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RSV hat gekündigt

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

meine RSV hat, nachdem ich Klage beim SG (mit Deckungszusage) eingereicht hatte, mir heute gekündigt:eek:.

Zuvor hatte ich noch eine kleiner aussergerichtliche Einigung, die sie bezahlt haben.

Verwundert hatte es mich nun nicht mehr so sehr....was haben wir nicht alles schon mit Versicherungen erlebt.

Ich will jetzt schnell eine neue RSV abschließen, ich habe auch schon eine im Auge.

Die mir gekündigt hat lief vollständig auf meinen Namen.

Meine Frage:
Kann ich auf den Namen meines Mannes eine neue RSV abschließen, ohne von der Kündigung meiner RSV etwas zu sagen/schreiben?

Kann mein Mann auf die Frage: "gabe es eine andere RSV, hat sie Ihnen gekündigt?"....mit NEIN antworten?

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
RSV auf den Namen des Mannes

Hallo Kai-Uwin,

auch, wenn Ihr verheiratet seid, so hattest Du ja die RSV. Insofern kann Dein Mann auf seinen Namen eine RSV abschließen ohne eine Vor-RSV angeben zu müssen, es sei denn, er hatte selbst eine vorher.

Ich persönlich sehe da kein Problem darin, weil er ja für sich gesehen damit die Wahrheit sagt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo ihr Zwei,

ich sehe das schon ein wenig kritischer( siehe ganz unten), weil im Antrag abgefragt wird, ob in den letzten " 5 Jahren" ein RS-Vertrag bestand und dieser vom VN oder dem Versicherer gekündigt wurde. Da bei Lebensgemeinschaften immer beide versichert sind, wie bei der Haftpflicht auch, wird somit auch der Lebenspartner, Ehepartner abgefragt. Sobald hier mehr als ein Schaden gemeldet wurde, egal ob die RS eintrat oder nicht, kannst du einen neuen Vertrag vergessen, selbst wenn du ihn auf deinen Mann abschließt.

Mein Fazit: Ihr werdet in den nächsten 5 Jahren keinen neuen Vertrag bekommen, außer eine RS ist bereit, euch zu versichern gegen höhere SB oder zusätzliche Ausschlüsse. Ich würde auf jeden Fall keine falschen Angaben im Antrag machen.

Grüße, Kunterbunt

Ergänzung Vorversicherung: Besteht oder bestand für Sie, ihren Ehegatten oder die mitversicherte Person bereits eine Rechtsschutzversicherung? Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre?
Die wollen da alles wissen, was vorher war. Ich mache euch nicht viel Hoffnung. Wir haben auch bis 12/2011, mithin 5 Jahre, gewartet bis wir einen neuen Vertrag abschließen konnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kunterbunt,

so ist es nicht, der Name meines Mannes taucht im ganzen Vertrag nicht auf.
Die Versicherung läuft auf meinen Namen.

Da mein Mann, vor seinem Unfall fast immer im Ausland war, laufen viele Versicherungen nur auf meinen Namen.
Auch unsere PUV. Bei der Klage werde auch nur ich angesprochen.
Also ich klage gegen die PUV, für meinen Mann, weil die PUV auf meinen Namen läuft.

Ich denke auch das Rekobär recht hat, hätte aber sehr gerne noch andere und mehr Meinugen.
Ich denke dieses Problem kennen viele UO oder es kommt noch auf sie zu.

Es ist doch ein linkes Spiel der RSV:mad:

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

wenn in einem Vertrag der Partner mitversichert ist, so wird es Probleme geben.
Viele Verträge schließen ja den Ehe-Partner mit ein.

Auch ist es glaube ich egal, da die Daten sowiso abgeglichen werden können.

Grüße Wolli
 
Ich denke auch das Rekobär recht hat, hätte aber sehr gerne noch andere und mehr Meinugen.
Ich denke dieses Problem kennen viele UO oder es kommt noch auf sie zu.

Es ist doch ein linkes Spiel der RSV:mad:

Hallo Kai-Uwin,
ich glaube, dass es wie von Wolfgang vermutet laufen wird und du schon beim Abgleich von Nachnamen und Adresse in den Topf der schlechten und ungewollten Risiken wanderst und dein Antrag abgelehnt wird.

Wenn nicht wird es spätestens beim ersten Leistungsfall auffallen und die Versicherung damit die Leistung verweigern. Selbst wenn die nicht expliciet nach dem Ehepartner wird denen einen begründung einfallen nicht zu zahlen, davon bin ich überzeugt! :(

Du riskierst also Stress mit noch einer Versicherung und das die eingezahlten Beiträge weg sind!
Warum sollten gerade RV besser sein als andere und nicht genauso link wie andere Versicherungen?

VG DH
 
Hallo Kai-Uwin,

also bei einem Versicherungsvertrag gibt es
- Versicherungsnehmer (VN)und
- Versicherte Person (VP)
- und natürlich das Versicherungsunternehmen

Es kann sein, dass VN=VP ist, muss aber nicht sein.
In deinem Fall ist dein Mann die VP.

Theoretisch könnte dein Mann eine neue RSV abschließen. Sieh dir aber ganz genau die Bedingungen an und welche Fragen du beantworten musst (z.B: die Ergänzung von Kunterbunt). Hier würde ich keine falschen Angaben machen, damit riskierst du den Versicherungsschutz und deine Beiträge.

@DieHard

Ein Adressabgleich muss nicht zwangläufig heißen, dass die beiden verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft haben. In einem Mehrfamilienhaus können z.B. Bruder und Schwester wohnen und haben rein gar nichts miteinander zu tun.

Ich würde mir Angebote einholen und die Bedingungen ganz genau studieren.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Adressabgleich muss nicht zwangläufig heißen, dass die beiden verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft haben. In einem Mehrfamilienhaus können z.B. Bruder und Schwester wohnen und haben rein gar nichts miteinander zu tun.

Ich würde mir Angebote einholen und die Bedingungen ganz genau studieren.

Hallo Abendsonne,
prinzipiell richtig aber ich vermute selbst in dem Fall würde die Versicherung über Scoring oder wie immer die das nennen beide Geschwister als schlechtes Risko einstaufen, weil streitsüchtige Familie!

Natürlich kann man es ertmal versuchen...
..bleibt das deutliche Restrisiko dass es im Leistungsfall verweigert wird!
Ist eine persönliche Frage ob man das eingehen möchte!

Auf jeden Fall hast du recht wenn man abschließt das Kleingedruckte genau zu lesen ob auch nach VP etc. gefragt wird!

VG DH
 
Hallo DieHard,

bitte zitiere nicht die Antworten.
Ist nicht böse gemeint, mach nur die Seiten so schnell zu.

Danke!

Viele Grüße

Abendsonne
 
So geht´s (leider) nicht

Hallo Kai - Uwin,

das folgende ist keine Meinung, sondern Tatsache:

1. Die Frage nach der Vorversicherung bezieht sich auf das versicherte Risiko. Das versicherte Risiko ist die Familie Kai-Uwe. Somit wäre eine verneinende Beantwortung eine vorvertragliche Pflichtverletzung. Folge: Rücktritt des Versicherers vom Vertrag wenn´s auffliegt, ggf. mit Rückforderungsansprüchen (falls die schon etwas geleistet haben bis es auffliegt)

2. Bedenke beim Neuabschluss bitte auch die Wartezeiten (wenn kein Vorvertrag ist) und den Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalls!

Fazit:
Ich würde mit offenen Karten spielen und vor Antragsstellung schriftlich anfragen ob die Vers.-Gesellschaft euch nimmt - vor Antragsstellung damit ihr die Frage nach abgelehnten Anträgen nicht auch noch mit "ja" beantworten müsst! ;)
Tipp:
Lass dir am besten dazu von eurer jetzigen Versicherung einen Ausdruck der Schäden der letzten fünf Jahre zuschicken.

Beachte: für Wegfall der Wartezeiten ist ein nahtloser Übergang nötig!
Gruß
greek
 
Hallo Greek,

sehr gute Empfehlung. In meinem Falle hat dies vor Jahren genauso funktioniert. Gruß
 
Hallo Kai -Uwe,

sorry ,meine Meinung wenn eine Rechtschutz -Versicherung einem Kunde Kündigt,
dann muß man sich auch mal gedanken machen warum?.Wer glaubt man hat dann einen Frei- Brief zum Prozessieren der ist Falsch Informiert.Wenn dann noch die Aussichten Schlecht sind das man den Fall gewinnt, und das mehrmals dann ist es fast sicher das der Vertrag gekündigt wird.

Entschuldigung wenn ich mich wieder Negativ zu deinem Beitrag äußere !

gruß **************
 
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