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Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters

Hallo Hollis,

Chefarzt Dr. Eisele [...]
Konnte mir hoffentlich noch die Eckdaten gut merken!

Fast ;) Es ging um den Unfallchirurgen Hans Peter Friedl, der wegen einer langen Liste von Kunstfehlern strafrechtlich angeklagt wurde. Die Richter verfassten ein recht mildes Urteil, er musste nur ca. 24000 Euro Strafe zahlen. Die Uniklinik Freiburg wollte den verbeamteten Arzt gerne loswerden, hatte ihn seit 2000 bereits vom Dienst befreit, aber seine üblichen Monatsbezüge fortgezahlt. Da aber das Strafurteil so milde verfasst war, hatte man bei dem geltenden Beamtenrecht Schwierigkeiten ihn los zu werden. Man schloss einen Vergleich über 1,9 Mio Abfindung.

Der Fall wurde in mehreren Zeitungen geschildert, in der Süddeutschen bleibt es hoffentlich länger online:
Teil 1
Teil 2

Gruß
Joker
 
Fata Morgana

Hallo Joker,

naja, mein Gehirn leidet unter Sauerstoffmangel. Fast aber wie Du bemerkt hast getroffen.

Dr. Eisele wo auch immer er stecken mag - oder es ihn gibt, hat vielleicht auch Dreck am Stecken! Weiß man nie!

Danke für Deinen Hinweis!

gruß

Hollis
 
Du hast aber immer die Möglichkeit, der Ärztekammer zu schreiben, die Sachlage vorzutragen. Aber auch da, wenn kein anderer Arzt deine Behauptung bestätigt mit Argumenten, dann wirst du einen freundlichen Brief zurück bekommen mit der Sicherheit, dass hier kein (erkennbares) Versagen des beschuldigten Arztes vorliege.

Gruß Ariel

.. die scheinen eine serienbrieffunktion zu haben ?
ich habe auch so ein schreiben zu hause :cool:
 
Hallo Ariel, hallo Hera,

habt ihr selbst an die Ärztekammer geschrieben oder habt ihr das über euren Anwalt gemacht?

Hat jemand hier vielleicht schon mal geschafft, das die ÄK tätig wurde?

"Zitat von Ariel
Du hast aber immer die Möglichkeit, der Ärztekammer zu schreiben, die Sachlage vorzutragen. Aber auch da, wenn kein anderer Arzt deine Behauptung bestätigt mit Argumenten, dann wirst du einen freundlichen Brief zurück bekommen mit der Sicherheit, dass hier kein (erkennbares) Versagen des beschuldigten Arztes vorliege."

Hat denn jemand mal diesen Weg (mit SChreiben eines Arztes dabei) versucht?

... möchte es halt gern von vornherein richtig machen... ;-)

Gruß
xgreek69x
 
Ärztekammer: Kammer in der sich Ärzte verrkriechen

Hallo xgreek69x,

uns hat die Ärztekammer mitgeteilt, dass sie nicht zuständig sei.
Gleichzeitig hat sie das Schreiben für das sie nicht zuständig ist an den Arzt weitergeleitet.

Geschrieben hat der Fachanwlat für Medizinrecht.

Hintergrund:
Wir wollen(unter anderem) zwei Versicherungen (beide in Nürnberg, die eine LV, die andere BU) per Klageweg zur Leistungserbringung auffordern. Das Verfahren am Zivilgericht läuft nun schon seit Jahren.
Eine der vielen Maßnahmen war, dass die Versicherungen ein Psychiater beauftragte ein "Glaubwürdigkeitsgutachten" zu erstellen, damit dieser feststelle, dass das Unfallopfer ein phatologischer Lügner sei.

Dass und welche hier Krankenunterlagen weitergeben werden, wurde dem UO bis heute nicht bekannt gemacht.
Der Psychiater machte ein Parteigutachten gegen alle Regeln der psychiatrischen Begutachtungskunst und stellte fest, was er feststellen sollte.

Zu dieser Vorgehensweise wollten wir eine Beurteilung der Ärztekammer.

Ergebnis: Der Anwalt der Prof. Dr. Psych wurde beauftragt unseren Anwalt zu informieren, dass erwogen werde Strafanzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede zu stellen.

Ärztekammer: Aus meiner Sicht muss wohl jeder seine eigenen Erfahrungen machen. Dort wird wohl gewürfelt.

Bessere Erfahrungen konnten wir mit dem MDK der Krankenkasse machen, die wir bezugnehmend auf das SGB angesprochen hatten.
Der erste Versuch war privat, aber da sind die beim MDK zusammengeklappt. Die 4 Ordner mit Unterlagen waren denen wohl zuviel.
Dann hat das der Anwalt in die Hände genommen.
Inzwischen wird dort das 3te oder 4te Gutachten erstellt.

Soweit die Erfahrungen, wie wir sie sammeln durften.

Dir wünsche ich viel Erfolg! Vor allem schneller ....

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

vielen Dank für die Deatillierte Darstellung und vielen Dank für deine Wünsche.
Das wünsche ich mir auch, bin aber nur bedingt optimistisch... :-(

Über deine Schilderung bin ich echt schockiert - musste sie drei Mal lesen und kann´s immer noch kaum glauben.
Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt ist mir ja klar und ich hatte damit gerechnet auf passivität / inaktivität bei der ÄK zu stoßen, aber das die auch so reagieren können Tststs!

Bin mal gespannt wie´s bei mir wird:
ich will mir noch´n bisschen Zeit mit der Beschwerde lassen, weil ich diese in einigen Punkten "objektivieren" kann, die der Versicherung und ihren GAern noch nicht aufgefallen sind - will keine schlafenden Hunde wecken und so lange wie möglich den Überraschungsefekt für mich nutzen (derzeit wird der Klageentwurf vorbereitet).
Wenn die Katze dann aus dem Sack ist, will ich erst die ÄK einschalten und evtl. auch Strafanzeige stellen - ich bilde mir ein ausreichend Indizien für einen gewerbsmäßigen Betrug zu haben.
Ich erhoffe mir nicht sehr viel davon, will hauptsächlich ein bisschen die Zähne fletschen. Wär´ trotzdem ganz nett wenn´s von Erfolg gekrönt würde und hoffe deshalb, dass sich hier vlt. jmd findet, der schon einmal in irgendeiner Richtung Erfolg gegen einen GA gehabt hat... es reicht auch schon ein Teilerfolg.

Kannste noch kurz erzählen, wie die ÄK begründet hat, dass sie nicht zuständig sei
Dankööööö!

Gruß
xgreek69x
 
Strafanzeige

Hallo xgreek69x,

mach Dir Deine Ziele klar (und die Fristen) für den jeweiligen Verfahrensschritt.
Eine Strafanzeige führt dazu, dass weder die Kammer, noch der Beschuldigte noch die Versicherung irgendetwas machen. Übliche Begründung: "Wir müssen warten bis Strafverfahren abgeschlossen ist."
Zur Regelung Deiner Ansprüche passiert da nichts mehr norgendwo und Du gibst die ganze Angelegnehit in fremde Hände. Wenns ganz blöde läuft werden dann im Strafverfahren, soweit das bis vors Gericht geht (was statistisch gesehen unwahrscheinlich ist), vom Gericht Tatsachen festgestellt, die in Deiner Auseinandersetzung nachteilig sind.
Das hängt damit zusammen wie unterschiedlich die juristischen Verfahren zur Beweisfindung sind. In dem einen Fall ist beweisrelevant was geschehen ist im anderenVerfahren kann beweisrelevant sein, was nicht geschehen ist. Damit ändern sich die Möglichkeiten für Dich fundamental.
Ich will Dich nicht abhalten, aber die Risken und Nebenwirkungen solltest Du schon kennen.
Zudem ist im Strafverfahren ein nicht zu unterschätzender Aspekt die Schuld. Während Du zivilerechtlich schon dann Ansprüche haben kannst, wenn ein Fehler ohne Schuld entstanden ist, wird es strafrechtlich nur zu einer Veruteilung kommen, wenn die Schuld festgestellt wird. Allein dieser Aspekt, mal ganz abgesehen von der Feststellung ob dem Beklagten er bzw. ein Fehler anzulasten ist, schafft in der Regel nicht so sehr gute Tatsachenfeststellungen.
Und geh bitte davon aus, dass kein Richter Fetsstellungen treffen darf, sondern alles auf Sachverständigengutachten hinausläuft. Und da haben Deine Gegener leider Gottes schon ziemlich gute Erfahrungen.
Wir sind gerade dabei den zwieten gerichtlichen Gutachter auseinanderzunehmen und haben dazu bereist zwei Privatgutachten eingebracht.
Bei uns macht es mehr Sinn den Schaden ersetzt zu bekommen, auch wenn wir genügend Unterlagen für strafrechtlich relevante Fehler hätten. Da wäre zum Beispiel ein Freiheitsentzug auf der 11-Fehler-Liste. Über mehrere Tage und willkürlich. Schaut man sich die Akte an, dann wurden freiheitsentziehende Maßnahmen nach Gutdünken und ohne vorherige Untersuchung angesetzt. Das ist zwar in der zivilrechtlichen Klageschrift, aber es geht nicht an den Staatsanwalt, weil es unser Ziel nicht unterstützen würde.

Die Juristerei hat eine Systematik entwickelt und die wird "beamtenmäßig" abgearbeitet. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht innerhalb der Systematik.

Deshalb der Hinweis auf die vorherige "Zieldefinition".
Wobei Rache nach meinen Erfahrungen kein gutes Ziel ist, weil es genau dieses Ziel in unserem Rechtssystem nicht gibt.
Im Gegenteil, sobald ein Richter merkt, dass es um Rache geht, wird der Kläger zum Beklagten.

Die Begründung suche ich noch raus, sobald ich Zeit habe.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

wow, das musste ich erst einmal sacken lassen!
Vielen Dank!
Hab´das so noch nicht gesehen... natürlich steht die Regelung meiner Ansprüche absolut im Vordergrund! Die Strafanzeige sollte auch kein Racheakt sein - vielmher geht es mir darum solchen Machenschaften und ihren Beteiligten "das Handwerk zu legen"!
Auch wenn es mir persönlich nichts bringt. Denen, die nach mir an diese geraten, aber vielleicht schon.
Trotzdem darf das ja nicht zu meinem Nachteil sein!
Also werde ich mich wohl vom strafrechtlichen Aspekt distanzieren... nochmals vielen Dank: da hätte ich mir u. U. wohl ein gewaltiges Eigentor geschossen!

Bin dir trotzdem dnkbar wenn du es mal schaffst die Begründung rauszusuchen...

Nochmals vielen herzlichen Dank: du hast mich vor einem potentiell existenzvernichtenden Fehler bewahrt!

Gruß
xgreek69x
 
Hallo xgreek69x,
selbstverständlich kann eine Strafanzeige Sinn machen. Einige der aufsehenerregenden Fälle kommen ja auch in die Presse.
Und möglicherweis ekannst Du auch noch die Strafanzeige stellen, wenn Deine zivilrechtlichen Sachen geregelt sind und in diesem Zusammenhang eine Schuld die auch strafrechtlich relevant ist, festgestellt wurde.
Du solltest mit einem entsprechenden Anwalt sprechen, der Dich bezüglich der Fristen aufklären kann.
Wann konntest oder musstest Du jenes Grad an Gewissheit über Deine Vermutungen haben, damit eine Strafanzeige gerechtfertigt war, könnte so eine Frage an den Anwalt sein, damit er Dir ausrechnet bis wann Du Strafanzeige erstatten könntest.
---
Nun zur Begründung der Kammer, aber vorweg da es nicht ausgeschlossen ist, dass das UO aufgrund deser Angaben identifiziert werden könnte folgender Hinweis: Das UO weiß nicht, dass diese Informationen hier veröffentlich werden. Es soll dies auch nicht wissen, da die Folgen des Unfalls eine angemessene Auseinandersetzung mit den Angelegenheiten kaum ermöglichen.
Diese Folgen waren bisher:
- Maßgebliche gesundheitliche Einschränkungen mit inzwischen mehr als 20 Operationen, GdB 50 % + G, GdE 100%
- "Flucht" aus Bayern durch Umzug
- 2 Klagen gegen private Versicherung (zu denen das hier gegeständliche Glaubwürdigkeitsgutachten gehört, aber auch z.B. zwei gerichtliche Sachverständige, die ihren Auftrag nicht angemessen erledigen und eine Richterin, die eigentümlich agiert).
- Verfahren gegen Polizisten (Durch UO eingestellt, weil Oberstaatsanwalt und Polizeipräsident keinen Anlaß sahen mit dem Polizisten, der den Unfall aufnahm, zu sprechen, obwohl dieser im Rahmen der Zuegenbefragung vor Gericht selbst angab, dass er weder die Qualifikation zu den von ihm om Polizeiprotokoll festgestellten Feststellungen habe, noch dass er jene Maßnahmen durchgeührt habe, die er laut seinem Polizeibericht durchgeführt hätte)
- Verfahren gegen Klinik als Unfallverursacher und wegen 11 dokumentierten mutmaßlichen Fehlern (vor und nach dem Unfall ander Klinik)
- Verfahren gegen andere Klinik, wegen einem anderen Fehler.
- Verfahren zur Feststellung des GdB
- Verfahren zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit
- und viele andere Kleinigkeiten (wie z.B. MDK der KK wegen inzwischen zwei Gutachten, Auseinadersetzung mit Rechtsschutzversicherung, weil der Sachbarbeiter so gerne die Entscheidungen der Gerichte vorwegnimmt und deshalb versucht die Leistungen abzulehen und so weiter und so fort)

Raus ergibt sich: Das UO hat mit dieser Darstellung hier nichts zu tun. Alle Angaben hier sind persönliche Meinungsäußerungen des Boardmitglieds "oohpss".
Soweit ich hier Dokumentinhalte einstelle, dann niemals um jemanden bloßzustellen oder zu diskreditieren, sondern lediglich um Fragen von allgemeinem Interesse qualifiziert zu beantworten.
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Hintergrund der Anfrage war: Ein Pychiater erstellt im Auftrag einer Versicherung (mutmaßlich) anhand von Unterlagen der gerichtlichen Auseinandersetzung und möglicherweise anderer, dem UO unbekannte, Unterlagen ein "Glaubwürdigkeitsgutachten".
Das psychiatrische Gutachten, dass die Glaubwürdigkeit des UO beurteilt und der beklagten Versicherung helfen soll, die Klägerin als notorische Lügnerin "abzustempeln", erstellt der Psychater nicht nur sehr zügig, sondern auch ohne das UO einmal gesehen oder gesprochen zu haben.
Das UO glaubt, dass der Psychiater gegen grundlegende Regeln der psychiatrischen Begutachtung verstoßen hat, weil es zu den Grundregeln der Psychiatrischen Begutachtung gehört, dass der Gutachter einen persönlichen Kontakt mit dem zu begutachtenden Patienten hat.
Weiterhin vernutet das UO, dass die Anfertigung diese sGUtachtens gegen berufsständische Maßgaben verstoßen könnte, weil das UO niemals darüber aufgeklärt worden war, dass diese psychiatrisches Gutachten angefertigt werden würde und angefertigt wurde, bis es von der Versicherung des UO bei Gericht als Bestandteil der Verteidigungsstrategie der Versicherunge eingereicht wurde.

Das Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer als Reaktion auf die Bitte des RA des UO um eine Stellungnahme:

BAYERISCHE LANDESÄRZTEKAMMER
Bayetische Landesärztkammer
Muhlbaurstralle 16
81677 München
Telefon: 089 4147-220
Fax: 089 4147-750
E-Mail: berufsordnung@blaek.de
Unsere Zeichen: XX/XXXXXXXXX/XX
Ihr Schreiben vom: XX.XX.XXXX (vor eine Monat)
Ihre Anfrage zur Stellungnahme des Prof. Dr. med. Thomas Grobe vom XX.XX.XXXX

§ 25 Berufsordnung für die Arzte Bayems (B0); Art. 38 Heilberufe-Kammergesetz

Sehr geehrter Herr RA,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX.
Nach § 25 BO haben Ärzte Gutachten bzw. Zeugnisse mit der
notwendigen Sorgfalt und nach bestem Wissen zu erstellen. Sofern die
Gutachtenerstattung bzw. Zeugniserstellung wider besseres Wissen bzw. ohne die erforderliche Sorgfalt erfolgt, liegt ein berufsrechtlicher Verstoß vor.
Inwieweit der hier in Frage stehende Arzt, Prof. Dr. med. Thomas Grobe, mit seinem Schreiben vom XX.XX.XXXX an die Nürnberger Allgemeine
Versicherungs-AG entsprechend den Vorgaben des § 25 BO gehandelt hat,
kann die Bayerische Landesärztekammer bereits mangels Vorliegens der
hierfür nötigen Unterlagen nicht beurteilen.
Daraber hinaus hat die Bayerische Landesärztekammer keine
berufsaufsichtliche Zuständigkeit zur Prüfung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens einer Berufspflichtverletzung. Die Prüfung bzw. Klärung einer schuldhaften Berufspflichtverletzung obliegt in Bayern dem ärztlichen Bezirksverband (Art. 38 Heilberufe-Kammergesetz), vorliegend dem Ärztlichen Bezirksverband Mittelfranken, Farther Straße 115 90429 Wimberg.
Wir stellen lhnen daher anheim, sich an diesen zu wenden.
---

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohps,

nochmals vielen Dank für deine ausführliche Antwort und für das Einstellen der Begründung.

Zitat:
"Wann konntest oder musstest Du jenes Grad an Gewissheit über Deine Vermutungen haben, damit eine Strafanzeige gerechtfertigt war, könnte so eine Frage an den Anwalt sein, damit er Dir ausrechnet bis wann Du Strafanzeige erstatten könntest."

Leider sind einige der Fakten so offensichtlich, dass ich diese SOFORT nach Erhalt des Gutachtens merken MUSSTE! Im Moment fürchte ich, dass mir ein relativ langes Zivilverfahren bevorsteht, sodass ich bezüglich der Fristen ...schwarz sehe...

Noch ´ne Frage zur Begründung:
Ist es denn wirklich so, dass in Bayern nicht die Kammer, sondern der Bezirksverband zuständig ist?
Was hat eure Beschwerde dort gebracht oder gab es
Gründe, weshalb ihr euch nicht an den Verband gewandt habt?
Und wieso behaupten die "mangels Vorliegens der
hierfür nötigen Unterlagen"? Ich gehe doch mal davon aus, dass ihr diese eurer Beschwerde beigefügt habt

Nochmals Dankööööööööööö
xgreek69x
 
Prf. Dr. Psych. Fürth macht Ferndiagnosen für Versicherung

"Wann konntest oder musstest Du jenes Grad an Gewissheit über Deine Vermutungen haben, damit eine Strafanzeige gerechtfertigt war." ....

Leider sind einige der Fakten so offensichtlich, dass ich diese SOFORT nach Erhalt des Gutachtens merken MUSSTE!

Das kann eigentlich nur der Fall sein, wenn der Rechtsgutverletzter sein schuldhaftes Verhalten so zugibt, dass er seine Schuld wirksam nicht bestrieten kann und andere Feststellungen auch nicht möglich sind. (Z.B. aufs geistige bezogen verringerte geistige Fähigkeit, gestörte Signalverarbeitung etc.)
Im Strafrecht geht es ja nicht nur um die Herbeiführung eines Schadens, sondern ebenso um die Schuld und deren Feststellung. Darum wird ja regelmäßig erheblich gestritten. Und sollte ich einmal als Mediziner oder Versicherer Probleme haben,
wenn ich darstellen müsste, dass ich nicht schuldhaft gehandelt habe, dann würd eich die Psycho-Karte ziehen. Dafür gibt es ja offensichltich solche Prof. Dr. Psychs, die ind er Lage sind genau das zu finden, was es braucht um festzustellen, dass die Ursache für mein handeln eine Erkrankung war.

Überleg Dir vor einer Strafanzeige, ob Du also wirklich die Schuld feststellen kannst. Es gibt so viele Urteile in denen den Medizinern zwar schwere und schwertse Fehler und Mängel nachgewiesen werden kann. Aber ganz selten gelingt es auch deren strafrechtliche Schuld festzustellen.
Vor allem sieht die Beweisführung ganz anders aus als im Medizinrecht.
Du solltest das am besten mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprechen.

Aber: Möglicherweise ist offensichtlich dass der Schädiger einen Schaden verursacht hat. Damit beginnt aber nach meinem Wissen nicht zwnagsläufig die Frist für eine Strafanzeige. Die beginnt eben erst dann, wenn Du auch von der Schuld überzeugt sein musstest.
Wie gesagt, dass ist wohl ein Thema für einen Strafrechtler.
Im Moment fürchte ich, dass mir ein relativ langes Zivilverfahren bevorsteht, sodass ich bezüglich der Fristen ...schwarz sehe...
Relativ lange Zivilverfahren sind in aller Regel wohl nur dann kurz, wenn der Geschädigte schnell aufgibt (z.B. Stellungnahmen gerichtlicher Sachverständiger ungeprüft akzeptiert) oder wenn es zum Vergleich kommt. Ansonsten dauern die wohl immer lange, damit die Versicherungen der Verursacher genügend Zeit Zeit haben, die UO weich zu kochen.
... Ist es denn wirklich so, dass in Bayern nicht die Kammer, sondern der Bezirksverband zuständig ist?
Das habe ich nicht überprüft, der Fachanwalt für Medizinrecht sitzt in Bayern und dies ist ein Nebenkriegsschauplatz der Auseinandersetzung(en). Zudem ist die Beschwerde eine Anregung des Anwalts gewesen, weil er genervt war von den Frechheiten der Prozessbeteiligten. Zum Beispiels hatten wir von der Rechtsschutzzversicherung erst die Kostendeckungszusage nachdem der Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung drohte und der (erste) gerichtliche Sachverständige hatte in Stellungahme abgegeben, die jenseits von gut und böse war. Eigentlich sollte dieses Werk zukünftigen Generationen diesen um dazustellen wie man mit manipulativen und verfälschenden Darstellungen das Gericht zu Feststellungen verleitet, die eine Frage nach gesundem Menschenverstand (bzw. seinem fehlen) abschließen beantwortet.
Was hat eure Beschwerde dort gebracht oder gab es
Gründe, weshalb ihr euch nicht an den Verband gewandt habt?
Ich hatte ja geschrieben, dass der Prof. Dr. mit einer Strafanzeige gegen unseren RA gedroht hatte.
Da die Beschwerde durch den RA veranlasst war und da eine weitere Verfolgung des Prof. Dr. in unserer Sache nichts gebracht hätte und da wir noch genügend andere Kriegsschauplätze hatten (haben), haben wir nichts gemacht, außer einer Stellungnahme für das Gericht in dem wir beispielsweise darstellen, dass dieses medizinische Dokument nur durch Verstoß gegem mehrere Gesetze und standesrechtliche Regeln zustandegekommen sei und letztlich durch die Versicherung nur deshalb in Auftrag gekommen sei, weil sie für ihre Behauptungen keine Beweise hat. (Z.B. war eine davon, dass das UO sich eingebildet hatte einen tödlichen Hirntumor gehabt zu haben und nicht mehr lange zu leben gehabt hätte um dann den Unfall zu provozieren.)
Und wieso behaupten die "mangels Vorliegens der
hierfür nötigen Unterlagen"? Ich gehe doch mal davon aus, dass ihr diese eurer Beschwerde beigefügt habt
Nö, die Berufsordnung der Psychs. in Bayern haben wir nicht beigefügt.
[/QUOTE]Nochmals Dankööööööööööö
Bitte schöööööö...

Grüße
oohpss

PS.: Erinnert mich irgendwie an Hase Cäser.

PSS.: Selbstverständlich ist dass alles nur erdacht und erlogen und alles was ich schreibe, ist Ausdruck meines verwirtten Geisteszustandes und der Folge von gestörten Signalverabeitungen. Da ich das Gutachten von Prof Dr. Psych gelesen habe, habe ich auch mindestens die Hälfte der psychiatrischen Erkrankungen, die er dem UO aufgrund seiner Ferndiagnose zugeschrieben hatte. Das ergab sich dadhurch, dass ich das Gutachten des Dr. Prof. Psych mit den Leitlinien für psych. Begutachtungen und seine Diagnosen mit der Fachliteratur verglichen habe. Das hat meine Signalverabrietung dermaßen aus der Bahn geworfen, dass wohl ein paar Synapsen kollabiert sind und deshalb kann mich kein Mensch auf der Welt mehr für irgendwas haftbar machen, denn ich bin ein zwanghafter notorischer Lügner mit Münchhausen Syndrom (so heist dass doch Herr Prof Dr. Psych, oder?).
Tip für alle, die einen Freifahrschein für alles brauchen: Fahrt nach Fürth!

PPS:: Wenn ich mich recht erinnere, dann sollen in der kommenden ICD-Spezifikation allein für psychiatrische Krankheiten 6.000 neue "Krankheiten" aufgenommen werden. Dann geht die Party erst richtig los...
 
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