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Unfall teilskalpiert/psych.Schaden Allianz stellt sich quer

Hallo Rosi,

du musst nicht die Gutachterin überzeugen, sondern das Gericht.

Du kannst dir sicher sein, dass die Neurologin die Artikel kennt die du als Laie aus dem Internet rausgesucht hast. Die Neurologin wird bestimmt nicht vor Gericht zugeben das ihr Gutachten falsch ist.

Also musst du dir einen anderen Weg suchen. Du schreibst, dass es Urteile dazu gibt, in den Urteilen müsste doch stehen wie die anderen ihre Schädigungen bewiesen haben.

Kannst du nicht deinem Neurologen das Gutachten geben, dieser kann doch anhand des Krankheitsverlaufs seit dem Unfall dem Gericht nachvollziehbar darlegen, dass deine Beeinträchtigungen auch ohne Bildgebene Nachweise bestehen.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

die Gutachterin hat noch kein Gutachten erstellt. Um abschließend das Gutachten erstellen zu können, benötigte sie ein radiologisches, psychiatrisches und neuropsychologisches Gutachten.

Ein radiologisches und psychiatrisches Gutachtgen liegt vor.

Der Psychiater hat das neuropsychologische Guachten von sich aus gleich mal mit gemacht, obwohl er kein Neuropsychologe ist ... dementsprechend fehlerhaft ist die Testung, die 1 1/2 Stunden dauerte. Ich habe die GNP (Gesellschaft der Neuropsychologen) angeschrieben und meine Begutachtung des Nicht-Neuropsychologen geschildert. Der Vorstand der GNP anwtortet und schrieb unter anderem:" . Aus den inhaltlichen Anforderungen an ein wissenschaftlich begründetes neuropsychologisches Gutachten ergibt sich, dass diese nicht in 1 1/2 h auch nur in Ansätzen zu erfüllen sind."

In der Gerichtverhandlung sind alle drei Gutachter als Zeugen geladen und vor Gericht wird dann die Neurologin ihr Urteil fällen. Da ich gegen das neuropsychologische Gutachten vorgehen möchte, kann es auch gut möglich sein, dass es noch nicht zu einem Urteil kommt, sondern ich zu einem "richtigen" Neuropsychologen geschicht werde. Das ganze zieht sich nun schon seit 7 Jahren!

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

ich habe eine Radiologin die kann ich mal fragen, dafür bräuchte ich eine wichtigsten Punkte.

Bei Gericht beruft man sich immer auf ähnlich gelagerte Urteile (Leitsätze), welche sind das bei dir.

MFG Marima
 
Hallo Rosi,

In den AWMF-Leitlinien steht auch, wie ein neuropsychologische GA aussehen sollte und welche Kurz Tests nicht aussagekräftig sind. Vergleiche damit mal das Gutachten des Psychiaters.

Viele Grüße

Rudinchen
 

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Hallo Rosi,

ich habe heute Morgen meine Radiologin gefragt, sie würde sich deine Bildgebenen Unterlagen ansehen.

MFG Marima
 
Grüß Euch alle!

Rudinchen - Du bist einfach Klasse! Das ist nämlich genau die Stelle, die ich auch meine!

01
Es ist die AWMF-Leitlinie Nummer 094-002 mit dem Titel „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirn-Trauma".

02
Möglicherweise muss man im Termin noch erklären, wer oder was die AWMF ist.

(a)
Die AWMF ist die "Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften", in der jetzt über 175 medizinische seriöse Fachgesellschaften mitarbeiten.

(b)
Sie betreibt seit 1962 viele Aktivitäten, ist also keine Eintagsfliege in der Wissenschaft. Unter anderem überprüft sie medizinische Leitlinien und erteilt - auf verschiedensten Qualitätsstufen - dann „TÜV“ darauf, dann ist es eine AWMF-Leitlinie.

Das ist deshalb nötig, denn: Jeder darf medizinische Leitlinien schreiben, der dazu Lust hat. So entsteht aber ein Wildwuchs an Leitlinien von teilweise kurioser Qualität. Da wollte man die Spreu vom Weizen trennen. Genau das tut die auf AWMF.


03
Die Leitlinie gibt es schon seit einigen Jahren, erinnerlich ist sie erstmals 2015 herausgegeben worden, die jetzige Fassung stammt von 2018. Wer heute noch mit der veralteten Meinung argumentiert, eine dauernde Schädigung könne nur dann anerkannt werden, wenn ein größerer Gewebeschaden im Gehirn festgestellt werde oder eine längere anfängliche Bewusstlosigkeit, der ist offensichtlich über den Stand von Tönnies im Jahr 1953 nicht herausgekommen. Der aber ist überholt.


ISLÄNDER
 
Hallo Marima,

das ist sehr lieb von dir, aber die Bilder liegen mir nicht vor. Sowohl Bilder als auch die CD sind immer noch beim radiologischen Gutachter, die er dann zum Termin mitbringt und ausgiebig erklären möchte. Dazu erforderliche Technik hat er bereits bei Gericht für den Termin beantragt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Lies dir die AWMF-Leitlinie gut durch, gib sie deinem Anwalt und schreibe dir anhand der Leitlinie alle Stellen der Gutachten raus, die nicht mit der Leitlinie oder neueren Studien konform gehen.

Das gibst du auch deinem Anwalt und genau danach müsst ihr bei der Befragung auch abzielen. Am besten kannst du es auch mit deinen Arztberichten untermauern, die dir helfen können, die Schäden zu beweisen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rosi

Einen Versuch ist es wert: Fordere eine Kopie deiner radiologischen Unterlagen bei dem GA an.

(In Zukunft: Nie das einzige Exemplar / das Original aushändigen. Falls Original zwingend herausgegeben werden muss, dann wenigstens eine Kopie behalten.)

Ein weiterer Versuch: Wende dich an die radiologische/n Praxis/Praxen und erbitte eine CD.
Bei mir hat das geklappt, als ich einmal eine zweite benötigte.

LG
 
Hallo Rosi,

wie HWS-Schaden schon geschrieben hat, in den Klinken/Praxis gibt es eine neue CDs, könnte 5 Euro kosten.

Niemals ein Original rausgeben, du brachst doch nur die CD in den Computer schieben und auf dem Computer speichern, dann kannst du so viele Kopien machen wie du brauchst.

Wem will der Gutachter denn etwas erklären, sollte meine Radiologin etwas anderes sehen, dann hat er was zu erklären.

Die Radiologin hat mir ein Gutachten geschrieben, der Gerichtsgutachter war begeistert, dass Gericht vom Gutachter und ich vom Gericht.

MFG Marima
 

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  • Gutachten.pdf
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Guten Morgen zusammen,

ich versuche eine Kopie der Bilder zu bekommen. Rückblickend ist es in der Tat ratsam, Kopien von den Bildern zu machen, bevor diese raus gehen.

Danke.

LG

Rosi70
 
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