Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo Honda,
es wird in Strafrecht unterschieden zwischen sogenannten Antragsdelikten und Öffentlichen Delikten. Inwieweit es sich hierbei um ein Öffentliches Interesse Delikt handelt weiß ich nicht, hierbei würde ein Telefonat reichen.
Ich schrieb:
Bei der Anzeige muß ich ja meine Vermutungen, Indizien und Beweise schon vortragen. Ansonsten wäre die Anzeige ja eh nur zwecklos und ergebe für mich keinen Sinn.
Aber mit dem Stoff hast Du schon recht. Je mehr Stoff desto größer das Kleid! Am besten wäre mir sogar dann eine Häftlingskleidung für ihn am liebsten.
gruß
Hollis
es wird in Strafrecht unterschieden zwischen sogenannten Antragsdelikten und Öffentlichen Delikten. Inwieweit es sich hierbei um ein Öffentliches Interesse Delikt handelt weiß ich nicht, hierbei würde ein Telefonat reichen.
Ich schrieb:
Zitat von Hollis:Ich kann es dem Staatsanwalt lediglich zur Anzeige bringen bei berechtigten Zweifel!
Bei der Anzeige muß ich ja meine Vermutungen, Indizien und Beweise schon vortragen. Ansonsten wäre die Anzeige ja eh nur zwecklos und ergebe für mich keinen Sinn.
Aber mit dem Stoff hast Du schon recht. Je mehr Stoff desto größer das Kleid! Am besten wäre mir sogar dann eine Häftlingskleidung für ihn am liebsten.
gruß
Hollis