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Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters

Hallo Honda,

es wird in Strafrecht unterschieden zwischen sogenannten Antragsdelikten und Öffentlichen Delikten. Inwieweit es sich hierbei um ein Öffentliches Interesse Delikt handelt weiß ich nicht, hierbei würde ein Telefonat reichen.

Ich schrieb:

Zitat von Hollis:
Ich kann es dem Staatsanwalt lediglich zur Anzeige bringen bei berechtigten Zweifel!

Bei der Anzeige muß ich ja meine Vermutungen, Indizien und Beweise schon vortragen. Ansonsten wäre die Anzeige ja eh nur zwecklos und ergebe für mich keinen Sinn.

Aber mit dem Stoff hast Du schon recht. Je mehr Stoff desto größer das Kleid! Am besten wäre mir sogar dann eine Häftlingskleidung für ihn am liebsten. :rolleyes::p:D

gruß

Hollis
 
Hallo allerseits :)

Hm, ich weiß jetzt nicht, inweit

Deshalb sei vorsichtig mit den Anzeigen, die könnten Dich treffen!

das unangenehmer als eine Unterlassungsklage ist, also das ist mir ganz ehrlich ein wenig zu dünnes Eis ...


Besser ist meiner Meinung nach, eine Veröffentlichung hier im Internet in jedem Forum, kannst doch schon Videoclip einstellen.
Damit gehts zwar eine Unterlassungsklage ein, aber damit kannst auch die Aufmerksamkeit der FS -Sender erreichen.

Ich selber habe in dem Forum www.geiz-abc.de über eine Tauschbörse berichtet (mit der ich schlechte Erfahrungen gemacht habe) und der Betreiber der Seite (steht als Tauschbörse bei google an zweiter Stelle und hat als Anfangsbuchstaben den 2. Buchstaben des Alphabets insgesamt 7 Buchstaben langes Wort) hat dem Admin von geiz-abc gleich die Löschung meines Beitrages auferlegt. Also ich sehe eine Unterlassungsklage als neues anwaltliches Brot an und die Nervenbelastung für den Verursacher ist so gewaltig, da würde ich mich bei aller Liebe zur Öffentlichkeit sofort distanzieren.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Hollis
vestehst du warum hier immer wieder Angst davor gemacht wird Strafanzeigen zu erstatten? warum müssen wir vorsichtig sein?
Begehen etwa wir die Straftaten oder wird uns die Mafia auf den Hals geschickt? Vor was sollen wir aufpassen? Was kann uns noch schlimmeres passieren als uns sowieso schon angetan wird und wer sind die die uns ständig davor warnen endlich auch mit einem scharfem Schwert zu kämpfen?
Außerdem wird der nächste Gutachter sich, glaube ich, dreimal überlegen ob er sich eine ähnliche Anzeige einhandeln will und nicht ganz so selbstverständlich den Versicherungen dienen!
Schluß mit lustig, Danu!
 
...
das unangenehmer als eine Unterlassungsklage ist, also das ist mir ganz ehrlich ein wenig zu dünnes Eis ...
Hallo fliedertiger und Holli und die anderen,
das probate Mittel der Gegner in so einem Fall ist eine strafrechtliche Anzeige wegen Ehrverletzung (Beleidigung). Und sobald dies festgestellt wurde bekomst Du noch eine zivilrechtliche Anzeige dazu. Und dann gibt es, soweit ich mich erinnere, noch einen Regelung/Gesetz wegen Mißbrauch von Behörden. (Also wenn man Behörden benutzt um jemand anderem zu schaden.)

Wenn also der Staatsanwalt die Anzeige ergebnislos ablegt, kann man davon ausgehen, dass zurückgeschossen wird.
Die Gitachter haben es sich in dieser Republik schon recht komfortabel eingerichtet und wer auf dem derzeitigen Rechtsweg etwas ausrichten möchte braucht schon einen langen Atem und viele Schultern.

Ich würde mich ehrlich freuen, wenn es irgendwelche Ansatzmöglichkeiten gäbe, aber die sollten schon hieb und stichfest sein.

... da würde ich mich bei aller Liebe zur Öffentlichkeit sofort distanzieren.

Ich denke hier liegt die Chance darin, dass es nicht öffentlich wird.
In einem anderen Fall war das so, dass nur die einen Zugang zum Board/Forum erhielten, die ihren Fall per FAX nachweisen konnten. So konnten sich die Moderatoren sicher sein, dass nur jene Menschen eine Zugangsberechtigung erhielten, die selbst betroffen waren.
Da das Board so nicht mehr öffentlich war, war vielen Angriffsmöglichkeiten vorgebeugt.

Grüße
oohpss
 
Hallo allerseits :)

in meinem gestrigen Beitrag haben mich die Ereignisse etwas überrollt, ich hatte mich geärgert, (Duplizität der Dinge) ...
jetzt seh ich klar und meine Sicht ist diese:

Wenn ich eine Strafanzeige stelle, dann werde ICH aktiv und bin sozusagen der Täter ... und mir meines Tuns voll bewußt ...

Wenn ich in Internetforen und in Videoclips versuche die Öffentlichkeit zu informieren und es darauf "ankommen" lasse, mir eine Unterlassungsklage einzuhandeln, bin ich wieder in der Opfer Rolle und muß mich rechtfertigen und bin in der denkbar ungünstigsten Position.

nachdenkliche fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo,

es wird keine Angst gemacht, es wird einfach nur VORSICHTIGERES HANDELN empfohlen!

Wenn IHR der Meinung seit, dass IHR das tun müsst, dann tut es, aber ohne so viel unüberlegtes der Öffentlichkeit zu präsentieren.

So dass es dann auch noch wirklich jeder lesen kann!
Neue und andere Leser, die sich in dieser Materie nicht auskennen, denken doch was sind den da für welche unterwegs!

Was den anderen dadurch noch für Möglichkeiten gegeben wird, will ich gar nicht schreiben.

Man könnte dabei ganz leicht als völlig balla, balla da stehen!

Im übrigen haben schon viele andere versucht, genau das zu erklären!

:mad:

Honda
 
Hallo Hollis
vestehst du warum hier immer wieder Angst davor gemacht wird Strafanzeigen zu erstatten?


Hallo Danu,

ich gebe Dir vollkommen Recht. Ich kann hier nur Handlungsstrategien aufzeigen. Ich tue es insofern notwendig ist, eine Strafanzeige gegen einen Gutachter richten! Sollte es Konsequenzen geben, dann bin ich sie bereit zu tragen. Sollte die Gegenseite schießen wollen, dann wird eh mit großer Wahrscheinlichkeit deren Klage abgewießen.

Andernfalls kann ich auch noch die nächsten 50 Jahre dasitzen und mich grämen als Opfer der Willkür der Gutachter. Ich nutze unser Rechtssystem voll und ganz und laß mich nicht einschüchtern von den Handlungsmöglichkeiten der Gegenseite.

Und ferner wie Du bereits sagst, wird er sich hüten beim Nächsten Probanden solche Mittel anzustreben. Ansonsten gibt ihm die Toleranz recht und er macht nur so weiter - ihm kann ja eh nichts passieren, niemand wehrt sich ja dagegen.

Zitat von oohpss:
Und dann gibt es, soweit ich mich erinnere, noch einen Regelung/Gesetz wegen Mißbrauch von Behörden. (Also wenn man Behörden benutzt um jemand anderem zu schaden.)

Wenn also der Staatsanwalt die Anzeige ergebnislos ablegt, kann man davon ausgehen, dass zurückgeschossen wird.
Die Gitachter haben es sich in dieser Republik schon recht komfortabel eingerichtet und wer auf dem derzeitigen Rechtsweg etwas ausrichten möchte braucht schon einen langen Atem und viele Schultern.

Hallo oohpss,

Nochmals zum mitschreiben. Jemand begeht eine Straftat - also der Gutachter schreibt ein Versicherungsfreundliches Gutachten nieder. Ich erstatte Strafanzeige dagegen, ist mein Recht. Sollte der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen die Ermittlungen einstellen, dann kommt eh niemand zu Schaden. Wieso sollte die Gegenseite zurückschießen, sonst könntest Du ja dann ebenfalls wieder zurückschießen wegen Schädigung. Wenn jedes mal wenn eine Strafanzeige erstattet wird, jemand zurückschießen wollte - wie sehe unser Rechtssystem den da aus, bei den vielen Strafanzeigen täglich. Ferner wie gesagt, ob das zurückschießen ihm was bringt, das ist die andere Frage. Und man soll doch nicht willkürlich nur auf Verdacht gegen seinen Gutachter Strafanzeige erstatten


Zitat von fliedertiger:
Wenn ich eine Strafanzeige stelle, dann werde ICH aktiv und bin sozusagen der Täter ... und mir meines Tuns voll bewußt ...

Hallo Fliedertiger,

Du irrst Dich derjenige der Strafanzeige stellt, der wurde zum durch die Straftat des Gutachters Geschädigter. Der Gutachter war der Täter, deswegen wird Strafanzeige erstattet. Ich bin mir dann auch meines Tuns voll bewußt und erstatte Anzeige, da ich zum Opfer wurde. Wenn jemand überfallen wird und er Strafanzeige erstattet, dann wird er ja ebenfalls nicht als Täter betrachtet, nur weil er Strafanzeige erstattet.

@ alle,

die Vertuschung einer Straftat also z.B. des Gutachters stellt eine Straftat dar, warum habt Ihr den vor so einer Anzeige keine Angst, Ihr deckt doch den Gutachter nur! Hier droht ebenfalls Anzeige nur anscheinend hiervor hat niemand Angst.



Fazit: Jeder darf hier das Opferlamm weiter spielen und im Tal der Tränen sitzen bleiben. Ich kann hier nur Handlungsstrategien setzen. Und ich werde eben so vor gehen. Wer ängstlich ist, der ist nun mal ängstlich und verharrt in seiner Angst!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits,

das mit der Anzeige, da liegt Fliedertiger mit seiner Vermutung eher richtig.

Wenn du zu einer Polizeistelle gehst und Anzeige erstattest, z.B. gegen ein Arztbericht, der eine völlig falsche Diagnose stellt, falsche Wiedergabe der Patientanangaben und falsche Anordnung der Befunderstellung, dann kann die Polizei zwar aufnehmen, dass du da warst, und eine Anzeige machen wolltest, aber du wirst aufgeklärt, dass nur die Vorlage eines Arztberichtes, von dem du behauptest, dass er falsch sei, keinen Straftatbetand darstellt.

Es wird dir erklärt, dass du erst von einem anderen Arzt eine glaubwürdige Darstellung über die falschen Tatsachen im dem beschuldigten Arztbericht einholen musst.

Erst dann hat die Polizei eine berechtigte Annahme, dass es sich bei der Beschuldigung um einen Straftatbestand handelt und nimmt die Anzeige auf und sorgt dafür, dass eine Untersuchung über den Staatsanwalt eingeleitet wird.

Nun wird es vielleicht eingen klar, warum viele Kliniken zusammengeschlossen werden, denn damit ist der Krähenhorst kontrollierbarer, die Ärzte tanzen nicht aus der angeordneten Reihe.

Du hast aber immer die Möglichkeit, der Ärztekammer zu schreiben, die Sachlage vorzutragen. Aber auch da, wenn kein anderer Arzt deine Behauptung bestätigt mit Argumenten, dann wirst du einen freundlichen Brief zurück bekommen mit der Sicherheit, dass hier kein (erkennbares) Versagen des beschuldigten Arztes vorliege.

So der wörtliche Bericht einer Polizeistelle.

Mit Gutachten liegt es ähnlich, du musst bei der Anzeige belegen, dass hier ein Straftatsbestand vorliegt, also andere Befundberichte oder ein Privatgutachten, das bestätigt, dass das, was im beschuldigten GA steht, falsch/unrichtig ist, und stellt z.B. eine Dokumentfälschung dar.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

der Staatsanwalt hat doch seine sog. Rechtsmediziner.

Strafanzeige kann erstattet:
  • Aufnahme durch die Polizei
  • Direkt per Schreiben an die Staatsanwaltschaft
  • Über einen Rechtsanwalt
Wenn der Gutachter gegen wissenschaftlichen Kenntnisstand verstößt, dann kann man dies zur Anzeige bringen. Du kannst auch Bücher vorlegen die eindeutig widersprechen. Medizin das wird nicht vererbt sondern studiert!

Einen Arzt der eine falsche Diagnose stellt, den verklagt man auf Schadensersatz - ansonsten wäre man schön blöd.
An die Ärztekammer wendet man sich um seinen Unmut einer Behandlung zu bekunden - bringt auch nicht sehr viel. Mehr erreicht man hier auch nicht als eine Verwarnung an den Arzt!



Die Themen strafrechtliche Verantwortung des Gutachters + zivilrechtliche Haftung des Gutachters die habe ich aus den Leitladen der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung herausgearbeitet. Die stehen in den Leitlinien als Warnung für den Gutachter so drin, bzw. als Hinweis!

Der Staatsanwalt ist der Rechtsanwalt des Volkes - was macht man wenn man zu einem Rechtsanwalt geht

gruß

Hollis
 
hallo, hollis
@ alle

dieses thema ist für mich wie eine qualle - einfach nicht fassbar - und wenn -verbrennst du dir die hände -
da besteht meines erachtens eine riesige gesetzeslücke - klar doch zugunsten der gutachter - die, lt vorschrift , noch nicht einmal mediziner sein müssen - aber kenntnisse!
da beisst sich aber die katze in den schwanz.

deshalb meine ich, sollten wir eine petition schreiben, um dieser tatsache ein ende zu setzen.
wer setzt mal die umfrage auf?
weiss nicht, wie.
geht zwar am thema etwas vorbei.

hollis,
vielleicht könntest du das schriftstück der petition aufsetzen
wird momentan auch nicht viel helfen - aber - der anfang muss gemacht werden.

mfg
pussi
 
Hallo Ariel,
erstens nix Polizei, direkt Staatsanwaltschaft!
Zweitens alle bisher angefertigten Gutachten und die die der Gutachter als Quelle nennt dazu gepackt. Klar gegliedert die Fehler im Gutachten auflisten und auf die Quelle verweisen. Falsche Aussagen widerlegen. Vor allem deutlich machen welche Folgen so ein falsches Gesundheitszeugnis hat. Wirtschaftlich und gesundheitlich. Vorsätzliche Körperverletzung etc..
Ich hätte gerne eine konkrete Antwort auf: was sollen sie uns antun?
Beim Versuch rechtliche Schritte gegen uns zu unternehmen, würde wieder alles untersucht, die Gefahr dass jetzt jemand richtig reagiert ist doch für die viel größer.
Wir sind ehrlich!
Wir sind geschädigt!
Wir werden vorsätzlich gewinnorientiert weiter geschädigt!
Die wissen genau auf welch wackeligen Füßen ihre Gutachten stehen!
Die wissen, dass es unerlaubte Absprachen miteinander gibt!
Die wissen von der wirtschaftlichen Vorteilsnahme!
Die wissen, dass ihre ganze Macht in der Ausnutzung des Prozeßrechts liegt, deren Basis solche falschen Gesundheitszeugnisse bilden!

Wie jeder einzelne versucht sich zu schützen und zumindest zu einem Bruchteil des im eigentlich Zustehenden kommt ist seine Sache.
Ich habe nach 4 1/2 jahren üblicher juristischer Vorgehensweise endgültig die Nase voll!
Hätte nicht ein Neandertaler den Mut gehabt ein Stück eines brennenden Baumes mit in die Höhle zu nehmen, würden wir immer noch frieren und rohes Fleisch fressen!
Nur Mut Danu
 
... Einen Arzt der eine falsche Diagnose stellt, den verklagt man auf Schadensersatz - ansonsten wäre man schön blöd. .../quote]
Hallo Hollis,
ich bewundere Dein Egagement und Deine Euphorie.
Aber ich beschäftige mich seit nun 1,5 Jahren mit dem Thema Medizinrecht und Arzthaftung.
Und leider ist das alles nicht ganz so einfach.
Eine falsche medizinische Diagnose ist nur selten einer Klage zugänglich.
Ich habe kürzlich eine Statistik gesehen, die darstellte, aus welchem Grund gegen Mediziner/Ärzte geklagt wurde. Der größte Teil war bezüglich Aufklärungsfehlern und ein relativ kleiner bezüglich falscher Diagnosen.
Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.

Die Themen strafrechtliche Verantwortung des Gutachters + zivilrechtliche Haftung des Gutachters die habe ich aus den Leitladen der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung herausgearbeitet. Die stehen in den Leitlinien als Warnung für den Gutachter so drin, bzw. als Hinweis!
Eben. Die lernen das als Mediziner, die lernen das als Gutachter, die haben das von der Pike auf gelernt. Und glaubst Du denn nicht, dass das Gutachterwesen nicht in der Lage wäre, angesichts dieser Gefahren Abwehrmechanismen aufzubauen? Das Ergebnis dieser Wissenvermittlung und Warnhinweise ist ja nachweisbar nicht, dass immer möglichst richtige Gutachten erstellt werden, sondern dass Verfahren, Argumentationsketten und Beziehungsnetzwerke aufgebaut wurden, die es dem Gutachter ermöglichen, einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.
Ich meine, dass man diese Mechanismen kennen muss, wenn man erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen die oder einzelne "Machenschaften" vorgehen will.

Grüße
oohpss
 
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