Hollis
Erfahrenes Mitglied
Ach du Scheiße, jetzt das auch noch!
Hallo oohpss,
das liegt aber nur daran, weil viele nicht wissen welchen Schaden Sie genau durch ihre falsche Diagnose entstanden ist. Zu Schaden kommen, das kann vielfältig sein. So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.
Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte - PSCHREMBEL ist groß - irgendwas hat der Patient bestimmt auch - die Medizin hat viele Fortschritte gemacht in den letzten Jahrzenten - niemand ist heute komplett gesund - Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?
Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.
ALCAPON in Chicago hatte ebenfalls Abwehrmechanismen gehabt und dies von der Pike aufgelernt. Es werden in den Leitlinien keine Abwehrmechanismen aufgeführt! Die lernen die wo anders - bei der Mafia?
Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch. Ich bewundere es echt das Du die Aufklärungspflichten berücksichtigst. Die meisten die ich kenne, die berücksichtigen gar nicht die Aufklärungspflichten. Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!
Naja, ich wollte mal Richter werden allerdings habe ich nicht die entsprechende Schulausbildung hierfür genossen, bzw. die wurde mir durch Medikamente (Aufklärungspflicht + Behandlungsfehler) von Ärzten kaputt gemacht. Ich beschäftige mich deswegen seit ca. 2001 mit Medizinrecht + Pfuschrecht, oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so). Morgen ist wieder Arzthaftungstag am Landgericht, dort werde ich wieder als Beobachter mal beiwohnen. Beim letzten mal von einer Klinik wo ich 2001 mal drin lag einen Satz aufgegriffen: "Ach Du Scheiße, daß jetzt auch noch" - Ausruf des behandelnden Arzt im Krankenhaus.
War eigentlich spannend was dieser Satz bedeutet. Der Mann wurde auf Grund einens vorigen Behandlungsfehler dort behandelt, und es sollte alles Gut gemacht werden! Tja, es gibt auch Leute die Gewinnen 2 x nacheinander im Lotto - obwohl der Patient jetzt nicht mehr so glücklich war - er konnte fast nicht mehr sprechen durch eine Gastroskopie!
gruß
Hollis
Zitat von oohpss:Eine falsche medizinische Diagnose ist nur selten einer Klage zugänglich.
Ich habe kürzlich eine Statistik gesehen, die darstellte, aus welchem Grund gegen Mediziner/Ärzte geklagt wurde. Der größte Teil war bezüglich Aufklärungsfehlern und ein relativ kleiner bezüglich falscher Diagnosen.
Hallo oohpss,
das liegt aber nur daran, weil viele nicht wissen welchen Schaden Sie genau durch ihre falsche Diagnose entstanden ist. Zu Schaden kommen, das kann vielfältig sein. So kann die falsche Diagnose Hepatitis B jemanden fürchterliche Angst einjagen, jemand anderes bleibt cool und eiskalt. Kommt auf die Einstellung drauf an. Angst zu bekommen - dies ist bereits ein Schaden.
Ich könnte auch als Gutachter (Behandelnder Arzt) 50 Diagnosen auflisten, die der Patient hatte - PSCHREMBEL ist groß - irgendwas hat der Patient bestimmt auch - die Medizin hat viele Fortschritte gemacht in den letzten Jahrzenten - niemand ist heute komplett gesund - Die Frage ist, hat mich der Patient an dem Tag wegen dem aufgesucht um behandeln zu lassen?
Bedauerlicherweise oder zum Glück, ganz wie man es sehen mag, sind nicht alle Menschen gleich und dementsprechend nicht alle Krankheiten. Zudem ist der Stand der Medizin in ständiger Weiterentwicklung. Also kann eine Befunderhebung mehrere Diagnosen ergeben, von denen einzelne falsch sind. Wenn aber die gleiche Befunderhebung bei anderen Patienten zu einer richtigen Diagnose hätte führen können, wird die falsche Diagnose keiner juristischen Bewertung zuzuführen sein.
Das machts ein bischen schwerer auch gegen Gutachter vorzugehen und sollte jeweils beachtet werden.
Zitat von oohpss:Eben. Die lernen das als Mediziner, die lernen das als Gutachter, die haben das von der Pike auf gelernt. Und glaubst Du denn nicht, dass das Gutachterwesen nicht in der Lage wäre, angesichts dieser Gefahren Abwehrmechanismen aufzubauen?
ALCAPON in Chicago hatte ebenfalls Abwehrmechanismen gehabt und dies von der Pike aufgelernt. Es werden in den Leitlinien keine Abwehrmechanismen aufgeführt! Die lernen die wo anders - bei der Mafia?
Die Dunkelziffer die wegen falscher Diagnose die keine Klage einreichen ist extrem hoch. Ich bewundere es echt das Du die Aufklärungspflichten berücksichtigst. Die meisten die ich kenne, die berücksichtigen gar nicht die Aufklärungspflichten. Die meisten verklagen gar nicht wegen 50,-- Euro den Arzt, obwohl das auch geht! Das lag wohl daran liegen, daß dem Rechtsanwalt die Gebühren zu niedrig sind, was wird der wohl einem sagen!
Naja, ich wollte mal Richter werden allerdings habe ich nicht die entsprechende Schulausbildung hierfür genossen, bzw. die wurde mir durch Medikamente (Aufklärungspflicht + Behandlungsfehler) von Ärzten kaputt gemacht. Ich beschäftige mich deswegen seit ca. 2001 mit Medizinrecht + Pfuschrecht, oder welches Recht habe ich als Arzt jemanden zu schädigen (Vorstellung arroganter Ärzte - sind ja nicht alle so). Morgen ist wieder Arzthaftungstag am Landgericht, dort werde ich wieder als Beobachter mal beiwohnen. Beim letzten mal von einer Klinik wo ich 2001 mal drin lag einen Satz aufgegriffen: "Ach Du Scheiße, daß jetzt auch noch" - Ausruf des behandelnden Arzt im Krankenhaus.
War eigentlich spannend was dieser Satz bedeutet. Der Mann wurde auf Grund einens vorigen Behandlungsfehler dort behandelt, und es sollte alles Gut gemacht werden! Tja, es gibt auch Leute die Gewinnen 2 x nacheinander im Lotto - obwohl der Patient jetzt nicht mehr so glücklich war - er konnte fast nicht mehr sprechen durch eine Gastroskopie!
gruß
Hollis
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