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Unfall teilskalpiert/psych.Schaden Allianz stellt sich quer

Hallo Rosi70,

wenn ich richtig erinnere, bekommst du eine volle gesetzliche Rente und hast mit der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vergleich geschlossen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung.

Gibt es in deinem jetzigen Verfahren positive Gutachten für dich.

Warum hat die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vergleich geschlossen, hier muss ja einiges für dich gesprochen habe.

Du hattest dir ein Fachbuch Berufsunfähigkeit gekauft, hat es dir nicht geholfen.

Der Psychiater hat das neuropsychologische Gutachten von sich aus gleich mal mit gemacht, ein Gutachter darf nur die von Gericht gestellten Fragen beantworten, was steht im Beweisbeschluss.

Du solltest einen eigenen Beitrag eröffnen oder PN.

MFG Marima
 

"Wenn Sie nun ein Gerichtsgutachten erstellen müssen, dann dürfen Sie sich in Ihrem Gutachten nur auf die gestellten Fragen beziehen. Selbst wenn Ihnen sehr kritische Auffälligkeiten ins Auge stechen, dürfen Sie diese nicht berücksichtigen. Denn diese Auffälligkeiten sind nun einmal nicht Bestandteil des Verfahrens. Sollten Sie dennoch weitere, nicht geforderte Mängel aufzeigen, so könnte es passieren, dass Sie von einer Partei als "befangen" betrachtet werden. In diesem Fall würde das Gutachten dann als Ganzes nicht mehr akzeptiert werden"
 
Hallo Marima,

richtig; ich bin nunmehr sogar bis 31.12.2023 berentet.
Das von dir empfohlene Fachbuch "Berufsunfähigkeit" hat mir sehr geholfen.
Der damalige Gutachter hat eine Berufsunfähigkeit bestätigt. Da er sich aber auf eine genaue Diagnose nicht festlegen wollte, meinte der Richter, dass er mich eventuell zu einem weiteren Gutachter schicken müsse. Selbst mein Einwand, dass eine Diagnose bei der Berufsunfähigkeit keine Rolle spielt, beeindruckte ihn nicht. Aus Angst, weiter Jahre durch ein weiteres Guachten verstreichen zu lassen, habe ich mich auf einen Vergleich eingelassen. Am Ende bin ich darübe trotzdem froh, denn ich hatte nicht mehr diese finaziellen Notlage und habe meine Ruhe.

Meinst du denn, dass dieses Vefahren mir bei dem Vefahren gegen die private Unfallversicherung helfen könnte?

Bisher liegt ein Gutachten im selbsständige Beweisverfahren vor, welches sehr gut für mich ausfällt. Er bestätigt einen kausalen Zusammenhang, verneint ein psychische Störung und verneint eine Simulation. Da der Gutachter keinen Invaliditätsgrad angegeben hat und mein Anwalt versäumt hat, dies nachträglich zu erfragen :-( musste ein weiterer Gutachter beauftragt werden ... eine Neurologin, die drei Zusatzgutachten (radiologisch, psychiatrisch und neuropsychologisch) gefordert hat.

Der Radiologe sagt: keine Verletzung, nur veränderte Knochenleisten.

Die Fragestellung an den Psychiater lautete:

1. Leidet die Klägerin unter chro. Schmerzen, posttraumatische Kopfschmerzen, konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung, Schwindel, Schlafstörung, Konzentrationsstörung und Merkfähigkeitsstörung?

2. Wenn ja, sind die Beeinträchtigungen auf den Unfall zurückzuführen?

3. Wenn ja, wie hoch ist die Invalidität?

Schon wenn man die erste Frage liest, weiß man, dass der Psychiater diese Fragen nicht beantworten kann. Trotzdem hat er das Gutachten angenommen und am Ende geschrieben, dass er die Frage nicht beantworten kann, weil dies nicht in sein Fachgebiet fällt.

Ich habe ihm während der Begutachtung gesagt, dass eigentlich der Psychiater eine psychische Diagnose bestätigt oder ausgeschlossen werden soll. Daraufhin hat er im Gutachten geschrieben, dass er eine psychische Erkrankung weder bestätigen, noch ausschließen kann, da die Zeit zu knapp war und ich ja gar nicht will, dass bei mir eine psychische Störung festgestellt werden soll, was ich als sehr frech empfinde. Die Zeit zu knapp ist ein Witz, denn zu Beginn sagte er mir, dass ich mehrere Male zu ihm kommen muss. Nach 2 x war die Begutachtung beendet. Wenn er meine Psyche noch nicht einschätzen konnte, warum sollte ich dann nicht weitere Male zu ihm kommen. Ein Psychologe muss auch nach 5 probatorischen Sitzungen eine Diagnose stellen können und mit einem Therapieplan bei der Krankenkasse einreichen.

Bezüglich der Konzentrationsstörung hat er eine 1,5 stündige Testung durchgeführt. Lt. GPN kann die Anforderungen an ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten nicht in Ansätzen in 1.5 Stunden erfüllt werden.
Zumal der gute Herr Psychiater nicht einmal Neuropsycholge ist. Neuropsychologische Gutachten dürfen ausschließlich von Ärtzen mit einer neuropsychologischen Zusatzausbildung durchgeführt werden.

Ich unterstelle ihm, dass er gar keine Konzentrationsstörung bei mir feststellen wollte, denn zu Beginn habe ich ihm gesagt, dass meine Konzentration je nach Tagesform nach 1 -2 Stunden nachlässt. Und dann macht er nur eine Testung über 1,5 Stunden?

Und dann wundert er sich, dass ich schwere Sachen leicht und leichte Sachen nicht gut lösen konnte. Genau das ist doch erst recht ein Hinweis dafür, dass eine organische Störung vorliegt. Würde ich unter einer Depression leiden oder unter Medikamenteeinnahme stehen, wären alte Test annähernd gleich ausgefallen.

Der absoluter Hammer war, dass er eine Psyche nicht bestätigen oder ausschließen kann, aber er vermutet eine Somatisierungsstörung. Ausgerecht die Störung, die so schwer zu diagnostizieren ist und nicht mit meinem Verlauf übereinstimmt. Und die natürlich die Versicherung von einer Zahlung befreien würde.

Die Neurologin will sich erst äußern, wenn alle Gutachten vorliegen. Das neuropsychologische fehlt ja eigentlich, denn die 1,5 stündige Testung erfüllt kein Gutachten.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

Meinst du denn, dass dieses Vefahren mir bei dem Vefahren gegen die private Unfallversicherung helfen könnte?

Nein, da der Gutachter sich auf eine genaue Diagnose nicht festlegen wollte.

Ich kenne mich mit mit den Fachgebieten eines Psychiater nicht aus, was fällt denn in sein Fachgebiet.

chro. Schmerzen Örthopäde ?
posttraumatische Kopfschmerzen Neurologe ?
konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung Augenarzt ?
Schwindel Ohrenarzt Drehschwindel ? Lift- Schwankschwindel Neurologe ?
Schlafstörung Psychiater ?
Konzentrationsstörung Psychiater ?
Merkfähigkeitsstörung Psychiater ?

Der Unfall liegt schon Jahre zurück, sind deine Erkrankungen gesichert.

"Ein Psychologe muss auch nach 5 probatorischen Sitzungen eine Diagnose stellen können und mit einem Therapieplan bei der Krankenkasse einreichen." Hast du dieses schon durchführen lassen.

Du solltest du dir ein Fachbuch kaufen, ältere gibt es schon günstig. Welches, kein Ahnung.

Dann musst du Gerichtsurteile lesen, aus diesen lehrt man am meisten. In diesen seht, welchen Weg andere gegangen sind.

Das Gericht macht auch nichts anderes, das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf Fachbücher und Gerichtsurteile mit den dazugehörenden Leitsätzen, am Ende entscheidend das Gerichtsgutachten. (bei mir hat das Landgericht, ein Urteil vom OLG fast komplett kopiert und an mein Verfahren angepasst, fertig)

Anfangen solltest du mit dem neuen Auswerten der Bilder.

Wann ist den die Verhandlung.

Wenn du nicht vor der Verhandlung die Fragen an die Gutachter ans Gericht schickst, kann das Gericht nicht die Fragen an die Gutachter stellen (bei mir waren die Richter sehr gut eingearbeitet), eine mündliche Verhandlung ist nicht der Ort, wo ein Verfahren verhandelt wird, dieses wird vorher schriftlich gemacht.

Der Gutachter aus der Berufsunfähigkeit sagt, keine genaue Diagnose.

Der Gutachter aus dem selbstständigen Beweisverfahren verneint ein psychische Störung.

Der Gutachter jetzt schreibt, dass er eine psychische Erkrankung weder bestätigen, noch ausschließen kann, da die Zeit zu knapp war.

Mir stellt sich die Frage, warum er sich nicht mehr Zeit genommen hat, wenn sein Gutachten unvollständig und somit wertlos ist, wozu dann eine teure mündliche Verhandlung.

Wie hat der Gutachter denn die Fragen beantwortet: 1. Leidet die Klägerin unter chro. Schmerzen, posttraumatische Kopfschmerzen, konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung, Schwindel, Schlafstörung, Konzentrationsstörung und Merkfähigkeitsstörung?

MFG Marima
 
Hallo Rosi70,



Nein, da der Gutachter sich auf eine genaue Diagnose nicht festlegen wollte.

Ich kenne mich mit mit den Fachgebieten eines Psychiater nicht aus, was fällt denn in sein Fachgebiet.

chro. Schmerzen Örthopäde ?
posttraumatische Kopfschmerzen Neurologe ?
konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung Augenarzt ?
Schwindel Ohrenarzt Drehschwindel ? Lift- Schwankschwindel Neurologe ?
Schlafstörung Psychiater ?
Konzentrationsstörung Psychiater ?
Merkfähigkeitsstörung Psychiater ?

Der Unfall liegt schon Jahre zurück, sind deine Erkrankungen gesichert.

"Ein Psychologe muss auch nach 5 probatorischen Sitzungen eine Diagnose stellen können und mit einem Therapieplan bei der Krankenkasse einreichen." Hast du dieses schon durchführen lassen.

Du solltest du dir ein Fachbuch kaufen, ältere gibt es schon günstig. Welches, kein Ahnung.

Dann musst du Gerichtsurteile lesen, aus diesen lehrt man am meisten. In diesen seht, welchen Weg andere gegangen sind.

Das Gericht macht auch nichts anderes, das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf Fachbücher und Gerichtsurteile mit den dazugehörenden Leitsätzen, am Ende entscheidend das Gerichtsgutachten. (bei mir hat das Landgericht, ein Urteil vom OLG fast komplett kopiert und an mein Verfahren angepasst, fertig)

Anfangen solltest du mit dem neuen Auswerten der Bilder.

Wann ist den die Verhandlung.

Wenn du nicht vor der Verhandlung die Fragen an die Gutachter ans Gericht schickst, kann das Gericht nicht die Fragen an die Gutachter stellen (bei mir waren die Richter sehr gut eingearbeitet), eine mündliche Verhandlung ist nicht der Ort, wo ein Verfahren verhandelt wird, dieses wird vorher schriftlich gemacht.

Der Gutachter aus der Berufsunfähigkeit sagt, keine genaue Diagnose.

Der Gutachter aus dem selbstständigen Beweisverfahren verneint ein psychische Störung.

Der Gutachter jetzt schreibt, dass er eine psychische Erkrankung weder bestätigen, noch ausschließen kann, da die Zeit zu knapp war.

Mir stellt sich die Frage, warum er sich nicht mehr Zeit genommen hat, wenn sein Gutachten unvollständig und somit wertlos ist, wozu dann eine teure mündliche Verhandlung.

Wie hat der Gutachter denn die Fragen beantwortet: 1. Leidet die Klägerin unter chro. Schmerzen, posttraumatische Kopfschmerzen, konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung, Schwindel, Schlafstörung, Konzentrationsstörung und Merkfähigkeitsstörung?

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ein Psychiater behandelt psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen, evt.

Konzentrationsstörungen und Merkfaehigkeitsstoerungen können auch von einem Psychiater behandelt werden, allerdings müssen sie eine neuropsychologische Zusatzausbildung nachweisen.

Das mit den probatorischen Sitzungen weiß ich, weil ich bis zu meinem Unfall selbst als Therapeutin tätig war.

Kann mir jemand einen Tip geben, wo ich am besten Urteile bezüglich private Unfallversicherung finde?

Dass man Fragen an das Gericht schicken soll, hast du mir schon einmal mitgeteilt. Mein Anwalt meint, dass wir direkt vor Ort die Gutachter befragen können.
Mein Termin ist in 4 Wochen.

Leider sieht mein Anwalt nicht die Notwendigkeit, vor dem Gerichtsterm nich einmal die Gutachten durchzusprechen, Fragen zu formulieren bzw. eine Strategie zu besprechen. Ich stehe mehr oder weniger alleine da.

Die Frage, ob ich unter den Einschränkungen leide, hat der Gutachter mit den Worten: kann ich nicht beantworten, weil die Einschränkungen nicht nein Fachgebiet betreffen. Als ich das las, war ich sprachlos. 2 Jahre musste ich auf dieses Gutachten warten.

LG
Rosi70
 
Liebe Rosi,

ich weiß zwar nicht wie du aktuell aussiehst, aber als teilskaplpiert wirst Du menschlich "innerlich" massive Probleme mit Deinem eigenen Aussehehen haben zzgl. noch weiteren neurologischen Schmerzen!

Hinzu werden sicherlich noch weitere Ablehnungen im beruflichen und sozialen Umfeld aufgrund Deiner Äußerlichkeit kommen.

Wiurde dies in den GA berücksichtigt? Und wie wird dieses berücksichtigt und gewürdigt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rosi70,

Gebe unter "Suche im Volltext:" private Unfallversicherung schädel hirn trauma ein und dann auf "Suchen"


Du brauchst auch nur bei GOOGLE die Schlagworte eingeben z.B. private Unfallversicherung schädel hirn trauma bgh und dann heißt es lesen, wenn du erst mal parallelen zu deinem Verfahren findest, wirst du verstehen was ich meine.

Wenn du glaubst du bist am Ende deines Verfahrens, nein, dieses dient nur der Vorbereitung auf die Berufung beim OLG, wer auch immer die einlegt.

"Ein Psychologe muss auch nach 5 probatorischen Sitzungen eine Diagnose stellen können und mit einem Therapieplan bei der Krankenkasse einreichen."
Hast du dieses schon durchführen lassen.

Wenn du Erkrankungen hast, müssen diese doch behandelt worden sein und du musst dazu Unterlagen haben. Ich habe den Eindruck du überlässt dem Gericht oder den Gutachtern die Beweise zu liefern.

Du schreibst, die Einschränkungen nicht sein Fachgebiet betreffen und zu wenig Zeit. Ich frage mich was steht in dem Gutachten und was in dem ersten positiven Gutachten. Sende mir doch mal die Gutachten, ich kann diese auch meiner Radiologin geben, die braucht aber in der Hauptsache die Bilder. Hast du diese schon.

MFG Marima
 
Hallo Rosi70,

noch mal zu deiner BU-Versicherung.

"Da er sich aber auf eine genaue Diagnose nicht festlegen wollte, meinte der Richter, dass er mich eventuell zu einem weiteren Gutachter schicken müsse."

"Selbst mein Einwand, dass eine Diagnose bei der Berufsunfähigkeit keine Rolle spielt, beeindruckte ihn nicht."


Wenn du dem Richter den entsprechenden Leitsatz mit der entsprechenden Rechtsprechung aus dem Fachbuch vorgelegt hättest, dann hätte dieses so in seinem Urteil stehen können, ein Richter muss nicht alles wissen aber dein RA muss es Wissen und ihn darauf hinweisen. Bei einem eventuell war er offensichtlich noch unschlüssig und der Leitsatz mit der entsprechenden Rechtsprechung hätte ihn durchaus umstimmen können.

(alle Leitsätze die ich in meinen Schriftsätzen verwendet habe, standen hinterher so in meinem Urteil)

Ich hoffe, du hast 60 bis 70% bekommen.

______________________________

Ich Glaube du hattest einen unverschuldeten Verkehrsunfall, was ist denn mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers., zahlt diese z.B. den Verdienstausfall.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rosi70,

ich habe nur ein Urteil gelesen und sofort springen mit wichtige Leitsätze ins Auge, zudem weist es noch zahlreiche parallelen zu deinem Verfahren auf.


"Die Frage, ob die drei Jahre nach dem Unfall noch bestehenden Beschwerden des Klägers auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.NW., ebenso der erkennende Senat, VersR 2003, 1294). Denn die Frage nach dem Umfang des eingetretenen Schadens ist eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität. Danach reicht eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen, dass der vom Kläger vorgetragene Dauerschaden in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallereignis steht (BGH, Urt.v. 17.10.2001, NVersZ 2002, 65). Da nach § 11 Abs. 4 AUB 88 nur der Gesundheitszustand zu berücksichtigen ist, der bis zum Ablauf von drei Jahren prognostiziert werden kann, dürfen später gewonnene Erkenntnisse nicht verwertet werden (vgl. BGH, NJW 1998, 905; NVersZ 2002, 65, 66). Bei mehreren Möglichkeiten muss die Ursächlichkeit des Unfalls jedenfalls eindeutig die wahrscheinlichere sein (Knappmann, Unfallversicherung: Kausalitäts- und Beweisfragen, NVersZ 2002, 1, 2)."

bei deinen Beeinträchtigungen war doch auch Schwindel:

"Der HNO-Arzt PD Dr. A. hat schon 1994 angenommen (Stellungnahme Bl. 343 GA), dass die Schwindelbeschwerden des Klägers mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf dem erlittenen Kopftrauma beruhen, es seien keine früheren Krankheiten bekannt, die das vorliegende Krankheitsbild hätten auslösen können. Zugleich hat er wegen dieser Gleichgewichtsstörung zunächst eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 % angenommen (Bl. 343 GA). Im Gutachten vom 3. Mai 1995 (Bl. 476 GA) hat PD Dr. A. bei leicht gebesserten Gleichgewichtsstörungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 15 % angenommen."

und wenn dein RA Unterlagen zu spät einreicht kann dir folgendes passieren:

"Der Vortrag des Klägers im Schriftsatz vom 11. Mai 2007 ist im übrigen, soweit er neues Vorbringen enthält, nicht zu berücksichtigen. Dieser Vortrag ist nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist und zudem nach Schluss der mündlichen Verhandlung vom 17.4.2007 eingegangen. Es ist zudem nicht erkennbar, warum dieser Vortrag zumindest teilweise nicht früher hätte eingereicht werden können. So wäre dem Kläger die Vorlage des Attestes der Ärztin Dr. R. vom 21.9.2004 bereits in erster Instanz möglich gewesen.

Der Senat hat zudem keinen Schriftsatznachlass für neuen Vortrag gewährt, sondern lediglich eine Stellungnahmefrist zu einem Vergleichsvorschlag eingeräumt."


Wenn du z.B. die Bilder erst nach einem Urteil des LG auswerten lässt, kann dieses vor dem OLG nicht mehr verwendet werden.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marima,

vielen Dank für deine Mühe. Deine letzte Nachricht bezüglich des Urteils liest sich gut. Da mich aber seit 2 Tagen wieder meine Migräne plagt, konnte ich mir noch nicht die Webseite mit den Urteile durchlesen. Hole ich aber so schnell wie möglich nach, den die Zeit rennt. Danke.

LG

Rosi70
 
(a)
Häufig argumentieren Versicherer damit, es habe weder anfangs eine längere Bewußtlosigkeit vorgelegen, noch eine im CT oder MRT sichtbare Verwüstung im Hirngewebe, keine Gehirnblutung, woraus zu schließen sei, dass keine dauernde Beeinträchtigung Deiner kognitiven Kräfte (Konzentration, Merkfähigkeit, Lernfähigkeit....) vorliegen könne.

(b)
Ich kann nachweisen, dass die führenden medizinischen Fachgesellschaften, die sich mit SHTs befassen, diese Ansicht schon seit Jahren konsequent ablehnen. Also lass Dich nicht davon ins Bockshorn jagen.
Hallo Isländer,

ich bin auf der Suche nach Möglichkeiten, ein vor Jahren stattgehabtes SHT jetzt lange nach dem Unfall nachweisen zu können. Ein kürzlich eingeschalteter Neuropsychologe hat Einsicht in meine Befunde gehabt und hat meine vorhandenen Symptome einem SHT zugeordnet, die aber von verschiedenen Ärzten bislang als "rein"psychogener" Genese diagnostiziert wurden.

Die üblichen Unternsuchungen CT, MRT waren nach dem Unfall gemacht worden - ohne pathologischen Befund bzw. bei der MRT 3 Monate nach dem Unfall zwar erkannt wurde, dass die blutabführenden Gefäße in der linken Gehirnhälfte verengt wären, dies aber nicht als pathologisch angesehen wurde vom Radiologen.

Kannst Du mir die Fachgesellschaften nennen, die ich kontaktieren könnte?

Danke im voraus und Gruß von
Bobb
 
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