vorgelegen, noch eine im CT oder MRT sichtbare Verwüstung im Hirngewebe, keine Gehirnblutung, woraus zu schließen sei, dass keine dauernde Beeinträchtigung Deiner kognitiven Kräfte (Konzentration, Merkfähigkeit, Lernfähigkeit....) vorliegen könne.

(b)
Ich kann nachweisen, dass die führenden medizinischen Fachgesellschaften, die sich mit SHTs befassen, diese Ansicht schon seit Jahren konsequent ablehnen. Also lass Dich nicht davon ins Bockshorn jagen.

05
Dir kann übrigens nicht nur das Forum helfen, sondern auch ein tüchtiger Unfallopferverein helfen. In Bayern nimmt sich der Unfallopfer-Bayern e.V. z.B. solcher Leute an. Und da die Bayern ein gütiges Volk sind, nehmen sie auch Mitglieder jenseits der Bayerischen Grenzpfähle auf.



06
Schon mal vom Assistenzschaden gehört? Falls nein, lass es uns wissen... dann freuen wir uns darauf, Dir einige interessante Wege zum Schadensersatz zeigen zu können.

07
Ohne Prozess wird wohl nichts gehen, da der Versicherer hofft, dass Dir schon noch rechtzeitig das Herz in die Hose fällt.

(a)
Dafür, dass das nicht passiert, ist das Forum durchaus da...!

(b)
Deshalb kannst Du an Attesten , Bestätigungen und Belegen herschaffen, was Du willst, der Versicherer wird erklären, dass er das alles nicht nachvollziehen könne.
Du wirst dastehen wie Frau Marthe in Goethes Faust, die bei Mephistopheles anbandeln will, aber der tut, als merke er das nicht: "Ih wollt mich nciht verstehen!", muss die genarrte Frau Marthe ausrufen.

Daher: Fehlende Einsicht (echt oder vorgespielt) in der Versicherung ersetzt man durch vorhanden Einsicht am Richtertisch. Das Ergebnis nennt man "Urteil", den Weg dahin "Prozess". Das ist so (---wie gesagt, 42 Berufsjahre....)

Also: Rauf aufs Pferd mit Dir, gibt einen lange Ritt, nicht gerade leichtes Gelände, aber reitbar ist das!


ISLÄNDER
 
hab keine Erfahrung und leider auch keine Rechtsschutzversucherung
Hallo Yves
habe mal des öfteren gehört das wenn du keine Schuld hattest und erwiesen ist das die generische Seite den Unfall verursacht hat, das du den Rechtsanwalt und alle verbunden Kosten auf die generische Haftpflicht abwälzen kannst.
Habe auch einen Polizisten gefragt und der hat mir das auch bestätigt.
Somit kannst du nur gewinnen!!!
Den Vorschlag von der Allianz würde ich an deiner Stelle ablehen das ist doch echt eine veräpplung die Summe die sie dir geben wollen.
Ich würde mir einen Fachanwalt für solche Sachen aufsuchen.
Die haben oftmals auch mehr Einblick bei den Ärzten die immer wieder gerne von der Versicherung gewählt werden zwecks Begutachtung und sehr oft nicht wirklich faire Gutachten erstellen, und das weiss ein guter Fachanwalt die haben da auch ihre Listen wo Ärzte aufgelistet werden die immer nur zugunsten der Versicherung schreiben!
Genau solche roten Listen haben auch Versicherungen wenn Ärzte zu gute Gutachten schreiben für die Unfallopfer, die werden dann als Gutachter gar nicht mehr bestellt.
Eine wirklich kranke Welt bei den Versicherungen!!!

Und was ich immer wieder gelesen habe würde ich bei den Berufsgenossenschaftlichen Ärzten und Krankenhäusern sehr aufpassen, die versuchen alles kleinzureden und sind ihrer Linie treu gegen den geschädigten zu sein der Ansprüche stellt auch wenn die eigentlich damit gar nichts zu tun haben weil es vielleicht ein Freizeitunfall war.
Da werden Arbeitgeber und Versicherungsfreundliche Gutachten im Sinne für die Versicherung geschrieben !!!
Und dagegen sollte man sich mit den Fachanwalt wehren denke ich.
Lg
Callister
 
Moin,

@Isländer; ich muss mich in Kurze vor dem Langericht erklären und habe genau das von dir beschriebene Problem, dass die Versicherung einen kausalen Zusammenhang zum Unfall nicht sieht, da keine Gehirnverletzung auf Bildern, die nach dem Unfall gemacht wurden, sichbar war. Deinen "netten Hebel" hätte ich gerne gewusst.

LG

Rosi 70
 
Hallo Rosi, es ist inzwischen wissenschaftlich bewiesen, dass es organische Schädigungen des Gehirns auch ohne Bildnachweis geben kann. Das weiß auch die Versicherung, behauptet aber gerne das Gegenteil.

Schau mal in der entsprechenden AWMF Leitlinie nach bzw. Google nach axonaler Scherverletzung. Für die Diagnose reicht das Auftreten entsprechender Symptome.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich weiß; Urteile gibt es dazu ja auch. Mein Problem ist aber, dass ich vor Gericht am besten die Neurologin davon überzeugen muss, dass es auch Schädigungen gibt, die bildlich nicht nachgewiesen werden können.

Wenn die Neurologin sagt, keine Schädigung, keine Unfallfolge stehen meine Karten sehr schlecht. Zumal der radilogische Gutachter eine Verletzung ausschließt, nachdem eine Radiologin ein Jahr nach dem Unfall ältere Einblutungen diagnostiziert hat. Im Gutachten sind dies dann Artefakte.

Aber der Hinweis, die AWMF Leitlinie nachzulesen ist gut. Ich brauche halt stichfeste Beweise.

Danke.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Ich habe dir die Stelle mal raus kopiert. Damit kannst du sicher argumentieren.

Viele Grüße,

Rudinchen
 

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Hallo Rudinchen,

das ist mega lieb von dir, das du mir die entscheidende Stelle kopiert hast. Ich verzweifele immer an langen Texten.

Vielen Dank und liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo,

Ich habe nun auch die Lange Version der AWMF-Leitlinie gefunden: Darin steht unter anderem:

"Die gutachtliche Anerkennung posttraumatischer Kopfschmerzen über mehr als 6-12 Monate nach einem Schädel-Hirn-Trauma setzt den Nachweis einer traumatischen Hirnschädigung und/oder einer substantiellen Schädigung schmerzempfindlicher Strukturen im Kopfbereich voraus."

Verstehe ich es richitg, dass nur bei einer bildlich festgestellten Gehirnverletzung posttraumatische Kopfschmerzen oder Migräne als Unfallfolge anerkannt werden?

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Würde ich auch so verstehen, wie du es gesagt hast.

Allerdings widerspricht das den Aussagen hier:


Dort wird ausgesagt (mit Nennung verschiedener Studien), dass gerade bei leichtem SHT die Möglichkeit, chronische Kopfschmerzen zu entwickeln, steigt. Warum, ist wissenschaftlich noch nicht genau geklärt. Aber durch Studien ist belegt, dass es so ist.

Vielleicht hilft dir das als Argumentationshilfe?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

das hilft mir auf jeden Fall ... sehr interessanter Artikel.

Danke für die Übermittlung.

LG

Rosi70
 
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