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Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters

Ach du Scheiße, jetzt das auch noch!

Zitat von oohpss:
Eine falsche medizinische Diagnose ist nur selten einer Klage zugänglich.
Ich habe kürzlich eine Statistik gesehen, die darstellte, aus welchem Grund gegen Mediziner/Ärzte geklagt wurde. Der größte Teil war bezüglich Aufklärungsfehlern und ein relativ kleiner bezüglich falscher Diagnosen.

Hallo oohpss,

das liegt aber nur daran, weil viele nicht wissen welchen Schaden Sie genau durch ihre falsche Diagnose entstanden ist. Zu Schaden kommen, das kann vielfältig sein. So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.

Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte - PSCHREMBEL ist groß - irgendwas hat der Patient bestimmt auch - die Medizin hat viele Fortschritte gemacht in den letzten Jahrzenten - niemand ist heute komplett gesund - Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?





Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.

Zitat von oohpss:
Eben. Die lernen das als Mediziner, die lernen das als Gutachter, die haben das von der Pike auf gelernt. Und glaubst Du denn nicht, dass das Gutachterwesen nicht in der Lage wäre, angesichts dieser Gefahren Abwehrmechanismen aufzubauen?


ALCAPON in Chicago hatte ebenfalls Abwehrmechanismen gehabt und dies von der Pike aufgelernt. Es werden in den Leitlinien keine Abwehrmechanismen aufgeführt! Die lernen die wo anders - bei der Mafia?


Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch. Ich bewundere es echt das Du die Aufklärungspflichten berücksichtigst. Die meisten die ich kenne, die berücksichtigen gar nicht die Aufklärungspflichten. Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!


Naja, ich wollte mal Richter werden allerdings habe ich nicht die entsprechende Schulausbildung hierfür genossen, bzw. die wurde mir durch Medikamente (Aufklärungspflicht + Behandlungsfehler) von Ärzten kaputt gemacht. Ich beschäftige mich deswegen seit ca. 2001 mit Medizinrecht + Pfuschrecht, oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so). Morgen ist wieder Arzthaftungstag am Landgericht, dort werde ich wieder als Beobachter mal beiwohnen. Beim letzten mal von einer Klinik wo ich 2001 mal drin lag einen Satz aufgegriffen: "Ach Du Scheiße, daß jetzt auch noch" - Ausruf des behandelnden Arzt im Krankenhaus.

War eigentlich spannend was dieser Satz bedeutet. Der Mann wurde auf Grund einens vorigen Behandlungsfehler dort behandelt, und es sollte alles Gut gemacht werden! Tja, es gibt auch Leute die Gewinnen 2 x nacheinander im Lotto - obwohl der Patient jetzt nicht mehr so glücklich war - er konnte fast nicht mehr sprechen durch eine Gastroskopie!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

fein dieser Bericht und sicher waren auch einige von uns bei diesem "guten und gewissenhaften" Arzt. In diesem Zusammenhang darf ich dann aber vielleicht das Urteil von heute gegen eine Kassiererin bei Kaisers zur Kenntnis bringen, die nach 31 Arbeitsjahren wegen des bloßen Verdachts ihre Kündigung erhielt. Die Geschichte an sich bewegt hier in Berlin schon seit einiger Zeit die Gemüter. Ich persönlich gehe bei dieser Kette nicht mehr einkaufen. Allerdings bei Lidl wegen des Datenskandals auch nicht mehr.

Gruß von der Seenixe
 
... So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. ...
Wenn die Befunderhebung richtig war und darauf basierend die Diagnose Hepatitis B getroffen wurde, dann ist er falsche Befund nur angreifbar, soweit die Diagnose nicht Hepatitis B hätte ergeben können. Zudem sind die Hürden für den Nachweis einer falschen Diagnose relativ hoch. Und damit ist die Beweisführung relativ schwierig. Soll es um strafrechtlich relevantes gehen muss das Verschulden sogar soweit gehen, dass der Arzt etwas ignoriert, was sich ansonsten praktisch "zwangsweise" als Diagnose aufgedrängt hätte.
Da wäre es schon viel einfacher - nach meinem Dafürhalten - falsche Befunderhebungen nachzuweisen. Die führen zwar in aller Regel auch zu einer falschen Diagnose, die aber, soweit sie sich auf die Befundergebnisse bezieht, richtig wäre.
In einem solchen Fall wäre aber "nur" nachzuweisen, dass die Befunderhebung nicht dem aktuellen medizinischen Stand entsprach. Und da kommt es auch leichter zu einer Beweislastumkehr, soweit sich aus den Unterlagen der Befunderhebung nicht bereits eindeutig ergibt, dass die Art und Weise der Befunderhebung falsch bzw. fehlerbehaftet war.
Klingt kompliziert? Ist es auch!

Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.
Auch dies ist grundsätzlich richtig, aber eine strafbewährten Beurteilung nur sehr schwer zuzuführen. Mal abgesehen von dem Beweis des Schadens. Es gibt aber in der Literatur Stellungahmen dahingehend, dass ein Arzt zumindest Probleme bekommt, wenn er einen Patienten Todesängsten aussetzt ("Sie haben noch 3 Wochen zu leben.").

... Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte ... Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?
Und das ist eines der Probleme mit den Gutachtern. Sie behandeln überhaupt nicht. Ein gutes Gutachten beginnt damit, dass die richtigen Fragen gestellt werden. Und wenn der Gutachter diese Fragen sachlich/fachlich beantwortet, hat er - mal abgesehen von noch ein paar Sachen, die er beachten muss, seinen Job erledigt. Aber so Aspekte wie Aufklärungspflicht vor und nach der Behandlung gibt es hier nicht. Auch die Pflicht zur konsiliarischen Beurteilung ist hier kaum relevant. Vieles, was für normale Ärzte gilt, entfällt hier.

Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch.
Wenn Du schreiben würdest, wegen "medizinhaftungsrelevanter Aspekte", würde ich sofprt unterschreiben. Wie gesagt, sind nur wenige falsche Diagnosen möglich, weil hier die Meinung des Arztes eine sehr große Rolle spielt und es sich schon um ziemlich grobe Schnitzer handeln muss.

Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!
Ich glaube nicht, dass ein einzelner Schaden von 50,- Euro strafrechtlich relevant ist. Hier wird als ein Staatsanwalt nichts machen.
Und eine zivirechtliche Auseinandersetzung, bei der man ja in Vorleistung gehen muss bzw. bei der die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgegeben musss, werden sich die meisten ersparen. Allerdings ist das Thema ja Gutachter, nicht Ärzte an sich.

... oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so).
Die Eingriffe in die körperliche Verfassung eines Menschen ist Körperverletzung. Auch für Ärzte und auch juristisch dokumentiert.
Allerdings so normiert, dass die halt bestimmte Sachen machen dürfen. Solange sie das richtig machen.
Und richtig ist definiert durch medizinische Standards, juristische Normierungen und irgend etwas daneben/zusätzlich, was sich vielen derzeit noch entzieht.

Grüße
oohpss
 
Hallo,

ich finde es eigentlich den Wahnsinn, dass der "kleine Bürger" wegen 1 Euro nochwas oder einer Wasserflasche (da gab es auch mal eine Kündigung? !) verklagt, bzw. zur Verantwortung gezogen wird - in einem nicht zu vergleichenden Verhältnis - aber Ärztefehler oder GA-Fehler, die ja viel schlimmer, weitreichender sind, einfach abgewertet werden und versucht wird, sie unter den Tisch zukehren.

Schlimmer noch, der Betroffene wird als Schuldiger angesehen und muss sich verteidigen. Kein Betroffener hat dann noch "Lust" und Elan, sich diesem Spiel auszusetzen... Schade und das im 21. Jhd. ---> Hexenverbrennung der Neuzeit!:eek::mad:

VG Santafee
 
Hallo oohps,

ein Gutachter behandelt dich indem er dich untersucht!

Ein Arzt darf gar nichts mit dir machen, insofern keine Einwillung erfolgte. Körperverletzung mit Willenserklärung/Einverständniserklärung durch mediziner nur möglich nur durch umfassende Aufklärung - also nicht Täuschung! Ausnahmen der Patient ist bewußtlos - Ärzte dürfen für ihn entscheiden. Oder der Patient besitzt Vormund (Gericht hat ihm einen Vormund gesetzt oder er ist sogar Minderjährig). Körperverletzung egal durch Nadel oder Rö-Bild nur durch Einwilligung (Was denkst Du warum Krankenhäuser für OP eine Unterschrift von Dir wollen!

HEP. B. ist meistens eine zufällig entdeckte Diagnose (BEFUND), kommt bei Untersuchungen zufällig heraus, haben ca. 85 % Menschen weltweit. Weil Sie zufällig nach Wissenstand herauskommen ist das meist ja nur eine beiläufige Entdeckung. Ich kann Dir zig Laborbefunde übersenden von mir - da siehst Du sogar - das die Hep. B eine falsche Diagnose war - das hätte der Arzt mit Leichtigkeit sehen können. Die Laborgemeinschaft hatte es ihm ja sogar als Volltext dahinter geschrieben. Einzige Ausnahme HIV-Infektion, da ist man vorsichtig mit einem falsch positiven Testresultat!

Die Einwilligung wird sogar sehr oft erschlichen, das ist ja eigentlich Betrug: also Vortäuschung falscher Tatsachen! Hättest Du das Ebay gemacht, dann würden 10000000 Leute sich an die Staatsanwaltschaft wenden! Ist schon seltsam unsere Gesellschaft (Das nennt sich übrigens Soziologie).

Ließ Dir bitte ganz genau meinen ersten Beitrag im Thread durch: Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung. Und stell Dir die Frage warum die wohl aufgeführt wurde. Körperverletzung durch das Rö-Bild (Verstrahlung). Hier gibt/gab es Leute mit 680 Rö-Bilder mittlerweile!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Das Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz die fristlose Kündigung einer langjährigen Kassiererin bestätigt, die zwei Leergutbons über 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Eine Kassiererin müsse "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zeigen, begründete das Gericht am Dienstag in Berlin sein Urteil. Kündigungsgrund sei der Vertrauensverlust, nicht aber der Wert der Sache.
Die Begründung des Gerichts lässt doch hoffen, wenn „Vertrauensverlust „ so stark herausgestellt wird, wie würde es dann wohl in der Politik oder bei der BG oder den Ärzten ausgehen.

Hätten diese sich nicht auch an den Gesetzlichen Verordnungen zu halten . zum Beispiel an § 200 Abs. 2 SGB VII oder halt etwas anderes .
Wieso geht eigentlich kein Arbeitgeber gegen diese Delikte so rigoros vor.
Ins besondere da gerade die BG immens viel Geld für Gerichtsverfahren aufwendet , die sicher einen höheren Geldbetrag kosten?

Müssten da nicht auch die Sachbearbeiter gekündigt werden , die nicht Korrekt arbeiten?

Gruß
Fuchs
 
Hallo Fuchs,

die sind Beamten; Kassiererinnen haben nur einen Arbeitsvertrag!

Allerdings hier gilt folgende Regelungen: Was für einen OTTO-NORMAL-BÜRGER kein Vergehen ist (nämlich überhaupt nichts, also noch nicht mal das Blatt Papier Wert auf dem es niedergeschrieben wird - ist für einen Beamten bereits eine Straftat. Hoffe konnte helfen!

gruß

Hollis
 
hallo, hollis

hast du auch eine antwort auf die frage der petitionserstellung?

gute nacht
pussi
 
Hallo,

nur so am Rande, da es mit ins Thema passt:
In diesem aktuellen Artikel der Bietigheimer Zeitung könnt ihr nachlesen, wie sich ein strafrechtlich mild verurteilter Arzt sich auch noch wirtschaftlich sanieren konnte. :mad::mad::mad::mad::mad:

Gruß
Joker

Hallo,

der Artikel ist nicht mehr vorhanden. Es stand drin.

Chefarzt Dr. Eisele in der Uniklinik Freiburg hat bei Operationen Tupfer, Kompressen etc. vergessen zu entfernen nach der OP und hat dies der Klinikleitung nicht gemeldet. Ihm wurde gekündigt, er ging vors Arbeitsgericht und erhielt 1,7 Mio. Euro. Heute lebe er in Kanada!

Konnte mir hoffentlich noch die Eckdaten gut merken!

gruß

Hollis
 
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