forensic_scout
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Dass es eine problematische Angelegenheit wäre, über die man sicher ausdauernd streiten könnte, steht ausser Frage. Ich würde mit der Argumentation auch eher über den Versicherungsombudsmann einen Versuch empfehlen. Wenn man diesem glaubhaft die von mir vorgeschlagene Behauptung vermitteln kann und damit den Verdacht eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns vermeiden kann, sollte man damit durchkommen. Man muss natürlich im Vorfeld darauf achten, gegenüber der RSV keine anderslautende Argumentation vorträgt. Es absichtlich darauf anzulegen, empfiehlt sich nicht ubedingt, denn das kann schon schiefgehen, vor allem wenn man keine Deckungsklage finanzieren kann. Also eher eine "Notlösung" um an eine Deckungszusage zu kommen.
VG
Joachim
VG
Joachim